Das Wichtigste zu Bürgergeld und Elterngeld
Ja, Elterngeldempfänger haben unter Umständen Ansprüche auf Bürgergeld. Elterngeld und Bürgergeld sind zusammen vor allem möglich, wenn das Elterngeld nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.
In der Arbeitslosigkeit erhalten Sie meist das Basiselterngeld von 300 Euro im Monat. Wie viel Elterngeld es bei Bürgergeld genau gibt, ist dennoch von verschiedenen Faktoren abhängig. Der generelle Höchstsatz liegt bei 1.800 Euro.
Ja, Elterngeld wird auf das Bürgergeld angerechnet. In der Regel wird es vom Jobcenter vollständig als Einkommen angesehen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie vor Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren. Dann erhalten Sie einen Elterngeldfreibetrag (max. 300 Euro), der nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.
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Dürfen Eltern neben dem Bürgergeld auch Elterngeld beziehen?
Die kurze Antwort: Ja, es ist möglich, Bürgergeld und Elterngeld gleichzeitig zu beziehen. Jedoch gibt es in diesem Kontext einiges zu beachten. Beispielsweise wird Elterngeld an Bürgergeld angerechnet. Das heißt, wenn Ihnen z. B. 563 Euro Bürgergeld zustehen, Sie aber bereits den Kindergeldmindestsatz von 300 Euro erhalten, erhalten Sie letztendlich nur 263 Euro Bürgergeld. Die Gesamtsumme ist also die gleiche, als wenn Sie nur Bürgergeld beziehen würden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten Sie einen Elterngeldfreibetrag. Dieser wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet, sodass Sie in diesem Fall tatsächlich mehr Geld erhalten. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen der letzten zwölf Monate, ist allerdings auf maximal 300 Euro beschränkt. Liegt Ihr Elterngeld bei Bürgergeld-Bezug über diesem Freibetrag, wird die Differenz ebenfalls als Einkommen angesehen und auf das Bürgergeld angerechnet.
Hinweis: Es ist nahezu unmöglich, Bürgergeld in der Elternzeit zu beziehen, ohne gleichzeitig Elterngeld zu erhalten. Denn damit das Bürgergeld überhaupt gewährt wird, müssen Sie zunächst vorrangige Leistungen beantragen, zu denen u. a. auch das Elterngeld zählt. Sie müssen sich also aktiv bemühen, erst alle anderen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten auszuschöpfen, ehe Sie Bürgergeld erhalten können. Daher wird das Jobcenter in der Regel darauf bestehen, dass Sie einen Antrag auf Elterngeld stellen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Um zusätzlich Elterngeld neben dem Bürgergeld zu erhalten, gilt es zunächst zu klären, wer Anspruch auf diese Leistung hat. Wir listen Ihnen die Personengruppen auf, die die Möglichkeit haben, Elterngeld zu beziehen:
- arbeitnehmende Mütter und Väter
- selbstständige Mütter und Väter
- verbeamtete Mütter und Väter
- studierende Mütter und Väter
- erwerbslose Mütter und Väter
Dabei ist es wichtig, dass Personen, die Elterngeld beziehen, nicht oder weniger arbeiten, um sich um ihr Kind oder ihre Kinder zu kümmern. Des Weiteren müssen Sie mit dem Kind zusammenwohnen und es persönlich betreuen. Auch der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und eine maximale Arbeitszeit von 32 Stunden pro Woche sind eine Grundvoraussetzung zum Bezug von Elterngeld.
Was ist ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ist eine Sonderform des Elterngelds. Wenn Sie Elterngeld und Bürgergeld beziehen, verdoppelt sich dabei der Zeitraum des Elterngeldes von maximal 12 auf maximal 24 Monate. In Zuge dessen halbiert sich jedoch auch der Auszahlungsbetrag. Stünde Ihnen z. B. normalerweise der Mindestbetrag von 300 Euro zu, erhalten Sie beim ElterngeldPlus nur 150 Euro im Monat.
Da Sie die Möglichkeit haben, sich zu entscheiden, welche Art des Elterngeldes Sie in Anspruch nehmen, sollten Sie hier die Vor- und Nachteile gut abwägen – insbesondere in Bezug auf Ihren Bürgergeldanspruch. Dabei kann es helfen, vor dem Antrag auf Elterngeld einen Bürgergeld-Rechner zurate zu ziehen.
Welche Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende?
Wenn Sie alleinerziehend sind und planen, sowohl Elterngeld als auch Bürgergeld zu beziehen, gibt es eine Besonderheit. Diese liegt in der Laufzeit. So gibt es für Alleinerziehende die Chance, 14 Monate lang Elterngeld und Bürgergeld gleichzeitig zu erhalten.
Sie leben bereits mit einem neuen Partner zusammen oder teilen sich Ihre Wohnung mit anderen volljährigen Personen? Dann ist ein Nachweis bei einer Elterngeldstelle nötig, der aufzeigt, dass es sich dabei um keine eingetragene Lebenspartnerschaft oder um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt.
Sie gelten als alleinerziehend, wenn Ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin nicht mehr mit Ihrem Kind zusammenlebt. Dabei haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, Bürgergeld zum Elterngeld zu beziehen.
Wird Elterngeld bei Alleinerziehenden auf das Bürgergeld angerechnet? Bürgergeld bei Elterngeld zu beziehen hat für Alleinerziehende die gleichen Folgen wir für zusammenlebende Eltern. Das heißt, das Elterngeld darf aufs Bürgergeld vollständig angerechnet werden.