Das Wichtigste zum Thema „Form- und Verfahrensfehler bei Hartz 4“ zusammengefasst:
Häufiger als landläufig angenommen werden im Hartz-4-Verfahren Fehler vom Mitarbeiter im Jobcenter begangen. In vielen Fällen ist dies auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zurückzuführen.
Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie beraten und Formfehler im Hartz-4-Verfahren aufdecken.
Bei einem Verfahrensfehler bei Hartz 4 können ALG-2-Empfänger Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Zeigt dieser keinen Erfolg, können Sie vor dem Sozialgericht gegen die Entscheidung klagen.
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Auch bei Hartz-4-Anträgen kann es zu Fehlern kommen
Laut Angaben des WDR wurden allein in Nordrhein-Westfalen über 130.000 Widersprüche gegen Hartz-4-Bescheide eingelegt. In 36 Prozent der Fälle waren die ALG-2-Empfänger erfolgreich. Ein häufiger Grund: Vom Jobcenter wird gültiges Recht falsch angewendet. Doch wann genau liegen bei Hartz 4 Verfahrensfehler vor?
Welche Form- und Verfahrensfehler können bei Hartz 4 vorkommen?
Allgemein gesprochen liegen Verfahrens- und Formfehler vor, wenn gesetzlich vorgeschriebene Verfahrenshandlungen nicht oder falsch vorgenommen werden bzw. wenn gültige rechtliche Grundlagen – etwa aus dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – nicht beachtet werden.
Zu den Beispielen für Formfehler bei einem Hartz-4-Bescheid gehören beispielsweise die falsche Anrechnung von Einkommen – sowohl bezüglich der Höhe als auch des Monats des Zuflusses – sowie eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung.
Auch beim Mehrbedarf oder der Gewährung von Fahrtkosten kommt es häufig zu Problemen, was oft dazu führt, dass zu niedrige Leistungen – also zu wenig Geld – ausbezahlt werden.
Überdurchschnittlich oft kommen Verfahrensfehler auch bei Hartz-4-Sanktionen vor. Das ist umso schlimmer, als dass diese Sanktionen in Form von Leistungskürzungen einen gravierenden Einschnitt bezüglich der Finanzen eines ALG-2-Empfängers darstellen.
Widerspruch im Hartz-4-Verfahren: Gegen Formfehler vorgehen
Einen Widerspruch gegen Hartz-4-Verfahrensfehler können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des entsprechenden Bescheides einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich aufgesetzt werden und ist an das Jobcenter zu richten, welches den Bescheid ausgestellt hat.
Gehen Sie gegen einen Formfehler im Hartz-4-Verfahren vor, ist es wichtig, dass Sie Ihren Widerspruch gut begründen. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie hierbei beraten.
Nach Ihrem Widerspruch wird die Entscheidung erneut vom Jobcenter überprüft. Haben Sie Erfolg, wird ein neuer Bescheid ausgestellt. Wurden bislang zu niedrige Leistungen ausgezahlt, können Sie rückwirkend mehr Geld erhalten.