In Frührente gehen: Ab wann ist das möglich?

Das Wichtigste zur Frührente zusammengefasst:

Was ist Frührente eigentlich?

Von einer Frührente ist die Rede, wenn Arbeitnehmer schon vor Beginn des eigentlichen Regelalters in die Erwerbslosigkeit übergehen und eine Rentenzahlung von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Es kann sich dabei beispielsweise um eine Erwerbsminderungsrente handeln.

Ist eine Frührente ohne Abzüge möglich?

Wollen Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, ist dies in aller Regel nur möglich, wenn Sie Abschläge in Kauf nehmen. Anders gestaltet sich der Fall, wenn bei Ihnen eine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt wurde. Ab wann Sie dann in Frührente ohne Abschläge gehen können, zeigt unsere Tabelle.

Wie kann ich eine Frührente beantragen?

Um in Frührente gehen zu können, müssen Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Wie die Beantragung genau abläuft und welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Vorzeitig in Rente gehen: In welchen Fällen geht das?

Wer kann eigentlich in Frührente gehen? Infos zu den Voraussetzungen.
Wer kann eigentlich in Frührente gehen? Infos zu den Voraussetzungen.

Arbeitnehmer zahlen in die Rentenversicherung ein, um eine finanzielle Absicherung zu haben, wenn sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Doch auch die Frührente ist in Deutschland möglich. Müssen Frührentner immer mit Abschlägen rechnen? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Frührente: Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Wer kann Frührentner werden, ohne mit Abschlägen rechnen zu müssen?
Wer kann Frührentner werden, ohne mit Abschlägen rechnen zu müssen?

Der Traum von einer frühen Rente eint viele Arbeitnehmer – endlich Zeit für die wichtigen Dinge im Leben und nicht mehr 40 Stunden in der Woche schuften. Doch ohne Abschläge ist es häufig nur schwer möglich, in Frührente zu gehen.

Unmöglich ist das allerdings nicht. Sind Sie beispielsweise vor 1953 geboren und haben 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, können Sie im Alter von 63 Jahren in Frührente gehen, ohne Abschläge befürchten zu müssen.

Ab dem Jahrgang 1964 ist es erst möglich, mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Entschließen Sie sich, früher Ihre Rente in Anspruch zu nehmen, so mindert das die monatlichen Zahlungen der Rentenversicherung erheblich.

Wichtig: Es ist auch möglich, in Frührente zu gehen, wenn Sie arbeitslos sind oder in Altersteilzeit arbeiten. Allerdings besteht diese Option nur, wenn Sie vor 1952 geboren sind und mindestens 15 Jahre lang pflichtversichert waren. Eine Frührente ohne Abschläge kann dann ab einem Alter von 65 Jahren möglich sein.

Frührente ohne Abschlag bei vorliegender Schwerbehinderung

Eine Möglichkeit, schon vor dem Erreichen der eigentlich gültigen Altersgrenze in Frührente zu gehen, ist die sogenannte Schwerbehindertenrente. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert.

§ 236a Absatz 1 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) definiert, wann Menschen mit einer Schwerbehinderung Anspruch auf eine Rente ohne Abschläge haben:

Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie

1. das 63. Lebensjahr vollendet haben,

2. bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt sind und

3. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, ist eine Frührente auch ohne Abschläge möglich. Die nachfolgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick, wann der Bezug einer Schwerbehindertenrente abhängig von Ihrem Geburtsjahr ohne Abschläge möglich ist:

In Frührente ohne Abschläge gehen (Tabelle)

Ge­burts­jahrAlter für Schwer­behin­der­ten­rente ohne Ab­schläge (Jahre + Monate)
195663 + 10
195763 + 11
195864
195964 + 2
196064 + 4
196164 + 6
196264 + 8
196364 + 10
ab 196465

Gut zu wissen: Streben Sie die Frührente aufgrund einer Schwerbehinderung schon früher an, müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Sie verlieren 3,6 Prozent, wenn Sie ein Jahr früher in Rente gehen. 7,2 Prozent sind es, wenn die zwei Jahre früher die Rente antreten. Ganze 10,8 Prozent werden abgezogen, wenn Sie bereits drei Jahre früher in Rente gehen.

Frührente wegen Krankheit: Wenn eine Erwerbsminderung vorliegt

Eine Frührente kann beispielsweise bei Erwerbsminderung beantragt werden.
Eine Frührente kann beispielsweise bei Erwerbsminderung beantragt werden.

Eine weitere Form der Frührente ist die Erwerbsminderungsrente. Können Sie weniger als drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen, haben Sie Anspruch auf die volle Zahlung der Rente. Andernfalls kommt eine Teilerwerbsminderungsrente in Betracht.

Damit Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können, müssen Sie mindestens fünf Jahre Mitglied in der Rentenversicherung gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor Bezug der Rente in diese eingezahlt haben. Bedenken Sie: Auch bei der Erwerbsminderungsrente müssen Sie ggf. Abschläge von bis zu fast 11 Prozent hinnehmen.

Ist bei der Frührente ein Zuverdienst erlaubt?

Beziehen Sie eine Frührente, ist ein Hinzuverdienst seit Januar 2023 unbegrenzt möglich. Sie können also flexibel weiter arbeiten, ohne befürchten zu müssen, dass Sie Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen.

Frührente richtig beantragen: So gehen Sie vor

Der Eintritt in die Frührente sollte frühzeitig geplant werden. Wollen Sie beispielsweise eine Schwerbehindertenrente beziehen, sollten Sie den entsprechenden Antrag spätestens drei Monate vor dem angestrebten Rentenbeginn stellen.

Diesbezüglich müssen Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Neben einem ausgefüllten Antragsformular müssen Sie die nachfolgenden Unterlagen bzw. Nachweise einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung
  • Rentenversicherungsnummer
  • Nachweise über absolvierte Berufsausbildungen inklusive Nachweise über Ausbildungszeiten
  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit
  • Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt
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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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