Das Wichtigste zur Elternzeit bei Hartz-4-Bezug in Kürze:
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben das Recht, einen gewissen Zeitraum nach der Geburt ihres Kindes in Elternzeit zu gehen. Ein ähnlicher Anspruch auf Elternzeit ist für Hartz-4-Empfänger gegeben. Infos dazu finden Sie hier.
Ja, diese Option besteht. Da bei einer vorliegenden Arbeitslosigkeit die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes fehlt, erhalten sie normalerweise den Mindestsatz von 300 Euro. Dieser wird jedoch mit dem Hartz-4-Satz verrechnet.
Inhalt
Gibt es Elternzeit für Hartz-4-Empfänger?
Die Elternzeit ermöglicht es in Deutschland frischgebackenen Müttern und Vätern, sich für eine gewisse Zeit ganz auf ihren Nachwuchs zu konzentrieren. Während dieser Zeit haben sie einen Anspruch darauf, von ihrem Arbeitgeber freigestellt zu werden und nach der Erziehungszeit wieder in das Unternehmen zurückkehren zu können. Gibt es einen ähnlichen Anspruch auch bei Hartz 4?
Auch Eltern, die während eines Hartz-4-Bezuges Elternzeit nehmen wollen, haben einen Anspruch auf eine Auszeit, in der sie sich ganz Kind und Familie widmen können. Allerdings unterscheidet sich die Elternzeit bei Arbeitslosengeld (Alg) 2 von der Elternzeit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusteht. Während letztere Art der Elternzeit auf § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) fußt, gründet sich die Elternzeit während eines Hartz-4-Bezugs auf das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II).
Dort heißt es in § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II:
(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird […].
Hartz-4-Empfänger in Elternzeit müssen daher in den ersten drei Jahren nach der Geburt ihres Kindes der Arbeitsvermittlung des Jobcenters nicht in dem Maße zur Verfügung stehen, wie dies ansonsten der Fall wäre. Die Elternzeit bei Hartz-4-Leistungen ist jedoch nicht bedingungslos.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Das Kind ist unter drei Jahre alt.
- Es wohnt im Haushalt des Empfängers von Sozialleistungen.
Leben beide Elternteile mit dem Kind zusammen, beziehen Hartz 4 und wollen Elternzeit nehmen, ist es in der Regel alleinige Sache der Eltern, wer von beiden sich auf § 10 SGB II beruft.
Elternzeit bei Hartz 4: Wie lange besteht ein Recht auf Erziehungszeit?
In der Regel können Eltern von Säuglingen und Kleinkindern die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und beispielsweise Maßnahmen verweigern, bis das Kind das dritte Lebensjahr abgeschlossen hat. Besteht schon vor Ablauf der drei Jahre eine andere Betreuung, etwa in einem Kindergarten, kann auch schon in der Elternzeit für Hartz-4-Empfänger die Pflicht bestehen, sich für die betreute Zeit um entsprechende Arbeit zu bemühen.
Sobald das Kind jedoch drei Jahre alt ist, greift § 10 SGB II nicht länger. Danach sind Eltern eines Kindes verpflichtet, alle Möglichkeiten der Betreuung für ihren Nachwuchs auszunutzen. Erst wenn keine Betreuung gefunden werden kann, kann die Elternzeit während des Hartz-4-Bezuges auch über den dritten Geburtstag hinaus ausgeweitet werden.
Ausdehnung der Elternzeit
In der Regel sind Eltern also verpflichtet, ein mindestens dreijähriges Kind betreuen zu lassen, um die Beseitigung der eigenen Hilfebedürftigkeit nach der Elternzeit bei Hartz 4 zu ermöglichen. Die Kindesbetreuung kann zum Beispiel in einem Kindergarten, in einer Kindertagesstelle oder durch eine Tagesmutter erfolgen. Die Kosten dafür werden normalerweise über das Jugendamt erstattet.
Ist die Betreuung durch Dritte nicht möglich, da das Kind beispielsweise Verhaltensauffälligkeiten aufweist, ist auch hier die Ausdehnung der Elternzeit während Hartz 4 möglich.
Elternzeit beider Eltern: Ist das möglich?
Wenn beide Eltern Hartz 4 beziehen, kann sich nur ein Elternteil auf § 10 SGB II berufen. Es ist nicht möglich, dass sich beide Eltern in Elternzeit bei gleichzeitigem Hartz-4-Bezug begeben.
Im Umkehrschluss bedeutet dies: Ein Elternteil muss dem Jobcenter weiterhin für die Arbeitsvermittlung und ggf. Maßnahmen zur Verfügung stehen. Dieser Elternteil unterliegt demzufolge der Erwerbspflicht und muss den Bedarf seiner Familie in der Regel durch eigenes Einkommen sicherstellen.
Aufstockende Leistungen zum Elterngeld
Um die Elternzeit finanziell zu überbrücken, erhalten Arbeitnehmer das sogenannte Elterngeld. Dieses wird anhand ihres Nettoverdienstes der letzten zwölf Kalendermonate berechnet. Dadurch kann es sein, dass das Elterngeld bei Geringverdienern unter dem gesetzlichen Existenzminimum liegt und somit während der Elternzeit aufstockende Hartz-4-Leistungen gezahlt werden.
Vor allem solche Mütter und Väter müssen Hartz 4 in der Elternzeit beziehen, die alleinerziehend sind und/oder deren (Ex-)Partner nicht genügend eigenes Einkommen hat, um den gesetzlichen Unterhalt zu zahlen. Vor allem, wenn schon Kinder vorhanden sind, hatten Alleinerziehende meist nicht genügend Nettoeinkommen, um ausreichend Elterngeld zu bekommen.
Doch auch hier gilt: Wenn die Familie als Bedarfsgemeinschaft geführt wird, unterliegt mindestens ein Elternteil der Erwerbspflicht, weil er sich nicht gleichzeitig mit dem anderen auf § 10 SGB II berufen kann.
Hartz 4 nach der Elternzeit
Eltern müssen dem Jobcenter wieder zur Verfügung stehen, wenn die Elternzeit endet. Hartz-4-Leistungen werden selbstverständlich auch nach dem dritten Lebensjahr des Kindes gezahlt, sofern ein entsprechender Anspruch darauf besteht. Es greift jedoch die Erwerbspflicht: Angemessene Arbeit muss in der Regel angenommen werden, wenn dadurch nicht die Betreuung des Kindes gefährdet ist.
Lässt die Situation nur einen Teilzeitjob zu, kann trotz der Erwerbstätigkeit der Anspruch auf Grundsicherung bestehen. Aufstockendes Arbeitslosengeld ist gerade bei alleinerziehenden Müttern und Vätern keine Seltenheit.
Hallo,
ich habe aktuell den Fall, dass ich mit meinem zweiten Kind schwanger bin. Ich war vorher nicht Berufstätig. Mein erstes Kind ist aktuell 14 Monate alt und ein Schreibaby/-kind. Ich bin alleinerziehend. Jetzt möchte ich das der Vater von meinem Erstgeborenen versorgt und er bei ihm wohnt, da ich keine Hilfe bekomme vom Staat. Er ist aktuell Bürgergeldempfänger. Das Elterngeld kriege ich noch bis Mitte Januar. Kann der Vater dann bis zum zum 3. Lebensjahr Elternzeit beantragen vom Jobcenter auch wenn er kein Elterngeld bekommt, da dieser dann abläuft.
Ich möchte das er gut versorgt wird bis ich es selbstständig schaffe mich um beide zu kümmern.
Wie verhält sich der Paragraf in Bezug auf Zwillinge oder wird dort einfach angenommen , dass trotzdem die Betreuung reicht?