Wird beim Bezug von Elterngeld ein Zuverdienst angerechnet?

Kompaktwissen: Das Wichtigste zum Zuverdienst beim Elterngeld in Kürze

Darf ich etwas hinzuverdienen, während ich Elterngeld beziehe?

Neben dem Elterngeld ist ein Zusatzverdienst möglich, sofern die Erwerbstätigkeit nicht länger als 32 Stunden pro Woche ausgeübt wird. Bei Selbstständigkeit gilt ein maximales Einkommen von 75 % des vorherigen Einkommens.

Wie viel darf ich maximal hinzuverdienen, ohne dass es mir angerechnet wird?

Eine Hinzuverdienstgrenze beim Elterngeld gibt es nicht. Auch ein 538-Euro-Job wird daher auf das Elterngeld angerechnet. Zum Elterngeld etwas dazuverdienen, ohne Abzüge zu haben, ist daher nicht möglich.

Lohnt es sich dann bei diesen Abzügen überhaupt für mich, nebenbei zu arbeiten?

In der Regel ja, denn grundsätzlich haben Eltern, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten, ein höheres monatliches Einkommen, als wenn sie ausschließlich Elterngeld beziehen.

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Ist ein Hinzuverdienst bei Elterngeld erlaubt?

Was darf man zum Elterngeld dazuverdienen? Mehr lesen Sie in unserem Ratgeber!
Was darf man zum Elterngeld dazuverdienen? Mehr lesen Sie in unserem Ratgeber!

Möchten sich Mütter und Väter ihren Kinderwunsch erfüllen, wird meistens viel gerechnet und geplant. Reicht das Elterngeld für den Lebensunterhalt aus? Wie sollen die Kindermöbel und Babykleidung finanziert werden? Wer kümmert sich wann um das Baby? Die Elternzeit und das Elterngeld können auf verschiedene Arten aufgeteilt und beansprucht werden.

Mütter und Väter, die nach der Geburt das Babys schnell wieder in den Job einsteigen wollen, haben auch während der Elternzeit die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Aber wie viele Wochenstunden Arbeit sind erlaubt? Wie hoch darf beim Elterngeld der Nebenverdienst sein? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Teilzeitarbeit ist möglich, wenn Sie Elterngeld beziehen

Elterngeld: Was darf ich dazuverdienen? Einen Freibetrag gibt es nicht.
Elterngeld: Was darf ich dazuverdienen? Einen Freibetrag gibt es nicht.

Während der Elternzeit wollen sich Mütter und Väter vor allem um die Erziehung und Pflege ihres Nachwuchses kümmern. Besonders innerhalb der ersten Monate benötigt das Neugeborene viel Aufmerksamkeit. Aus diesem Grund können sich Eltern bis zu drei Jahre lang von der Arbeit freistellen lassen und Elternzeit nehmen.

Viele Eltern wollen allerdings nicht so lange aus dem Beruf ausscheiden. Zudem soll aber auch der Nachwuchs nicht zu kurz kommen. In diesem Zusammenhang könnte es sich anbieten, die Elternzeit und eine Teilzeitstelle zu kombinieren. Aber haben Sie überhaupt einen Anspruch auf Elterngeld trotz Zuverdienst?

Grundsätzlich spricht nichts gegen das Arbeiten während Sie Elterngeld beziehen. Allerdings sollten Sie sich trotzdem an entsprechende Richtlinien halten, was den Zuverdienst bei Elterngeld angeht. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie nicht länger als durchschnittlich 32 Wochenstunden nebenbei arbeiten.

Übrigens: Gleiches gilt auch für die Monate, in welchen Ihnen kein Elterngeld mehr zusteht. Während der Elternzeit dürfen generell nicht mehr als 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Bei Selbstständigen orientiert sich die Elterngeldstelle nicht an den Wochenstunden, sondern am Einkommen. Dieses darf nicht mehr als 75 % des vorherigen betragen.

Wie viel darf man zum Elterngeld dazuverdienen?

Sie wollen etwas dazuverdienen? Bei Elterngeld ist dies durchaus möglich.
Sie wollen etwas dazuverdienen? Bei Elterngeld ist dies durchaus möglich.

Elterngeld und arbeiten lassen sich unter einen Hut bekommen. Allerdings sollten Eltern beachten, dass sich das Elterngeld durch den Zuverdienst verringert. Es gibt keine Freibeträge beim Elterngeld, so wie es beispielsweise bei Bürgergeld bzw. beim Bürgergeld der Fall ist. Angerechnet wird beim Elterngeld auch ein Hinzuverdienst von 520 Euro monatlich.

Aber wie viel darf ich zum Elterngeld maximal dazuverdienen? Eine maximale Höchstgrenze gibt es nicht. Sofern die durchschnittlichen 32 Wochenstunden nicht überschritten werden, ist jeder Zuverdienst zum Elterngeld möglich. Wie sich das Elterngeld bei einem Zuverdienst berechnet, erklären wir im folgenden Beispiel:

Frau Maier verdient monatlich 1500 Euro brutto. Würde sie nicht in Teilzeit arbeiten beliefe sich ihr Elterngeld auf 975 Euro. Frau Maier arbeitet allerdings in Teilzeit und verdient 700 Euro monatlich. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

1500 Euro – 700 Euro = 800 Euro.

Davon werden 67 % als Elterngeld berechnet. Es ergeben sich dementsprechend 536 Euro Elterngeld. Statt einem ausschließlichen Elterngeld von 975 Euro hat Frau Maier durch den Nebenverdienst und das Elterngeld insgesamt 1236 Euro zur Verfügung. Durch das Elterngeld und den Zuverdienst steigt das monatliche Einkommen automatisch an.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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1 Gedanke zu „Wird beim Bezug von Elterngeld ein Zuverdienst angerechnet?

  1. Jennifer K.

    Hallo,

    Ich beziehe seit 15.02.19 Elterngeld in Höhe von monatlich 481,97€ nun hätte ich ein Nebenjob angeboten bekommen von 450€ a 30 Stunden wöchentlich. Wie viel würde mir berechnet werden wenn ich den Job annehmen und würde es sich lohnen? Ich würde den Job gerne annehmen als zuverdienst dacmein Elterngeld doch sehr gering ist und vor allem weil es täglich nur ein paar Stunden vormittags ware. Liebe Grüße Jennifer

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