So legen Sie eine Dienstaufsichts­beschwerde gegen das Jobcenter ein

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Dienstaufsichtsbeschwerde in Kürze

Wann sollte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?

Grundsätzlich können Sie diese einlegen, wenn Sie sich über das Verhalten eines Sachbearbeiters im Jobcenter beschweren möchten. Hier finden Sie einige weitere Gründe, die das Einreichen einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter rechtfertigen.

Wie kann ich dabei vorgehen?

Haben Sie Probleme mit Ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter, sollten Sie zunächst das Gespräch mit der Teamleitung suchen. Zeigt auch dieses keinen Erfolg, können Sie die Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Abteilung „Kundenreaktionsmanagement“ einreichen.

Wie muss eine Dienstaufsichtsbeschwerde aussehen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Jobcenter formulieren können.

Wie funktioniert eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist beim Jobcenter schriftlich einzureichen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist beim Jobcenter schriftlich einzureichen.

Im Sozialstaat Deutschland soll allen Personen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden. Nicht nur Alte und Kranke können auf Unterstützung setzen, auch Arbeitslose erhalten, bis sie wieder selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, finanzielle Hilfe in Form von Arbeitslosengeld (ALG) 2, welches umgangssprachlich auch Hartz 4 genannt wird.

Ihr Ansprechpartner in Sachen ALG II ist das für Sie zuständige Jobcenter. Dort werden Leistungsempfänger betreut und beraten. Die zwei großen Arbeitsbereiche sind die Gewährung von Hartz-IV-Leistungen – die Grundsicherung für Arbeitssuchende – sowie die Vermittlung in Arbeit.

Leistungsbeziehende stehen im ständigen Austausch mit ihrem Sachbearbeiter. Leider kann es im Miteinander jedoch auch zu Problemen kommen. Hartz-4-Empfänger fühlen sich häufig falsch beraten oder benachteiligt. Möchten Sie auf Missstände hinweisen, haben Sie die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter einzureichen.

Sie sind unzufrieden mit Ihrem Sachbearbeiter und wollen diesen gerne wechseln? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber „Sachbearbeiter wechseln“.

Wann kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter eingereicht werden?

Sie können beim Jobcenter eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen,

  • wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Sachbearbeiter nicht kompetent genug für diesen Posten ist,
  • wenn Ihre Anträge oder Papiere vom Sachbearbeiter aufgrund mangelnder Vorsicht verschwunden sind,
  • wenn Sie keine Unterstützung oder Mehrbedarfe zum ALG 2 erhalten, obwohl Sie einen rechtlichen Anspruch darauf haben.

Beachten Sie: Um diese oder ähnliche Vorwürfe beweisen zu können, ist es ratsam, sich von einer Person Ihres Vertrauens zu den Terminen begleiten zu lassen. Diese dient dann als Zeuge.

Als Hartz-4-Empfänger eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen – So sollten Sie vorgehen

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bietet einem Hartz-4-Empfänger die Möglichkeit, auf Missstände hinzuweisen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bietet einem Hartz-4-Empfänger die Möglichkeit, auf Missstände hinzuweisen.

Bei Fragen und Problemen sind zunächst die Mitarbeiter in der Eingangszone des Jobcenters bzw. Ihr persönlicher Sachbearbeiter zuständig. Kann Ihnen hier nicht ausreichend geholfen werden und lässt sich keine zufriedenstellende Lösung finden, ist der nächste Ansprechpartner zur Klärung des Anliegens die jeweilige Teamleitung.

Ist auch dieses Gespräch erfolglos geblieben oder möchten Sie die beiden vorigen Schritte umgehen, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter richten. Die hierfür zuständige Abteilung, das Kundenreaktionsmanagement, ist in den meisten Fällen der Geschäftsführung unterstellt.

Dienstaufsichtsbeschwerde: Wer ist dafür zuständig?

Dienstaufsichtsbeschwerden, die ein Hartz-IV-Empfänger einreicht, müssen vom Leiter des Jobcenters persönlich bearbeitet werden. Der Betroffene hat dazu Stellung zu nehmen. Anschließend werden die Dienstaufsichtsbeschwerden an einen internen Service der Agentur für Arbeit weitergeleitet, die diese ebenfalls bearbeiten muss.

Muster: Hartz-IV-Dienstaufsichtsbeschwerde

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel dafür, wie Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter bzw. einzelne Mitarbeiter formulieren können. Denken Sie daran, dass das Muster stets an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden muss.

Absender:

Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt

Empfänger:

An das Jobcenter XY
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
BG.- Nummer

Datum: TT.MM.JJJJ

Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich des ………………..

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit, wie es mir das Petitionsrecht nach Art. 17 GG einräumt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen …………………………………. einlegen.

Begründung:

………………………………….
Ich möchte Sie bitten, mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen, weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

………………..
Unterschrift

Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!

Dienstaufsichtsbeschwerde (.doc) Dienstaufsichtsbeschwerde (.pdf)

Wichtig: Die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter ist kein Rechtsmittel!

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter ersetzt keinen Widerspruch.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter ersetzt keinen Widerspruch.

Denken Sie daran, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter kein formelles Rechtsmittel – wie etwa einen Widerspruch oder eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht – ersetzt.

Erhalten Sie etwa zu geringe Leistungen oder wurde Ihr Einkommen falsch angerechnet, so können Sie innerhalb einer festgelegten Frist – in der Regel beträgt diese einen Monat – gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Dieser ist in Schriftform aufzusetzen und per Einschreiben einzusenden oder persönlich gegen eine Empfangsbestätigung im Jobcenter abzugeben.

Innerhalb von drei Monaten sollte das Jobcenter über den Widerspruch entscheiden. Ist dies nicht der Fall, können Sie eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen. Hat das Jobcenter eine negative Entscheidung gefällt, so haben Sie auch in dieser Situation die Möglichkeit, eine Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Für diese fallen keine Gerichtskosten an. Lassen Sie sich von einem Anwalt vertreten, können Sie die hierbei entstehenden Kosten unter Umständen mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung tragen.

Hinweis: Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist beim Jobcenter entweder per Post oder persönlich einzureichen. Entscheiden Sie sich für die erste Option, sollten Sie die Beschwerde per Einschreiben versenden, damit Sie belegen können, dass diese auch wirklich eingegangen ist. Geben Sie das Schreiben direkt beim Jobcenter ab, sollten Sie zusätzlich eine Kopie anfertigen und sich den Eingang des Schreibens schriftlich bestätigen lassen.

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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

Bildnachweise

169 Gedanken zu „So legen Sie eine Dienstaufsichts­beschwerde gegen das Jobcenter ein

  1. Ronny

    Ich habe nur 99€ für den ganzen Monat zum leben. Und das vor Weihnachten. Meine Partnerin hat sich von mir getrennt und somit ist die Wohnung in der ich noch lebe zu teuer. 6 Monate stehen mir ja gesetzlich zu, eine neue Wohung zu finden, bin aber gerade bei Monat 5. Pustekuchen, der Arrogante Herr in der Leistung meinte, Sie haben mich seit Monaten aufgefordert die Mietkosten zu senken und mich um eine neue Wohnung zu kümmern. Leider ist der Wohnugnsmarkt hier im Ort ( Kleinstadt ), sehr schlecht. Jetzt habe ich eine neue Wohung gefunden die sogar noch im rahmen liegt und er meinte, ja da haben sie Pech. Etliche Widersprüche liegen schon beim Anwalt und ich solle doch Widerspruch einlegen. Meine Antwort darauf … Werde ich machen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie einlegen. Seine Antort drauf … Machen sie ruhig, und wünschte mir mit einem lachen in der Stimme, einen guten Tag. Frechheit. Wie lange dauert so eine Beschwerde im Normalfall !? Danke schon mal für die Antworten.

    1. Moritz

      In dem Fall sollte’s du eine Eil Klage beim Sozialgericht einlegen dann kann es von Seite des Gerichtes entschieden werden.

  2. Sebastian

    Ich ziehe mit meiner Freundin zusammen wir haben ein Kind zusammen und ich ziehe aus meinen Eltern Haus aus. Wir haben beim Job Center nach gefragt wie das mit dem erstausstatungs Geld aussieht.die von Job Center meinte wir sollen uns im gebraucht laden da Sachen aussuchen und dann einreichen den Kostenvoranschlag. Wir haben da aber nichts gefunden .Alles War sehr alt oder kaputt. Das heisst wir haben jetzt keine Waschmaschine , Bett oder eine Küche gefunden.Die brauchen wir aber da Emirate die Frau von Job Center ja weiter suchen warten. Wir haben aber keine zeit mehr im Januar ziehen wir zusammen da brauchen wir diese Sachen wir haben 2 Kinder. Bekommt man da nicht Geld um sich woanders diese Möbel holen zu können z.B. bei pocco der ja auch günstige Möbel hat. Den Wie lange und wie oft sollen wir den zu diesen Möbel Haus fahren um mal was zu finden. Wisst ihr vielleicht was man da machen kann?? Danke im voraus schonmal für die Antworten

    1. Moritz

      Hallo,
      Also Kühlschrank und Waschmaschine bekommt man neue und dar hat die arge einen Vertragspartner wo man mit einem Gutschein von denen hin geht.
      So dann muß du einen offiziellen Antrag stellen was du alles brauchst auflisten und dann sagende eigentlich wie viell sie für was zahlen würden. Und in dem Rahmen mußt du dann suchen und dar ist es egal ob du zu poco , oder so gehst das Geld bekommst du dann überwiesen und mußt denen die Rechnung senden das die sehen was du mit dem Geld gemacht hast . Das gleiche gielt auch für das Kinderzimmer oder Kinder Kleidung …. Es giebt auch einen Vordruck für so einen Antrag schaue einfach bei googel unter Erstausstattung für Aussiedler das kanst du als vorläge nehmen . Habe ich selber für Klienten von mir auch oft gemacht .

      1. Diana W.

        für Erstausstattungen einer Wohnung gibt es je nach Stadt unterschiedliche Beträge…jedoch liegen die Höchstsätze für ein Ehepaar/Paar soweit mir bekannt bei €1400 (das inkludiert eine Küche und volle Wohnungsausstattung). Sind Kinder dabei, wird sich dieser Betrag geringfügig erhöhen. WO ihr dann Eure Möbel herholt und wie die zu Euch in die Wohnung kommen, ist den Jobcentern herzlich egal. MEHR GELD gibt es nicht…da könnt ihr nichts machen.

        1. Nicole B.

          @Diana W.: Deine Antwort Interessiert den Fragesteller sicherlich nicht mehr.

          @all: Im Internet findet man oft über die Googlesuche mit wieviel Geld man ungefähr rechnen kann.

  3. Sebastian

    Die arge in siegburg will meine Kaution für die erste Wohnung nicht bezahlen und werde von meiner Sachbearbeiter als arm bezeichnet. Darf die das?

    1. Moritz

      Wenn die Wohnung ok ist müßen sie die Kaution zahlen allerdings direkt an den Vermiter . Wegen der Aussage würde ich sofort ne Beschwerde bei der Teamleitung einlegen . Wegen Beleidigung .

      1. Nicole B.

        Das ist doch keine Beleidigung und mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird es dann nur noch schlimmer! Der wird dann einen Spießrutenlauf erleben, denn es steht alles in der Kundenakte!

  4. Christian

    Ich hab da eine Frage. Und zwar habe ich in der Arge einen neuen Untermietvertrag eingereicht, wo die Miete höher ist, als im letzten Untermietvertrages. Dazu muss ich sagen, dass der vorherige Untermietvertrag gekündigt wurde, da eigentlich eine neue Wohnung in Aussicht war. Dies hat leider nicht geklappt und nun haben wir eben einen neuen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter gemacht. Nun wollte das Jobcenter wissen, warum die Kosten auf einmal höher sind, als im vorherigen Mietvertrag. Begründet wurde dies mit „Die kosten von 85€ Kaltmiete sind für eine 35m² Wohnung zu knapp berechnet, zudem wurde die Mitnutzung des Badezimmers und der Küche nicht einberechnet, daher sind die Kosten im neuen Untermietvertrag höher“. Das Jobcenter wollte eine neue Kopie des alten „Hauptmietvertrages“, worauf ich aber antwortete, dass der Hauptmietvertrag im Jobcenter vorliegt und sich bis Dato nichts daran geändert hat. Nun warte ich seit 4 Wochen auf einen Bescheid und gar auf die Mietzahlung. Was kann ich tun?

  5. Silvia

    Meine Freundin und Nachbarin hat immer wieder Ärger mit verschwundenen bzw. angeblich nicht eingereichten Dokumenten. ich kann ihren Ärger sehr gut verstehen, sie ist Aufstockerin, hat einen Sohn in Ausbildung und eine minderjährige Tochter.
    Empfangsbestätigungen zu persönlich eingereichten Dokumenten verweigert man ihr mit Hinweis auf den für Einreichungen vorgesehenen Briefkasten. Folge: Angeblich Unterlagen nicht oder unvollständig eingereicht – und das ist leider die Regel, nicht die Ausnahme.
    Einschreiben werden ebenfalls NICHT ANGENOMMEN!

    Vor einigen Monaten erhielt sie zudem ein Schrieben mit einem ordnungsbußgeld über 5.000 € (!!!), da sie angeblich ihre heizkostenabrechnung und die Rückerstattung nicht belegt und angegeben haben soll. Sie konnte nichts machen, da ihr kein Nachweis vorlag und wurde zusehends verzweifelter.

    Zuletzt habe ich ihr daher empfohlen die Unterlagen nur noch per FAX einzureichen und sich einen Sendebericht geben zu lassen. Erfolglos. Von 15 gefaxten und bestätigten Seiten sind angeblich nur 11 eingegangen. Ausgerechnet Seiten aus der Mitte des FAX haben angeblich gefehlt. Unerklärlich.
    Daraufhin habe ich dasselbe FAX von mir aus privat (15 Seiten) versendet. Ebenfalls vollständig bestätigt, Empfang „ok“. Erneut fehlten angeblich Seiten und weitere Dokumente wurden angefordert.

    Also sendete ich das FAX (diesmal 7 Seiten) für sie erneut – zum dritten Mal insgesamt. Wieder fehlen Dokumente und sie wird sogar gemahnt, wenn die Dokumente nicht bis zum … vorlägen, würde der Antrag nicht bearbeitet / abgelehnt. Wieder wurden weitere Dokumente verlangt, die zuvor nicht im Anforderungsschreiben standen. Zum Teil erscheinen einem die angefoderten Dokumente „unsinnig“.

    Heute habe ich das FAX fristgerecht (2 Tage vor Ablauf, insgesamt 11 Seiten samt Anschreiben) zum 4, Mal (!) an die angegebene FAXnummer verschickt, Sendebericht ist ok, außerdem habe ich alles als Scan per Email unter Angabe sämtlicher Bearbeitungsnummern mit Lese- und Empfangsbestätigung und Sendebericht verschickt. Ich habe – als Freundin – um persönliche Antwort gebeten.

    Ich finde das äußerst mysteriös und man ist sehr geneigt an Willkür und Schikane zu glauben. ode rist es schlicht Inkompetenz? Der Anwalt ist bereits informiert und erwägt weitere Maßnahmen. Allerdings is er skeptisch, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgreich wäre. Meist habe sowas weitere bearbeitungsverzögerungen zur Folge.

    Was mich selbst als voll berufstätige Steuerzahlerin ärgert: Die Anwaltskosten nimmt man einfach in Kauf, zahlt zusätzlich entstandene Kosten, statt eine gewisse Sorgfalt in der Bearbeitung an den Tag zu legen. es ist zudem wirklich erschreckend, was meine Freundin nur um Unterlagen einzureichen – an Kosten für Kopien, Einschreiben und FAXsendungen entstehen, die ihr niemand erstattet. Da kommen im MOnat oder von Antrag zu Antrag locker 10-15 Euro zustande. (Daher habe ich auch angeboten, ihr die FAXe privat zu versenden, es kostet sie nichts).

    Ist das eigentlich normal bzw. haben andere auch diese Erfahrungen gemacht? Hat jemand eine erfolgreiche Methode zu einer wirksamen beschwerde oder kann man die Sachbearbeiter zwingen den Empfang zu bestätigen?

    1. Moritz

      Ja das ist seit Anfang 2015 neue das die nichts mehr ab stempeln und so … Aber die Lösung liegt auf der Hand … Faxe es ihnen dann hast du den sende Bericht als beschtätigung und die zählt.

  6. Annika

    Hallo, ich habe im Okt. 2014 ALG2 beantragt und bewilligt bekommen für einen Monat. Im darauffolgenden Monat wurde es mir wieder abgelehnt. Jetzt nach fast einem Jahr bekomme ich 2 Rechnungen vom Inkasso, dass ich die Kosten (teilweise) für meine beiden Söhne zurück erstatten müsste. Es handelt sich hierbei um insg. 70,66€ die abgelehnt wurden weil ich 12,66€ zu viel „Einkommen“ hatte. Ich hatte nur Kindergeld und Unterhalt als Einkommen.
    Weiter stellte ich im letzten Jahr Oktober 2014 einen Antrag auf Mutterschaftsbeihilfe. Dieses wurde mir abgelehnt mit dem Satz, das es „nach Ermessen“ entschieden wurde. Was heisst das? Können die denn wirklich machen was sie wollen?
    Ich hatte eine sehr junge unfreundliche Bearbeiterin. Ist es wirklich so, dass wenn man diesen leuten nicht nach dem Mund redet, dass man dann abgelehnt wird? Wegen 12,66€ hätte es sicher irgendeine Lösung gegeben.

    1. Moritz

      Einspruch einlegen und einen Überprüfungsantrag nach £44 stellen

      1. Annika

        habe ich gemacht. Wurde wieder abgelehnt mit der Begründung, dass alles seine Richtigkeit hat

  7. Nicole

    Hi, mein Sohn wird Ende des Monats 1 Jahr. Im zweiten Jahr gibt es ja kein elterngeld mehr darum habe ich Harz 4 beantragt da mein Mann in der Ausbildung ist. Ich sollte bis zum 4.10. die bei dem stattgefundenen Termin Mitte September geforderten restlichen Unterlagen abgegeben. Das habe ich getan. Jetzt war sie gute Frau erstmal 1 1/2 Wochen im Urlaub. Ich habe heute mit ihr telefoniert und sie sagte mir das mit dem Bescheid würde noch dauern weil ich ja so viele Unterlagen eingereicht habe. Sie müßte sich erstmal ne Stunde an den Kopierer stellen um das alles zu kopieren und da hätte sie keine Zeit für. Ich könnte auch noch mal anrufen wenn ich will. Es würde noch dauern… Das gibt es doch wohl nicht, die Unterlagen liegen da drei Wochen und es ist nix passiert? Ich brauche mal ersten Geld, sollte ich Beschwerde einlegen? Es sind nur noch 9 Tage dann ist der erste…

    1. Moritz

      Also die Beschwerde soltes du nach so einem Telefonat sofort machen.

  8. Defunes

    Bin seit Februar getrennt und da ich länger AU bin ist es unmöglich mit 525 Euro im Monat hinzukommen! Da der Unterhalt von Frau sich viel länger hinzieht habe ich am Anfang August den Rat angenommen zum jobcenter um Hilfe zu bitten. Nach den 5 Wochen reha musste ich feststellen das immer noch nichts geflossen ist. Nun nach anfänglicher Aussage von 14 Tage ist es nun so das der Abschlussbericht noch nachgereicht werden muss. Ja für Sozialhilfe unbedingt notwendig. Laut Aussage soll es nun nur noch 2 Wochen dauern. Nach 2 Wochen angerufen wurde es korrigiert auf 3 Wochen. Nun sind es schon 4 Wochen also insgesamt seit Antragstellung 9 Wochen und da muss ich unseren Staat loben und bin stolz in Deutschland zu leben Haha. Hab eben nur die falsche Nationalität bin deutscher und mit 50 Jahre leider viel zu viel in das sozial System eingezahlt! !!!

    1. Celina

      Hey, geht doch noch schnell (Ironie) habe im Jan. 2015 Antrag auf Aufstockung gestellt, alle Papiere lagen vor. Nach vielen hin und her wurde dann im Mai gezahlt. Bis heute (Nov. 2015) liegt mir noch kein Bescheid vom Amt vor. Somit auch keine GEZ Befreiung möglich, keinerlei Zuschüsse für mein Kind. Das Teilhaberpacket für Kinder kann nur mit einem Bescheid beantragt werden. Kann meinem Kind keine günstig Buskarte kaufen usw. Da sind 9 Wochen ja noch erträglich. Sorry, nee nicht wirklich. Die machen echt was sie wollen. Diese ungemeine Freundlichkeit beim Job-Center ist ja auch kaum auszuhalten. Bin ja auch echt mal gespannt wann bei mir ein Bescheid zur Prüfung (hihi) eintrifft.
      Bescheide sind ja auchnoch oft falsch berechnet. Lois stimme dir leider voll zu, was die Nationalität angeht.!!!!!

    2. Silvia

      Sorry, bin auch genervt und gebe Ihnen in allen Punkten Recht, obwohl nicht selbst betroffen, sondern eine Freundin. Allerdings kann ich Ihrer beider Ansichten über die „falsche Nationalität“ keineswegs teilen. Ich weiß nicht, woher Sie diese Informationen belegbar nehmen, dass ausländische Anträge angeblich schneller bearbeitet würden, aber ich, die seit 15 Jahren in einem migrantenstarken Stadteil lebt, höre täglich davon, dass diese eher abgelehnt werden, weil sie sich nicht zu helfen wissen und ihre Rechte nicht kennen. Während meine Freundin die rechtsbeihlife fast kontinuierlich beansprucht, ist denen nicht mal bekannt, dass sie sie in Anspruch nehmen dürften! Ein befreundeter Anwalt hat sich auf diese Klienten mit Migrationshintergrund und Hartz IV spezialisiert und hat seither regen Zulauf – auch von Bürgern der „richtigen Nationalität“. Seine unfassbare Efahrung ist, dass Migranten im Jobcenter einfach weggeschickt werden, mit den patzigen Worten: „Sie sind Ausländer, Sie haben (pauschal) sowieso keinen Anspruch!“ Etwa auf Bildung und Teilhabe für die Kinder! Wie diese Menschen ihr Leben bestreiten würden, wenn nicht die Großfamilie sie unterstützten, mag ich mir nicht vorstellen.

    3. Timbo

      Celina: Am besten Anwalt aufsuchen für soziales recht und beim Sozial gericht ein Eilverfahren beantragen danach gehts sofort ebenfalls kann man die eingliederungsvereinbarung umgehen wer dazu mehr wissen möchte kann mich privat anschreiben

  9. Michael

    Tja mir und meiner Familie (Frau und 2 Kinder) haben sie 30% Sanktion reingehauen weil ICH von meiner alten Arbeit gekündigt wurde. Weil ich angeblich bewirken wollte wieder Harz4 zu werden. Verleumdung und Lügen. Aber was ist ? Die kommen damit auch noch durch ! „Ja Lieber Herr, Widerspruch und Co kann bis zu 6 Monate dauern. Es gibt noch Essensgutscheine. Was ist ihnen wichtiger ? Ihr Stolz oder das ihre Kinder was zu fressen aufm Tisch haben ? Aufgelegt. Tschüss“… Tolle Weihnachten…

  10. Matej

    also wir haben auch probleme mit sachbearbeiten seit tag eins wir sind umgezogen fur umzug haben wir auch bestatigung und jetzt von ein mal verweigern sich die umzugs kosten zu zahlen!!wie so sitzen solche leute bei so ein wichtigen amt aber anscheint haben die spass daran leute schikanieren und unmenschlich behandeln

  11. Katarzyna

    Ich hatte ohne Ende Beschwerden am Den Leiter, Burgermeister, Ministeium geschickt Und niekandydowaniu jacht nichts. Meine Sachbearbeiterin macht mit meinem Geld was sie möchte, ich habe schriftlich dass sie gibt Daten über mich und meine Äuserungen an Dritte Personen die bei Amt nicht arbeiten und alles missgeachtet ist trotzt Beweise. So funktioniert Wachtendonk in Kreis Kleve.

    1. Thomas

      Kreis Viersen, bzw Nettetal ist auch nicht besser

  12. Benjamin

    Es gibt bei jeder ARGE das Kundenraktionsmanagement. Google nach dem Jobcenter deines Ortes und suche das Kundenreaktionsmanagement. Da kannst du per Mail deine Beschwerde einreichen. Ich hab das auch schon mal gemacht, allerdings steht dann immer Aussage gegen Aussage, wenn du keinen Zeugen hast. Und sie werden dir das Leben schwer machen, nachdem die Beschwere eingegangen ist. Wenn sie dann aber Anträge verschleppen ect, kannst du beim Sozialgericht immer eine Untätigkeitsklage einreichen und denen auch sagen, das du dich beschwert hast und den Verdacht hast, das sie deswegen die Anträge verschleppen. Das sieht das SoziGeri gar nicht gerne

  13. Tanja

    Hi , ich hab da ml eine Frage ich möchte auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mehrere Sachbearbeiter

    1. Aleksandra

      In der Dienstaufsichtsbeschwerde schreibst du einfach all die Namen gegen sich die Beschwerde richten soll und die Beschwerde darf auch nur vom Amtsleiter bearbeitet werden..
      Falls du Mitglied einer Gewerkschaft im DGB bist, kannst du dich auch vom örtlich ansässigen DGB Rechtschutz Anwaltlich beraten und ggf vertretten lassen.

      Ich habe diese Woche auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen lassen.
      Glücklicherweise habe ich durch meine Mitgliedschaft bei der IGM Sozialrechtschutz über den DGB Rechtschutz.

      Eine Mitgliedschaft kostet für Arbeitslose nur 1,53 € im Monat, fall das jemand wissen will.

  14. Ever

    Meine Tochter musste im Mai dieses Jahr ihre schulische Ausbildung abrechen .Aus gesundheitlichen Gründen.Sie wohnt noch ZUhause.Wir wohnen mit 3 Personen in einer kleinen Mietwohnung.Mein Mann ist Frührentner unbefristet.Ich bin 56 Jahre alt,Mutter von 3 erwachsenen Kindern, habe bis 2000 als sie starb meine Mutter gepflegt.Danach wurde ich selber auch sehr krank und habe einen GDB v.100 Merkz G.Ich habe diverse organische chronische Erkrankungen und psychische.Aus diesem Grunde bin ich Zuhause.Mein Mann hatte bis vor ein paar Tagen noch einen 400 Euro Job so das es für uns eigentlich so eben reichte.Er hat wegen Arbeitsmangel seine Kündigung bekommen.Nun, seit Juni zählen mein Mann und ich durch unsere Tochter zu einer Art Gemeinschaft.Für uns ist das alles Neuland und waren eigentlich froh das wir nie zum Jobcenter mussten.Meine Tochter musste eine vereinbarung unterschreiben in dem ihre herstellung der Gesundheit festgehalten wurde.Sie hat danach auch nicht mehr vom Jobcenter gehört.Aber ich werde regelrecht bombardiert, und zwar so schlimm das ich der puren Verweifelung nahe bin und nicht mehr hier sein möchte.Seit Mai kündigt man mir den Termin beim ärtzlichen Dienst an,,aber ich bekomme ihn einfach nicht.Dafür ständige Auforderungen zur Mitwirkung.Ich soll eine Schweigepflichtentbindung ,Gesundheitsbogen unterschreiben und einreichen anders könnte man mir keinen Termin machen.Ich habe mehrfach darauf schriftlich per Fax reagiert und immer wieder geschrieben das ich alle notwendigen Unterlagen perönlich zum ÄD mitbringen werde.Das wird einfach ignoriert.Jetzt hat man mir wieder gedroht wenn ich meine Haltung nicht ändere ich die Sachen unterschreibe mir meine Leistungen zu streichen.Ich muss dazu sagen das ich diese nichtmal habe die bekommt meine Tochter.Ich habe versucht mich beim Kundenmanagment zu beschweren aber das haben die untereinander verschwinden lassen und seither ist es noch schlimmer.Unsere gesamte Situation ist einfach nur auswegslos.Wir sind einfach alle am Boden ,gesundheitlich und finanziell.Bin für jeden Tipp dankbar .

    1. Benjamin

      Also. Dich zu zwingen Sachen zu unterschreiben und zwar vor Ort, ist Nötigung. Das muss niemand. Du hast das Recht diese Schreiben zu prüfen, bevor du sie unterschreibst. Gehe in Zukunft immer zu zweit ins Amt, auch das ist dein Recht. Ich weiss nicht aus welcher Stadt du kommst, aber meist gibt es vor Ort Beratungsstellen, ansonsten den Verbraucherschutz oder aber Pro Familia, einfach mal anrufen. Dann würde ich mal alles zusammen suchen und schauen, ob du nicht z.B. einen Antrag auf Untersuchung beim Medizinischen Dienst stellst. Denn wenn sie dann nicht reagieren, kannst du zum Sozialgericht gehen und diverse Klagen einreichen (kostenfrei). Dann würde ich zusätzlich und das per Einschreiben eigenhändig einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Du schilderst dein Problem und beantragst Beratungshilfe beim Rechtsanwalt und stellst denen eine Frist von 2 Wochen zur Beantwortung des Antrages. Wenn sie auch diesen Antrag verschleppen, kannst du ebenfalls beim Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen. Und du darfst nicht vergessen, das du Rechte hast. Die ARGE ist dafür da, dir zu helfen, denn darauf hast du als deutscher Staatsbürger ein Grundrecht. Sie arbeiten FÜR dich und nicht GEGEN dich. Viel Erfolg

    2. Benjamin

      Und wie gesagt, in Zukunft immer zu weit ins Amt, dann hast du einen Zeugen und kannst dich beim Kundenreaktionsmanagement deines Jobcenters beschweren

    3. Stefan

      ZITAT: „.Ich habe mehrfach darauf schriftlich per Fax reagiert und immer wieder geschrieben das ich alle notwendigen Unterlagen perönlich zum ÄD mitbringen werde.Das wird einfach ignoriert.Jetzt hat man mir wieder gedroht wenn ich meine Haltung nicht ändere ich die Sachen unterschreibe mir meine Leistungen zu streichen.“

      -> Auch wenn es schon Älter ist – die Tatsachen bestehen immernoch. Hier liegt meiner Ansicht ein grober Verständnisfehler vor. Weshalb ich das nicht verstehe, erläutere ich später.

      Was nützt es, wenn der Amtsarzt diese Schweigepflichtentbindungen ERST BEIM TERMIN hat ??? Willst Du, liebe/-r Ever denn, dass der Amtsarzt wenn er Dich sieht, einen Schnellschuss abliefert? Dein persönlicher Besuch beim ärztlichen Dienst ist nicht ein oder der erste, er ist der LETZTE Schritt in einer Kette. Er benötigt diese Schweigepflichtsentbindungen BEVOR er Dich sieht, damit er notwendige medizinische Informationen einholen kann. Bekommt er diese Informationen nicht, dann beurteilt er Deine Arbeitsfähigkeit exakt nach Dem, was er vor Ort und ohne Zeitverlust feststellen kann:
      – Reflextest Kniescheibe
      – Bücken
      – Abhören der Atmung nach Auffälligkeiten
      Das war es im Grunde aber auch schon und wenn Du „Pech“ hast – was aber kein Pech sondern logische Schlussfolgerung ist – dann bekommt das Jobcenter die Information im Gutachten, dass Du 8 Stunden täglich vollschichtig arbeitsfähig bist……
      Jetz komme ich zu Dem, was ich nicht verstehe. Du hast geschrieben, Du hättest einen GDB von 100 mit Merkzeichen G für Gehbehinderung und das steht auf Deinem Behindertenausweis.
      Um Diesen vom Versorgungsamt zu erhalten, musstest Du Dasselbe tun, was beim ärztlichen Dienst notwendig ist. Die Beantragung zur Feststellung einer Behinderung hat es ebenso erforderlich gemacht, dass Du begutachtet wirst. Auch dafür musstest Du vorher diese Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben und abgeben, damit der beauftragte Mediziner als Gutachter alle notwendigen Informationen ziehen kann und auch wurde Dir sicherlich geraten, auch selbst schon soviele medizinische Fakten zusammenzutragen und vorher einzureichen, wie nur möglich. Warum konntest Du das Damals um den Behindertenausweis zu erhalten und jetzt aufeinmal nicht mehr?
      Das lasse ich einmal so stehen.

      Dann noch ein kleiner Tipp am Rande, was tatsächlich zu einer ungemütlichen Falle werden kann: Leistungen nach ALG II erhält nur Derjenige, Welcher täglich mindestens 3 Stunden arbeitsfähig ist. Wer also so krank ist, dass er nichtmal 3 Stunden täglich hintereinander arbeiten kann, hat gar kein Anrecht auf Leistungen nach ALG II.
      Also aufpassen, dass man bei der Schilderung seiner gesundheitlichen Einschränkungen gegenübber dem JC nicht übertreibt. Wer vorhat, entweder für immer oder temporär in eine volle Arbeitsunfähigkeit zu gehen, sollte das geplant machen und nicht vom Jobcenter überrascht werden. Auch ein solcher Vorgang nimmt u.U. sehr viel Zeit in Anspruch. Die Zeit hat ein Arbeitsloser sicher – aber er hat kein Geld. Bei vollständiger dauerhafter Arbeitsunfähigkeit KANN das Jobcenter JEGLICHE Zahlung, auch Mieten und Krankenversicherungsbeitrag – sofort einstellen. Die Betonung liegt hier auf KANN – NICHT MUSS. Deswegen sage ich, planen und deutlich beim JC ansprechen, damit keine Übergangslücken entweder zur Erwerbsminderungsrente oder zur Grundsicherung durch das Sozialamt, entstehen.

      Gruss!

  15. Benjamin

    Ich sag mal so: Wenn du eine Beschwerde einreichst, liegt die dann auf ewig in der Personalakte. Und wenn du damit durch kommst, verhindert diese eine Beförderung. Es lohnt sich also immer

  16. Benjamin

    Soll das etwa heissen, nur weil Aussage gegen Aussage steht, habe ich nicht das Recht mich zu beschweren? Wozu sollte ich dann eine Beschwerde einreichen, wenn ich von den Tatsachen nicht überzeugt bin und diese so erlebt habe? Oder soll ich mich dann auch noch als Lügner beschimpfen lassen?

  17. Anja

    Wir, 4 köpfige Familie, werden vom Jobcenter schickaniert, seit dem mein Mann sich selbstständig einen Job gesucht hat( leider reicht das Einkommen noch nicht ganz, um vom Jobcenter los zu kommen). Erst sollte er zum Amtsarzt auf Arbeitsfähigkeit untersucht werden, obwohl er zu dieser Zeit Probearbeiten war, in der Firma, wo er jetzt beschäftigt ist. Ausserdem bekommen wir ständig Änderungsbescheide obwohl sich nichts geändert hat. Diesen Monat wurden 600€ zu wenig gezahlt, dieses fehlende Geld wurde zwei Tage später nachgezahlt. Letzte Woche hab ich persönlich einen vorläufigen Mitvertrag mit Antrag auf ein Darlehen für Mietkaution eingerreicht, der angeblich nicht aufzufinden sei. Hab ihr dann alles noch mal per Mail zugesand. Nun kam ein Schreiben, das wir Sachen erbringen sollen um die Mängel in unserer Jetzigen Wohnsituation zu beweisen. Sie hat Fotos und ein Beschwerdebrief an den Vermieter schon erhalten. Aber sagt mir mal, wie ich geruchs- und lärmbelästigung beweisen kann? Für mich sieht das alles nach Zeitschinderei aus, weil der neue Vermieter ja auch nicht ewig warten kann. Es gibt da auch noch andere Interressenten für die Wohnung. Sollen wir einfach den Mietvertrag unterschreiben?

    1. Benjamin

      Ich kann dir nur raten, dich bei E-Post anzumelden. Dort gibt es eine kostenlose Fax Funktion. Denn bei einem Fax bekommst du immer eine Sendungsbestätigung. So können sie sich nicht mehr rausreden, sie hätten nichts bekommen. Ich würde ausserdem alle Mängel aufschreiben und durch Zeugen bestätigen lassen. Das JC ist verpflichtet, einem Umzug zuzustimmen, wenn es dem Mieter nicht mehr zuzumuten ist, dort zu wohnen. Maßgebend ist dabei die Tatsache, das ein anderer, der keine Leistungen bezieht, sich dazu auch entscheiden würde. Im Grunde hat jeder das Recht auf Umzug und da zu wohnen wo er will, nur braucht man für die Umzugskosten die Zustimmung der Arge, sonst musst du die selbst tragen. Und die neue Miete muss angemessen sein. Heisst, nach Regelung des Mietspiegels.

      1. Silvia

        Lieber Benjamin, leider passiert genau das bei meiner Freundin: angeblich sind sogar mehrere Seiten aus der Mitte der FAXes nicht angekommen. Trotz vollständigem Sendebericht! Die nehmen sich da gar nix von an. Anfangs dachte ich noch, die haben vergessen Papier nach zu legen oder irgendeine Funktionsstörung. Nach 4 FAxen, von denen angeblich nicht eines vollständig angekommen ist, glaube ich mindestens an deren Unfähigkeit, mangelnde Sorgfalt oder gar Schikane!

  18. Trixi

    An wen kann ich eine Beschwerde schicken? Ich habe nur den Namen des Geschäftsstellenleiters der Stadt, gibt zwei Adressen, eine davon in einer anderen Stadt , mit Kundenreaktionsmanagement? Geht darum, dass ich eine SCHRIFTLICHE Begründung auf die mehrfache und mündlich immer wieder anders begründete Ablehnung auf meinen Antrag auf einen Bildungsgutschein haben möchte.

    1. Benjamin

      Wenn das Amt dir etwas mündlich ablehnt, können sie sich das in die Haare schmieren. Anträge müssen innerhalb einer angemessenen Zeit schriftlich bearbeitet werden. Auch dir kann ich nur raten, dich bei E-Post anzumelden, dort kann man kostenlos Faxe versenden. (Jedes JC hat ein Fax)Denn nach einem Fax bekommst du eine Sendungsbestätigung, das dass Fax dort angekommen ist. Dann schreibst du denen, das du eine Bearbeitung des Antrages wünscht (und setzt ihnen eine Frist) und im Falle der Ablehnung einen rechtsgültigen Ablehnungsbescheid haben willst. Dann legst du per Fax Widerspruch ein oder schickst ihn per Einschreiben an die Arge. Wenn die Arge nicht in die Füße kommt, kannst du beim Sozialgericht einen Antrag auf Untätigkeit stellen. (Auch kostenlos)

      1. Karmi

        wenn du aus dem ausland kommst hast du auch eine 3 monatssperre. musst wenigstens 3 monate in der brd registriert sein

  19. ET

    Nachdem ich letztes Jahr mich vorschriftsmäßig beim Arbeitsamt abgemeldet habe ,und wieder nach meiner Rückkehr nach Deutschland beim Arbeitsamt Alo2 angemeldet habe wurde ich u. werde ich von einer Sachbearbeiterin in Göppingen im wahrsten Sinne des Wortes drangsaliert u.schikaniert , was nach unserem Grundgesetz verboten ist ! Zuerst hat diese Dame eine 6 wöchige Sperre (keine Krankenversicherunge u. somit keine Medikamente -bin Herzkrank) meines Arbeitslosengeldes ohne relevanten Grund angeordnet ! Durch eine einstweiligige Verfügung über das Gericht Ulm durch meinen Rechtsanwaltes, wurde mir mein ALO2 Geld nachgezahlt ! Trotzdem wird jetzt wieder widerrechtlich und ohne jeglichen relevanten Grund , unter dem Vorwand des Nichtmitwirkens erneut Zahlung ab dem 01.07.2015 eingestellt , laut einem Schreiben dieser Dame ! Zudem habe ich während meines Auslandsaufenthaltes natürlich keine Leistungen bezogen siehe ob. ! Nun muß ich wieder ein Verfügung beartragen weil sich hier einige Personen über geltendes Recht in unserem Staate wegsetzen ! Nun werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen ,vielleicht hört das dann auf ! Das muss doch mal bekannt gemacht werden , aber ich scheine kein Einzelfall zu sein ! ET

    1. Benjamin

      Richtig so, lass dir nichts gefallen. Ausserdem gilt das Gesetz nur in Deutschland. Wer kündigt hat mit einer 3 Monats-Sperre zu rechnen. Da du aber im Ausland gearbeitet hast, greift das Gesetz hier nicht. Und wenn du vom Ausland wieder zur BRD kommst und einen deutschen Pass hast, muss das Amt dir Geld geben. Und wenn du Herzkrank bist, lass dir das bescheinigen, vielleicht hast du Glück und es wird als chronisch anerkannt. Dann brauchst du im Jahr nur 1% der Kosten zu tragen und bekommst eine Zuzahlungsbefreiung.

  20. Katharina

    ch hatte 4 Wochen lang jeden tag angerufen (starnberg) hierbei ging es nur um einen Antrag für das essentiell im Kindergarten habe aus Zeitmangel vor 2 Wochen aufgehört anzurufen und habe jeden tag auf den AB gesprochen. Habe immer noch nichts von denen gehört stattdessen heute eine Rechnung vom Kindergarten bekommen. Kann mir jemand sagen was ich da nun tun kann?
    Danke schonmal für eure hilfe

    1. Benjamin

      Wenn du einen Antrag eingereicht hast und die nichts machen, kannst du zum Sozialgericht gehen und eine Untätigkeitsklage einreichen. (ist kostenlos) Du musst nur aufschreiben, wann der Antrag eingegangen ist usw. Alles weitere kann dir der Rechtspfleger am Telefon sagen

  21. Evaggelia

    wer kann mich Helfen ??? > seit 4 Wochen warte ich auf eine Antwort vom JobcenterLippstadt, am 05.05.2015 habe ich eine Stellungsnahme zu denen gesendet , am 15.05.2015 habeich meine Antrag auf weiterbewilligung an dasJobcenter gesendet, und keine Antwort ! habe für diesen Monat 0106.2015 keine leistungen bekommen , und sei Montag rufeich die an unddas einziege was ich höre , sie werden zurück gerufen . ( bin krank kann nicht persönlich hin ) das kanndoch nicht sein ….. das da so lange seit dem 5.05.2015 jemand braucht um mit mitzuteilen was passert ! kann mr jemand helfen? ein Tip ? soll ich zum Anwalt ??

    1. Diana W.

      „ich bin krank kann nicht persönlich hin“…hat Dir Dein Arzt attestiert, dass Du zu krank bist um persönlich beim Jobcenter vorzusprechen? Ansonsten kann ich Dir nämlich nur sagen, dass die Aussage „ich bin krank und kann nicht“ vom JC nicht anerkannt werden wird. Solange Du nicht „bettlägerig krank“ vom Arzt geschrieben wurdest, bist Du verpflichtet zum Jobcenter zu gehen. Ansonsten hilft nur der Schriftverkehr und da Du ja behauptest, der sei nicht beantwortet worden, wirst Du diesen auch per Einschreiben mit Rückschein senden müssen, dafür müsstest Du jedoch widerum zur Post…es wäre zu überlegen, wie krank Du bist…und persönlich vorzusprechen!

      1. Jacob R.

        Was ist aber wenn man krank ist und das Jobcenter zu ist so wie jetzt zu Corona Zeiten. Sie wollen mir auch nicht mein volles Geld zahlen . Bekomme ja kein Krankengeld wegen einer kleinen geringfügigen Beschäftigung. Kann diesen Monat nicht mehr meinen Strom bezahlen

    2. Kay

      Mache bei deiner Behörde ein Mittellosigkeit geltend und behare auf sofortige Bearbeitung deines Sachverhalts

  22. Kerstin

    Wenn ich die Beschwerde ab schicke…..dann doch nicht an den Leiter der Arge,oder?Die lässt das doch verschinden dann?

    1. Jacky

      doch die muss zum Teamleiter. und am besten noch einmal als Kopie an den Geschäftsführer vom Jobcenter

      1. Diana W.

        das ist falsch…eine Dienstaufsichtsbeschwerde geht immer zu Händen des zuständigen Dienststellenleiters, damit „verschwinden“ dieser Dokumente nicht ermöglicht wird, IMMER persönliche Abgabe und eine Kopie stempeln und unterschreiben lasssen, als eingegangen…oder per Post Einschreiben mit Rückschein.

    2. Kway

      Genau deswegen bitte stets Persönlich abgeben mit Abgabe bestätigung um was für ein Dokument es sich handelte und wer betroffen ist damit man stets in der hand hat das es dort angekommen ist am besten lässt man sich die empfangsbestätigung kopieren und legt diese dem Schreiben dann noch bei so sehen sie ok er hat es sich bestätigen lassen das es hier im haus angekommen ist und so ist es zu 100% deren verschulden wenn unterlagen verschwinden die Beschwerde bzw das schreiben was abgegeben wird bitte auch stets NUR die Kopie abgeben!! Bei mir sind von Heut auf morgen keinerlei Schreiben mehr verloren gegangen durch diesen vorgang

    3. M.Fiedler

      Nein verschwinden tut Sie nicht, allerdings wurde in meinem Fall direkt meine Sachberaterin informiert, die dann Ihrerseits eine Androhung von Hausverbot wegen unsachgemässen Verhaltens formulierte. Eine Krähe hakt der anderen eben kein Auge aus…

      1. Claire

        Ja, verschwinden „tut“ ganz häufig (trotz Eingangsstempel vor Ort (nicht einmal wird das Dokument im System registriert gefunden – was vermerkt wird)

        Kenne ich mit Drohung Hausverbot.
        Aktenkundige Falschaussage einer Teamleiterin – es wird nicht ermittelt!
        Polizeiprävention Internet – Handy oder Smartphone, wenn man Straftat vermutet oder erkennt ( bitte selbst suchen)

        Weiter: Gesundheitsamt (psychol. Dienst) und sonstige Hilfsorganisationen ….zB. als Beistand nach SGB X findet man als NETZWERK in den Geschäftsanweisungen des jeweiligen JC. Das bedeutet miteinander und gegen den Hilfsbedürftigen!
        Der Knaller ist das Kundencenterreaktionsmanagement@ ….. eine E-Mail Adresse zum jeweilige JC , wenn Beschwerden beim Teamleiter nicht mehr helfen.
        Kundencenter, Kundennummer …..Kundentheke.
        Beim ÄD der AfA ( Begutachtung) ist man PROBAND. (Testperson)
        Wir werden gezwungen zu unterschreiben oder sanktioniert.
        Dabei ist der Auftraggeber das JC. Und der Bearbeiter eröffnet das Gutachten. Davon wird nur ein Teil ausgehändigt. (als vollständig abholen, falls Betroffen!)

        Überraschend ist auch ein Urteil aus VG Giessen: QUELLE GOOGLESuche (Kopie)
        Gestern gab es einen Rückschlag für die Jobcenter. Jobcenter sind Unternehmen und keine Behörden, entschied ein Verwaltungsgericht in Giessen. Die Jobcenter sind keine Behörden, denn ihr wesentliches Handeln, wie Erwerbslose in Arbeit zu vermitteln, ist unternehmerisch und zwar selbst dann, wenn sie Bundesmittel erhielten.

        Jobcenter können nicht einfach so tun, als seien sie eine Behörde und selbst Verwaltungsakte erlassen, wenn ihre Kunden nicht bereit sind Verträge, wie Eingliederungsvereinbarungen, zu akzeptieren. Daraus ergibt sich : Keine Behörde, keine Verwaltungsakte bzw. Eingliederungsverwaltungsakte.

        Das Gericht kam in der Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass die Jobcenter Unternehmen sind und dessen Verwaltungsakte im Stil von Eingliederungsverwaltungsakte nicht zulässig sind. Die Begründung lief im wesentlichen darauf hinaus, dass sich die Jobcenter öffentlich-rechtliche Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen mit Hausrecht auftreten und ihr Publikum als Kunden bezeichnen.

        Dazu findet Ihr auch noch direkte Kommentare des Richters, wenn Ihr Euch bemüht.
        Es geht weiter mit der Hausordnung, usw.
        Reicht bei manchen schon die Startseite im Internet vom JC (Dienstleistung und Service) und dann infolge
        Beschwerden, Lob und Anregungen zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen und des Serviceangebotes …

        Holt Euch die Datenschutzverordnung ran – das steht gesetzliche Aufgaben des JC und der AfA.
        Es wäre so einfach und ist doch so schwer …. weil wir ausgeliefert sind und werden.
        Wir sind erzwungen verloren und unter Zwang bedroht. Das Problem? Jeder kämpft für sich allein. Dritte verdienen an unserer Not und Bereichern sich….Auch an Sanktionen hängen BONI für die Herrschenden.
        Wir werden verhöhnt ….und kommen wir mit Gesetzen wird man uns Schikanieren!!!

        Wir wünschen Euch da draußen die Stärke aus dem angetanen Elend zu Wachsen! Verzweifelt nicht!!!

        1. Nicole B.

          Jobcenter wollte von mir mal alte Betriebskostenabrechnungen haben, als ich gar kein ALG 2 bezogen habe sondern Vollzeit beschäftigt war. Ein anderes mal sollte ich eine Stellungsnahme zu einer ebenfalls alten Betriebskostenabrechnung abgeben, welche ein Guthaben aufwies und bereits zurückgezahlt wurde. Auf dem Bogen habe ich dann in Groß- und Fettschrift gefragt wie oft die denn das bereits zurückgezahlte Geld zurückfordern wollen. Ich habe dann bei BA Haus Service angerufen und mitgeteilt, dass das Jobcenter schon wieder eine Anhörung wegen dieser bereits zurückgezahlten Forderung will unf mir wurde gesagt, dass ich denen mitteilen soll, dass dir Forderung seit Jahren bereitd beglichen ist und die foch bitte bei der BA Service Haus anrufen sollen.

  23. Tim

    ich bekomme aufgrund von einem umzug kein geld mehr. nun wollte ich lebenmittelgutscheine haben, und man möchte mir diese nur geben wenn ich mittelos bin. und das trotz dessen, das die frau am schalter mir sagt das im system steht dass ich kein geld bekomme. die haben mir einen termin für in drei wochen geben wollen dürfen die den das?

    1. Luisa

      du muss nach JC, nach dein(e) fallmanager(in) fahren!

    2. Micha

      Nein das dürfen Sie nicht

    3. Benjamin

      Dir nur Aufgrund einen Umzuges kein Geld mehr zu geben, ist rechtswidrig. Wenn die Miete nicht mehr im Rahmen ist, werden sie dir die Zahlung verweigern, das dürfen sie auch, müssen dir aber Geld für Essen geben. Geh zum Sozialgericht und lass dich vom Rechtspfleger beraten.

    4. BS

      Das kenne ich gut. Denn meine Mutter bekommt seit Anfang des Jahres überhaupt kein Geld mehr vom Jobcenter, obwohl alles eingereicht wurde. Im März kam ein Versagensbescheid, daraufhin hat meine Mutter Widerspruch eingelegt, und bis heute keine Antwort erhalten, höchstens am Telefon patzige Antworten.

      1. Biene

        Das kenne ich zu gut, seid Mai 2018 wird mein Antrag bearbeitet, abgelehnt, bearbeitet und wieder abgelehnt und immer schön so weiter …..

    5. Kay

      Bei einer nachweislichn drohenden Mittellosigkeit ist das Jopcenter verpflichtet dir ein vorleufiges Darlehen auszuzahlen den sonst macht sich das Jopcenter der Behörden Willkür strafbar. Behare drauf das dein Sachverhalt geklehrt wird, ansonsten gehe zum obersten scheff deiner Behörde. Und wen das nichts bring stelle eine Dinstaufsichtsbeschwerde.

  24. Andrzej

    das ist doch Irrsinig. bei der selbe Behörde sich beschweren die das Ärger verursacht

  25. Sieglinde

    Menschlichkeit für Arge ein fremd Wort
    Mehrere Mitteilungen und Anträge sowie Überprüfungsantrag nach SGB44 führen dazu das keine Miete mehr gezahlt werden kann
    seit Monaten lebe ich von 500 Euro Gesamteinkommen.
    es reicht nun gibs eine Dienstaufsichtsbeschwerde,hilfts auch nicht klage ich bei Gericht

    1. Benjamin

      Sozialgericht ist immer gut

      1. Manfred

        Sozialgericht ist nur der verlängerte Arm der Jobcenter. Was die Rechtsbeugung des Jobcenters nicht schaffte, das erledigten dann die Tatsachenentstellungen des Gerichtsurteils beim Sozialgericht (Berlin).
        Manfred

        1. P.S

          ich habe auch schon 2 mal geklagt gegen das jobcenter und habe vor dem Sozialgericht recht bekommen in Berlin

        2. Claire

          Ja, das bestätige ich aus Cottbus.
          Der Richter begrüßte den Wiederspruchstellenvertreter per Handschlag und duzten sich gemütlich plaudernd, das er heute mit Verhandlung dran ist.
          Der Witz ist, alle Rechte sind belegt (Rechtsgrundlagen) und es wurde sogar vollständig abgeholfen – sodass die klage in dem Atemzug Erfolg hätte haben müssen.

          Wehe, man erwähnt gesetzliche Grundlagen die man uns aufzwingt und selbst nicht fordern darf. Dann ist man bestimmt registriert als …..

        3. silte

          Da gebe ich die vollkommen Recht, das ganze Land und das System sind Marode. Es muss einen untere Schicht geben die brav nur leben dürfen und wählen gehen sollen. Das JC macht bei vielen die Möglichkeiten kaputt. Ich werde nie wieder Arbeiten gehen.

          1. Simone Nicole Z.

            Das kann ich nur bekräftigen! Zwar gibt es auch Ausnahmen, aber das JC Plön, bzw. einige Mitarbeiter sind absolut daneben…

        4. JK

          Bin vors Sozialgericht weil bei der Erstausstattung die Waschmaschine abgelehnt wurde. Hat schon Monate gedauert bis das überhaupt so weit war (währenddessen keine Wäsche waschen, auf dem Boden schlafen usw.). Währenddessen bekommt man dann mit wie das bei Leuten im selben Zuständigkeitsbereich keine 2 Wochen dauert. Jedenfalls wurden mir, nachdem der Richter und der Sachbearbeiter ihr Privatgespräch für ca 30 min geführt haben, 100€ für eine gebrauchte Waschmaschine zugeteilt. Falls es gerade niemand weiß, für 100€ bekommt man im Schnitt eine 10 Jahre alte Maschine mit entsprechender Haltbarkeit und Verbrauch… wenn die dann nach Kauf 1-2 Monate später hinüber ist hat man Pech gehabt. Auf Nachfrage wie man sich das ganze vorstellt bekommt man nur als Antwort, dass es ja Steuergelder sind und das man die ja einteilen müsste. Schön, dass dann der eine mehrere Hundert bekommt für ne Maschine bis es nicht mehr reicht und dann der nächte das ganze vors Sozialgericht ziehen muss. 10/10 Danke. War übrigens das Jobcenter in Köln .

      2. umit52

        Die Richter vom Sozialgerichten arbeiten genauso für die BRD und unterstützen bei streitigen Angelegenheiten das Amt. Sehr oft der Fall. Dir bleibt nichts anderes übrig als mit gnade eines Mitarbeiters vom Jobcenter oder betteln gehen.

        1. Oskar

          ich habe noch keinen Fall verloren vor dem Sozialgericht.
          Wahrscheinlich war ich immer im Recht.
          Mobbing und Stalking vom Jobcenter honoriert das Gericht eher nicht.

    2. marion

      Mir geht es auch so keine miete bezahlt und geld zum leben bekomm man auch nicht nur wiel man garde vor 2 wochen angefangen hat zu arbeite auf basis und man muss alles dreifach zum jobcenter hin bringen die ganzen papiere wieder was machen die mit unsere sachen da werfen die sie weg oder was mir reicht es jetzt gehe mit den jobcenter vor gericht jetzt mal wer den kürzen zieht

    3. Klaus M.

      Sie sollten sich nach Möglichkeit einen Anwalt für Sozialrecht suchen, der auch willens ist Sie zu vertreten!

    4. Max

      Sorry leider kann ich aus deiner Frage nicht wirklich daraus erkennnen ab die 500 euro dir Monatliches zu stehen. Da für gibt es Gesetzliche Richtlinien. In der Regel ist es aber so das die Miete das JC Zahlen tut.
      Was die Überprüfung betrifft kann ich nur jeden Raten sich gar nicht erst an das Zuständige Dienstaufsichtsbeschwerde des jeweiligen JC zu wenden, Sondern gleich an das Service Haus Nürnberg der Hauptsitz des Jobcenter.
      Der Grund: Bevor es Nach Nürnberg geht, wo es letzt endlich so wie so landet, wird es vor her aussortiert. Auch hier ist der Grund ganz einfach sie werden wohl kaum ihre Mitarbeiter/in ans Messer Liefern und letzt endlich auch noch den kürzeren ziehen, wen das Echo kommt. Das kann ich mit guten gewiesen behaupten da ich schon das vergnügen hatte.

      1. Semi

        Ich bin dabei eine Dienstaufsichtsbeschwerde auszustellen. Ist es möglich auch wenn ich im Hessen wohne, nach Nürnberg die Beschwerde einzureichen. Wohin genau muss ich das Schreiben als Einschreben adressieren? Ich darf nicht noch länger Zeit verlieren und wenn das der schnellere Weg ist, würde ich gerne an das Hauptgebäude schreiben.

        1. Innozenz

          Hallo, mir sagte man in Nürnberg, ich solle mich an die Trägerversammlung des JC mit der Dienstaufsichtsbeschwerde wenden.
          Der Leiter des JC hat meine Dienstaufsichtsbeschwerde seit drei Jahren einfach nicht angenommen/ mir nicht geantwortet. Er rief an und sagte, na, da wollen wir doch jetzt nach vorne schauen.
          Bei mir dauerte es ein Jahr oder so bis ich ein Mitglied der Trägerversammlung des JC fand. Die Adrese ist hier nicht öffentlich verzeichnet (ich möchte nicht das Bundesland sagen). Mal sehen, ob der jetzt die Dienstaufsichtsbeschwerde annimmt. Die erste Anfrage leitete er einfach an mein JC weiter, wie die Meisten, die ich fragte.

    5. Nikolaus N.

      Mache ich jetzt dann auch ???

    6. M.Daniela

      mein mann und ich haben uns am 01.07 2019 gerennt nun habe ich für september kein geld bekomm wir haben auch zwei verschiedene adressen mein exmann wohnt im umland in leegebruch und ich in berlin was das job center weiss ich warte dazu auch noch auf mein klinikplatz weil meine psyche mit deprssion usw. nich in ordnung is dazu kommen den noch meine anderen krankheitenschlafstörung Asthma usw. und jetz steh ich da und habe keingeld bekomm ich bin fix und fertig und weiss nich mehr weiter ich brauche medikamente usw.

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