Das Wichtigste zur Berechnung der Grundsicherung im Alter in Kürze
Grundsicherung kann erhalten, wer seinen Lebensbedarf nicht durch eigene Einnahmen oder Vermögen decken kann.
Der Bedarf eines Berechtigten richtet sich nach Regelsätzen auf Basis von Familienstand und Haushaltsführung.
Vorhandenes Einkommen wie die Rente wird vom aktuellen Bedarf abgezogen, um die Höhe der zu zahlenden Grundsicherung zu erhalten.
Inhalt
Grundsicherung für Rentner: Berechnung des Anspruchs per Rechner
Nutzen Sie zur Berechnung unseren Rechner. Dort können Sie alle nötigen Angaben eingeben. Beachten Sie jedoch, dass die Berechnung kompliziert ist und der Rechner daher nur einen Anhaltspunkt zur Höhe der Grundsicherung gibt.
Wer hat einen Anspruch?
Manche Menschen haben zwar jahrzehntelang gearbeitet, Kinder versorgt oder Angehörige gepflegt, doch wenn der erste Rentenbescheid in Haus flattert, ist die Ernüchterung groß: Die Auszahlung reicht kaum aus, um über die Runden zu kommen. In dem Fall sollten Betroffene Sozialleistungen beantragen. Aber wie können Berechtigte die Höhe der Grundsicherung während der Rente berechnen?
Bereits seit 2003 kann Grundsicherung auch nach dem Eintritt ins Rentenalter beantragt werden, denn in den letzten Jahrzehnten ist die Zahl derer, die von Altersarmut bedroht sind, immer weiter gestiegen. Anders als bei Sozialhilfe kann der Staat die Zahlungen auch nicht mehr von den Kindern der Berechtigten zurückverlangen. Damit ist eine große Hürde weggefallen.
Allerdings ist es nicht ganz einfach, die Grundsicherung während der Rente zu berechnen. Außerdem müssen Personen bestimmte Kriterien erfüllen, um überhaupt einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter zu haben, von welchen wiederum auch die Höhe abhängt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie müssen das Renteneintrittsalter erreicht haben.
- Ihr gewöhnlicher Aufenthalt muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt vollständig zu decken.
- Das Einkommen Ihrer Kinder liegt unter 100.000 Euro/Jahr
Laut der Deutschen Rentenversicherung sollten Rentner beim zuständigen Sozialamt Ihren Anspruch überprüfen lassen, wenn Ihr monatliches Gesamteinkommen weniger als 1.015 Euro beträgt (Stand Juni 2024). Das Sozialamt kann außerdem zuverlässig die Höhe der Grundsicherung neben der Rente berechnen.
Höhe der Grundsicherung
Anhand von Regelsätzen, die sich nach dem Familienstand und der Haushaltsführung richten, wird ermittelt, welchen monatlichen Bedarf ein Antragsteller hat.
Regelbedarfsstufen ab 01. Januar 2024:
- Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 Euro
- Zusammenlebende Ehegatten / Eingetragene Lebenspartner / Eheähnliche Gemeinschaften mit gemeinsamem Haushalt, pro Person: 506 Euro
Diese Regelsätze umfassen noch nicht die Kosten für Unterkunft, Heizung und Nebenkosten sowie die Krankenversicherung. Diese übernimmt das Sozialamt in der Regel in voller Höhe, wenn sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
In der Regel orientiert sich die Angemessenheit an den regionalen Mietspiegeln sowie der Größe der Wohnung. Stimmt die Bruttowarmmiete, können die einzelnen Komponenten aber auch etwas vom angemessenen Satz abweichen.
Berechnung der Grundsicherung im Alter
Allerdings sind die Regelsätze meistens nicht gleichzusetzen mit den tatsächlich ausgezahlten Beträgen, denn normalerweise besitzen Senioren zumindest eine Einkommensquelle: ihre Renten. Bei der Grundsicherung erfolgt die Berechnung anhand dieser Einnahmen.
Außerdem gehören zum Einkommen beispielsweise:
- Erwerbseinkommen
- Pensionen
- Unterhaltszahlungen
- Miet- und Pachteinnahmen
- Krankengeld
Nicht zum Einkommen gehört dagegen zum Beispiel Folgendes:
- Grundrente (nach dem Bundesversorgungsgesetz)
- Aufwandsentschädigungen bis 200 Euro pro Monat bei einem Ehrenamt
- Pflegegeld
Fallbeispiel: Die Grundsicherung zusätzlich zur Rente berechnen
Emma Mustermann ist 70 Jahre alt, verwitwet und wohnt allein in einer kleinen Wohnung auf dem Land, deren Größe und Kosten das Sozialamt als angemessen einstuft. Ihr monatlicher Bedarf setzt sich aus folgenden Größen zusammen:
- Regelbedarf für Alleinstehende: 563 Euro
- Miete: 290 Euro
- Heizkosten: 40 Euro
- Nebenkosten: 45 Euro
- Insgesamt: 938 Euro monatlich
Das Einkommen des Sohnes spielt keine Rolle, um Frau Mustermanns Anspruch auf Grundsicherung zusätzlich zur Rente zu berechnen, denn es liegt mit 35.000 Euro im Jahr unterhalb der 100.000-Euro-Marke.
Emma Mustermann hat abgesehen von ihrer Nettorente über 350 Euro keine weiteren Einnahmen und auch kein Vermögen. Dieser Betrag wird von ihrem Bedarf abgezogen, um die Summe der Grundsicherung zu erhalten: Diese beträgt folglich 588 Euro.
Hallo. Bin 64 50 Prozent schwerbehindert. Habe ein kleines ca 90qm Häuschen. Mit meiner Rente von 670 Eur kann ich nur die monatlichen Kosten Strom Wasser Abfall Versicherung etc bezahlen. (Habe vorher mit jemanden zusammengelebt, wo alles bezahlt werden konnte). Wo kann ich hingehen und was würde mir zustehen? Grundsicherung?
Wir sind 6 köpfige Familie ich hab ein rente von 810 euro und verdiene zusätzlich 200 Euro wie wird das auf bedarfsgemeinschaft berechnet.
Ich bin toka ich habe eine Vollerwerbsminderungsrente bekommen für 2 Jahre trotzdem Jobcenter hate mich geschickt in Maßnahmen kan mich jemand sagen ist das richtig oder nicht danke
meine Grundsicherung neben der Regelaltersrente wurde abgelehnt,weil ich eine kleine Wohnung im Haus meines Enkelsohnes bewohne, für die mir ein Wohnrecht eingeräumt wurde.
Das Amt teilte mit, dass sich das Wohnrecht und mein Mietvertrag ausschließen würden für Grundrente. Rente mtl. 510 €, Miete 360 € warm für 46 qm. Schwerbehindert 70%, Pflegegrad 3.
Das Amt schrieb, dass von dem Pflegegeld mtl. noch was übrig sein müsste. Das Pflegegeld reicht aber noch nicht einmal ganz aus, um die Pflege zu bezahlen.
Ich muss oft hungern und konnte die Miete im Juni 18 nicht bezahlen und schaffe es auch im Juli nicht. Ich lebe echt arm, ohne Fernseher, ohne Kühlschrank, ohne jeglichen Luxus. Jetzt ziehe ich meinen Enkelsohn ungewollt in diese Armut mit hinein.
Steht mir wirklich keine Grundsicherung zu, weil ich dieses Wohnrecht habe? Weiß das vllt. jemand?
Hallo Samka,
in Ihrem Fall scheint dies korrekt.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org