Gründe für einen Umzug beim Jobcenter geltend machen

Kurz & bündig: Gründe für einen Umzug beim Jobcenter angeben

Welche Gründe für einen Umzug erkennt das Jobcenter an?

Als Gründe für einen Umzug erkennt das Jobcenter in aller Regel die Steigerung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie den Bedarf einer größeren Wohnung an, wenn die Familie Zuwachs bekommen hat und die aktuelle Bleibe zu klein ist.

Wann kann das Jobcenter einen Umzug anordnen?

Liegt die Miete des Bürgergeld-Beziehenden nicht in einem angemessenen Rahmen, kann das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren einleiten. Im Rahmen dessen kann ein Umzug die einzige Option darstellen, die Mietkosten zu reduzieren.

Wie wirkt sich ein Umzug ohne Genehmigung für den Bürgergeld-Empfänger aus?

Können keine triftigen Gründe für den Umzug dem Jobcenter gegenüber deutlich gemacht werden, wird keine Umzugsgenehmigung erteilt. Erfolgt dennoch ein Wohnungswechsel, erhalten Leistungsempfänger keinerlei zusätzliche Umzugshilfe. Auch die neue Miete wird häufig nicht in vollem Umfang übernommen.

Welche Umzugsgründe erkennt das Jobcenter an?

Wollen Bürgergeld-Empfänger einen Umzug vollziehen, müssen Gründe für den Wohnungswechsel beim Jobcenter angegeben werden.
Wollen Bürgergeld-Empfänger einen Umzug vollziehen, müssen Gründe für den Wohnungswechsel beim Jobcenter angegeben werden.

Die Wohnungssuche verläuft aktuell für viele Menschen schwierig, bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Gerade Bürgergeld-Empfänger haben unter diesen Umständen besonders zu leiden. Ist dann doch eine neue Bleibe gefunden, muss das Jobcenter einem Wohnungswechsel erst einmal zustimmen.

Zu diesem Zweck muss der Leistungsempfänger Gründe für den Umzug beim Jobcenter angeben, damit dieses eine Genehmigung erteilt. Doch wann liegen beim Bezug von Bürgergeld eigentlich wichtige Umzugsgründe vor?

Mit dieser Frage befassen wir uns ausführlich im nachfolgenden Ratgeber. Sie erfahren außerdem, welche Gründe für einen Umzug vom Jobcenter angegeben werden können, sodass Leistungsempfänger einen Wohnungswechsel vollziehen müssen.

Triftige Gründe für einen Umzug: Bürgergeld-Empfänger brauchen gute Argumente

Ein Wohnungswechsel ist nur erlaubt, wenn Empfänger von Bürgergeld wichtige Umzugsgründe angeben können.
Ein Wohnungswechsel ist nur erlaubt, wenn Empfänger von Bürgergeld wichtige Umzugsgründe angeben können.

Wollen Arbeitnehmer einen Wohnungswechsel vollziehen, ist meist die Kündigungsfrist im Mietvertrag die einzige Hürde, die es zu nehmen gilt, wenn eine neue, bezahlbare Bleibe gefunden wurde.

Bei Bürgergeld-Empfängern sieht das etwas anders aus. Diese müssen Gründe für den Umzug gegenüber dem Jobcenter angeben, damit der Einzug in eine neue Wohnung bewilligt werden kann. Ohne Genehmigung vom Jobcenter kann der Wohnungswechsel zwar erfolgen, hält allerdings einige Nachteile für den Betroffenen bereit.

Wichtig: Bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterzeichnen, sollten Sie unbedingt die Zustimmung Ihres zuständigen Sachbearbeiters einholen. Werden die Gründe für Ihren Umzug vom Jobcenter nicht anerkannt, kann dies gravierende finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Welche Gründe für einen Umzug können Bürgergeld-Beziehende geltend machen?

Doch welche Gründe für einen Umzug akzeptiert das Jobcenter überhaupt? Das Ziel der Sachbearbeiter ist es, die Leistungsempfänger wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sodass diese nicht mehr auf das Bürgergeld angewiesen sind.

Daher wird ein Umzug in Verbindung mit höheren Chancen auf einen neuen Job in aller Regel genehmigt. In § 22 Absatz 6 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist bezüglich eines Wohnungswechsels Folgendes definiert:

Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.

Der Gesetzestext gibt dabei keine konkreten Gründe für einen Umzug, der vom Jobcenter bewilligt werden muss, an. Neben der Verbesserung der Jobchancen, ist auch die Vergrößerung der Familie ein starkes Argument für eine neue Wohnung.

Je mehr Mitglieder eine Bedarfsgemeinschaft hat, desto höher sind die Richtwerte zur angemessenen Wohnungsgröße und Miete nämlich.

Was passiert, wenn ein Umzug abgelehnt wird?

Sie müssen Gründe für den Umzug beim Jobcenter angeben.
Sie müssen Gründe für den Umzug beim Jobcenter angeben.

Können keine triftigen Gründe für einen Umzug beim Jobcenter dargelegt werden, stehen Leistungsempfänger vor der Entscheidung, ob sie den Wohnungswechsel trotzdem durchziehen wollen.

Ein Umzug ohne Genehmigung bringt allerdings eine ganze Reihe von Schwierigkeiten mit sich. So ist das Jobcenter nicht verpflichtet, Umzugshilfen zu gewähren. Das umfasst auch ein Darlehen für die Mietkaution. Dieses muss nicht bewilligt werden.

Zudem wird die neue Miete zu einem Problem, sofern sie höher ausfällt als der vorherige Betrag. Vom Jobcenter werden nur die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung anerkannt, welche dem bisherigen Bedarf entsprechen.

Gut zu wissen: Noch strengere Regeln gelten für Bürgergeld-Empfänger unter 25 Jahren, die noch bei den Eltern wohnen. Liegen hier keine gravierenden Gründe für einen Umzug, wie beispielsweise schwerwiegende soziale Probleme im Elternhaus, vor, darf der Wohnungswechsel nicht vollzogen werden. Ziehen Betroffene dennoch um, kann der komplette Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter entfallen.

Gründe für einen Umzug, der vom Jobcenter angeordnet wird

Es kann auch vorkommen, dass vom Jobcenter die Aufforderung zu einem Umzug kommt. Dies passiert, wenn die aktuelle Bleibe nicht den Richtwerten entspricht und die Karenzzeit vorbei ist. Die Kosten der Unterkunft müssen bei Bürgergeld-Bezug nämlich angemessen sein.

Die jeweiligen Angemessenheitsgrenzen werden anhand des örtlichen Mietspiegels und der Anzahl der Haushaltsmitglieder bestimmt. Liegt die Miete eines Betroffenen über dieser Grenze, wird das sogenannte Kostensenkungsverfahren eingeleitet.

Doch keine Sorge, Sie müssen nicht von heute auf morgen eine neue Wohnung gefunden haben. In aller Regel räumt Ihnen das Jobcenter dafür bis zu sechs Monate ein.

Gut zu wissen: Nicht immer ist ein Umzug vonnöten, um die Kosten der Unterkunft zu reduzieren. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Zimmer unter zu vermieten und somit die Differenz auszugleichen.

Antrag auf einen Umzug beim Jobcenter: Die Begründung muss stichhaltig sein

Werden bei einem Umzug von Bürgergeld-Empfängern die Gründe nicht anerkannt, kann ein Anwalt helfen.
Werden bei einem Umzug von Bürgergeld-Empfängern die Gründe nicht anerkannt, kann ein Anwalt helfen.

Reichen Sie einen schriftlichen Antrag ein, müssen die Gründe für den Umzug dem Jobcenter gegenüber überzeugend dargelegt werden. Machen Sie also deutlich, warum Sie eine neue Bleibe brauchen und inwiefern dies Ihre Chancen am Arbeitsmarkt steigern kann.

Wird der Antrag dennoch abgelehnt, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie beraten und ggf. bei der Formulierung helfen. Als Bürgergeld-Empfänger steht Ihnen in aller Regel die sogenannte Beratungshilfe zu.

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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3 Gedanken zu „Gründe für einen Umzug beim Jobcenter geltend machen

  1. Anja S.

    Aufgrund bestehende psychische Probleme, Ängste und Depressive Phasen, möchte ich eine neue Wohnung mieten, da durch Lärm von Nachbarn und Lärm durch einen Spielplatz vorm Haus keine Ruhe für mich ist und meine Ängste verschlimmern.

  2. Sascha E.

    Wohnungsabriss in der [von der Redaktion bearbeitet], da ich im 4,Stock wohne bange ich um meine Wohnung

  3. Nicole F.

    Hallo,mein Stiefsohn hat ein Problem ,seine bisherige Wohnung (souterrain) ist total verschimmelt und nicht mehr Bewohnbar (Gesundheits gefährdent) seine Möbel musste er bis auf wenige ausnahmen entsorgen. Er würde gerne als hartz 4 empfänger in eine andere Wohnung ziehen ,jedoch sagte sein Sachbearbeiter das wenn die Wohnung wieder bewohnbar wäre er wieder zurück gehen solle.Dies kann jedoch bis zu einem Jahr dauern ,wo bitte soll er so lange leben.Bei mir ist es nicht möglich da ich mit meiner kranken Mutter zusammen lebe und sein Vater schon lange Tod ist. Desweiteren sagte man ihm das ihm für neue Möbel kein Geld zustände ,er ist total verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.LG

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