Kurze Zusammenfassung zur Höhe der Grundsicherung
Es gibt verschiedene Arten der Grundsicherung: im Alter, bei Erwerbsminderung sowie bei Arbeitslosigkeit. Bei jeder Art der Grundsicherung richtet die Höhe sich nach den Regelsätzen.
Angerechnet werden beispielsweise Einkünfte wie Renten, aber auch vorhandenes Vermögen. Mehr Informationen zur Anrechnung, finden Sie hier.
Besteht weder ein Anspruch nach SGB II noch nach SGB XII, könnte dennoch Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld in Frage kommen.
Inhalt
Welche Formen der Grundsicherung existieren?
Die staatlichen Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherung des Existenzminimums und damit der Vermeidung extremer Armut. Aber variiert die Berechnung der Grundsicherung je nach rechtlicher Grundlage, auf welcher die Grundsicherung gewährt wird? Oder existieren Einheitssätze?
Zwar nennen sich die staatlichen Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums alle Grundsicherung, Berechnung und Höhe können sich aber unterscheiden. Zudem gibt es Unterschiede, auf welcher rechtlichen Grundlage sie bewilligt werden.
Zur Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehören
- die Grundsicherung im Alter
- die Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Zur Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) gehören
- das Bürgergeld.
- das Sozialgeld.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Ob es sich um die Sozialleistung nach SGB II oder nach SGB XII handelt, ist für die Regelsätze erst einmal gleichgültig. Demnach hat die Grundsicherung folgende Höhe im Regelfall:
Leistungsberechtigte | Monatlicher Regelsatz 2023 in Euro | Monatlicher Regelsatz 2024 in Euro |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 502 | 563 |
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner) | 451 | 506 |
Junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren | 402 | 451 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 | 471 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 | 390 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 | 357 |
Hinzu kommt in der Regel die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ggf. ein Mehrbedarf, sofern dieser besteht.
Grundsicherung für Rentner: Wie hoch ist diese tatsächlich?
Die Grundsicherung im Alter variiert: Die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Leistung hängt maßgeblich von der Höhe des Einkommens ab, das der Bedürftige bezieht – in der Regel also der Rente. Nur wenn die Leistungen der (privaten) Rentenversicherung nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern, kann zusätzlich Grundsicherung bezogen werden.
Die Sozialleistung wird dabei aufstockend gezahlt. Dabei werden der Regelsatz und die Miete für eine angemessene Wohnung addiert. Reicht das Einkommen des Rentners oder des Rentnerpaares nicht aus, um diesen Bedarf zu decken, wird die Grundsicherung normalerweise in Höhe des fehlenden Betrages gezahlt.
Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit: Höhe und Anspruch
Wie hoch ist die Grundsicherung, wenn diese aufgrund SGB II gezahlt wird? Auch in diesem Fall werden der oben genannte Regelbedarf und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Kann der Bedarf nicht durch eigenes Einkommen gedeckt werden, springt das Jobcenter als Leistungsträger ein.
Um die Grundsicherung zu berechnen, wird außerdem das Vermögen des Antragstellers berücksichtigt. Je älter er ist, desto höher fällt der Freibetrag aus. Besteht darüber hinaus Vermögen, so muss der Antragsteller dieses in der Regel zuerst verbrauchen, ehe die Grundsicherung nach SGB II bewilligt werden kann.
Um einen Anspruch auf Grundsicherung in der Höhe des nicht gedeckten Bedarfs zu haben, müssen Antragsteller jedoch neben der grundsätzlichen Hilfebedürftigkeit folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter
- Erwerbsfähigkeit
- gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Liegt keine Erwerbsfähigkeit vor, etwa durch eine Krankheit, so würde die Grundsicherung nicht auf Basis des SGB II, sondern bspw. nach SGB XII gezahlt werden.
Aufstockende Leistungen
Ähnlich wie bei der im Alter gezahlten Grundsicherung hängt die Höhe der Leistung vom Einkommen des Antragstellers ab. Dies führt dazu, dass Hartz 4 auch als aufstockende Leistung gezahlt werden kann.
Sogenannte Aufstocker können beispielsweise Geringverdiener sein, die zwar einen Job ausüben, deren Gehalt jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt komplett eigenständig zu bestreiten. Das Jobcenter zahlt dann lediglich den fehlenden Betrag bis zum Regelbedarf.
Hilfe zum Lebensunterhalt und Sozialgeld
Hilfe zum Lebensunterhalt können Personen beziehen, die weder einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II noch nach SGB XII haben. Dies können beispielsweise Menschen sein, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind.
Sozialgeld wiederum steht Personen zu, die nicht erwerbsfähig sind, zugleich aber mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der Leistungen nach SGB II bezieht, in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sofern kein eigenständiger Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht. Auch Grundsicherung nach SGB II muss ausgeschlossen sein.