Grundsicherung: Welches Vermögen dürfen Sie beim Antrag besitzen?

Das Wichtigste zur Grundsicherung und dem Vermögen in Kürze

Was ist mit Schonvermögen bei der Grundsicherung gemeint?

Bei der Grundsicherung gibt es ein Schonvermögen, das nicht verbraucht werden muss, z.B. ein selbst genutztes Haus, angemessener Hausrat oder Erbstücke.

Wie groß ist das Schonvermögen?

Es darf ein Vermögen bis zu 10.000 Euro vorhanden sein – auch beim Ehe- oder Lebenspartner.

Was ist, wenn mein Vermögen diese Grenze überschreitet?

Im Härtefall kann Grundsicherung auch als Darlehen gewährt werden, um den sofortigen Verbrauch des Vermögens zu verhindern.

Geschütztes Vermögen bei der Grundsicherung im Alter: Wie viel ist möglich?

Grundsicherung und Vermögen: Welche Geldwerte dürfen Sie behalten?
Grundsicherung und Vermögen: Welche Geldwerte dürfen Sie behalten?

Es gibt verschiedene Arten der Grundsicherung. Neben der Grundsicherung für Arbeitslose, die den meisten Menschen als Bürgergeld bekannt ist, gibt es auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese wird den Bezugsberechtigten gezahlt, wenn diese entweder bereits die Altersgrenze erreicht haben oder nicht mehr erwerbsfähig sind und demnach keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, trotzdem aber durch eigenes Vermögen oder Einkommen nicht selbst ihren Lebensunterhalt sichern können.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist in Deutschland ein Teil der Sozialhilfe und somit im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.

Viele Personen fragen sich bezüglich der Grundsicherung, wie viel Vermögen sie besitzen dürfen, um trotzdem noch einen Anspruch auf die Leistungen zum Lebensunterhalt zu haben. Wann müssen Sie vor dem Antrag auf Grundsicherung Ihr Vermögen aufbrauchen?

Gibt es eine Vermögensfreigrenze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr zum Thema!

Das zu berücksichtigende Vermögen bei der Grundsicherung wird auch von Ihrem Partner angerechnet.
Das zu berücksichtigende Vermögen bei der Grundsicherung wird auch von Ihrem Partner angerechnet.

Grundsätzlich haben Personen nur einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder erwerbsgemindert sind und zusätzlich Hilfebedürftigkeit vorliegt.

Letzteres ist nur dann der Fall, wenn Sie nicht genügend Einkommen bzw. Vermögen haben, um Ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Aber ab wann kann ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden?

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den §§ 90 und 91 des Zwölften Sozialgesetzbuches. Es gilt: Das gesamte verwertbare Vermögen ist bei der Bewertung des Grundsicherungsanspruchs einzusetzen. Dazu zählen sowohl Bargeld, Wertpapiere, ein Sparguthaben, Haus- oder Grundvermögen als auch ein Kraftfahrzeug. Ausgenommen davon sind folgende Vermögenswerte:

  • Vermögen zur Gründung eines Hausstandes oder baldigen Beschaffung eines Grundstücks,
  • Vermögen aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung der Lebensgrundlage,
  • angemessener Hausrat,
  • Erbstücke der Familie,
  • eine zusätzliche Altersvorsorge,
  • ein selbst bewohntes Haus oder eine Wohnung,
  • kleinere Barbeträge oder Vermögenswerte
  • Gegenstände für die berufliche Ausbildung

Beachten Sie: Bei der Grundsicherung erfolgt die Anrechnung vom Vermögen auf sehr komplexe Weise, da viele Ausnahmen definiert werden. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihnen die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung zusteht, sollten Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden. Dieses kann Ihnen bei der Berechnung behilflich sein und klären, ob Sie generell einen Anspruch auf die Grundsicherungsleistung haben.

Gibt es Regeln im Härtefall?

Bedeutet es eine besondere Härte für den Leistungsberechtigten, sein Vermögen zu verbrauchen, bevor ein Antrag auf Grundsicherung möglich ist, so kann von dieser Verwertung ebenfalls abgesehen werden. Dies ist in Absatz 3 § 90 SGB XII geregelt. Ebenfalls ist es laut § 91 SGB XII möglich, dass Sozialhilfe auch als Darlehen geleistet wird. Somit kann ein sofortiger Verbrauch des Vermögens ausgeschlossen und die damit zusammenhängende besondere Härte vermieden werden.

Grundsicherung: Wird ein Vermögensfreibetrag gewährt?

Bei der Grundsicherung darf bestimmtes Vermögen der Sozialhilfe nicht im Weg stehen.
Bei der Grundsicherung darf bestimmtes Vermögen der Sozialhilfe nicht im Weg stehen.

Genau wie beim Bürgergeld, das durch das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) gesetzlich geregelt wird, gibt es bei der hier beschriebenen Grundsicherung ebenfalls eine Vermögensfreigrenze.

Das bedeutet: Es gibt einen bestimmten Betrag in Euro, den potentiell Hilfebedürftige behalten können, wenn sie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen.

Seit dem 1. Januar 2023 liegt dieser Wert bei 10.000 Euro. Dieser Vermögensfreibetrag gilt für alle Sozialhilfebezieher nach dem SGB XII.

Was gilt bezüglich der Höhe vom Vermögen für Ehe- oder Lebenspartner?

Erhalten Sie Grundsicherung im Alter, wird Ihr Vermögen genauso wie das Ihres Partners zur Berechnung herangezogen. Sollte Ihr Ehe- oder Lebenspartner, mit dem Sie zusammenwohnen, ein Vermögen oder Einkommen haben, mit dem dieser Ihren Lebensunterhalt ebenfalls sichern könnte, besteht normalerweise kein Anspruch auf die Grundsicherung.

Allerdings werden Einkommen und Vermögen, die den notwendigen Lebensunterhalt des Partners sichern, erstmal nicht beachtet. Zusätzlich steht auch dem Partner ein Vermögensfreibetrag in Höhe von 10.000 Euro zu, der nicht verbraucht werden muss, bevor ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.

Kinder müssen für ihre Eltern nur dann Unterhalt zahlen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Eine Person, die weniger verdient, muss für seine Eltern finanziell erstmal nicht aufkommen.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

103 Gedanken zu „Grundsicherung: Welches Vermögen dürfen Sie beim Antrag besitzen?

  1. Markus P.

    Hallo.
    Ich bekomme wg voller Erwerbsminderung Grundsicherung. Meine Ehefrau bezieht noch HARTZ4 rutscht aber demnächst auch wegen voller Erwerbsminderung in die Grundsicherung. Wir sind beide um die 40 Jahre alt und haben 2 Kinder zwischen 8 und 11 Jahren. Wir sind zwingend auf ein Auto angewiesen. Leider hatten wir einen nicht selbst verursachten Totalschaden. Wir brauchen also ein neues Auto. Wie teuer darf das Auto sein wenn beide Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen.

    Herzlichen Dank.

  2. Heidrun H.

    Ich bin 68 Jahre bekomme eine Rente von 705,Euro gehe aber immer noch in meinem Geschäft arbeiten da ich keinen Nachfolger finde.Mehr als ca. 400,00 verdiene ich monatlich nicht,manchmal weniger.Meine Krankenkasse (privat) hat die Versicherungsbeträge aus 690,00 Euro angehoben,was ich nicht mehr zahlen kann ,ohne mein Geschäft gar nicht mehr. Habe ich Anspruch auf staatliche Hilfe?

  3. .Karl Prinz

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage :
    Betreff Grundsicherung:
    ich wohne mit meiner Partnerin zusammen in ihrem Haus,
    aber wir haben getrennten Haushalt und Kasse.
    Da ich aber nur geringe Rente habe steht mir eine Grundsicherung zu. Meine Rente beträgt 578.00 €
    und meine Partnerin bekommt 985.00€ aber wir haben getrennte Kassen ich bekomme von ihr nichts und
    sie bekommt von mir nichts. Kann ich dann auch Grundsicherung beantragen . Ich zahle ihr auch 250 00€ Miete

  4. E. Heeder

    Welcher Betrag ist denn an zu geben, wenn man Grundsicherung beantragt,.
    und ab wann ist denn ein Vermögen ein Vermögen ??

    Bitte unm Antwaort,
    E. Heeder

  5. Ute N.

    Meine Schwiegermutter hat eine kleine Erbschaft unter 5000€ erhalten. Nun möchte das Amt für Soziales Bweise dafür sehen.
    Muss man nachweisen woher die Erbschaft kommt?
    Schließlich ist es unter der Grenze und die Summe wird auch nicht beanstandet. Was sall dann diese Nachweispflicht? Geht das Amt dovh nichts an, oder?

    MfG Ute

  6. Ramona L.

    Hallo ich melde mich wegen folgenden Anlass meine Mutter (69 ) bekommt sozialhilfe nun hatt sie von ihrer Lebensversicherung 3300 euro ausbezahlt bekommen weil die versicherung abgelaufen ist . Die Nette Dame vom Amt sagte es würde meine mutter nur für 1 montat angerechnet werden und danach als Vermögen eingestuft und dan würde sie ihre hilfe ganz normal weiter bekommen Nun aber hatt sich das ganze geändert meine mutter soll plötzlich das ganze Geld verleben bis es aufgebraucht ist und dan erst bekommt sie wider hilfe
    Ist das Rechtens ? Für hilfe bin ich dankbar
    Lg Ramona

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ramona,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Karin

    Hallo!
    Ich bekomme Sozialhilfe, da die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlt (War nicht durchgängig krank geschrieben.)
    Jetzt habe ich eine Dividende meiner Bank ausgezahlt bekommen i.H.v. 3900 €. Der Vertrag wurde vor vielen Jahren abgeschlossen.
    Kann das Amt mir die Sozialhilfe deswegen kürzen?
    Vielen Dank für eine Antwort!

  8. benedikt

    Hallo guten tag,
    ich lebe eigentlich lange in spanien wie bekomme ich grund unterstuetzung bin ein 1960 jahrgang und voellig pleite muss ich nach deutschland oder wuerde ich von dland aus unterstezt werden was den deutschenstaat natuerlich viel mehr kosten wuerde..

  9. Johnny

    Hallo,

    ich beziehe Grundsicherung wegen voller Erwerbsunfähigkeit.

    Ich brauch dringend 2 Zahnprothesen, und habe einen Kostenvorschlag von meinem Zahnarzt über 6000 Euro, 1700 Euro Sparnis hab ich schon, darf ich für die finanzierung meiner Prothesen gelegentlich irgenwie Etwas im Monat verdienen und sparen, ohne dass es mit meiner Grundsicherung abgerechnet wird.

    ich hoffe, mich richtig verständigen gekonnt zu haben, mein Deutsch ist nicht gut 🙂

    Herzlichen Dank für die Antwort im Voraus
    Johnny

  10. Willy

    Guten Abend,
    ich habe eine Frage zur Grundsicherung im Alter.
    Was geschieht mit einer noch ausstehenden Forderung von 25.000,00€ für die ich einen Titel habe und die versuche einzutreiben. Muss ich diese dem Sozialamt melden und abtreten? Oder bekomme ich die Grundsicherung nur als Darlehen?
    Gruß Willy

  11. Schmidt

    Kann ich Grundsicherung im Alter beantragen, obwohl ich noch 2800,00 Bargeld besitze?

    Danke für die Antwort!

  12. Karl R.

    Bin 70 J alt, war selbst. landwirtschaftlicher Unternehmer und ging in der Finanzkrise meiner Ersparnisse verlustig durch Fehlinvestition( u.a Schifffonds ), und verlorenen Prozeß gegen AWD.
    Wohne zur Untermiete, Sozialamt zahlt 350€ an Vermieter, an mich 116€, dazu kommen 220€ aus Sozialversicherung.Mit Rasenmähen, Hecken schneiden und reparieren solcher Geräte habe ich mir bislang einen kleinen Zuverdienst verschafft und kam so über die Runden.Nun hatte ich letztes Jahr eine Hüftoperation (TEP) und muss mich möglicherweise im Januar nochmals einer Operation unterziehen.Kann ich unter diesen Umständen mehr Grundsicherung verlangen?

  13. Kristott

    Hallo, ich beziehe Sozialhilfe als Aufstockung zur Altersrente in Höhe von nur 215 Euro. Miete und Grundhilfe. Ich habe nun einen Kontokorrentkredit (über eine Autowerkstatt vermittelt) in Höhe von 4000 Euro von einer Bank bekommen. Diesen Kredit zahle ich in ganz kleinen Raten monatlich zurück und dazu jeweils die Zinsen für den offenen noch geschuldeten Geldbetrag. Die 4000 Euro habe ich bereits verbraucht. Ich habe ein richtiges Bankkonto bei dieser speziellen Bank, dass ich für alles verwenden kann, nicht nur für Autoreparaturen.

    Muss ich diesen Kredit und das entsprechende Konto beim Sozialamt als geführtes Bankkonto angeben und wird dieser Kredit möglicherweise als Einkommen da gewertet oder nicht? 5000 Euro kann ich ja auch ausserdem als Rentner mit Sozialhife als Vermögen behalten? Ich bin 69 Jahre alt.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kristott,

      in der Regel müssen alle Konten angeben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Christina D.

        Ich bin 50 Jahre habe einen Kredit von 5000 Euro aufgenommen.Wurde kurze Zeit später Verpflichtet zur Unterhaltszahlung .Nach Abzug des Kindesunterhalts bin ich auf Grundsicherung angewiesen .Wird mein Kredit von 5000 Euro berechnet?

  14. Janina

    Hallo

    Ich erhalte eine EU Rente und zusätzlich einen Betrag von 132 Euro von der Grundsicherung. Meine Miete beträgt 539 Euro warm
    Dürfte ich in eine Wohnung ziehen die meinem Kind gehört wenn diese günstiger wäre?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Janina,

      vor einem Umzug sollten Sie immer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter halten, dieser kann Ihnen sagen, ob die neue Wohnung innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Angela

    Hallo, meine Mutter wohnt in einer Genossenschaftswohnung und bekommt Grundsicherung. Letztes Silvester hat das Dachgeschoss gebrannt. Das fünfstöckige Haus war viele Monate eingerüstet und ihre zwei Balkone waren nicht nutzbar. Durch die ganzen Unannehmlichkeiten der Baustelle hat sie nun von der Genossenschaft eine Entschädigungszahlung von € 2.200,– erhalten. Nun hat sie Angst, dass ihr das vom Amt weggenommen wird. Darf sie die Summe behalten? Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort! Vielen Dank Angela. B.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Angela,

      einmaliges Einkommen wird in der Regel im Monat des Zuflusses angerechnet. Ob diese Summe ganz oder teilweise anrechnungsfrei ist, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Uschi

    Hallo,
    ich bin 75 Jahre und bekomme Altersrente von 612,00 Euro plus Grundsicherung 180,00 Euro.
    Aber seit März diesen Jahres habe ich keine Grundsicherung mehr bekommen,da ich keinen erneuten Antrag gestellt habe….dies wusste ich allerdsings nicht ,weil ich wohl dement werde.
    Habe dann ohne es zu wissen im Dispo gelebt…nun habe ich 800 Euro minus….Das Amt sagt Sie hätten mir 3 Briefe zukommen lassen ,aber ich habe nichts dergleichen erhalten….Jetzt war ich noch mal vorsprechen und dort sagte man mir das ich im April schon mal dort war und gesagt habe dass ich ein Erbe antreten soll.Leider weiss ich von dem ganzen leider nichts mehr…die Sachbearbeiterin meinte ,das die Ablehnung der Grundsicherung dadurch das ich mich nicht gemeldet habe rechtskräftig ist und ich den Antrag neu stellen muss.
    Rückwirkend würden Sie nichts mehr zahlen und für meinen minus auf der Bank würden Sie auch nicht aufkommen.
    Habe jetzt Zuhause ein Protokoll gefunden wo ich das Erbe beim Amtsgericht ausgeschlagen haben im Juni…davon wusste ich aber nichts mehr…
    Bin jetzt hilflos ….kann ich das Geld rückwirkend noch einfordern ?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Uschi,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir im Einzelfall leider keine Beurteilung abgeben. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt oder einer Sozialberatungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Ludwig

    Hallo,

    ich beziehe Grundsicherung und arbeite in einer Werkstatt für behinderte menschen (Lohn 323 Euro)

    Ich Verkaufe auch Private Sachen. Das sind aber Beträge unter 20 Euro. Und das Sozialamt hat mir das angerechnet.

    Dürfen die das?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ludwig,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir im Einzelfall leider keine Beurteilung abgeben. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt oder einer Sozialberatungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Matthias

    Hallo, ich bin gesetzlicher Betreuer meiner behinderten Schwester. Nach dem Tod unserer Mutter im Jahr 2008 hat Sie einen Betrag in Höhe von 20.000,- Euro geerbt. Obwohl ich das Amt bereits im Jahr 2009 von dem Erbe unterrichtete, hat es erst Ende 2016 die Weiterleitung der Erbschaft gefordert und hierbei einen Freibetrag in Höhe von 2.600,- Euro berücksichtigt. Unter Verweis auf die ab 01.04.2017 anstehende Erhöhung des Schonvermögens auf 5.000,- Euro habe ich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt und beantragt das Schönvermögen auf mindestens 5.000,- Euro zu erhöhen. Nunmehr habe ich den Widerspruchsbescheid erhalten, mit der Begründung das der maßgebliche Zeitpunkt für die Berechnung der Höhe des Schonvermögens der Todesfall, d.h. die Rechtlage im Jahr 2008 gewesen sei und nicht die jetzt geltende Gesetzeslage. Ist dies zutreffend? Vielen Dank für die Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Matthias,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen deshalb an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Diesen können Sie mithilfe eines Beratungshilfescheins finanzieren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Georg S.

    Unser Sohn ist schwerbehindert und jetzt 18 Jahre alt geworden. GDB ist 80%. Er wohnt bei uns Eltern im Haushalt und kann nicht arbeiten. Wir Eltern besitzen ein Haus mit 3 Wohnungen, wovon eine Wohnung von uns selbst bewohnt wird. Die anderen beiden Wohnungen sind vermietet. Leider ist unser Haus mit Schulden belastet und die beiden Mieten reichen gerade dazu aus die monatlichen Raten und die Nebenkosten für das Haus zu bezahlen. Die Mutter verdient kein Geld, weil sie sich ja vollumfänglich um den Sohn kümmert. Der Vater hat nur ein geringes Einkommen, unter 1000 € monatlich. Es sind 2 (alte) PKW’s vorhanden. Für den Sohn wurde bisher ein Vermögen von 4800 € angespart. Die Eltern haben wenn man alles zusammenrechnet (Bankguthaben, Girokonten, Bargeld) insgesamt ca. 4000 € auf der hohen Kante. Beide Eltern sind gesetzliche Betreuer für ihren Sohn.

    So und nun zu meiner eigentlichen Frage: Der Vater hat noch eine Lebensversicherung am Laufen, die 2026 ausbezahlt wird. Aktueller Rückkaufswert ca. 8800 €. Endversicherungssumme wäre ca. 15000 €. Diese Lebensversicherung ist die einzige Rücklage zur Altersvorsorge. Außerdem soll ein Teil davon genutzt werden um ein einigermaßen gutes gebrauchtes KFZ zu kaufen. Das wäre zum Auszahlungszeitpunkt dann auch unbedingt notwendig. Wird diese Lebensversicherung als Vermögen angerechnet? Gibt es Möglichkeiten das zu umgehen?

    Danke für eine Antwort!

  20. jasmin d.

    Hallo. Ich bekomme Erwerbsminderungsrente 380 Euro, Opferentschädigung 212 Euro und Grundsicherung (2 Euro im Monat) nein dass ist kein Tippfehler). Zusätzlich wird mir 216 Euro zur Miete dazugezahlt.

    Jetzt habe ich meine Privatrente gekündigt. 5000 Euro durfte ich behalten. 4000 Euro hat das Sozialamt eingestrichen.

    Meine Frage: was machen die mit den 4000 Euro? Werden davon meine Bezüge gezahlt oder was wer bekommt das Geld?

  21. Katharina S.

    Hallo, ich beziehe seit Februar diesen Jahres eine kleine Altersrente und zusätzlich Grundsicherung. Da es mir körperlich gut geht und ich Lust dazu habe, möchte ich, wie auch die Jahre zuvor, im Winter für ca. 5 Monate in Österreich einer Saison-Tätigkeit nachgehen. Dass ich mich beim Amt für Soziales abmelde ist klar, und auch, dass das Amt während meiner Anwesenheit die Zahlungen einstellt. Doch wie sieht es nach meiner Rückkehr aus? Nimmt das Amt die Zahlung direkt wieder auf? Vieviel meines Verdienstes / Guthabens darf ich behalten, bzw. muss ich meinen Lebensunterhalt erst einmal davon bestreiten? Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Katharina S.,

      besprechen Sie Ihr Anliegen mit dem zuständigen Sachbearbeiter und erkundigen Sie sich, was Sie bei der Rückkehr beachten müssen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Ina

    Hallo,

    ich war längere Zeit Hausfrau, bin gerade 57 Jahre alt geworden, nicht verheiratet, kinderlos. Durch Trennung habe ich vor kurzem eine 48 qm große Wohnung bezogen. Meine Eltern haben mir Barvermögen hinterlassen. Bis zu welchem Betrag muss ich mein Geld aufbrauchen bevor ich Anspruch auf ALG II zugesprochen bekomme?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ina,

      ab wann im Einzelfall Hilfebedürftigkeit vorliegt, können nur die Jobcenter beurteilen. Nutzen Sie aber gerne unseren kostenlosen Hartz-4-Rechner zur Orientierung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Gradzka

    kann ich geld auf konto haben bei grundsicherung und wieviel ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gradzka,

      im Einzelfall können wir leider nicht beurteilen, ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Lukas

    Hallo,

    meine Schwester bezieht aufgrund ihrer geistigen Behinderung u.a. Grundsicherung. Sie wurde zum Erbe berufen und das Amtsgericht hat den Betreuern die Betreuung in diesem speziellen Erbafall entzogen, nachdem die Betreuer das Erbe ausschlagen wollten.
    Was passiert mit Ihrer Grundsicherung wenn das Erbe ausgezahlt wird und über dem Schonvermögen liegt? Muss sie dann das Erbe aufbrauchen und muss danach von den Betreuern die Grundsicherung, Kleidergeld, Taxigeld, Wetmarken für Bus und Bahn etc. neu beantragt werden?
    Und wenn ja, was kann man dagegen machen?

    Das Erbe (falls es ausgezahlt werden kann) wird sicherlich nicht lange reichen. Der Aufwand für die erneute Beantragung aller Sozialleistungen stehen da in keinem Verhältnis.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lukas,

      das lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich haben Sie aber insofern recht, dass der Anspruch auf Hartz 4 verfallen kann, wenn das Erbe zu groß ist. Im Zweifelsfall sollte Ihre Schwester einen Anwalt konsultieren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Jaqueline J.

    Hallo. Ich bin alleinerziehend und beziehe Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung. Ich hatte bei Geburt meines Sohnes ein Bausparvertrag abgeschlossen. Im Mai müsste ich den Vertrag kündigen. 3100€wurden ausgezahlt. Ich war gezwungen den Vertrag zu kündigen. Im Oktober 17 hab ich Antrag auf Grundsicherung für ab Dezember 17 gestellt da mein Kind und ich umgezogen sind(Bundeslandwechsel). Das Amt hat aber erst zum Ende Januar erstmals rückwirkend gezahlt so das ich im Dezember und Januar in die Schuldenfalle dadurch geraten bin. Deswegen musste ich den Vertrag aufkündigen um alles zu bezahlen. Jetzt hab ich einen Brief bekommen das ich nicht nur 3100 zurück zahlen soll, ich hätte von dem Bausparvertrag erst leben sollen nein ich soll auch noch 81 euro Zinsen die mein Sohn letztes Jahr auf seinem Spar ertragen bekommen hat auch zahlen (Anrechnung Dezember 17).Die Zinsen haben wir ja nicht erhalten sondern gingen in den Bausparvertrag. Nicht nur das alle staatlichen Förderungen wegen vorzeitiger Kündigung flöten gegangen sind knapp 4000€ soll uns beiden auch noch die 3100 genommen werden. Zudem geht das Amt aber von knapp 7000 Euro aus die ich ausgezahlt bekommen habe was ich ja widerlegen kann. Nun haben die angedroht alle Leistungen einzustellen wenn ich nicht Belege wo das Geld ist. Habe alle Unterlagen hingeschickt wo auch draus ergeht das nur 3100 euro ausgezahlt wurden. Dürfen die nun 3100 Euro verlangen? Ich war im Glauben das das Angesparte von meinem Sohn solange der Freibetrag noch nicht erreicht ist nicht antastbar wäre.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      das können wir leider nicht beantworten, da uns nicht alle relevanten Daten vorliegen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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