Eingliederungs­vereinbarung: Was ist zu beachten?

Das Wichtigste zur Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung in Kürze

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Es handelt sich dabei um einen Vertrags zwischen dem Jobcenter und einem Leistungsempfänger.

Welche Punkte umfasst die Eingliederungsvereinbarung?

In der von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter erstellten Eingliederungsvereinbarung (EGV) wird festgelegt, welche Eigenbe­mühungen Empfänger von Arbeitslosengeld I bzw. II erbringen müssen, damit sie möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Muss ich die EGV unterschreiben?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, die Einfgliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Allerdings kann das Jobcenter ersatzweise einen Verwaltungsakt erlassen.

Gilt die Eingliederungsvereinbarung auch bei Bürgergeld-Bezug?

Zum 1. Juli 2023 werden die Eingliederungsvereinbarungen durch einen sogenannten Kooperationsplan abgelöst. In diesem sollen die Leistungsempfänger zusammen mit dem Jobcenter konkrete Bedarfe und Schritte auf dem Weg zu einer neuen Arbeit festlegen.

Welche Inhalte um­fassen Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung­en?

Müssen Sie die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?
Müssen Sie die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?

Bezieher von Hartz 4 haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Hierzu gehört, dass sie sich aktiv darum bemühen müssen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zu verringern. In diesem Zusammenhang ist die Eingliederungsvereinbarung (EGV) vom Jobcenter von großer Bedeutung. Doch worum handelt es sich genau? Ist die EGV ein Verwaltungsakt?

Die gesetzlichen Regelungen für Hartz-4-Empfänger zur Eingliederungs­vereinbarung sind im SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) zu finden. § 15 SGB II ist zu entnehmen, welche Punkte in der EGV behandelt werden sollen. Hierzu gehört:

1. welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach diesem Abschnitt die leistungsberechtigte Person erhält,

2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen sollen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,

3. wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden.

Bevor die Wiedereingliederungs­vereinba­rung niedergeschrieben wird, erfolgt die sogenannte Potenzialanalyse. In dieser werden die beruflichen Fähigkeiten und die zur Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale herausgearbeitet.

Meist wird in der Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung festgelegt, wie viele Bewerbungen der Betroffene in einem bestimmten Zeitraum schreiben und in welcher Form er seine Bemühungen nachweisen muss. Die EGV umfasst außerdem nicht nur die Pflichten des Leistungsempfängers, sondern auch die des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit.

In der Regel hat die Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung eine Gültigkeit von sechs Monaten. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollten Sie den Inhalt gemeinsam mit dem Sachbearbeiter überprüfen und wenn nötig Änderungen vornehmen.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Auch wenn Sie diese Leistung beziehen, wird mit Ihnen gemeinsam eine Eingliederungsvereinbarung aufgesetzt. In dieser wird unter anderem vermerkt, welche Vermittlungsbemühungen die Agentur für Arbeit wahrnehmen muss und welche Eigenbemühungen des Leistungsbeziehers gefordert werden. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 37 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III).

Müssen Hartz-IV-Empfänger die Eingliederungs­vereinbarung unterschreiben?

Bevor Sie die EGV unterschreiben, können Sie um Bedenkzeit bitten.
Bevor Sie die EGV unterschreiben, können Sie um Bedenkzeit bitten.

Wenn die Inhalte der EGV festgelegt wurden, müssen Sie diese nicht sofort unterschreiben. Meist wird Ihnen eine Bedenkzeit von zwei bis drei Tagen eingeräumt. Sie sollten die Punkte genau prüfen, denn sollten Sie gegen die Vereinbarung verstoßen, sind Sanktionen die Folge.

Sie haben aber grundsätzlich ein Recht darauf, die Unterschrift zu verweigern. Das Jobcenter hat dann die Möglichkeit, die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zu erlassen. Unterschreiben Sie diese dann immer noch nicht, drohen Sanktionen.

Die Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung per Verwaltungsakt wird immer wieder kontrovers diskutiert. Viele kritisieren, dass niemand dazu gezwungen werden kann, einen solchen Vertrag zu unterschreiben. Ein abschließendes Urteil rund um diesen Themenkomplex EGV steht von den zuständigen Gerichten weiterhin aus, weshalb die Kontroverse um den Verwaltungsakt in nächster Zeit kaum abebben wird.

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Zur ersten Orientierung stellen wir Ihnen im Folgenden ein kostenloses Muster zur Verfügung, das zeigen soll, wie eine Eingliederungsvereinbarung gestaltet werden kann.

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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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