Erwerbsminderungsrente: Höhe, Voraussetzungen und Berechnung

Das Wichtigste zur Erwerbsminderungsrente in Kürze

Was bedeutet Erwerbsminderung?

Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten kann (in jedweder Tätigkeit), gilt als voll erwerbsgemindert.

Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?

Wie bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung die Berechnung funktioniert, können Sie hier im Detail nachlesen. Sie können auch diesen Rechner nutzen.

Was gilt in Bezug auf Erwerbsminderungsrente im Zusammenhang mit der Altersrente?

Beim Übergang von voller Erwerbsminderungsrente in Altersrente wird die Zeit der Erwerbsminderung zugerechnet. Außerdem darf die Altersrente nicht niedriger sein als die EM-Rente.

Update: Durch das EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz steigen die Beträge für die Erwerbsminderungsrente. Ab Juli 2024 erfolgt eine stufenweise Anpassung, bei der zunächst ein vorläufiger Zuschuss gezahlt wird. Die berechnete Erhöhung erfolgt im Dezember 2025. Die Erwerbsminderungsrente wird automatisch überwiesen.

Wann besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Volle Erwerbsminderungsrenten: Wie viel (in Stunden) dürfen Sie arbeiten?
Volle Erwerbsminderungsrenten: Wie viel (in Stunden) dürfen Sie arbeiten?

Personen, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist, haben die Möglichkeit, vorzeitig eine Erwerbsminderungsrente (kurz: EM-Rente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen.

Was ist eine volle Erwerbsminderungsrente und wann wird nur von Teilerwerbsminderungsrente gesprochen? Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente? Die Berechnung findet auf Grundlage der ganz normalen Rentenformel statt. Die Erwerbsminderung wird dabei natürlich berücksichtigt. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Erwerbsminderungsrente liefert Ihnen dieser Ratgeber.

Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnen

Berechnung der Erwerbsminderungsrente: Nutzen Sie den kostenlosen Rechner.
Berechnung der Erwerbsminderungsrente: Nutzen Sie den kostenlosen Rechner.

Normalerweise werden bei der Berechnung der Rente verschiedene Faktoren multipliziert. Die Rentenformel lautet wie folgt:

  • Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zahlungsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

Wer es genau wissen will, kann unseren kostenlosen Rentenrechner zurate ziehen. Was bedeuten die einzelnen Faktoren? Die Entgeltpunkte dienen dazu, Ihren jährlichen Verdienst mit dem Durchschnittswert aller Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung zu vergleichen. Liegen Sie in einem Jahr exakt im Durchschnitt, ergibt das einen Entgeltpunkt.

Der Zahlungsfaktor trägt einem verfrühten oder verspäteten Renteneintritt Rechnung. Es werden also die Zu- oder Abschläge verrechnet. Haben Sie sich genau an das Renteneintrittsalter gehalten, beträgt der Zahlungsfaktor 1,0. Der aktuelle Rentenwert übersetzt sozusagen den geldlichen Wert, den ein Entgeltpunkt hat. Derzeit liegt dieser bei 39,32 Euro (Stand Juli 2024).

Wie der Name schon sagt, zeigt der Rentenartfaktor die Art der Rente an, also Witwen-, Vollwaisen-, oder eben Erwerbsminderungsrente. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird mit einem Wert von 0,5 berücksichtigt. Im Gegensatz zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt der Wert bei voller Erwerbsminderung bei 1,0.

Nutzen Sie den kostenlosen Erwerbsminderungsrenten-Rechner!

Altersarmut ist ein ernstes Problem. Viele Rentner entschließen sich zu einem Nebenjob und müssen dabei die Hinzuverdienstgrenzen beachten. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst von nicht mehr als 18.558,75 Euro jährlich möglich. Bei einer Teilerwerbsminderungsrente orientiert sich die Hinzuverdienstgrenze am Einkommen der letzten 15 Jahre und kann deshalb sehr unterschiedlich ausfallen.

Erwerbsminderungsrente beantragen: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Rente: Volle Erwerbsminderung begründet u. U. einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bis zum Rentenalter.
Rente: Volle Erwerbsminderung begründet u. U. einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bis zum Rentenalter.

Wer arbeitslos ist und auf dem gesamten Arbeitsmarkt nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert. Mit einem ärztlichen Nachweis wird nach dem Rentenantrag eine volle Erwerbsminderung anerkannt und Sie erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese ist befristet, und zwar zunächst auf drei Jahre. Die Befristung der Erwerbsminderungsrente kann sich verlängern, aber nur auf maximal neun Jahre.

Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente:

  • Aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung können Sie nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten (insgesamt auf dem Arbeitsmarkt). Ein ärztliches Gutachten wird benötigt.
  • Die allgemeine Wartezeit muss erfüllt werden, das heißt, Sie waren mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung versichert.
  • Außerdem müssen in letzten drei Jahren vor der Erwerbsminderung Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung vorliegen. Besondere Regeln gelten bei Behinderung.

Für den Erhalt von Erwerbsminderungsrente ist ein Antrag nötig. Diesen können Sie zunächst formlos bei der Rentenversicherung stellen. Sie bekommen die nötigen Unterlagen dann zugesendet. Die entsprechenden Formulare sind auch online zu finden.

Grundsätzlich kann eine Erwerbsminderungsrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht werden. Danach gibt es Altersrente. Für die Rente nach der Erwerbsminderungsrente, also dem Übergang zur Altersrente, ist zu beachten, dass die Zeit der EM-Rente angerechnet wird.

Wurde Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Ob Ihnen ein Widerspruch doch zur Erwerbsminderungsrente verhelfen kann, sagt Ihnen ein Anwalt für Sozialrecht.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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2 Gedanken zu „Erwerbsminderungsrente: Höhe, Voraussetzungen und Berechnung

  1. RO

    Ich bin mit dem Ausfüllen des Grundischerungsantrags bei voller Erwerbsminerung total(!!) überfordert! An wen kan man sich ggfs. für eine Hilfe beim Ausfüllen des Anzrags richten? Gibt es dazu Einrichtungen oder Organisationen?

  2. Manuel H.

    Hallo,ich habe 2012 einen Herzinfarkt mit Defi und Stends Implantaten gehabt,
    jetzt habe ich Pflegestufe 2 da ich sehr schlecht gehen kann .Ich habe einen GdB von 80 mit Merkzeichen G
    meine Frau Pflegt mich ,bekomme ich jetzt weiter Geld vom Jobcenter ?Ich muss vom Jobcenter aus zum Gesundheitsamt ,was die da sagen weiss ich nicht .Ich kann ohne Hilfe meiner Frau weder Baden ,mich selbständig Anziehen(Unterer Körper),,weder noch alleine das Haus verlassen .Was kann ich machenda ich selber weiss das ich keine 3 Stunden Arbeiten kann.vielen Dank .

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