Eingliederungsvereinbarung: Widerspruch gegen den Verwaltungsakt?

Wichtig: Zum 1. Juli 2023 werden die Eingliederungsvereinbarungen durch einen sogenannten Kooperationsplan abgelöst. In diesem sollen die Leistungsempfänger zusammen mit dem Jobcenter konkrete Bedarfe und Schritte auf dem Weg zu einer neuen Arbeit festlegen.

Das Wichtigste zum Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung in Kürze

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger. Sie definiert Rechte und Pflichten für beide Parteien.

Wann kann ich gegen eine Eingliederungsvereinbarung Widerspruch einlegen?

Wird statt der Eingliederungsvereinbarung ein Verwaltungsakt erlassen, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen.

Wie sollte der Widerspruch formuliert werden?

Unser Muster dient Ihnen als Orientierung zur Formulierung eines Widerspruchs gegen die Eingliederungsvereinbarung.

Können Sie gegen die Eingliederungsvereinbarung vorgehen?

Wollen Sie gegen die Eingliederungsvereinbarung Widerspruch einlegen? Unsere Vorlage dient der Orientierung.
Wollen Sie gegen die Eingliederungsvereinbarung Widerspruch einlegen? Unsere Vorlage dient der Orientierung.

Die Eingliederungsvereinbarung (kurz: EGV) gehört wohl zu den am meisten diskutierten Themen, wenn es um das Bürgergeld geht. Die Rechtslage scheint unklar und viele Betroffene sehen ihre Grundrechte verletzt. Doch wann ist es möglich, der Eingliederungsvereinbarung per Widerspruch zu entgehen?

Grundsätzlich wird eine EGV auf freiwilliger Basis zwischen dem Jobcenter und einem Leistungsempfänger getroffen. Sie dient dazu, Rechte und Pflichten beider Parteien festzulegen. Wird gegen diese verstoßen, drohen dem Bürgergeld-Empfänger Sanktionen.

Ist es dennoch möglich, gegen die Eingliederungsvereinbarung Widerspruch einzulegen und somit eine mögliche Sanktionierung zu umgehen? Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber. Außerdem stellen wir Ihnen für die EGV zum Widerspruch ein Muster bereit, welches Sie kostenlos herunterladen und an Ihre jeweilige Situation anpassen können.

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung eigentlich?

Wie bereits beschrieben ist die EGV als Vertrag zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger zu verstehen. Die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich lassen sich im Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) finden. § 15 Absatz 1 SGB II definiert beispielsweise, dass die EGV bei Beginn der Leistungsauszahlung unverzüglich anzufertigen ist.

Dazu sollen Sachbearbeiter und Bürgergeld-Beziehender zusammenkommen. Im Rahmen dessen wird festgelegt, welche Eigenbemühungen der Hilfebedürftige erbringen muss und wie ihn das Jobcenter dabei unterstützen wird.

Ist es sinnvoll, gegen die Eingliederungsvereinbarung Widerspruch einzulegen?
Ist es sinnvoll, gegen die Eingliederungsvereinbarung Widerspruch einzulegen?

Über die einzelnen Punkte in der EGV kann verhandelt werden, es besteht also ein gewisser Freiraum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass für beide Seiten eine akzeptable Vereinbarung getroffen wird.

Durch eine Unterschrift wird diese anerkannt. Im weitesten Sinne kann die Vereinbarung also als Vertrag angesehen werden. Weigert sich ein Bürgergeld-Empfänger diese zu unterschreiben, so kann ein Verwaltungsakt erlassen werden.

Erfolgt dann immer noch keine Unterschrift, kann das Jobcenter den Betroffenen entsprechend sanktionieren und somit den monatlichen Regelsatz über einen bestimmten Zeitraum kürzen.

Wann bei der Eingliederungsvereinbarung ein Widerspruch infrage kommt

Gegen eine Eingliederungsvereinbarung Widerspruch einzulegen, ist nur möglich, wenn diese per Verwaltungsakt erlassen wird. Denn dann liegt ein Bescheid vor. Ohne diesen ist es nicht möglich, ein Widerspruchsverfahren in die Wege zu leiten.

Ist gegen die per Verwaltungsakt erlassene Eingliederungsvereinbarung ein Widerspruch eingelegt worden, so hat die Behörde drei Monate Zeit, über diesen zu entscheiden und den Betroffenen entsprechend in Kenntnis zu setzen.

Wird der Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung abgelehnt, bleibt als „letztes Mittel“ eine Klage vor dem Sozialgericht. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren und diesen damit zu beauftragen.

Wichtig: Leisten Sie die Unterschrift für die Eingliederungsvereinbarung, ist ein Widerspruch nicht mehr möglich. In diesem Fall ist die EGV bindend und Verstöße dagegen können entsprechend sanktioniert werden.

Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung im Muster

Im Folgenden finden Sie nun ein Muster, welches Sie bei der Eingliederungsvereinbarung für den Widerspruch nutzen können. Bedenken Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt, die auf Ihre individuelle Situation angepasst werden muss.

Ihre Anschrift

Anschrift der Behörde

Ort, Datum

Betrifft: Den Verwaltungsakt vom ___ Aktenzeichen:____ Kundennummer:____

Sehr geehrte Damen und Herren,

im oben genannten Verwaltungsakt zwingen Sie mich zur Unterzeichnung der Eingliederungsvereinbarung. Damit bin ich nicht einverstanden.
Zur Begründung:

Daher lege ich Widerspruch gegen den von Ihnen erlassenen Verwaltungsakt ein und bitte um eine erneute Überprüfung des Sachverhalts.

__________________
Datum, Unterschrift

Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!

Eingliederungsvereinbarung: Muster zum Widerspruch (.pdf)

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

15 Gedanken zu „Eingliederungsvereinbarung: Widerspruch gegen den Verwaltungsakt?

  1. Peter

    EGV ist nur ein einseitiger Vertrag weil NUR der H4 Kunde Konsequenzen zu tragen hat Wenn JC sich nicht dran hält passiert nichts allein aus diesem Grund würde ich sagen ist die EGV schon ungültig

  2. Tinachen

    Diese Eingliederungsvereinbarung braucht man nicht unterschreiben, ich habe mir da viele fachmännische Videos angesehen und viel gelesen drüber und mir auch viele Notizen geschrieben, auch wie man da genau gegen vorgehen muss!

    Aussage von Herrn Boes zum EGV
    Die Eingliederungsvereinbarung ist als Versuch zu verstehen, Sie Ihrer Grundrechte nicht länger auf hoheitliche rechtswidrig zu berauben.
    Die Vereinbarung ist nichts anderes als ein Vertrag, dass Sie mit der Arbeitsagentur abschließen und damit auf gewisse Grundrechte zu verzichten.
    Wenn man Ihnen z. B. nicht gesagt hat, dass es sich bei dieser Eingliederungsvereinbarung um einen Vertrag handelt, dann gibt es die Möglichkeit, man muss nicht unterschreiben.
    Wenn die oder der Jobcenter Sachbearbeiter dann Druck macht und sagt, wenn Sie nicht unterschreiben kriegen Sie Sanktionen, ist es eindeutig rechtlich falsch, seit März 2011 ist es völlig außer Kraft gesetzt und unmöglich, dass man deswegen sanktioniert wird, sondern es gibt dann den Verwaltungsakt an der Stelle.
    Wenn der Jobcenter Sachbearbeiter sagt, man würde sanktioniert werden, er ist angehalten auf jeden Fall die Unterschrift zu kriegen, indem Moment wo Sie ihm die Unterschrift geben, haben Sie sich Selbst entmündigt als Bürger.
    Wenn er sagt, es gebe Sanktionen ist es auf jeden Fall Nötigung, dass kann man dem Jobcenter Sachbearbeiter auch sagen, oder ihn auch direkt anklagen deswegen, es ist Nötigung, Druckausübung, Androhung von Sanktionen, bis hin zu physischen Vernichtung, dass Können Sie machen.
    Man kann es auch defensiv machen und sagen, ok, geben sie mir mal diese Eingliederungsvereinbarung ich nehme sie mit, man hat das Recht sie mit zu nehmen für 10-14 Tage.
    Eine Vereinbarung ist eine Vereinbarung und nicht einfach sowas.
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, man schreibt rein was man Selbst für richtig hält und streicht den Rest in dieser Eingliederungsvereinbarung durch, oder man unterschreibt sie einfach mit folgendem Untersatz,
    Ich unterschreibe diese Eingliederungsvereinbarung unter dem Vorbehalt, dass das Grundgesetz in keinster Weise außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt ist. Vorbehaltlich dessen unterschreibe ich das.
    Und damit ist diese Unterschrift vornherein ungültig, weil das Grundgesetz über alles steht und es auch über dem SGB II Gesetz steht.
    Wenn nur ein Punkt nicht stimmt, ist der ganze Vertrag hinfällig und ist eine Vorspieglung falscher Tatsachen. Früher war das so bei Mietverträgen, wenn nur ein Punkt nicht gestimmt hat, war der ganze Vertrag ungültig und dann gilt es immer diese Klausel, wenn irgendetwas nicht stimmt, dann soll das stimmen was am nächsten dem entspricht und dadurch soll der Vertrag nicht außer Kraft gesetzt sein, aber hier ist es ganz klar, wenn nur ein Punkt nicht stimmt, ist der ganze Vertrag hinfällig.

  3. Tinachen

    Muster wie der Widerspruch aussehen sollte:

    Muster Mustermann
    Musterstraße 1
    00000 Musterstadt

    An
    Jobcenter
    Musterstraße 0

    00000 Musterstadt

    Musterstadt den, 00.00.2018

    Kundennummer:
    BG-Nummer:

    Sehr geehrte Frau/Herr ——-

    hiermit lege ich WIDERSPRUCH gegen die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
    Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom 00.00.2018 ein,
    weil diese meine Grundrechte verletzt.

    Artikel 2 Abs. 1 GG Vertragsfreiheit

    Mit freundlichen Grüßen

    —————————————–

  4. H.Schöder

    Hallo,
    „Muster zum Widerspruch der EGV“ ist leider falsch verlinkt.
    Stattdessen gibt es hier den Widerspruch gegen eine Sanktionsmaßnahme (wegen Depression? Muss ich eine Diagnose dem Amt mitteilen? Würde sowas ja lieber für mich behalten..)

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo H.,

      vielen Dank für den Hinweis, wir haben die Verlinkung entsprechend angepasst.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Natalia

    Hallo ich bin alleinrziehnde Mutter, habe 4 Kinder, jungste ist 4 Jahre und nur Halbtags im Kindergarten. Dazu gehe ich auf 450 Euro arbeiten 3 Mal in der Woche, bevor mein Kind im Kindergarten. Ich bekomme von Jobcenter nur 36 Euro Monatliche, dass kann ich eigentlich ALG2 abbrechnen, aber dann muss ich selbst Krankenkasse zahlen fast 200 Euro. Nach letzte Besuch Jobcenter, fordert von mir noch ein Basis suchen oder Teilzeit, aber in die Zeit von 8 bis 12 Uhr ist schwer, ich schreibe Bewerbungen und vorliege bei Jobcenter. Jetzt Jobcenter wollte, dass ich noch in die Tage wwelche gehe ich nicht arbeiten noch Maßnahmen besuchen. Meine Frage darf ich das Wiederrufen, oder soll ich diese Maßnahme besuchen? Ich muss noch mein Haushalt allein führen, am Nachmittag habe ich fast jeden Tag Terminen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Natalia,

      nehmen Sie eine Maßnahme nicht wahr, ohne triftige Gründe vorweisen zu können, drohen Sanktionen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Nils

    Hallo, ich habe einmal eine Frage dazu… Die Frist für einen Wiederspruchs liegt bei 4 Wochen ? Kann ich auch noch nach 6 Monaten gegen an gehen ? Da bei mir ein Verwaltungsakt erzwungen wurde und gegen das Grundgesetz der Vertragsfreiheit verstößt ist dieser doch von Anfang nichtig, oder ? Und wenn ein Vertrag nichtig ist, gelten dann trotzdem die 4 Wochen Frist ?

    Ich Danke im Vorfeld für nützliche Antworten

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nils,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann die Sachlage überprüfen und einschätzen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Stephan

      Hallo, das geht auch noch nach sechs Monaten, wird aber schwierig !

      1.) Überprüfungsantrag nach 44 SGB 10
      2.) Wird dem nicht entsprochen Wderspruch einlegen
      3.) Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben
      4.) ( Feststellungs-) Klage

      Zu den Anforderungen einer Eingliederungsvereinbarung ( per Verwaltungsakt ) lies dir mal folgende Entscheidungen des Bundessozialgerichts ( Aktenzeichen einfach googeln ) durch, B 4 AS 26/13 R, B 14 AS 30/15 R und B 14 AS 42/15 R.

  7. b. anna

    Wie kann sein das jemad nicht gut genug ist ein deutsche SprachKurs zu besuchen,
    Aber ihn eine Eingliederungvereinbarung unterschreiben läßt das der jeniger ein Maßnahmen besuchen muß um zu Bewerbung zu schreiben?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anna,

      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Im Regelfall können Sie einen Deutschkurs besuchen, wenn Ihre Sprachkenntnisse nicht gut genug sind, um eine Arbeitsstelle zu finden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Meta

    Hallo,

    danke erst mal für die Infoplattform 🙂
    Zu dem Hinweis, dass man eine Eingliederungsvereinbarung in Form des Verwaltungsakts ebenfalls unterschreiben muss, sage ich aber, dass ich das nie musste. Es gab gar kein Unterschriftsfeld für mich. Leuchtet mir auch nicht ein… ist ja kein Vertrag.

    LG Meta

  9. Corinna m.

    Guten tag ich habe mal eine Frage.mein Sohn ist gestern 17jahre geworden und soll ein eingliederungsbescheid unterschreiben da ich noch etwas vom Amt bekomme gehe aber arbeiten und bin allrinerzieherin und bekomme nur Lohn Kindergeld und vom Amt was.er besucht nach die ferrieen die 10 klasse.mir wurde gesagt wenn er es nicht unterschreibst bekomme ich kein Geld.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Corinna,

      Ihr Sohn muss nur einen Eingliederungsbescheid unterschreiben, wenn er selbst einen Antrag auf Hartz 4 gestellt hat. Dies hat aber in erster Linie nichts mit Ihrem Anspruch zu tun. Darüber hinaus dürfte Ihr Sohn gar keinen Anspruch haben, da er noch zur Schule geht. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihnen helfen kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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