Das Wichtigste zur Erstausstattung fürs Baby zusammengefasst:
Anspruch auf eine Erstausstattung fürs Baby haben alle schwangeren Leistungsempfängerinnen, welche diese Leistung vorab noch nicht in Anspruch genommen haben.
Nein. Es handelt sich um eine einmalige Sonderleistung. Ein Darlehen muss dafür nicht in Anspruch genommen werden.
Inhalt
Bürgergeld: Die Erstausstattung für ein Baby hilft werdenden Eltern
Wenn die Geburt eines Kindes bevorsteht, fallen viele Anschaffungen bezüglich der Baby Erstausstattung an. Dies sollte eigentlich ein Grund zur Freude sein, mangelt es jedoch an Geld, dann kommen werdende Eltern schnell in die Bredouille – insbesondere, wenn die Betroffenen auf Bürgergeld angewiesen sind. Die Erstausstattung für ein Baby kann vom Bürgergeld allein kaum bestritten werden, weshalb sie bei Bezug der Grundsicherung erstattet wird.
Diese Baby-Erstausstattung vom Staat soll Mütter und Väter, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, entlasten und dem Kind eine gute Fürsorge gewährleisten.
Wie auch bei anderen derartigen Leistungen sollte jedoch beachtet werden, dass sich bei der Erstausstattung für ein Baby das Jobcenter vorbehält, in einem zumutbaren Rahmen auch auf gebrauchte Möbel bzw. Kleidung zurückzugreifen. Es werden sowohl Geld – als auch Sachleistungen erbracht.
Zu der Erstausstattung für ein Baby, welche beim Jobcenter beantragt werden kann, zählen:
- Babybett
- Laufstall
- Kinderwagen
- Babybadewanne
- Umstandskleidung (Schwangerschaftshosen, Wäsche, Still-BHs, Socken, Oberteile etc.)
- Wickeltisch
- Kleidung für das Baby (Strampler, Socken, Oberteile, Hosen, Jacken, Mützen, Schuhe)
- Flasche, Nuckel
- Hochstuhl
- Pflegeartikel (Windeln etc.)
Bei Fragen rund um die Formalien kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter bzw. Ihre Sachbearbeiterin weiter helfen.
Die Baby-Erstausstattung muss beim Jobcenter frühzeitig beantragt werden
Der Antrag für diesen Zuschuss bzw. die Erstausstattung für ein Baby sollte beim Jobcenter rechtzeitig gestellt werden – schließlich sollte vor der Geburt bereits alles abgeklärt sein. Bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Umstandskleidung, werden ja schon während der Schwangerschaft gebraucht. Zudem müssen Sie auch immer eine Bearbeitungszeit seitens der Behörden einkalkulieren.
Außerdem gilt auch hier, dass rückwirkend keine Leistungen erstattet werden – auch wenn diese bereits nötig waren oder schon angeschafft wurden. Neben der Erstausstattung für ein Baby gewährt das Jobcenter zudem ab der 13. Schwangerschaftswoche den Schwangerschaftsmehrbedarf.
Beachten Sie hierzu: Handelt es sich um einen Antrag für ein zweites Kind, kann eine weitere Erstausstattung für das Baby vom Jobcenter mitunter auch abgelehnt bzw. nur teilweise erbracht werden. Stellen Sie sicher, dass Sie korrekt angeben, welche Dinge Sie benötigen bzw. welche eventuell schon verschlissen sind.
Ich habe vor der Geburt den Antrag gestellt habe bis mein Baby 5 Monate ist keine Antwort bekommen habe es danach nochmal beantragt weil die der Meinung waren das es abhanden gekommen ist( hab es per Einwurf Einschreiben versendet) mein Sohn ist jetzt 8 Monate habe immer noch garnichts !! Ist alles beim Anwalt seit neuestem weil komischerweise mein Sohn auch bei meinen Bescheiden nicht berücksichtigt worden ist ich aktuell keine Elternzeit habe da sie seid 9 Monaten es nicht hinbekommen haben trotz allen vorhandenen Unterlagen, ist das 2022 normal ? Da ich es bei vielen mitbekommen habe das das Amt so dermaßen lahm arbeitet und das vieles abhanden kommt aufeinmal.