Das Wichtigste zum Ehrenamt zusammengefasst:
Bei einem Ehrenamt handelt es sich in der Regel nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Auftragsverhältnis nach §§ 662 bis 674 BGB, bei dem im Regelfall kein Gehalt gezahlt wird.
Es ist laut Arbeitsrecht möglich, eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu erhalten. Diese soll denjenigen für gemachte Aufwendungen entschädigen.
Wird bei einem Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung gezahlt, ist diese auf das Bürgergeld anzurechnen, wenn eine Grenze von 250 Euro im Monat überschritten wird.
Inhalt
Wann handelt es sich um ein Ehrenamt? Eine Definition
Der Sinn und Zweck eines Arbeitsverhältnisses liegt grundsätzlich in der damit verbundenen Vergütung. Im Gegensatz dazu findet bei der Ausübung von einem Ehrenamt normalerweise keine Bezahlung statt. Welche Besonderheiten laut Arbeitsrecht damit einhergehen, lesen Sie im Ratgeber.
Eine gesetzliche Definition, wann ein Ehrenamt ausgeübt wird, existiert nicht. Charakteristisch für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist allerdings, dass ihr weder nachgegangen wird, um einen materiellen Vorteil zu erlangen, noch aufgrund einer finanziellen Gegenleistung. Der eigentliche Gedanke, der dahintersteckt, sich ehrenamtlich zu engagieren, besteht aus dem Willen, sich unentgeltlich für das gemeine Wohl einzusetzen.
Daher muss zwischen einem Ehrenamt und einem Arbeitsverhältnis differenziert werden. Ein ehrenamtliches Engagement ist nicht als Arbeits-, sondern als Auftragsverhältnis nach §§ 662 bis 674 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu bewerten. Der ehrenamtliche Mitarbeiter verpflichtet sich, ohne Bezahlung eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, die ihm vom Auftraggeber aufgetragen wurde.
Was gibt es alles? Beispiele für ehrenamtliche Tätigkeiten
Die Liste für ehrenamtliche Tätigkeiten ist lang. Beispiele wären unter anderem die folgenden:
- Schöffen (ehrenamtliche Richter)
- Mitarbeiter in religiösen Gemeinden (Mitgestaltung des Gottesdienstes, Organisation und Begleitung von freiwilligen Unternehmungen)
- Hilfsorganisationen (Organisation von Lehrgängen, Hilfe bei Blutspendeaktionen)
- Feuerwehr (Ausbildung als Lösch- und Rettungskraft)
- Ehrenamt bei der Polizei
- Trainer oder Betreuer für Sportvereine
- Sozial- und Jugendarbeiter
Eine Bescheinigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit kann vor allem von Vorteil sein, wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben. So heben Sie Ihr soziales Engagement hervor und machen einen guten Eindruck vor Ihrem möglicherweise zukünftigen Arbeitgeber.
Als Empfänger von Bürgergeld ein Ehrenamt ausüben?
Sind Sie tätig in einem Ehrenamt und erhalten Bürgergeld, spielt es vor allem eine Rolle, ob Sie für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Denn in einem solchen Fall muss diese, genau wie das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet werden. Es ist dabei unerheblich, dass bei einem Ehrenamt keine Steuer gezahlt werden muss.
Handelt es sich um ein bezahltes Ehrenamt, bei dem jedoch Teile des Geldes für einen bestimmten Zweck gedacht sind (z. B. Fahrtkosten etc.), müssen diese keine Berücksichtigung finden (§ 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II).
Kann man die EHRENAMTSPAUSCHALE 250€ anrechnungsfrei auch mit 100€ anrechnungsfreiem Zuverduenst ohne Abzüge kombinieren ?