Das Wichtigste zur Grundsicherung und dem Vermögen in Kürze
Bei der Grundsicherung gibt es ein Schonvermögen, das nicht verbraucht werden muss, z.B. ein selbst genutztes Haus, angemessener Hausrat oder Erbstücke.
Es darf ein Vermögen bis zu 10.000 Euro vorhanden sein – auch beim Ehe- oder Lebenspartner.
Im Härtefall kann Grundsicherung auch als Darlehen gewährt werden, um den sofortigen Verbrauch des Vermögens zu verhindern.
Inhalt
Geschütztes Vermögen bei der Grundsicherung im Alter: Wie viel ist möglich?
Es gibt verschiedene Arten der Grundsicherung. Neben der Grundsicherung für Arbeitslose, die den meisten Menschen als Bürgergeld bekannt ist, gibt es auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese wird den Bezugsberechtigten gezahlt, wenn diese entweder bereits die Altersgrenze erreicht haben oder nicht mehr erwerbsfähig sind und demnach keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, trotzdem aber durch eigenes Vermögen oder Einkommen nicht selbst ihren Lebensunterhalt sichern können.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist in Deutschland ein Teil der Sozialhilfe und somit im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.
Viele Personen fragen sich bezüglich der Grundsicherung, wie viel Vermögen sie besitzen dürfen, um trotzdem noch einen Anspruch auf die Leistungen zum Lebensunterhalt zu haben. Wann müssen Sie vor dem Antrag auf Grundsicherung Ihr Vermögen aufbrauchen?
Gibt es eine Vermögensfreigrenze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr zum Thema!
Grundsätzlich haben Personen nur einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder erwerbsgemindert sind und zusätzlich Hilfebedürftigkeit vorliegt.
Letzteres ist nur dann der Fall, wenn Sie nicht genügend Einkommen bzw. Vermögen haben, um Ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Aber ab wann kann ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden?
Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den §§ 90 und 91 des Zwölften Sozialgesetzbuches. Es gilt: Das gesamte verwertbare Vermögen ist bei der Bewertung des Grundsicherungsanspruchs einzusetzen. Dazu zählen sowohl Bargeld, Wertpapiere, ein Sparguthaben, Haus- oder Grundvermögen als auch ein Kraftfahrzeug. Ausgenommen davon sind folgende Vermögenswerte:
- Vermögen zur Gründung eines Hausstandes oder baldigen Beschaffung eines Grundstücks,
- Vermögen aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung der Lebensgrundlage,
- angemessener Hausrat,
- Erbstücke der Familie,
- eine zusätzliche Altersvorsorge,
- ein selbst bewohntes Haus oder eine Wohnung,
- kleinere Barbeträge oder Vermögenswerte
- Gegenstände für die berufliche Ausbildung
Beachten Sie: Bei der Grundsicherung erfolgt die Anrechnung vom Vermögen auf sehr komplexe Weise, da viele Ausnahmen definiert werden. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihnen die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung zusteht, sollten Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden. Dieses kann Ihnen bei der Berechnung behilflich sein und klären, ob Sie generell einen Anspruch auf die Grundsicherungsleistung haben.
Gibt es Regeln im Härtefall?
Bedeutet es eine besondere Härte für den Leistungsberechtigten, sein Vermögen zu verbrauchen, bevor ein Antrag auf Grundsicherung möglich ist, so kann von dieser Verwertung ebenfalls abgesehen werden. Dies ist in Absatz 3 § 90 SGB XII geregelt. Ebenfalls ist es laut § 91 SGB XII möglich, dass Sozialhilfe auch als Darlehen geleistet wird. Somit kann ein sofortiger Verbrauch des Vermögens ausgeschlossen und die damit zusammenhängende besondere Härte vermieden werden.
Grundsicherung: Wird ein Vermögensfreibetrag gewährt?
Genau wie beim Bürgergeld, das durch das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) gesetzlich geregelt wird, gibt es bei der hier beschriebenen Grundsicherung ebenfalls eine Vermögensfreigrenze.
Das bedeutet: Es gibt einen bestimmten Betrag in Euro, den potentiell Hilfebedürftige behalten können, wenn sie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen.
Seit dem 1. Januar 2023 liegt dieser Wert bei 10.000 Euro. Dieser Vermögensfreibetrag gilt für alle Sozialhilfebezieher nach dem SGB XII.
Was gilt bezüglich der Höhe vom Vermögen für Ehe- oder Lebenspartner?
Erhalten Sie Grundsicherung im Alter, wird Ihr Vermögen genauso wie das Ihres Partners zur Berechnung herangezogen. Sollte Ihr Ehe- oder Lebenspartner, mit dem Sie zusammenwohnen, ein Vermögen oder Einkommen haben, mit dem dieser Ihren Lebensunterhalt ebenfalls sichern könnte, besteht normalerweise kein Anspruch auf die Grundsicherung.
Allerdings werden Einkommen und Vermögen, die den notwendigen Lebensunterhalt des Partners sichern, erstmal nicht beachtet. Zusätzlich steht auch dem Partner ein Vermögensfreibetrag in Höhe von 10.000 Euro zu, der nicht verbraucht werden muss, bevor ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.
Kinder müssen für ihre Eltern nur dann Unterhalt zahlen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Eine Person, die weniger verdient, muss für seine Eltern finanziell erstmal nicht aufkommen.
Hallo Team,
folgende Frage:
Immer wird mir unverständlicherweise im Folgeantrag für die Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung nach dem Girokontostand gefragt, dies wird sogar vom Amt farblich markiert, damit ich es nicht übersehe. Man geht davon aus, dass mehrere tausend Euro dort liegen.
Beim letzten Mal gab ich einen Restbetrag von 10,50 Euro an auf meinem Konto an.
Dieser Betrag wurde dann bei meiner nächsten Überweisung der Grundi abgezogen. Trotz der Tatsache, dass ich keine andere Einnahme als meine EMR und Grundi habe.
Es gibt bestimmt eine gesetzliche Regelung, die dies begründet?
Danke.
Hallo, ich muss auch von der Grundsicherung leben wegen Erwerbsminderung. Das ist wirklich nicht einfach wenn man alles davon regeln muss. Ich habe EUR 178 von einer Freundin bekommen, daraufhin wollten die die Leistungen einstellen und ich musste das Geld zurück bezahlen. Kleine Frage, das ich das nicht kann von der Grundwsicherung ist doch klar, oder. Jertzt sagte mir meine Ansprechpartnerin, alles was jemals auf mein Konto kommt wird einbehalten und muss zurückgezahlt wrden. Wie paßt das denn zu dem Freibetrage, oder dem Geld was man nebenher verdienen dürfte.
Die schrieben mir, ich hätte unrechtmäßig Vermögen auf meinem Konto gehabt ! ! ! Wie eine Anklageschrift.
Wie ist das nun, darf ich Geld haben oder nicht ? Eine einmalige Hilfe kann ja wohl kaum als Gehalt angesehen werden ??? Ich brauche dringend eine klare Antwort. Danke im voraus.