Kurz & bündig: Das Wichtigste zum Geld nach der Geburt
Für das Kind können Sie beim Jobcenter eine Erstausstattung fürs Baby mit Kleidung und Möbeln beantragen.
Eltern, die Bürgergeld-Leistungen beziehen, erhalten einen Regelsatz für das Baby. Monatlich sind dies 357 Euro (Stand 2024). Zusätzlich bekommen sie Kindergeld. Dies wird jedoch auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet.
Inhalt
Wie viel Geld steht Ihnen nach der Geburt zu?
Gerade werdende Mütter empfinden Arbeitslosigkeit oft als schwierige Situation. Die finanzielle Absicherung wird dann besonders bei Alleinerziehenden infrage gestellt. Kann für das Kind auch nach der Geburt ausreichend gesorgt werden? Wie sollen Babybettchen, Wickelkommode und alle anderen wichtigen Utensilien für das Baby bezahlt werden?
Erhalten hilfebedürftige Schwangere Bürgergeld, so können sie auf Grundlage des Zweiten Sozialgesetzbuchs einige zusätzliche Leistungen für ihr Baby beantragen. Viele Schwangere fragen sich in diesem Zusammenhang oft: „Wie viel Geld bekommt man eigentlich nach der Geburt?“ Gibt es auch Elterngeld?
Im folgenden Ratgeber zum Thema „Geld nach der Geburt“ sollen diese Fragen geklärt werden.
Geld vor und nach der Geburt eines Kindes
Besonders nach der Geburt regen sich bei Müttern viele Unsicherheiten rund um den Nachwuchs. Die Frage nach der Finanzierung des Unterhalts rückt dabei – zumindest im ersten Moment – in den Hintergrund.
Denn grundsätzlich genießen Mütter sechs Wochen vor und bis zu acht Wochen (bei Mehrlingsgeburten bis zu zwölf Wochen) nach der Geburt zunächst einmal den Mutterschutz. War die Frau vor diesem Zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wird Mutterschaftsgeld gezahlt.
Ist dem nicht so und die Mutter war arbeitslos, so erhält sie vom Jobcenter weiterhin das Bürgergeld, ist aber für die Zeit vom Mutterschutz von der Arbeitsvermittlung ausgenommen. Nach dem Mutterschutz steht die Elternzeit an.
Diese Elternzeit kann bis zu drei Jahre betragen. Hat Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet, kann dieses in einer Tageseinrichtung umsorgt werden, ohne dass die Erziehung gefährdet ist. Spätestens ab dann stehen Sie der Arbeitsvermittlung nach Mutterschutz und Elternzeit wieder zur Verfügung.
Welches Geld steht mir nach der Geburt noch zu?
Bürgergeld-Empfängerinnen können nach der Geburt zusätzlich zum Mehrbedarf, der bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche gewährt wird, eine Erstausstattung fürs Kind beantragen. Diese beinhaltet beispielsweise die Zurverfügungstellung von Möbeln, Kleidern sowie alltäglich gebrauchten Dingen. Das Recht auf diese Ausstattung ist in Absatz 3 des § 24 des Zweiten Sozialgesetzbuchs geregelt.
Auf diese Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, damit das Geld auch direkt nach der Geburt gezahlt werden kann. Sie haben auch die Möglichkeit, die Erstausstattung bereits vor der Geburt – etwa ab der 13. Woche – zu beantragen. Für eine Erstausstattung nach der Geburt wird in der Regel eine Pauschale gewährt.
Anderweitige Leistungen nach einer Schwangerschaft: Kinder- und Elterngeld
Sind Sie alleinerziehend, können Sie neben dem Mehrbedarf in der Schwangerschaft auch einen Mehrbedarf für Alleinerziehende erhalten.
Dieser beläuft sich auf 36 % Ihres Regelbedarfs, wenn Sie sich allein um ein Kind unter sieben Jahren kümmern müssen.
Des Weiteren haben auch arbeitslose Mütter einen Anspruch auf Kinder- und Elterngeld, wenn sie Bürgergeld beziehen.
Kindergeld beläuft sich zurzeit auf einen Wert von 250 Euro pro Kind, Elterngeld schlägt für Bürgergeld-Empfänger mit 300 Euro monatlich zu Buche – dem Mindestsatz.
Zu beachten ist allerdings: Beide Leistungen – also sowohl Kinder- als auch Elterngeld – werden bei Bürgergeld-Bezug als Einkommen angerechnet. Das bedeutet: Durch den Empfang von Kinder- bzw. Elterngeld verringert sich der Ihnen zustehende Bürgergeld-Regelsatz um den entsprechenden Betrag.
Achtung: Haben Eltern, die Bürgergeld beziehen, vor der Geburt gearbeitet, so steht diesen beim Elterngeld ein Freibetrag von bis zu 300 Euro zu. Dieser wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Was bekomme ich an Geld nach der Geburt, wenn das Jobcenter nicht zahlt?
Neben dem Jobcenter gibt es auch andere Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie nach der Geburt und dem Mutterschutz Hilfe benötigen. Darunter fällt beispielsweise die Caritas, ProFamilia oder die Diakonie. Haben Sie akute Probleme, die das Jobcenter nicht zu lösen vermag, können auch diese Stellen weiterhelfen. Nicht nur finanzielle sondern auch persönliche Hilfe kann hier möglich sein.
Bekomme Hartz IV und Kindergeld beantragt, nach der Geburt meines Kindes habe ich Kindergeld Anspruch! Aber da angeblich das Jobcenter mir schon Kindergeld gezahlt haben soll was aber nie der Fall ist weil ab März drauf steht das ich da erst Geld bekomme von der Familiekasse.
hallo, also habe ich das jetzt richtig verstanden, wenn ich harz 4 bekomme wird mein Elterngeld von 300€ angerechnet. Heißt das das ich dann trotzdem nur den harz 4 Satz bekomme oder wie?
Dankeschön
Hallo!
Ich habe vor der Geburt meines Kindes beim Tiernotdienst als Tierärztin gearbeitet, kann diesen Job aber nun nicht mehr ausüben, da es sich ausschließlich um Nachtschichten handelt und mein Baby (1 Jahr alt) dann alleine zu Hause wäre. Neben dem Beruf habe ich noch eine Weiterbildung begonnen (Master) und habe somit auch Studentenstatus. Kann ich dennoch Arbeitslosengeld bekommen für die Zeit bis mein Studium zu Ende ist und ich einen neuen Job annehmen kann?
Hallo
Ich habe im Januar entbunden das heißt meine Kleine wird jetzt 9 Monate alt und habe keine Leistung für sie erhalten bekomme ich den jetzt die Nachzahlung dafür ?
Und darf das Jobcenter mir die Nachzahlung vom Elterngeld entziehen obwohl sie nicht in Vorkasse getreten sind für die kleine
Hallo,
Mein kleiner ist jetzt 8 Monate alt. Und meine Klamo tten passen fast alle nicht mehr. Kann ich was beantragen beim Jobcenter SSW Geld habe ich schon bekommen, aber das war im 6 SSW Monat
Hallo,
Sie können einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Diese werden allerdings im Regelfall nicht rückwirkend bewilligt. Setzen Sie sich deshalb auch mit Ihrem Sachbearbeiter direkt in Verbindung.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo. Ich beziehe Harz vier. Jetzt bin ich schanger und da ich schon 5 Frühaborte hatte, habe ich eine Risikoschwangerschaft und sollte eigentlich nicht mehr arbeiten…
Kann ich trotz dessen vom Arbeitsamt weiterhin ALG2 bekommen?
Lg und Danke im vorraus.
Brenda
Hallo Brenda,
das kommt auf den Einzelfall an. Die Rechtssprechung hat in der Vergangenheit gezeigt, dass ein Beschäftigungsverbot wegen einer Risikoschwangerschaft nicht grundsätzlich den Leistungsanspruch auf ALG 2 verhindert.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Du kannst mit deinem Frauenarzt drüber reden bekommst bei deinem Fall eine bescheinigung mit absolutem Beschäftigungsverbot….
Einfach beim Arzt ansprechen ?