Kompaktwissen: Das Wichtigste zum Elterngeld beim Minijob in Kürze
Eltern wird ein Minijob bei Elterngeld angerechnet, sofern das Elterngeld mehr als 300 Euro beträgt.
Sofern Sie wöchentlich nicht mehr als 32 Stunden arbeiten, besteht weiterhin ein Anspruch auf Elterngeld mit Minijob und Festanstellung.
Wurde vor Elterngeldbezug ein Minijob ausgeübt, beträgt das Elterngeld 91 % des maßgeblichen Einkommens und damit in der Regel 473,20 Euro, sofern der Job für die Kinderbetreuung niedergelegt wird.
Inhalt
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Elterngeld und Minijob: Wie die Anrechnung erfolgt
Ein Baby stellt den Alltag frischgebackener Eltern meistens auf den Kopf. Eltern müssen sich viel Zeit für den Nachwuchs nehmen und können sich meistens für mehrere Monate von einem erholsamen Schlaf verabschieden. Daher ist es besonders von Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis für bis zu drei Jahre niedergelegt werden kann.
Oftmals reicht das Elterngeld allein aber nicht zum Leben aus. Viele Eltern wollen aber auch den Anschluss im Job nicht verlieren und ziehen daher in Erwägung, zusätzlich zur Elternzeit und dem Elterngeld einen Minijob auszuüben. Aber inwiefern erfolgt eine Anrechnung vom Minijob auf das Elterngeld? Mehr dazu lesen Sie hier!
Sie dürfen während des Bezugs von Elterngeld arbeiten
Eltern haben während des Elterngeldbezugs grundsätzlich die Möglichkeit, eine Beschäftigung auszuüben. Im Durchschnitt dürfen die Mütter und Väter allerdings nicht mehr als 32 Wochenstunden im jeweiligen Elterngeldmonat arbeiten. Arbeiten Sie mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Monat, entfällt der Elterngeldanspruch.
Dementsprechend ist es aber durchaus möglich, neben dem Elterngeld einen Minijob auszuüben. Grundsätzlich sollten Sie dabei allerdings beachten, dass die Einkünfte aus dem 520-Euro-Job auf das Elterngeld angerechnet werden. Einkünfte beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld fließen bei Elterngeld und Minijob in die Berechnung nicht mit ein. Gleiches kann auch gelten, wenn Sie einen Minijob ausüben und Elterngeld beziehen. Erhalten Sie ausschließlich den Sockelbetrag von 300 Euro als Elterngeld, können Sie nebenbei einen Minijob ausüben, ohne dass dieser auf das Elterngeld angerechnet wird.
Erhalten Sie allerdings mehr als 300 Euro Elterngeld, wird der Minijob auf das Elterngeld angerechnet. Dabei wird das Einkommen allerdings nicht vom Elterngeld abgezogen. Aus dem Elterngeld im Bemessungszeitraum wird ein durchschnittlicher Nettobetrag ermittelt.
Von diesem und dem anzurechnenden Einkommen aus dem Minijob ermittelt die Elterngeldstelle einen Differenzbetrag. Die Ersatzrate von 65 oder 67 Prozent wird anschließend auf diesen Differenzbetrag angewendet, sodass sich ein geringeres Elterngeld ergibt.
Beispiel: Frau Müller hatte vor dem Elterngeldbezug einen Bruttoverdienst von 1200 Euro. Das Elterngeld würde dementsprechend 748 Euro betragen. Zusätzlich möchte Frau Müller aber einen Minijob ausüben. Durch den Zuverdienst von 520 Euro monatlich ergibt sich ein Elterngeld von 400 Euro. Dadurch hat Frau Müller insgesamt 920 Euro monatlich zur Verfügung.
Elterngeld: Wenn Minijob und Festanstellung während der Elternzeit ausgeübt werden
Neben dem Elterngeld und dem Minijob können Mütter und Väter auch weiterhin ihrer Festanstellung in Teilzeit nachgehen. Wichtig ist, dass bei beiden Zuverdiensten in Summe durchschnittlich 32 Wochenstunden nicht überschritten werden.
Zudem sollten Sie beachten, dass Sie eine Nebenbeschäftigung neben Ihrer Festanstellung mit Ihrem Arbeitgeber absprechen müssen. In vielen Arbeitsverträgen ist geregelt, dass eine zusätzliche Beschäftigung vorerst vom Arbeitgeber genehmigt werden muss. In einigen Arbeitsverträgen wird eine weitere Beschäftigung sogar gänzlich ausgeschlossen.
Außerdem wird das Elterngeld bei einem Minijob und zusätzlich der Festanstellung in Teilzeit stark gemindert. Für die meisten Eltern lohnt es sich finanziell daher nicht, Elterngeld zu beziehen und nebenbei zu arbeiten. Oftmals muss zusätzlich eine Kinderbetreuung organisiert werden, die weitere Kosten verursacht.
Wie erfolgt die Berechnung vom Elterngeld bei einem Minijob vor der Geburt?
Haben Sie bereits vor dem Bezug des Elterngeldes einen Minijob ausgeübt, berechnet sich anhand dessen Ihr Elterngeld.
Wollen Sie Ihren Minijob, während Sie Elterngeld beziehen, ruhen lassen, erhalten Sie 91 Prozent Ihres vorherigen Einkommens als Elterngeld ausgezahlt.
Bei einem 520-Euro-Job sind dies 473,20 Euro monatlich. Die finanziellen Einbußen durch das Elterngeld und den Minijob sind daher gering. Sollte das Elterngeld nicht vollständig dazu ausreichen, den Lebensunterhalt zu finanzieren, können Mütter und Väter das Elterngeld mit Hartz 4 aufstocken.
Das Elterngeld wird zwar komplett auf den maßgeblichen Regelsatz angerechnet, allerdings können zusätzlich angemessene Unterkunfts- und Heizkosten vom Jobcenter übernommen werden. Einen Antrag können Sie in jedem Fall stellen und Ihren Anspruch überprüfen lassen.
Mein Sohn erhält 300€ Elterngeld, das aber von seinem Hartz IV abgezogen wird. Was passiert, wenn er jetzt einen Minijob macht? Gewinnt er den Verdienst dazu, oder wird das abgezogen?
Guten Morgen,
das Beispiel mit Frau Müller ist sehr gut.
Wie genau jetzt sich die Berechnung der 873,05 € zusammen?
Können Sie mir die Formel hierzu nennen?
VG