Das Wichtigste zur Gleitsichtbrille und möglicher Kostenübernahme zusammengefasst:
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass bei einem Empfänger von Sozialleistungen für die Gleitsichtbrille eine Kostenübernahme erfolgen muss (Aktenzeichen S 16 SO 8/14). Dabei handelt es sich um einen Sonderbedarf.
Ob und wenn ja wann die Krankenkasse für die Anschaffung einer Gleitsichtbrille aufkommen muss, lesen Sie hier.
Inhalt
Was ist eine Gleitsichtbrille eigentlich?
Der richtige Durchblick ist nahezu in allen Lebenslagen vonnöten. Menschen, die an einer Sehbehinderung leiden, können diese häufig durch Brillen oder Kontaktlinsen ausgleichen. Doch muss bei einer Gleitsichtbrille eine Kostenübernahme von Krankenkasse oder Jobcenter stattfinden?
Nicht jeder Mensch ist mit guten Augen gesegnet. Neben der altersbedingten Funktionsabnahme gibt es auch zahlreiche Menschen, die von Geburt an mit „schlechten“ Augen zu kämpfen haben. Durch den medizinischen Fortschritt kann hier meist durch eine Brille oder Kontaktlinsen Abhilfe geschaffen werden.
Eine Einschränkung der Sehkraft kann nicht nur die Sehstärke betreffen, sondern in verschiedenen Sehfeldern mit unterschiedlicher Ausprägung vorliegen: Fernsicht, mittlerer Nahbereich und Nahsicht. Daher sind einige Menschen auf eine Lesebrille angewiesen, auch wenn das Sehen in die Ferne einwandfrei funktioniert.
Eine Gleitsichtbrille kann hier Abhilfe schaffen. Bei dieser werden die eben genannten Bereiche eingeteilt und das Glas entsprechend angepasst. Da sie in der Anschaffung sehr teuer ist, gehen wir in den nachfolgenden Abschnitten darauf ein, ob eine Kostenübernahme für die Gleitsichtbrille erfolgen kann.
Gleitsichtbrille: Kostenübernahme durch die Krankenkasse?
Grundsätzlich muss die Kostenübernahme für eine Gleitsichtbrille durch die Krankenkasse nicht erfolgen. Das neue Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung verbessert allerdings die Rechte der Sehgeschwächten.
Im Rahmen dessen wurde nämlich beschlossen, dass es Brillen nunmehr auf Rezept geben soll. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Betroffene mehr als sechs Dioptrien aufweist.
Urteil zur Gleitsichtbrille: Kostenübernahme vom Jobcenter muss erfolgen
Auch wenn diese Dioptrienzahl nicht erreicht wird, kann eine Gleitsichtbrille eine enorme Erleichterung im Alltag darstellen. Viele bestellen diese dann auf eigene Kosten. Dies scheint für einen Bürgergeld-Beziehenden nicht möglich.
Im knapp bemessenen Bürgergeld-Regelsatz sind solche Sonderausgaben nicht vorgesehen. Doch es gibt Hoffnung für alle Bürgergeld-Empfänger: Das Sozialgericht Mainz hat im Jahr 2015 in einem Beschluss (Aktenzeichen S 16 SO 8/14) deutlich gemacht, dass für die Gleitsichtbrille eine Kostenübernahme durch den Leistungsträger erfolgen muss.
Im verhandelten Fall bezog der Kläger Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zwölf (SGB XII). Allerdings ist das Urteil nach Auffassung von Rechtsexperten analog auch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zwei (SGB II) anzuwenden.
Als mein Onkel vor ein paar Jahren merkte, dass er eine Gleitsichtbrille benötigt, war er besorgt über die hohen Kosten. Er hatte als Rentner nicht viel Geld zur Verfügung und wollte nicht für eine Brille einen Großteil seines Budgets ausgeben. Er informierte sich jedoch bei seiner Krankenkasse und war erfreut zu erfahren, dass er für die Gleitsichtbrille eine Kostenübernahme beantragen konnte, da er mehr als sechs Dioptrien aufwies. Das war für ihn eine große Erleichterung, da er sich nun eine qualitativ hochwertige Brille leisten konnte. Es ist wichtig, dass jeder Zugang zu einer guten Sehhilfe hat, unabhängig von seinem Einkommen. Die Entscheidung des Sozialgerichts Mainz, dass auch Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf eine Kostenübernahme für die Gleitsichtbrille haben, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist zu hoffen, dass weitere Entscheidungen wie diese dazu beitragen, den Zugang zu notwendigen medizinischen Hilfsmitteln für alle zu erleichtern.
Ich brauche neuerdings auch eine Gleitsichtbrille. Schade, dass die Kostenübernahme für eine Gleitsichtbrille durch die Krankenkasse grundsätzlich nicht erfolgen muss. Vor allem, da diese Brillen ja auch nicht günstig sind.