Erhöhung beim Bürgergeld: Regelsätze steigen 2024 deutlich

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Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld sollen zum 1. Januar 2024 spürbar höhere Bezüge erhalten. Dies verkündete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 29. August 2023 in Berlin: Demnach sollen Alleinstehende zukünftig 536 Euro beziehen, was einen Anstieg des Regelsatzes um 61 Euro bedeutet. Die Anhebung der Bezüge berücksichtige laut Heil das hohe Inflationsniveau.

Die Erhöhung vom Bürgergeld beläuft sich auf zwölf Prozent

Anstieg beim Bürgergeld: Ab 2024 gelten deutlich höhere Regelsätze.
Anstieg beim Bürgergeld: Ab 2024 gelten deutlich höhere Regelsätze.

5,5 Millionen Menschen, die derzeit Bürgergeld beziehen, werden im kommenden Jahr höhere Leistungen erhalten. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 29. August 2023 in einer Pressekonferenz in Berlin an und sprach diesbezüglich von „einer deutlichen Erhöhung“ der Bezüge.

Laut den Ausführungen Heils sowie den Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) sollen die Regelbedarfssätze des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 um zwölf Prozent steigen. So etwa sollen Alleinstehende sowie Alleinerziehende anstelle von 502 Euro monatlich zukünftig 563 Euro bekommen (61 Euro mehr). Für Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren steigen die Regelsätze von 420 Euro auf 471 Euro (51 Euro mehr). Die Erhöhung beim Bürgergeld für alle Leistungsberechtigten gestaltet sich demnach wie folgt:

Überblick: Die neuen Bürgergeld-Regelsätze ab 2024

Bedarfs­stufe Bürger­geld-EmpfängerRegel­satz 2024/2025
(in €)
1Alleinstehende, Alleinerziehende563
2Volljährige Partner506
3Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern451
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen451
4Jugendliche (14-17 Jahre)471
5Kinder (6-13 Jahre)390
6Kinder (0-5 Jahre)357

Der Anstieg vom Bürgergeld soll der Inflation entgegenwirken

Mit der Erhöhung vom Bürgergeld reagiert der Sozialstaat auf die starken Teuerungen.
Mit der Erhöhung vom Bürgergeld reagiert der Sozialstaat auf die starken Teuerungen.

Die Regelbedarfssätze waren bereits bei der Einführung der Bürgergeld-Reform zum Jahresbeginn 2023 um etwa 50 Euro für Erwachsene erhöht worden. Durch die Reform soll die Leistungshöhe schneller als in der Vergangenheit an aktuelle Preisentwicklungen in der Bundesrepublik angepasst werden. Zuvor waren diese nämlich nur sehr zeitverzögert berücksichtigt und umgesetzt worden.

Heil bezeichnete die Anhebung der Beitragssätze in diesem Zusammenhang als einen „erheblichen Schritt“, um die spürbaren Auswirkungen der inflationsbedingten Preissteigerungen im Land schnellstmöglich abzufedern, unter der vor allem Menschen leiden, die auf Leistungen wie das Bürgergeld angewiesen seien. So bewertete Heil die Erhöhung vom Bürgergeld als Maßnahme im Sinne des Sozialstaates:

„Die steigenden Preise sind eine Belastung für das ganze Land. Dabei gilt: Wer am wenigsten hat, ist am stärksten betroffen […] Gerade in der Krise muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können.“

Hubertus Heil (SPD) in der Pressekonferenz zur Erhöhung des Bürgergeldes am 29.08.2023 in Berlin

Sozialverbände reagieren unterschiedlich auf die Regelsatzanpassung

Sozialverbände reagieren mit Lob und Kritik darauf, dass das Bürgergeld erhöht wird.
Sozialverbände reagieren mit Lob und Kritik darauf, dass das Bürgergeld erhöht wird.

Der Sozialverbund Deutschland (SoVD) begrüßte, dass die Regierung das Bürgergeld erhöht und kommentierte dessen Anhebung als ein „gutes Signal“. Verbandsvorsitzende Michaela Engmeier betonte, dass die neuen Regelsätze zahlreichen Bedürftigen zugute kämen, da sie bei der Grundsicherung sowie im Alter und bei der Erwerbsminderung entsprechen steigen.

Der Sozialverband Vdk hingegen erachtete die kommende Erhöhung beim Bürgergeld angesichts des anhaltenden Inflationsniveaus laut Vdk-Präsidentin Verena Bentele als „viel zu spät“ und zu gering. Ebenfalls der Paritätische Wohlfahrtsverband, der das Bürgergeld bereits im Vorfeld als ungenügend kritisiert hatte, steht der geplanten Regelsatz-Steigerung skeptisch gegenüber.

Wie aus dem Armutsbericht des Wohlfahrtsverbandes hervorgeht, decke der Satz bei Bürgergeld, Altersgrundsicherung sowie bei der Erwerbsminderung den Mindestbedarf nicht. Dafür müsse dieser bei 725 Euro liegen, wie der Verband unter Berufung auf eigene Berechnungen angibt.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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