Die Bundesregierung plant, das Kindergeld zu reformieren. Diese Leistung soll fortan unter die Kindergrundsicherung fallen. Familien sollen finanziell noch stärker entlastet werden und von vereinfachten Antragsverfahren profitieren. Wir haben für Sie zusammengefasst, was aktuell über die Kindergeld-Reform bekannt ist.
Das Kindergeld soll in die Kindergrundsicherung integriert werden
Einkommensschwache Familien sollen entlastet werden. Vor dem Hintergrund einer hohen Inflation und steigender Preise sind auch immer mehr Kinder armutsgefährdet. Die Bundesregierung hat nun Eckpunkte vorgestellt, die zu einer umfassenden Kindergeld-Reform führen sollen.
Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist für das Jahr 2025 geplant. Dabei soll es sich um eine neue Leistung für Kinder handeln, die aus zwei Komponenten bestehen wird. So steht jeder Familie der Garantiebetrag zu. Dieser soll der Höhe vom aktuellen Kindergeld entsprechen und kann unabhängig vom Einkommen bezogen werden.
Daneben soll auch ein Zusatzbetrag eingeführt werden. Dieser ist für Familien mit geringem Einkommen gedacht und wird je nach Einzelfall ermittelt. In die Kindergrundsicherung sollen auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie die Kinderwohnkostenpauschale integriert werden.
Wichtig: Bisher handelt es sich bei der Kindergeld-Reform und der damit einhergehenden Einführung der Kindergrundsicherung nur um Pläne der Bundesregierung. Diese sollen im Sommer 2023 in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden.
Kindergeld-Reform: Es soll ein vereinfachtes Beantragungsverfahren geben
Im Zuge der Reform vom Kindergeld und anderen Leistungen für Familien soll auch die Beantragung wesentlich einfach gestaltet werden. Hierbei ist vor allem angedacht, das Potenzial der Digitalisierung zu nutzen.
In einem Eckpunktpapier, welches das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 18. Januar 2023 veröffentlicht hat, heißt es diesbezüglich:
Um eine möglichst hohe Inanspruchnahme zu erreichen, muss die Kindergrundsicherung einfach, unbürokratisch und bürgernah sein. Dazu wird es ein digitales Kindergrundsicherungs-Portal mit einem anwendungsfreundlichen intelligenten Antragssystem geben. Zudem soll ein automatisierter „Kindergrundsicherungs-Check“ entwickelt werden, der bereits im Vorfeld der Beantragung des einkommensabhängigen Zusatzbetrags prüft, ob ein Anspruch auf den Zusatzbetrag bestehen könnte (siehe Ziffer 4. c)). Auf Grundlage der an die Finanzverwaltung übermittelten einkommensrelevanten Daten soll durch die Kindergrundsicherungsstelle eine solche automatisierte Prüfung vorgenommen werden. Ziel ist es, Eltern, deren Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet, gezielt anzusprechen und zur Antragstellung anzuregen.