Folgeantrag fürs Bürgergeld beim Jobcenter stellen

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für einen Bezug von Leistungen vom Jobcenter, so erhalten Sie das Bürgergeld in aller Regel für ein Jahr bewilligt. Besteht danach weiterhin eine Hilfebedürftigkeit, müssen Sie einen Folgeantrag für die Bürgergeld-Leistungen stellen. Wie Sie dabei vorgehen sollten und wann die Beantragung erfolgen muss, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Das Wichtigste zum Folgeantrag fürs Bürgergeld

Wie verlängert man die Bürgergeld-Leistungen?

Läuft ihre aktuelle Bezugsdauer aus, müssen Sie einen Folgeantrag für das Bürgergeld beim Jobcenter stellen. Dazu müssen Sie ein entsprechendes Formular für die Weiterbewilligung der Leistungen ausfüllen.

Wann muss ich meinen Weiterbewilligungsantrag stellen?

Da die Bearbeitung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann, sollten Empfänger von Bürgergeld den Folgeantrag spätestens vier Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums stellen.

Was braucht man für eine Weiterbewilligung vom Bürgergeld?

Die Angaben, welche Sie im Weiterbewilligungsantrag machen müssen, decken sich mit jenen, die Sie angeben, wenn Sie erstmalig das Bürgergeld beantragen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten der Unterkunft sowie etwaige Einkünfte und Ihre persönlichen Daten.

So stellen Sie einen Folgeantrag für Bürgergeld-Leistungen

Den Folgeantrag fürs Bürgergeld können Sie online einreichen.
Den Folgeantrag fürs Bürgergeld können Sie online einreichen.

Beantragen Sie Leistungen vom Jobcenter und bekommen diese bewilligt, so erhalten Sie das Bürgergeld in aller Regel für ein Jahr. Ein längerer Bezugszeitraum wird in aller Regel nicht gewährt. Müssen Sie also nach einem Jahr eine neue Arbeit gefunden haben?

Das sollte zwar grundsätzlich das Ziel sein, allerdings erlischt der Anspruch nach Ablauf dieses Zeitraums nicht. Sie müssen allerdings einen Folgeantrag für die Bürgergeld-Leistungen stellen. Ein entsprechendes Formular dafür stellt Ihnen die Agentur für Arbeit online zur Verfügung.

Sie können das Dokument entweder ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und per Post ans Jobcenter schicken oder Ihre Angaben online machen. Damit überprüft werden kann, ob noch ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, müssen Sie dem Folgeantrag Nachweise beifügen. Das sind zum Beispiel aktuelle Einkommensnachweise (Kontoauszüge).

Wichtig: Bedenken Sie, dass Sie bei einem Folgeantrag für die Bürgergeld-Leistungen keine Originale hinzufügen sollten. Die Dokumente werden im Jobcenter digitalisiert und nach acht Wochen vernichtet. Fertigen Sie also stets Kopien an.

Wann wird ein Folgeantrag fürs Bürgergeld bewilligt?

Die Bearbeitungszeit für den Folgeantrag auf Bürgergeld-Leistungen kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Bearbeitungszeit für den Folgeantrag auf Bürgergeld-Leistungen kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Hat sich gegenüber dem ursprünglichen Antrag auf Bürgergeld nichts bei Ihnen verändert und Ihre Angaben decken sich mit denen von vor einem Jahr, so sollte auch der Folgeantrag ohne Probleme bewilligt werden.

Da Sie als Bürgergeld-Empfänger stets verpflichtet sind, das Jobcenter über Änderungen bei Ihren persönlichen oder Ihren Einkommensverhältnissen zu informieren, handelt es sich eigentlich nur um eine Formsache.

Probleme können Sie hingegen bekommen, wenn Sie wichtige Änderungen nicht angegeben haben. Das kann beispielsweise Ihre Lebenssituation betreffen. Bilden Sie mit einem Partner eine Bedarfsgemeinschaft, so hat dies direkte Auswirkungen auf Ihre Leistungen.

Auch ein Einkommen, welches den Freibetrag von 100 Euro im Monat übersteigt, ist meldepflichtig. Fällt beim Folgeantrag fürs Bürgergeld durch Kontoauszüge auf, dass Sie in der Vergangenheit falsche Angaben gemacht haben, kann dies im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Betrugs nach sich ziehen.

Gut zu wissen: Sie sollten den Folgeantrag fürs Bürgergeld spätestens vier Wochen vor dem Ablauf Ihres aktuellen Bewilligungszeitraums stellen. So ist sichergestellt, dass die Auszahlung der Leistungen nahtlos fortgeführt werden kann. In einigen Fällen erhalten Sie auch ein Schreiben des Jobcenters, welches Sie darüber aufklärt, dass der aktuell bewilligte Bezug bald endet.

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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