FAQ: Hartz 4 in der Corona-Pandemie
Unter welchen Voraussetzungen Sie Hartz 4 im Rahmen der Corona-Pandemie beantragen können, erfahren Sie hier.
Nein. Aktuell ist kein Zuschuss wegen Corona auf das ALG 2 geplant. Auch die Anschaffung einer Atemschutzmaske müssen Leistungsempfänger aus dem monatlichen Hartz-4-Regelsatz bezahlen.
Aktuell kann für Hartz-4-Leistungen wegen Corona ein vereinfachter Antrag genutzt werden. Die Beantragung kann online oder telefonisch erfolgen. Eine persönliche Vorsprache beim Jobcenter ist aktuell nicht notwendig.
Inhalt
Welche Auswirkungen hat die Pandemie auf Hartz-4-Bezieher?
Die Corona-Pandemie hat Deutschland seit Mitte März fest im Griff. Von Hamsterkäufen über die Pflicht Mund und Nase in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu bedecken bis hin zu tausenden Arbeitnehmern, die Ihrem Beruf nicht nachgehen können.
Auch Empfänger von Hartz 4 leiden unter Corona. Fehlt ihnen doch oft das nötige Geld, um Vorräte anzulegen. Aufgrund dessen wurde von unterschiedlichen Gruppen bereits ein Hartz-4-Corona-Zuschlag gefordert.
Doch gibt es diesen mittlerweile? Können Menschen, die in Kurzarbeit sind, Hartz 4 aufgrund von Corona beantragen? Wird aktuell eine Vermögensprüfung vorgenommen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Wer hat wegen Corona Anspruch auf Hartz 4?
Die Corona-Pandemie geht für viele Menschen mit erheblichen finanziellen Einbußen einher. Einige Selbständige, beispielsweise Musiker oder Schausteller können ihren Berufen wegen der geltenden Kontaktbeschränkungen nicht nachgehen.
Da liegt es nahe, dass auch die Anzahl der Hartz-4-Empfänger im Rahmen der Krise steigt. Um einen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter zu haben, müssen Sie grundsätzlich die nachfolgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen die Regelaltersgrenze nicht erreicht haben,
- Ihr gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich in Deutschland und
- Sie sind erwerbsfähig und hilfebedürftig
Zudem ist es weiteren Menschen möglich, Hartz wegen Corona zu erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit gibt auf ihrer Webseite an, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auch infrage kommen, wenn eine der beiden Aussagen auf Sie zutrifft:
Ich bin betroffen von Kurzarbeit in meinem Unternehmen / Ich beziehe Arbeitslosengeld. Mein Einkommen ist deshalb so gering, dass ich meinen Lebensunterhalt beziehungsweise den der mit mir zusammenlebenden Personen, einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, nicht mehr sichern kann.
Ich bin Freiberufler/in, Solo-Selbständige/r oder Kleinunternehmer/in. Meine finanzielle Situation hat sich drastisch verschlechtert, weil ich durch die Corona-Krise einen Großteil meiner Aufträge beziehungsweise Kundschaft verloren habe.
Das ist bezüglich der Vermögensprüfung zu beachten
Um Hartz-4-Leistungen erhalten zu können, ist die Hilfebedürftigkeit ein wichtiges Kriterium. Als hilfebedürftig gilt, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eignen Einkommen oder vorhandenen Vermögenswerten decken kann.
Daher erfolgt bei einem Antrag auf Hartz 4 üblicherweise eine Vermögensprüfung. Um den Zugang zu Hartz 4 aufgrund von Corona zu vereinfachen, fällt diese Prüfung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs erst einmal weg. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Anspruchsberechtigte schnell die finanzielle Hilfe erhalten.
Diese Regelung gilt zunächst einmal befristet bis zum 30.06.2020. Allerdings entfällt die Vermögensprüfung nur, wenn Sie versichern, dass keine erheblichen Vermögenswerte verfügbar sind.
Welche Hartz-4-Leistungen gibt es?
Viele Betroffene kommen mit Hartz 4 wegen Corona das erste Mal in Berührung. Daher stellt sich häufig die Frage, welche Leistungen vom Jobcenter überhaupt gewährt werden. Zum einen steht ALG-2-Beziehenden ein monatlicher Regelsatz zu.
Dessen Höhe errechnet sich aus möglichem Einkommen und den jeweiligen Lebensumständen (Alter, Familienstand etc.). Wie hoch der Regelsatz für die einzelnen Bedarfsgruppen aktuell ausfällt, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Leistungsberechtigte | Monatlicher Regelsatz |
---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 432 |
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner) | 389 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 328 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 308 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 250 |
Viele Menschen, die Hartz 4 wegen Corona beantragen müssen, befürchten, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen müssen. Tatsächlich muss der Wohnraum beim Leistungsbezug vom Jobcenter angemessen sein.
Liegt die Miete über den Richtwerten, wird in aller Regel das sogenannte Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Hartz-4-Empfänger haben zudem die Möglichkeit, die Differenz aus eigener Tasche zu bezahlen.
Wichtig: Auch hier gilt bezüglich dem Bezug von Hartz 4 wegen der Corona Pandemie eine Sonderregelung. In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter anerkannt. Ein Wohnungswechsel ist also zunächst einmal nicht erforderlich, auch wenn die Miete über den geltenden Richtwerten der jeweiligen Städte liegt.
Wie können Sie ALG 2 wegen Corona beantragen?
Normalerweise müssen Sie persönlich im Jobcenter vorstellig werden, wenn Sie Leistungen für Arbeitssuchende beantragen wollen. Da zur Eindämmung des Coronavirus allerdings überall Kontaktbeschränkungen herrschen, hat auch die Bundesagentur für Arbeit entschieden, auf diese besondere Situation zu reagieren.
Die persönliche Vorsprache ist nun nicht mehr notwendig, wenn Sie Hartz 4 wegen Corona oder anderer Umstände, welche zur Hilfebedürftigkeit geführt haben, beantragen wollen. Zudem bietet die Arbeitsagentur einen vereinfachten Antrag an.
Sie können Ihre Daten einfach online übermitteln oder sich postalisch an das zuständige Jobcenter wenden. Bei der Beantragung von Hartz-4-Leistungen müssen Sie beispielsweise die nachfolgenden Angaben eintragen:
- Wohnsituation
- Aktuelle Kosten für Unterkunft und Heizung
- Einkommen (sofern vorhanden)
- Anspruch auf vorrangige Leistungen (beispielsweise Kindergeld oder Kinderzuschlag)
- Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Ihre Bankverbindung
Gut zu wissen: Erhalten Sie bereits Hartz 4, und Ihr Bezug endet zwischen 31. März und (einschließlich) 30. August 2020, müssen Sie keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Die Jobcenter zahlen automatisch weiterhin aus, sofern sich am Status Ihrer Hilfebedürftigkeit nichts verändert hat.
Gibt es bei Hartz-4-Bezug wegen Corona mehr Geld?
Zu Beginn der Corona-Pandemie kam es in Deutschland zu den viel beschriebenen Hamsterkäufen. Das bedeutet, dass viele Menschen Vorräte angelegt haben. Das ging so weit, dass Toilettenpapier, Nudeln, Reis und Co. wochenlang kaum im Supermarktregal zu finden waren.
Viele Leistungsbedürftige mussten zum Teil auf teurere Produkte ausweichen, sodass durch den Regelsatz die gestiegenen Kosten für Lebensmittel kaum gedeckt werden konnten. Hinzu kam, dass viele Tafeln und andere soziale Einrichtungen schließen mussten.
Aufgrund dieser Umstände wurden immer mehr Stimmen in Gesellschaft und Politik laut, einen Hartz-4-Corona-Zuschlag für hilfebedürftige zu gewähren. Bis dato hat sich diesbezüglich allerdings noch nichts getan. Leistungsempfänger müssen erst einmal mit dem ihnen zustehenden Regelsatz durch die Corona-Pandemie kommen.
Auch ein Mehrbedarf kommt für die Anschaffung von zusätzlichen Lebensmitteln nicht in Betracht. Dies hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) mit einem Beschluss (Az. L 4 SO 92/10 B ER) am 08.05.2020 entschieden.
Einen Vorteil gibt es aber für Empfänger von Hartz 4 während der Corona-Pandemie. Sanktionen für nicht wahrgenommene Termine beim Jobcenter sind derzeit nicht zu befürchten, da ein persönliches Erscheinen aktuell nicht vorgesehen ist.
Bekommen Hartz-4-Empfänger wegen Corona einen Mundschutz vom Jobcenter bezahlt?
Ein weiterer Kostenfaktor im Rahmen der Corona-Pandemie ist die Anschaffung von Atemschutzmasken. Bundesweit gilt aktuell die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, wenn Sie einen Supermarkt betreten oder die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen wollen.
Ein Leistungsempfänger hatte daher beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eine Klage eingereicht und verwies darauf, dass die Anschaffung von Atemschutzmasken einen unabweisbaren Bedarf darstellen würde.
In diesem Fall müssten die Jobcenter für die Kosten aufkommen. Die Richter teilten diese Auffassung allerdings nicht. Sie verwiesen darauf, dass auch ein Schal oder ein Tuch ausreichen würden, um Mund und Nase zu bedecken.
Wichtig: Im monatlichen Hartz-4-Regelsatz ist ein prozentualer Anteil für die Anschaffung von Bekleidung vorgesehen. Ebendieser soll nach Auffassung der Richter aus Nordrhein-Westfalen dazu genutzt werden können, um Atemschutzmasken anzuschaffen. Es ist aktuell nicht davon auszugehen, dass andere Gerichte in diesem Punkt Urteile zu Gunsten der Leistungsempfänger fällen werden.
Hallo,
meine Arbeitsvermittlung hat mir ein Telefongespräch angekündigt. Wie sieht bezüglich Corona eigentlich die Vermittlungssituation aus? Ich bin aus verschiedenen Gründen ein potentieller Risiko-Patient, kann mich die Vermittlung trotzdem dazu zwingen, einen Job anzunehmen, der mich wegen sozialer Kontakte möglicherweise dem Virus aussetzt?