Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett die von der SPD, CDU und CSU auf den Weg gebrachte Grundrente gebilligt. Diese soll sicherstellen, dass Menschen, die gearbeitet haben, im Rentenalter mehr Geld zur Verfügung haben als nur die Grundsicherung. Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden.
Was ist die Grundrente eigentlich?
Was lange währt, wird endlich beschlossen: Bereits seit November 2019 bestand zwischen SPD, CDU und CSU eine grundsätzliche Einigung über die Eckpunkte der Grundrente. Mitte Februar 2020 sind nun auch die letzten Streitigkeiten über einige Details ausgeräumt. Die Grundrente wurde vom Bundeskabinett gebilligt und soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden.
Es handelt sich dabei um eine Sozialleistung, welche Menschen, die nur eine kleine Rente erhalten, obwohl sie jahrelang eingezahlt haben, helfen soll. Insgesamt können rund 1,3 Millionen Menschen davon profitieren.
Die Leistung soll Menschen finanziell entlasten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Ein Antrag auf Grundrente soll nach aktuellem Stand nicht vonnöten sein. Die Rentenversicherung kann durch einen Datenabgleich für die Einkommensprüfung ermitteln, wer Anspruch auf diese Leistung hat.
Gut zu wissen: Insgesamt soll die Einführung der Grundrente Kosten in Höhe von 1,3 Milliarden Euro verursachen. Diese sollen aus Steuermitteln finanziert werden.
Wie wird der Anspruch auf die Grundrente berechnet?
Bei der Prüfung, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, sind zwei Faktoren wichtig: Die Beitragsjahre und das Einkommen des jeweiligen Rentners. So kann die Grundrente in vollem Umfang nur bewilligt werden, wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können.
Bei 33 oder 34 Beitragsjahren wird eine Abschlagszahlung gewährt. Allerdings sind 35 Beitragsjahre noch keine Garantie für eine Grundrente in vollem Umfang. Es gelten nämlich die nachfolgenden beiden monatlichen Einkommensgrenzen für Rentner:
- 1.250 Euro für Alleinstehende
- 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner
Bei der Einkommensprüfung werden auch Einkünfte durch Mieteinnahmen, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge einbezogen. Liegt das Einkommen über der Grenze, wird es zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.
Wie hoch die Grundrente letztendlich ausfällt, muss für jeden Anspruchsberechtigten individuell ermittelt werden. Wichtig: Auch die steigenden Wohnkosten werden im Zusammenhang mit der Grundrente berücksichtigt. So soll es für diese einen Freibetrag von maximal 216 Euro geben, der nicht beim Wohngeld angerechnet werden und die Zahlung somit mindern darf.
Quelle: spiegel.de