Viele junge Leute, die ihre Ausbildung starten, freuen sich auf das erste Gehalt. Schon vor dem Blick auf die erste Abrechnung können sich jedoch einige Fragen stellen. Was ist der Unterschied zwischen Netto- und Bruttolohn? Welche Abzüge fallen an? Was ist eigentlich eine Steuerklasse?
Gehaltsrechner
Teilzeitrechner
Kurzarbeitrechner
Andere kostenlose Rechner
Das Wichtigste zur Berechnung vom Gehalt in Kürze
Es wird zwischen Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen unterschieden. Im Vertrag steht grundsätzlich immer das Bruttoeinkommen. Nach Abzug der Sozialabgaben bleibt dem Arbeitnehmer das Nettoeinkommen. Sie können dieses auch mit unserem Rechner ermitteln.
Die Sozialversicherungsbeiträge oder Freibeträge verändern sich jedes Jahr, deshalb muss bei der Gehaltsberechnung immer das Abrechnungsjahr angegeben werden.
Bei der Berechnung von Nettoeinkommen soll der Steuerfreibetrag angegeben werden. Als Freibetrag können etwa Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Kosten für die Betreuung der Kinder zählen. Mit dem Steuerfreibetrag zahlen Sie weniger Lohnsteuer und erhalten dementsprechend mehr Nettogehalt.
Inhalt
- Gehaltsrechner
- Teilzeitrechner
- Kurzarbeitrechner
- Andere kostenlose Rechner
- Das Wichtigste zur Berechnung vom Gehalt in Kürze
- Einkommen berechnen: Was ist der Unterschied zwischen Netto und Brutto?
- Welche Faktoren sind für den Nettolohnrechner von Bedeutung?
- Die erste Angabe im Gehaltsrechner: Ihr Einkommen (Brutto)
- Wichtige Einflussgröße beim Gehaltsrechner: Geldwerter Vorteil
- Warum muss bei der Gehaltsberechnung das Abrechnungsjahr angegeben werden?
- Geben Sie den Steuerfreibetrag an, wenn Sie Ihr Nettoeinkommen berechnen
- Einkommen mit dem Rechner bestimmen: Die Steuerklasse
- Müssen Sie Kirchensteuer zahlen?
- Solidaritätszuschlag – Ergänzende Abgabe zur Einkommensteuer
- Ein weiterer Punkt bei der Gehaltsrechnung: Der Kinderfreibetrag
- Wie sind Sie krankenversichert?
- Wie viel Geld wird für die Rentenversicherung abgezogen?
- Welchen Zweck hat die Pflegeversicherung?
- Welchen Wert berechnet der Gehaltsrechner für die Arbeitslosenversicherung?
- Quellen und weiterführende Links
Einkommen berechnen: Was ist der Unterschied zwischen Netto und Brutto?
In solchen Situationen leistet ein sogenannter Gehaltsrechner gute Dienste. Nach der Eingabe der erforderlichen Daten wird aufgeschlüsselt, welche Abgaben zu leisten sind, wie hoch die zu zahlenden Steuern ausfallen und was vom Brutto übrig bleibt. Haben Bürgergeld-Empfänger einen neuen Job gefunden, ist ein Blick auf den Lohnrechner besonders interessant, damit sie genau wissen, wie viel vom Gehalt wirklich bei ihnen ankommt.
Im folgenden Ratgeber schlüsseln wir auf, welche Angaben beim Nettolohnrechner von Bedeutung sind und wie sich die Abzüge vom Bruttogehalt berechnen lassen. Außerdem zeigt Ihnen unser kostenloser Online-Gehaltsrechner, wie viel Geld am Ende für Sie vom Bruttolohn übrig bleibt.
Bei der Gehaltsverhandlung oder im Arbeitsvertrag wird grundsätzlich der sogenannte Bruttolohn angegeben. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den Betrag, der Ihnen Monat für Monat ausbezahlt wird.
In Deutschland müssen nämlich diverse Abgaben – Steuern und Sozialbeiträge – bezahlt werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber diese einbehalten und an die zuständigen Stellen abführen muss. Der Bruttolohn abzüglich dieser Abgaben ist dann der Nettolohn – dieser wird tatsächlich ausbezahlt.
Nun mögen sich viele Laien vielleicht fragen, warum grundsätzlich der Brutto- und nicht der Nettolohn angegeben wird – schließlich interessiert einen Arbeitnehmer ja eher, was am Monatsanfang wirklich auf dem Konto landet. Dies liegt daran, dass verschiedene Faktoren die Berechnung und die Höhe der Abzüge beeinflussen und je nach Arbeitnehmer variieren.
Möchten Sie die Frage „Was bleibt vom Brutto übrig?“ beantworten und Ihr Nettogehalt ausrechnen, müssen Sie keine schwierigen Formeln verwenden. Mit unserem Gehaltsrechner ist dies kostenlos und ganz unkompliziert möglich: Sie geben die relevanten Daten ein und der Rechner gibt Ihr Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben an.
Welche Faktoren sind für den Nettolohnrechner von Bedeutung?
Wie bereits erwähnt, richtet sich die Höhe der Abgaben nach verschiedenen Faktoren, weshalb Sie diese zwingend angeben müssen, wenn Sie unseren Gehaltsrechner online verwenden und dabei verlässliche Ergebnisse erhalten möchten. Im Folgenden liefern wir Ihnen vertiefende Informationen über diese Einflussgrößen und wie sie sich auf die Berechnung vom Gehalt auswirken.
Die erste Angabe im Gehaltsrechner: Ihr Einkommen (Brutto)
Möchten Sie Ihr Nettogehalt ausrechnen lassen, müssen Sie zunächst Ihr Bruttoeinkommen angeben – dieses können Sie beispielsweise Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Zum einen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Monatsgehalt im Rechner anzugeben. Entscheiden Sie sich für diese Option, müssen Sie in der folgenden Zeile beim Abrechnungszeitraum das Feld „Monat“ ankreuzen.
Sie können jedoch auch Ihr Jahresbruttogehalt beim Online-Rechner als Grundlage verwenden. Vergessen Sie dann nicht, den Abrechnungszeitraum auf „jährlich“ einzustellen. Egal, für welche der beiden Möglichkeiten Sie sich entscheiden: Wenn Sie Ihren Lohn mit unserem Gehaltsrechner feststellen möchten, werden Ihnen im Ergebnis grundsätzlich sowohl das monatliche als auch das jährliche Nettoeinkommen sowie die Summe der Steuern und Sozialabgaben angezeigt. So haben Sie den genauen Überblick über Ihr Einkommen.
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Deutschland im Jahr 2021 für Vollzeitbeschäftigte 4.100 Euro. Auf ein ganzes Jahr hochgerechnet sind dies also etwa 49.200 Euro. Männer verdienen weiterhin im Schnitt weitaus besser als Frauen: Im Jahr lag der unbereinigte Gender Pay Gap – also der Unterschied zwischen den Geschlechtern – bei 18 Prozent.
Großen Einfluss auf das Gehalt haben nicht nur der Bildungsgrad, der Beruf und die Branche, sondern auch der Wohnort sowie die Größe der Firma. In kleineren Betrieben werden im Durchschnitt niedrigere Löhne gezahlt. Leben Sie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt, müssen Sie damit rechnen, weniger zu verdienen, als wenn Sie eine vergleichbare Stelle in Baden-Württemberg oder Hessen hätten.
Wichtige Einflussgröße beim Gehaltsrechner: Geldwerter Vorteil
Bei einem geldwerten Vorteil handelt es sich um zusätzliche Vergütungen, die Sie vom Arbeitgeber erhalten und über den eigentlichen Lohn hinausgehen. Diese werden auch als Sachleistungen oder Sachbezüge bezeichnet, da sie nicht in Geld ausgezahlt werden.
Vielmehr handelt es sich um Sach- oder Dienstleistungen, die Arbeitnehmer kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung gestellt bekommen. Das bekannteste Beispiel ist wohl der Dienstwagen. Doch auch folgende Leistungen zählen unter anderem als geldwerter Vorteil:
- Datenverarbeitungsgeräte (z. B. Laptops oder Smartphones): Sind in der Regel steuerfrei, wenn der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal versteuert.
- Parkplatz: Während der Arbeitszeit ist dies eine steuerfreie Leistung.
- Sachbezüge (z. B. Tankgutscheine oder Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr): Sie gelten als steuerfrei, solange ein Wert von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird.
- Personalrabatt: Bis zu einem jährlichen Betrag von 1.080 Euro ist ein solcher Rabatt steuerfrei.
- Geschenke: Bis zu 60 Euro im Jahr sind steuerfrei.
Geben Sie beim Gehaltsrechner den geldwerten Vorteil bitte unbedingt auf monatlicher Basis an, auch wenn Sie in der ersten Zeile Ihr Bruttojahresgehalt eingetragen haben. Dieser wird zu Ihrem Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöht somit das zu versteuernde Einkommen. Wie Sie der obigen Liste entnehmen können, sind gewisse Beträge jedoch auch steuerfrei.
Nutzen Sie einen Firmenwagen ausschließlich beruflich, muss dieser nicht versteuert werden. Fahren Sie Ihn hingegen auch privat, greift entweder die Ein-Prozent-Regelung oder Sie führen ein Fahrtenbuch.
Warum muss bei der Gehaltsberechnung das Abrechnungsjahr angegeben werden?
Eine weitere wichtige Angabe, die Sie machen müssen, wenn Sie unseren Gehaltsrechner zur Berechnung vom Nettogehalt verwenden, ist das Abrechnungsjahr. Die Sozialversicherungsbeiträge oder Freibeträge bleiben nämlich nicht gleich, sondern verändern sich von Jahr zu Jahr.
So wurde beispielsweise der Grundfreibetrag für das Jahr 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben, während der Kinderfreibetrag im Vergleich zu 2022 um 404 Euro erhöht wurde und dann 8.952 Euro betrug. Außerdem erhöhte sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung im Jahr 2023 laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent.
Auch im Jahr 2024 gibt es neue Änderungen. Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer steigt um 696 Euro auf 11.604 Euro. Der Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2024 bei 6.384 Euro plus den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro. Zusammen sind dies dann 9.312 Euro.
Geben Sie den Steuerfreibetrag an, wenn Sie Ihr Nettoeinkommen berechnen
Ausgehend von Ihrem Bruttoeinkommen gibt unser Rechner an, wie viel Geld neben Steuern und Sozialabgaben netto für Sie übrig bleibt. Mit dem sogenannten Freibetrag müssen Sie weniger Lohnsteuer zahlen und damit bleibt mehr Netto für Sie übrig. Anrechenbar sind zum Beispiel die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder.
Um von diesem Steuerfreibetrag profitieren zu können und damit dieser beim Gehaltsrechner angerechnet werden kann, muss er in die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingetragen werden. Hierzu ist es nötig, dass Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Wird dieser genehmigt, wird der Freibetrag berücksichtigt, wenn Ihr Arbeitgeber den Nettoverdienst berechnen lässt.
Wenn Sie den Freibetrag nicht eintragen lassen, können Sie die Kosten auch nachträglich in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Haben Sie zu viel Steuern bezahlt, wird Ihnen dieser Betrag wieder gutgeschrieben. Der Vorteil, wenn Sie den Freibetrag in die ELStAM eintragen lassen, besteht darin, dass Sie monatlich mehr Netto erhalten und nicht erst auf die Steuerrückzahlung warten müssen.
Um einen Vergleich zu erhalten, können Sie Ihr Nettoeinkommen von unserem Gehaltsrechner einmal mit und einmal ohne Freibetrag ausrechnen lassen. Wägen Sie genau ab und entscheiden Sie sich dann, ob Sie den Steuerfreibetrag eintragen lassen.
Zum 1. Januar 2013 wurde die Lohnsteuerkarte durch die sogenannten ELStAM ersetzt. Hierdurch wurde das Lohnsteuerabzugsverfahren vereinfacht, da steuerlich bedeutsame Änderungen, beispielsweise eine Heirat, automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, nachdem sie im Melderegister eingetragen wurden. Das elektronische Verfahren ist damit nicht nur schneller und effizienter, sondern auch sicherer.
Einkommen mit dem Rechner bestimmen: Die Steuerklasse
Möchten Sie Ihr Nettogehalt mit unserem Rechner feststellen, ist die Angabe der Steuerklasse unerlässlich.
In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen und jeder Arbeitnehmer wird in eine dieser Gruppen eingeordnet. Ohne Angabe der Lohnsteuerklasse kann ein Arbeitgeber ausgehend vom Brutto nicht Ihr Gehalt ausrechnen.
In welche Steuerklasse Sie eingeordnet werden und welche Sie dementsprechend beim Gehaltsrechner angeben müssen, richtet sich vorrangig nach Ihrem Familienstand. Sind Sie ledig, wird Ihnen automatisch die Steuerklasse I zugeteilt. Sie gilt jedoch auch für Verheiratete, die dauerhaft von ihren Ehepartner getrennt leben. Alleinerziehende werden in Steuerklasse II eingruppiert.
Der Steuersatz richtet sich nach Ihrem Einkommen: Je mehr Sie verdienen, desto höher fällt die Lohnsteuer aus. Damit diese nicht ins Unermessliche steigt, gibt es den sogenannten Spitzensteuersatz. Dieser liegt bei 42 Prozent und gilt ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 62.810 Euro pro Person (Stand 2023). Das bedeutet, dass der Betrag, der diese Grenze übersteigt, mit eben diesen 42 Prozent besteuert wird, aber nicht das komplette Einkommen.
Zusätzlich gibt es noch die Reichensteuer. Liegt das jährliche zu versteuernde Einkommen einer Person bei über 277.826 Euro (Stand 2023), so muss über den Betrag, der diese Summe übersteigt, die Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent gezahlt werden.
Haben Sie mehr als einen Job, wird dies zusätzlich berücksichtigt, wenn Sie Ihr Gehalt ausrechnen. Sie werden in Steuerklasse VI eingeordnet. Bei dieser spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie verheiratet oder alleinstehend sind – ab dem zweiten Job werden Sie zusätzlich in diese eingruppiert.
Da es sich hierbei um die Klasse mit den höchsten Abzügen handelt, sollten Sie diese in der Regel für den Job verwenden, in dem Sie am wenigsten verdienen. Mit unserem Gehaltsrechner können Sie ganz einfach überprüfen, wie sich die Steuerklasse auf Ihr Nettoeinkommen auswirkt und welche Abzüge je nach Lohnsteuerklasse anfallen.
Für Verheiratete besteht eine Besonderheit. Sie können zwischen drei verschiedenen Kombinationen der Steuerklassen auswählen:
- Steuerklasse IV und IV: Diese Kombination wird meist von Paaren gewählt, deren Gehalt etwa gleich hoch ist.
- Steuerklasse IV und IV mit Faktor: Bei diesem Verfahren zahlt der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen weniger Lohnsteuer. Hierbei wird vom Finanzamt das sogenannte Ehegattensplittung berücksichtigt. Beide Partner werden zusammen veranlagt, was dazu führt, dass sie weniger Steuern zahlen müssen, als wenn die Einkommenssteuer von jedem einzelnen berechnet werden würde. Außerdem können so Steuernachzahlungen in der Regel vermieden werden. Diese Kombination eignet sich auch für Paare, die in etwa gleich viel verdienen.
- Steuerklasse III und V: Wenn einer der beiden Eheleute ein deutlich höheres Gehalt erhält als der andere, so ist diese Kombination ratsam. Derjenige, der mehr verdient, wird in Steuerklasse III eingruppiert und profitiert von niedrigeren Steuern und Sozialabgaben. Der andere Ehepartner bekommt Steuerklasse V. Hier sind zwar höhere Abgaben zu leisten, dies wirkt sich auf Grund des geringeren Einkommens jedoch weniger stark aus. Allerdings müssen Sie bei dieser Kombination damit rechnen, dass, wenn sich beide Gehälter stark voneinander unterscheiden, die Steuernachzahlungen am Ende des Jahres sehr hoch ausfallen können.
Tipp für Verheiratete: Finden Sie mit unserem Gehaltsrechner die passende Steuerklasse
Stehen Sie vor der Entscheidung, welche Steuerklasse Sie auswählen, kann es hilfreich sein, Ihr Nettoeinkommen mit unserem Rechner zu überprüfen. Geben Sie dazu Ihr Bruttogehalt in den Rechner ein und wählen Sie die unterschiedlichen möglichen Steuerklassen aus. Tun Sie das gleiche, um mit dem Nettorechner das Gehalt Ihres (zukünftigen) Ehepartners festzustellen. So können Sie vergleichen, welche Kombination der Steuerklassen in Ihrem Fall die beste ist und wann Sie mit den geringsten Abzügen rechnen müssen.
Müssen Sie Kirchensteuer zahlen?
Wenn Sie unseren Gehaltsrechner nutzen, müssen Sie auch angeben, ob Sie Mitglied einer Kirche sind. In Deutschland sind nämlich alle Angehörigen einer staatlich anerkannten Kirche dazu verpflichtet, eine sogenannte Kirchensteuer zu zahlen. Zu diesen zählen die folgenden Religionsgemeinschaften:
- Katholische Kirche
- Evangelische Landeskirchen
- Israelitische Religionsgemeinschaften
- Jüdische Kultusgemeinden
- Altkatholische Kirche
- Französische Kirche zu Berlin
- Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz
- Freireligiöse Gemeinden
Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, fällt die Kirchensteuer unterschiedlich hoch aus. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt diese acht Prozent, in allen anderen 14 Bundesländern sind es neun Prozent von Ihrer Einkommensteuer. Geben Sie Ihr Bruttojahresgehalt in unseren Rechner ein, sehen Sie schnell, welcher Wert sich genau für Sie ergibt.
Viele Religionsgemeinschaften verzichten jedoch darauf, eine Kirchensteuer zu erheben. Dies ist beispielsweise bei den evangelisch-freikirchlichen Gemeinden sowie der orthodoxen Kirche der Fall. Auch Muslime, Methodisten oder Buddhisten müssen keine Kirchensteuer zahlen, da diese Religionsgemeinschaften nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Gehören Sie einer dieser Religionen an, müssen Sie bei unserem Gehaltsrechner die Frage „Sie sind in der Kirche?“ mit „nein“ beantworten.
Mit unserem Gehaltsrechner können Sie ganz unkompliziert herausfinden, wie viel von Ihrem Einkommen für die Kirchensteuer abgeht. Möchten Sie vergleichen, wie groß der Unterschied beim Netto ausfällt, geben Sie zunächst Ihr Bruttojahresgehalt in den Rechner ein, ergänzen die restlichen Angaben und klicken bei der Frage „Sie sind in der Kirche?“ einmal „ja“ und einmal „nein“ an.
Möchten Sie die Kirchensteuer sparen, müssen Sie aus der Kirche austreten. Je nach Ihrem Wohnort sind hierzu unterschiedliche Behörden zuständig: das örtliche Amts- oder Kreisgericht bzw. das Standesamt. Dort müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde vorlegen. In manchen Bundesländern müssen Sie für den Austritt zwar eine Gebühr zahlen (in der Regel zwischen 25 und 100 Euro), diese rechnet sich durch die gesparten Steuern jedoch sehr schnell.
Solidaritätszuschlag – Ergänzende Abgabe zur Einkommensteuer
Zusätzlich zur Kirchen- und Lohnsteuer müssen Arbeitnehmer den Solidaritätszuschlag zahlen. Unser Gehaltsrechner zeigt Ihnen die Summe auf der Ergebnisseite unter dem Punkt „Steuern“ an. Eingeführt wurde diese Abgabe unter anderem, um den Aufbau Ost nach der Wiedervereinigung voranzutreiben.
Weniger bekannt ist, dass es noch weitere Gründe für die Einführung dieser Steuer gab. Deutschland hatte sich finanziell am Zweiten Golfkrieg beteiligt. Der Solidaritätszuschlag sollte auch dazu dienen, um die Kosten in Höhe von rund 17 Milliarden DM zu tragen. Außerdem sollten mit den zusätzlichen Einnahmen Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa unterstützt werden.
Lange wurde der Soli in Höhe von 5,5 Prozent kritisiert. Seit 2021 muss ihn nur noch ein kleiner Teil der Steuerzahler zahlen. Im Jahr 2023 liegt die Freigrenze bei einer Einkommensteuer in Höhe von 17.543 Euro. Auch dies berücksichtigt der Gehaltsrechner.
Der Solidaritätszuschlag – kurz „Soli“ genannt – wurde erstmals am 1. Juli 1991 erhoben. Zunächst hieß es von Seiten der Regierung, dass die Abgabe bald wieder abgeschafft werden solle. Doch auch noch viele Jahre später zahlten Arbeitnehmer den Soli. Häufig wurde kritisiert, dass die Einnahmen nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck verwendet wurden. Viele befürworteten sogar eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Und so kam es dann auch im Jahr 2021 für einen großen Teil der Steuerzahler.
Ein weiterer Punkt bei der Gehaltsrechnung: Der Kinderfreibetrag
Eltern können von einigen steuerlichen Vergünstigungen profitieren und werden damit vom Staat finanziell entlastet. Eine bedeutsame Einflussgröße, die auch von unserem Gehaltsrechner berücksichtigt wird, ist der sogenannte Kinderfreibetrag in Höhe von 6.384 Euro (Stand 2024) plus den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro. Dieser entspricht dem Existenzminimum des Kindes. Als Eltern müssen Sie auf diesen Freibetrag keine Steuern zahlen – eine wichtige Entlastung.
Allerdings ist hierbei einiges zu beachten, denn es gibt noch eine weitere Form der Steuererleichterung für Eltern. Hierbei handelt es sich um das Kindergeld.
Für jedes Kind erhalten die Eltern einen bestimmten Betrag, welcher steuerfrei ist. Dieser wird monatlich ausgezahlt.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu wissen, dass Sie jedoch nur von einer diesen beiden Formen profitieren dürfen: Entweder Sie erhalten das steuerfreie Kindergeld oder Ihnen wird der Kinderfreibetrag angerechnet.
Was in Ihrem Fall zutrifft, wird vom Finanzamt mit Hilfe der sogenannten Günstigerprüfung festgestellt. Es errechnet, durch welches der beiden Modelle Sie besser unterstützt werden. Hierbei wird überprüft, ob der Steuervorteil mit Kinderfreibetrag höher ist als die Summe des Kindergeldes. Sollte dies der Fall sein, so lohnt sich der Kinderfreibetrag eher für Sie. In einer solchen Situation wird das eigentlich steuerfreie Kindergeld dann zur Steuerlast hinzugerechnet. Mit unserem Gehaltsrechner können Sie überprüfen, wie sich der Freibetrag in Ihrem Fall auswirken würde.
Auch wenn Sie absehen können, dass in Ihrem persönlichen Fall der Kinderfreibetrag die lohnenswertere Option ist, sollten Sie trotzdem nicht darauf verzichten, das Kindergeld zu beantragen. Dies lässt sich damit begründen, dass das Finanzamt diesen Betrag grundsätzlich bei der Steuererklärung berücksichtigt, also davon ausgeht, dass Sie Kindergeld beantragt haben. Außerdem besteht der große Vorteil des Kindergeldes darin, dass es monatlich überwiesen und nicht erst rückwirkend berücksichtigt wird.
Laut Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. lohnt sich der Kinderfreibetrag für Ehepaare, die über ein zu versteuerndes Einkommen ab 60.000 Euro verfügen, sowie für Alleinstehende mit einem Einkommen ab 30.000 Euro.
Wie sind Sie krankenversichert?
Zusätzlich müssen Sie Ihre Krankenversicherung angeben, wenn Sie unseren Gehaltsrechner verwenden. Hierbei haben Sie drei Wahlmöglichkeiten: gesetzlich pflichtversichert, privatversichert und freiwillig gesetzlich versichert.
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente und sorgt somit für eine finanzielle Absicherung des Versicherten. In Deutschland handelt es sich hierbei um eine Pflichtversicherung.
Die meisten Deutschen sind gesetzlich pflichtversichert. Für diese Versicherung fällt im Jahr 2023, je nach Krankenkasse, ein Beitrag in Höhe von etwa 16 Prozent an. Hiervon wird die eine Hälfte vom Arbeitgeber und die andere vom Arbeitnehmer übernommen. Zusätzlich können die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, welcher komplett vom Arbeitnehmer gezahlt werden muss. Dieser liegt im Jahr 2023 bei durchschnittlich 1,6 Prozent.
In unserem Gehaltsrechner müssen Sie diesen Prozentsatz im Feld „KV-Zusatzbeitrag“ angeben. Sind Sie sich unsicher, wie hoch dieser für Sie ausfällt, erhalten Sie die nötigen Informationen bei Ihrer Krankenkasse.
Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Ihnen monatlich eine Lohnabrechnung zukommen zu lassen, in welcher alle Abgaben aufgeführt sind. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht für Arbeitnehmer, diese aufzubewahren, jedoch wird dazu geraten. Erst nachdem Sie Ihre Steuererklärung gemacht haben und das Ergebnis des Finanzamtes vorliegt, sollten Sie die Abrechnungen entsorgen.
Sonderfall: Die private Krankenversicherung
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es jedoch noch eine weitere Form, die Sie auch in unserem Gehaltsrechner angeben können: die private Absicherung.
Hier kann sich jedoch nicht jeder versichern lassen. Vielmehr müssen Interessierte bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Für folgende Personen kommt eine private Krankenversicherung in Frage:
- Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttogehalt von mindestens 69.301 Euro (Stand 2024)
- Freiberufler und Selbstständige
- Beamte und Beamtenanwärter
- Kinder (auch wenn ihre Eltern gesetzlich versichert sind)
- Studenten
Geben Sie bei unserem Gehaltsrechner ein, dass Sie privatversichert sind, erscheint ein zusätzliches Eingabefeld mit dem Titel „Monatlicher Beitrag zur PKV“. Geben Sie hier an, wie viel Geld Sie monatlich für die private Krankenversicherung ausgeben. Wie hoch diese Kosten ausfallen, lässt sich nicht pauschal sagen. Dies kommt immer darauf an, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, wie alt Sie sind und wie Ihr Gesundheitszustand eingeschätzt wird. Außerdem müssen Sie ankreuzen, ob Sie einen Arbeitgeberzuschuss zur Versicherung erhalten. All dies wirkt sich auf Ihr Netto aus.
Die private Krankenversicherung bietet einige Vorteile:
- Sie können den Leistungsumfang an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und damit auch das Preis-Leistungs-Verhältnis selber beeinflussen. Generell gilt: Je besser Sie geschützt sind, desto höher fallen die Beiträge aus.
- Wenn Sie eine Selbstbeteiligung festlegen, können Sie sparen.
- Die Leistungen gehen darüber hinaus, was Ihnen bei der gesetzlichen Krankenversicherung geboten wird.
- Junge und gesunde Menschen können im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung häufig sogar sparen.
- Privatversicherte erhalten meist schneller einen Arzttermin.
Was bedeutet beim Gehaltsrechner „freiwillig gesetzlich versichert“?
Als dritte Kategorie bei der Krankenversicherung können Sie in unserem Gehaltsrechner angeben, dass Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Wann ist dies jedoch der Fall? Personen, welche die Bedingungen erfüllen, um in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, sind nicht dazu verpflichtet, auch in diese einzutreten. Sie können stattdessen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben und sind dort dann freiwillig versichert.
Einen speziellen Azubi-Gehaltsrechner gibt es in dieser Form nicht, da für das Ausbildungsverhältnis die gleichen Regeln zu Steuern und Sozialabgaben gelten wie für herkömmliche Arbeitsverhältnisse. Allerdings ist zu beachten, dass bis zu der Geringverdienergrenze in Höhe von 325 Euro monatlich der Arbeitsgeber die Sozialversicherungsbeiträge komplett alleine trägt. Außerdem gilt auch für kinderlose Auszubildende ab dem 23. Lebensjahr, dass sie erhöhte Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen müssen. Im Jahr 2023 liegt der Zuschlag bei 0,35 Prozentpunkten festgelegt.
Wie viel Geld wird für die Rentenversicherung abgezogen?
Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet, dass er bei Notlagen – wie etwa Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit – für die soziale Absicherung seiner Bürger sorgt.
Von besonders großer Bedeutung ist die gesetzliche Rentenversicherung, mit Hilfe derer Bürger finanziell abgesichert und vor Altersarmut geschützt werden.
Die Rentenversicherung funktioniert nach dem sogenannten Umlageverfahren. Die Beitragszahler kommen für die Rente derer auf, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Durch ihre Zahlungen erhalten sie dann selbst den Anspruch darauf, in der Zukunft eine Rente erhalten zu können.
Unser Gehaltsrechner zeigt Ihnen, welcher Betrag monatlich bzw. jährlich von Ihrem Bruttogehalt für die Rentenversicherung einbehalten wird. Insgesamt sind dies 18,6 Prozent des Gehalts. Wie alle Sozialversicherungsbeiträge wird hiervon eine Hälfte vom Arbeitnehmer und die andere vom Arbeitgeber bezahlt. Insgesamt fallen für einen Arbeitnehmer also 9,3 Prozent des Einkommens für die Rentenversicherung an.
Auch für Arbeitgeber kann ein Gehaltsrechner durchaus praktisch sein. Schließlich müssen diese auch ihren Teil zu den Abgaben beitragen, diese vom Gehalt der Arbeitnehmer einbehalten und an die zuständigen Stellen abführen.
Welchen Zweck hat die Pflegeversicherung?
Unser Gehaltsrechner berücksichtigt natürlich auch die Pflegeversicherung. Diese springt ein, wenn eine Person pflegebedürftig ist.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigt oder in einem Pflegeheim betreut werden muss.
In solch einer Situation ist nicht mehr die reguläre Krankenversicherung zuständig, weshalb die Pflegeversicherung ein wichtiges Standbein der Sozialversicherung darstellt.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt im Jahr 2023 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland jeweils 1,525 Prozent des Einkommens. Einzige Ausnahme ist das Bundesland Sachsen. Hier beträgt der Wert für Arbeitnehmer 2,025 Prozent, während der Arbeitgeber lediglich 1,025 Prozent übernimmt. Des Weiteren gibt es eine Ausnahmeregelung für kinderlose Personen im Alter über 23 Jahren. Diese müssen darüber hinaus einen Zuschlag in Höhe von 0,35 Prozent leisten.
Die deutsche Bevölkerung wird immer älter. Laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit werden bis zum Jahr 2040 wahrscheinlich 21,5 Millionen Menschen in Deutschland 67 Jahre oder älter sein. Das bedeutet einen Anstieg von rund 42 Prozent im Vergleich mit dem Jahr 2013. Vor diesem Hintergrund hat die gesetzliche Pflegeversicherung eine große Bedeutung, da sie auch dafür sorgt, dass die Angehörigen der pflegebedürftigen Personen physisch, psychisch und finanziell entlastet werden.
Welchen Wert berechnet der Gehaltsrechner für die Arbeitslosenversicherung?
Ein weiteres Standbein der Sozialversicherung ist die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, welche, wie auch etwa die Pflege- und Rentenversicherung, zu den Pflichtversicherungen gehört.
Zu ihren Leistungen gehört unter anderem die Zahlung des Arbeitslosengelds, welches arbeitssuchenden Personen zusteht. So wird dafür gesorgt, dass sie in dieser Notlage finanziell abgesichert sind. Doch auch weitere Leistungen werden mit den Beiträgen finanziert. Hierzu gehören unter anderem:
- Berufsberatung
- Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
- Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Unser Gehaltsrechner zeigt Ihnen genau an, wie viele Euro monatlich bzw. jährlich von Ihrem Gehalt für die Arbeitslosenversicherung einbehalten wird. Dies sind im Jahr 2023 1,3 Prozent von Ihrem Gehalt. Ihr Arbeitgeber zahlt die anderen 1,3 Prozent, insgesamt beträgt der Wert also 2,6 Prozent.
Beamte und Soldaten müssen übrigens keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung zahlen. Auch Personen, die einem 538-Euro-Job (Minijob) nachgehen, sind hiervon befreit.