Das Wichtigste zum Antrag auf Grundsicherung in Kürze
Arbeitssuchende müssen sich mit einem Antrag auf die Grundsicherung an das für ihren Wohnort zuständige Jobcenter wenden.
Nein, der Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter muss beim zuständigen Sozialamt eingereicht werden.
Das Antragsformular finden Sie in der Regel im Internet auf der entsprechenden Seite von Jobcenter bzw. Sozialamt. Mit dem Hauptantrag werden weitere Anlagen eingereicht, die Angaben zu beispielsweise den Vermögensverhältnissen beinhalten. Neben den Anlagen werden außerdem bestimmte Nachweise verlangt, achten Sie hier auf die Hinweise im Antrag.
Inhalt
Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, welche den Lebensunterhalt sicherstellen soll. Es gibt in Deutschland verschiedene Formen dieser Leistung. Eine davon ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die auch als Bürgergeld bekannt ist. Bei der anderen handelt es sich um die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Jede dieser Sozialleistungen kann nur nach einem entsprechenden Antrag gewährt werden. Aber wer kann Grundsicherung beantragen? Welche Formulare sind dafür auszufüllen? Wo beantragt man Grundsicherung? Unser Ratgeber liefert Antworten.
Einige mögen sich fragen: „Wann kann ich Grundsicherung beantragen?“ Nur Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Bürgergeld. Die Anforderungen sind in § 7 Absatz 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) definiert:
- Das Alter liegt zwischen 15 Jahren und der Altersgrenze (Renteneintrittsalter).
- Es besteht Erwerbsfähigkeit.
- Es liegt Hilfebedürftigkeit vor.
- Der gewöhnliche Aufenthalt befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
Als erwerbsfähig gilt eine Person laut § 8 Absatz 1 SGB II, wenn sie in der Lage ist, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Hilfebedürftigkeit bedeutet gemäß § 9 Absatz 1 SGB II:
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Zum Einkommen bzw. Vermögen wird unter anderem Folgendes gezählt:
- Einkommen: Renten, Elterngeld, Kindergeld, Erbschaften, Ausbildungsgeld, Einnahmen aus einer Tätigkeit
- Vermögen: Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Sparbriefe, Haus- und Grundeigentum, Kapitallebensversicherungen
Anspruch auf Bürgergeld: Leistungsberechtigt ist nur, wer alle genannten Voraussetzungen erfüllt. Personen, die zwar nicht erwerbsfähig, aber hilfebedürftig sind und mit einem Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können Sozialgeld beantragen.
Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Für eine andere Form von Grundsicherung ist auch ein Antrag notwendig. Einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können ebenfalls nur bestimmte Personen stellen. Anspruch auf diese Leistung besteht laut § 19 Absatz 1 und 2 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Alter beträgt mindestens 18 Jahre und die Person ist hilfebedürftig sowie dauerhaft voll erwerbsgemindert oder
- die Altersgrenze (Renteneintrittsalter) ist erreicht und die Person ist hilfebedürftig.
Eine dauerhafte volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Betroffene auf nicht absehbare Zeit nicht dazu imstande ist, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.
Feststellung der Erwerbsminderung: Besteht Unsicherheit über den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers, kann das Sozialamt oder der Rentenversicherungsträger die Untersuchung durch einen Amtsarzt veranlassen.
Wo wird Grundsicherung beantragt?
Manche fragen sich vielleicht: „Wo kann ich Grundsicherung beantragen?“ Das kommt darauf an, um welche Art der Grundsicherung es sich handelt. Der Antrag auf Bürgergeld ist in dem für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Jobcenter abzugeben. Der Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung bzw. im Alter ist beim zuständigen Sozialamt einzureichen.
Doch ist es nicht nur wichtig für den Erhalt von Grundsicherung, wo Sie diese beantragen, sondern auch, wo Sie überhaupt das benötigte Antragsformular dafür bekommen. Der Antrag für Grundsicherung als erwerbsfähiger Arbeitsuchender, also für das Bürgergeld, ist beim Jobcenter erhältlich. Sie finden das für die Grundsicherung relevante Antragsformular aber auch im Internet auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Der Antrag für die Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwersbminderung kann ebenfalls im Internet heruntergeladen werden. Sie können jedoch auch vor Ort im Sozialamt danach fragen.
Frist: Bürgergeld wird in der Regel zum ersten des Monats gezahlt, in dem der für diese Grundsicherung erforderliche Antrag gestellt worden ist.
Was ist im Antrag auf Grundsicherung anzugeben?
Für die Grundsicherung ist ein Antrag auszufüllen. Das gilt sowohl für Bürgergeld als auch für die Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung. Der Antrag auf Grundsicherungsleistungen bei Bürgergeld besteht aus einem Hauptantrag und, je nach Person, verschiedenen Anlagen.
Im Hauptantrag sind unter anderem folgende Informationen bzw. Daten anzugeben:
- Name und Adresse
- Geburtsdatum und -ort
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)
- Rentenversicherungsnummer
- Familienstand
- Bankverbindung (z. B. BIC und IBAN)
- Schul- oder Berufsausbildung
- Wohnsituation (z. B. Bedarfsgemeinschaft)
- Grund für einen Mehrbedarf (z. B. wegen Schwangerschaft)
- Angaben zu Einkommen und Vermögen
- Informationen über Tätigkeiten vor der Antragstellung (für den Zeitraum von fünf Jahren)
- Angaben zur Krankenversicherung
- Kosten für Miete und Heizung
Es gibt für diesen Antrag auf Grundsicherung ein Formular mit Ausfüllhinweisen von der Arbeitsagentur. Je nach individuellem Fall müssen Sie nicht nur den für die Grundsicherung erforderlichen Antrag ausfüllen, sondern auch bestimmte Nachweise einreichen. So haben beispielsweise Schüler eine Schulbescheinigung vorzuweisen. Die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist z. B. durch die Vorlage einer gültigen Versichertenkarte zu belegen.
Zu bestimmten Punkten im Hauptantrag existieren die erwähnten Anlagen. Dabei handelt es sich um ergänzende Anträge, in denen Angaben zu speziellen Sachverhalten getätigt werden sollen. Ein Beispiel dafür ist die Anlage VM. Sie dient der Feststellung der Vermögensverhältnisse. Daher müssen nur Personen diese Anlage ausfüllen, die Vermögen besitzen.
Darüber hinaus gibt es unter anderem folgende Formulare, die unter Umständen zusammen mit dem für die Grundsicherung erforderlichen Antrag abzugeben sind:
- Anlage EK (Erklärung zum Einkommen)
- Anlage KDU (Kosten für Unterkunft und Heizung)
- Anlage KI (Angaben zu Kindern unter 15 Jahren, die in der Bedarfsgemeinschaft leben)
- Anlage UH1 (Informationen zu Unterhaltsansprüchen z. B. gegenüber dem getrennt lebenden Ehegatten)
- Anlage MEB (Angaben zum Mehrbedarf für eine kostenaufwendige Ernährung)
In einigen Fällen sind auch hier Nachweise erforderlich, die zusätzlich zu den Anlagen und dem Antragsformular auf Grundsicherung einzureichen sind. So ist es unter Umständen notwendig, mit der Anlage VM Kontoauszüge vorzulegen. Füllen Sie die Anlage MEB aus, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Daher können, wenn Sie Grundsicherung beantragen, viele Unterlagen notwendig sein.
Bestätigung der Antragstellung: Es ist empfehlenswert, den für die Grundsicherung erforderlichen Antrag persönlich beim Jobcenter einzureichen. Dabei kann sich derjenige nämlich die Antragstellung quittieren lassen.
Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Auch für diese Grundsicherung ist ein Antrag zu stellen, in den umfangreiche Angaben zu verschiedenen Lebensbereichen einzutragen sind. Manche davon entsprechen denjenigen für den Bürgergeld-Antrag. Zu den Informationen, die im Antrag zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angegeben werden sollen, gehören unter anderem folgende:
- Name und Adresse
- Geburtsdatum und -ort
- Rentenversicherungsnummer
- Familienstand
- Betreuer (Name und Anschrift)
- Grund für dauerhafte volle Erwerbsminderung
- Beruf der Eltern bzw. Kinder
- Unterhaltsansprüche (z. B. gegen geschiedenen Ehegatten)
- Kosten für Miete und Heizung
- Grund für einen Mehrbedarf (z. B. als Alleinerziehender)
- Angaben zur Krankenversicherung
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Bestimmte Nachweise sind notwendig, wenn Sie einen solchen Antrag auf Grundsicherung stellen. So ist beispielsweise im Fall eines Betreuers eine Kopie der Bestellungsurkunde erforderlich. Des Weiteren sind dem für die Grundsicherung notwendigen Antrag Einkommensnachweise für die vorangegangenen zwölf Monate beizulegen.
Wohnen im elterlichen Haushalt: Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und bei ihren Eltern wohnen, erhalten ebenfalls Grundsicherung.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags auf Grundsicherung?
Sie haben den für die Grundsicherung erforderlichen Antrag, also das entsprechende Formular mitsamt Anlagen und Nachweisen, bei der zuständigen Behörde abgegeben. Aber wann können Sie nun mit der ersten Zahlung rechnen? Das hängt davon ab, wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert. Verschiedene Faktoren haben Einfluss auf die Dauer, darunter:
- Arbeitsauslastung des zuständigen Sachbearbeiters
- aktuelle Anzahl der zu bearbeitenden Anträge
- Vollständigkeit und Korrektheit des eingereichten Antrags und der Nachweise
Das Jobcenter hat in der Regel bis zu sechs Monate Zeit, um eine Entscheidung bezüglich des Antrags zu treffen. Gemäß § 88 Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist nach dem Ablauf der genannten Frist eine Untätigkeitsklage des Betroffenen möglich.
Fristüberschreitung aus wichtigem Grund: Das Jobcenter darf in Ausnahmefällen die gesetzliche Frist für die Antragsbearbeitung überschreiten. Dies ist z. B. gestattet, wenn durch Gesetzesänderungen die Arbeitsbelastung steigt oder es Änderungen organisatorischer Art im Jobcenter gibt.
Vorschuss auf die Grundsicherung
Es kann vorkommen, dass eine Person, die Bürgergeld beantragt, dringend Geld benötigt. Doch vor der Auszahlung der Grundsicherung muss der Antrag bearbeitet werden. Wenn der Leistungsberechtigte jedoch aus finanziellen Gründen nicht so lange warten kann, hat er unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, einen Vorschuss auf Bürgergeld zu erhalten.
Dafür sind jedoch gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. In § 42 Absatz 1 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) heißt es:
Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Demnach können Personen einen Vorschuss auf Bürgergeld unter folgenden Umständen erhalten:
- Anspruch auf Bürgergeld
- Feststellung der Höhe der Grundsicherungsleistungen wird voraussichtlich länger dauern
Allerdings ist das Jobcenter erst dazu verpflichtet, einen Vorschuss zu zahlen, wenn der Betroffene einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei handelt es sich um ein anderes Schriftstück als den Hauptantrag und die Anlagen. Ein spezielles Formular oder Muster ist nicht notwendig. Der Vorschuss kann in einem formlosen Schreiben beantragt werden. Es ist möglich, den Antrag auf Vorschuss zusammen mit dem Erstantrag auf Bürgergeld beim Jobcenter einzureichen.
Form der Vorauszahlung: Der Vorschuss auf Bürgergeld kann nicht nur in Form von Geld erfolgen; möglich ist auch der Erhalt von Gutscheinen.
Hallo ich bin Alleinerziehender Papa von 3 Kindern habe meinen Antrag auf ALG1 Gestellt und meine letzten beiden Arbeitgebern die Arbeitsbescheinigung zugeschickt aber die antworten einfach nicht
deswegen meine frage wo kann ich sowas wie Überbrückungsgeld beantragen wer super wenn das jemand weis bin langsam am verzweifeln liebe grüsse
Hallo,
ich bin freiberufliche Hebamme. Da ich aufgrund der heutigen Situation kaum mehr Arbeit habe, möchte ich Sie
bitten mir zu sagen, an wen ich mich wenden soll. Das Jobcenter hat mich an Sie verwiesen.
Mfg
Anne E.
73 Jahre , deutsche Staatsbürgerin , keinerlei Rente oder Vermögen . Nie berufstätig. Im Ausland gelebt seit Heirat 1968. Mann verstorben. Lebe im Kriegsgebiet Libyen. Möchte heim nach Deutschland. Habe ich Anspruch auf Grundsicherung?
Wenn ich Grundsicherung in der Elternteil beantragen will, muss ich da jetzt aufs jobcenter oder Sozialamt?
Ich versuche zum 5.Mal, den Antrag downzuloaden. Ständig kommt mur Reklame
Hallo eduard,
das liegt möglicherweise an den Einstellungen Ihres Browers. In unserem Ratgeber wurde kein Antragsformular zum Download bereitgestellt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org