Das Wichtigste zum Thema „Bürgergeld und Erbe“:
Tatsächlich wird bei Bezug von Bürgergeld ein Erbe mit einbezogen, um Ihren Anspruch zu ermitteln. Im Gegensatz zum früheren Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird beim Bürgergeld ein Erbe als Vermögen eingestuft, nicht als Einkommen.
Das kommt Ihnen als Leistungsempfänger zu Gute.
Es gibt bei Bezug von Bürgergeld für Erbe und Vermögen sogenannte Freibeträge. Im ersten Jahr, in dem Sie Bürgergeld erhalten, liegt dieser bei 40.000 Euro. Jeder Betrag, der darüber liegt, wird Ihnen beim Bürgergeld angerechnet.
Erben bei Bürgergeld-Bezug ist nicht der einzige Weg, um über dem Freibetrag zu liegen. Im Prinzip zählt alles bei Bürgergeld als Vermögen, was einen Geldwert hat. Dazu gehören beispielsweise Grundstücke oder Autos, die sich in Ihrem Besitz befinden. Die Summe Ihrer Vermögensgegenstände definiert Ihr Vermögen.
Bürgergeld-Rechner: Berechnen Sie hier Ihren Anspruch!
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- Das Wichtigste zum Thema „Bürgergeld und Erbe“:
- Bürgergeld-Rechner: Berechnen Sie hier Ihren Anspruch!
- Bürgergeld beziehen und erben: Wie funktioniert das?
- Bürgergeld, Erbe, Freibetrag: Wie viel dürfen Sie trotz Bezug von Bürgergeld erben?
- Ab wann müssen Sie als Empfänger von Bürgergeld ein Erbe melden?
- Können Sie in der Hoffnung auf höheres Bürgergeld ein Erbe ausschlagen?
- Quellen und weiterführende Links
Kann das Jobcenter das Erbe anrechnen? Es gibt Menschen, die erhalten sehr viel Geld durch eine Erbschaft. Das Bürgergeld ist allerdings für Menschen in finanziellen Engpässen gedacht. Daher ist es zulässig, dass das Jobcenter Erben bei Bürgergeld-Bezug berücksichtigt, um die Notwendigkeit der Sozialleistung festzustellen.
Bürgergeld beziehen und erben: Wie funktioniert das?
Erst geraten Sie in die Arbeitslosigkeit, doch dann erhalten Sie unverhofft etwas Geld durch ein Erbe. Bürgergeld beziehen Sie aber dennoch. Bürgergeld und Erben – wie passt das zusammen? Kommt es für das Bürgergeld beim Erbe zur Anrechnung, sodass Sie am Ende geringere Leistungen vom Jobcenter erhalten? Wir verraten Ihnen, was Sie als Erbe, der gleichzeitig Bürgergeld bezieht, wissen müssen, und beantworten die Frage: Wird ein Erbe auf das Bürgergeld angerechnet?
Bürgergeld beziehen und Erbe erhalten: Wo liegen die Unterschiede zu den Zeiten des Hartz IV?
Es gibt einen markanten Unterschied zwischen dem früheren Arbeitslosengeld II (auch Hartz-IV genannt) und dem seit 2023 eingeführten Bürgergeld. Ein Erbe zählte vor Juli 2023 nämlich noch als Einkommen. Das hat sich jedoch im Zuge der Sozialreform geändert. Nun wird ein Erbe nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen bewertet.
Ihnen als Empfänger von Sozialleistungen kommt diese Änderung sehr zu Gute. Denn für das Bruttoeinkommen liegt der Freibetrag bei 100 bis 520 Euro. Jeder Cent, den Sie mehr an Einkommen haben, schmälert den Anspruch, den Sie auf Bürgergeld haben.
Stellen sich vor, Sie suchen nach einem Job, erhalten Bürgergeld und erben dann 10.000 Euro. Würde dies noch als Einkommen gelten, würden Sie Ihren Anspruch auf die Sozialleistung verlieren.
Als es noch Arbeitslosengeld II anstelle von Bürgergeld gab, erhielten Erben, die größere Summen entgegengenommen hatten, also oft keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Obendrein musste teilweise sogar Geld zurückgezahlt werden. Das hat sich inzwischen glücklicherweise geändert: Heutzutage müssen Sie nicht mehr Ihr bereits erhaltenes Bürgergeld zurückzahlen bei einem Erbe – egal wie hoch dieses ausfällt.
Bürgergeld, Erbe, Freibetrag: Wie viel dürfen Sie trotz Bezug von Bürgergeld erben?
Seitdem beim Bürgergeld ein Erbe als Vermögen zählt, haben Sie hier mehr Freiheit. Denn für Vermögen liegen die Freibeträge deutlich höher als fürs Einkommen. Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezuges steht Ihnen ein Vermögen von 40.000 Euro zu. Diese Summe wird bei der Ermittlung Ihres Anrechts auf Sozialleistungen also nicht berücksichtigt.
Ab dem zweiten Jahr liegt der Freibetrag nur noch bei 15.000 Euro. Übersteigt Ihr Vermögen diese Summe, wird der darüberliegende Betrag aufs Bürgergeld angerechnet. Bedenken Sie hierbei, dass nicht nur das Erbe zum Vermögen zählt. Prinzipiell gehören hierzu alle Dinge in Ihrem Besitz, die einen Geldwert besitzen. So zählen für das Bürgergeld neben dem Erbe auch ein Haus, ein Auto und weitere Gegenstände zum Vermögen, sodass der Freibetrag schnell überschritten werden kann.
Hier sehen Sie einige Beispiele für Vermögensgegenstände, die beim Bezug von Bürgergeld berücksichtigt werden:
- Bargeld und Sparguthaben
- Fahrzeuge und Schmuck
- Kapitallebensversicherungen
- Haus- und Grundeigentum
Liegt die Summe Ihrer Vermögensgegenstände inklusive Erbe unter dem Freibetrag von 40.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro, haben diese keinen Einfluss auf Ihr Bürgergeld. Erben Sie beispielsweise 45.000 Euro, haben aber sonst keine Vermögensgegenstände, werden (im ersten Jahr) 5.000 Euro vom Jobcenter berücksichtigt.
Eventuell begegnet Ihnen in der Thematik „Bürgergeld bei Erbe“ der Begriff „Schonvermögen“. Dieser Begriff meint nichts anderes als den hier verwendeten Begriff „Freibetrag“.
Ab wann müssen Sie als Empfänger von Bürgergeld ein Erbe melden?
Sobald Sie als Empfänger von Bürgergeld Mitglied einer Erbengemeinschaft oder Alleinerbe werden, müssen Sie dem Jobcenter umgehend Meldung erstatten. Diese Pflicht ist im Strafgesetzbuch festgehalten.
Ein Versäumnis kann Ihnen als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden. Daraufhin können Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro folgen.
Sie erhalten während des Bezugs von Bürgergeld bei einem Erbe einen Pflichtteil? Hier ist Vorsicht geboten! Denn laut der rechtlichen Formulierung im SGB gelten nur Erbschaften beim Bürgergeld als Vermögen. Ein Pflichtteil hingegen ist rechtlich gesehen ein erbrechtlicher Erwerb, aber keine Erbschaft. Somit wird er bei Bezug von Bürgergeld als Einkommen behandelt und unterliegt einem viel geringerem Freibetrag als eine Erbschaft.
Ob dies wirklich im Sinne des Gesetzgebers war, ist fragwürdig. Daher bleibt abzuwarten, ob der oberflächliche Wortlaut des Gesetzes künftig durch die Rechtsprechung korrigiert wird.
Können Sie in der Hoffnung auf höheres Bürgergeld ein Erbe ausschlagen?
Grundsätzlich ist es Ihnen gestattet, ein Erbe abzulehnen. Gerade wenn das Erbe keinen monetären Gewinn darstellt und Sie stattdessen Schulden erben würden, ist das Ablehnen eines Erbes sinnvoll.
Lehnen Sie allerdings während des Bezugs von Bürgergeld ein Erbe ab, durch das sich Ihr Vermögen steigern würde, kann das negative Folgen für Sie haben. Eine solche Handlung könnte Ihnen als absichtliche Beeinflussung Ihrer Bedürftigkeit ausgelegt werden. Die Folge sind oft Sanktionen bei Ihren Bezügen.
Bei mir bleibt die Frage offen: Muss eine Erbengemeinschaft einen Miterben, der Bürgergeldempfänger ist, auszahlen?