Bundesverfassungsgericht: Werden Hartz-4-Sanktionen verboten?

Das Wichtigste zum Bundesverfassungsgericht und Hartz-4-Sanktionen in Kürze

Wozu dient das Bundesverfassungsgericht?

Als eines von fünf Verfassungsorganen des Bundes ist die Wahrung des Grundgesetzes die Hauptaufgabe des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Es steht über allen anderen Gerichten.

Muss sich das Bundesverfassungsgericht auch mit Hartz-4-Sanktionen befassen?

Ja, auch mit Hartz-4-Sanktionen beschäftigt sich das BVerfG immer wieder, denn Kritiker solcher Sanktionen berufen sich darauf, dass das Existenzminimum von Hartz-4-Empfängern nicht mehr gesichert und ihre Gesundheit gefährdet sei.

Wie bewertet das BVerfG die Hartz-4-Berechnungsgrundlagen?

Bereits 2010 urteilte das BVerfG, die Berechnungsgrundlagen entsprächen nicht der Realität – 2014 prüften die Richter und Richterinnen des BVerfG noch einmal, ob die Vorgaben umgesetzt und die Regelsätze angepasst wurden.

Waren laut Bundesverfassungsgericht die Hartz-4-Sanktionen verfassungswidrig?

Ja. Ende 2019 kam das Gericht zu dem Urteil, dass eine 100%-Sanktion verfassungswidrig sei. Daraufhin wurden alle Sanktionen ausgesetzt und das Bürgergeld eingeführt.

Funktionen des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob Hartz-4-Sanktionen verfassungswidrig sind.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob Hartz-4-Sanktionen verfassungswidrig sind.

Wenn sich Hartz-4-Empfänger mit ihren Rechten und Pflichten auseinandersetzen und sich über das Arbeitslosengeld 2 informieren, kommen sie normalerweise auch nicht um das Bundesverfassungs­gericht – kurz: BVerfG – herum. Denn dieses gilt als „Hüter der deutschen Verfassung“ und ist demnach mitlhilfe seiner Richter dafür zuständig, Urteile anderer Gerichte darauf zu prüfen, ob diese verfassungskonform sind.

Ist dem nicht so, werden sie wieder an die zuständigen Fachgerichte zurückverwiesen und erneut geprüft. Auch über Hartz-4-Sanktionen fällt das Bundesverfassungsgericht immer wieder Urteile. Denn: Ob diese abgeschafft oder erhalten werden sollen, sorgt unter Politikern, Betroffenen und generell in der Öffentlichkeit oft für Diskussionen.

Aber welche Argumente sprechen gegen die Sanktionen, die laut Zweitem Sozialgesetzbuch (SGB 2) ausgesprochen werden? Welche Urteile rund um Hartz 4 fällt das Bundesverfassungsgericht außerdem? Und wie ist der jetzige Stand der Dinge im Verfahren? Unser Ratgeber soll Sie über das BVerfG und Hartz 4 aufklären.

Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe gibt es seit 1951. Es ist, wie bereits oben erwähnt, dafür zuständig, die Urteile anderer Gerichte in Deutschland auf deren Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten. Dabei ist es eines von fünf Verfassungsorganen des Bundes. Die weiteren sind:

  • Der Bundestag,
  • der Bundesrat,
  • die Bundesregierung,
  • der Bundespräsident.

Das Bundesverfassungsgericht steht hierbei über allen anderen Gerichten in Deutschland, wie beispielsweise den Landesgerichten. Das heißt auch, dass die Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht trifft, unanfechtbar sind. Die Hauptaufgabe des Gerichts ist demnach die Wahrung des Grundgesetzes.

Wie ist das Bundesverfassungsgericht organisiert?

Das BVerfG kann Hartz-4-Empfänger vor dem Unterschreiten des Existenzminimums retten.
Das BVerfG kann Hartz-4-Empfänger vor dem Unterschreiten des Existenzminimums retten.

Nicht nur im Hinblick auf ein Urteil oder Fragen zum Thema Hartz 4 ist das Bundesverfassungsgericht oft der richtige Ansprechpartner. Denn immer wieder ranken sich um das Arbeitslosengeld 2 und in diesem Zusammenhang besonders häufig um die Hartz-4-Sanktionen oder die Eingliederungsvereinbarung Zweifel bezüglich deren Verfassungskonformität.

Um diese heiklen Sachverhalte zu klären, bedarf es allerdings einiger Professionalität und geballtem Wissen. Um diese Grundlage zu erreichen, benötigt das Gericht eine gute Organisationsstruktur.

Im Bundesverfassungsgericht kommen zwei Senate zusammen, die jeweils aus acht Richtern bzw. Richterinnen bestehen. Beiden Senaten stehen ein Präsident und einen Vizepräsident vor. Die Senate betreuen unterschiedliche Themenbereiche – allerdings kommt es auch vor, dass beide gemeinsam entscheiden.

Im Jahr bearbeitet das Gericht etwa 6000 Verfassungsbeschwerden. Einige davon sind unter anderem der Organisation von Hartz 4 geschuldet. Das Bundesverfassungsgericht soll hier durch diverse Verfahren der Richter Abhilfe schaffen.

Sind Sanktionen nach dem SGB 2 laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig?

Kommen Hartz-4-Empfänger ihren Pflichten, die in der Eingliederungsvereinbarung (EGV) niedergeschrieben wurden, nicht nach – also wird beispielsweise das Bewerbungschreiben vernachlässigt oder werden Termine im Jobcenter nicht wahrgenommen – können Sanktionen drohen. Dabei werden dem Hilfebedürftigen Geldleistungen gestrichen, die sich bei wiederholter Pflichtverletzung steigern können. Es gilt:

  • Kürzung der Leistungen um 30 % bei der ersten Pflichtverletzung,
  • Kürzung der Leistungen um 60 % bei der zweiten Pflichtverletzung,
  • Kürzung der Leistungen um 100 % bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung.
Auch mit Grundlegendem über Hartz 4 ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt.
Auch mit Grundlegendem über Hartz 4 ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt.

Bei Hartz-4-Empfängern unter 25 Jahren ist diese Regelung noch weitaus brenzliger. Denn: Bei der ersten Pflichtverletzung werden vom Jobcenter nur noch die Kosten für die Unterkunft und Heizung gezahlt. Jede weitere Pflichtverletzung führt zu einer kompletten Streichung vom Arbeitslosengeld 2.

Das bedeutet für beide Personengruppen: Begeht der Hartz-4-Empfänger eine wiederholte Pflichtverletzung, kann diesem der gesamte Hartz-4-Satz gestrichen werden.

Bei einer solchen Vorgehensweise kommt schnell die Frage auf, inwiefern solch eine Entscheidung gegen das Grundgesetz verstößt. Gegner der Hartz-4-Sanktionen berufen sich dabei im Wesentlichen darauf, dass die Gesundheit des Hilfebedürftigen gefährdet sei und das Existenzminimum mit einer Hartz-4-Sanktion nicht gesichert werden könne.

Denn bei einer Streichung von 60 % des Regelbedarfs müsse ein Leistungsbezieher von lediglich knapp 164 Euro im Monat leben – viel zu wenig, so die Verfechter des Grundgesetzes. Deshalb werden immer wieder Klagen an Sozialgerichten von betroffenen Empfängern von Hartz 4 an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, um die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu überprüfen.

Erst im Mai 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Verfassungsklage bzw. bereits die Richtervorlage abgewiesen, dass Hartz-4-Sanktionen verfassungswidrig seien. Am Sozialgericht Gotha klagte ein Hartz-4-Empfänger, der vorher eine 60-prozentige Sanktion vom Jobcenter in Erfurt bekam, diese aber nicht akzeptieren wollte. Das Sozialgericht leitete diese Klage an die Richter des Bundesverfassungsgerichts weiter. Aufgrund der Ungültigkeit der Vorlage aufgrund unzureichender Begründung des Tatbestands wurde diese jedoch abgewiesen. Trotzdem ist das Thema weiterhin im Gespräch und das Sozialgericht Gotha schließt eine nochmalige Anrufung des Gerichts nicht aus.

Grundsatzurteil aus dem Jahr 2010

Bereits im Jahr 2010 hat das Bundesverfassungsgericht für Hartz-4-Empfänger ein grundlegendes Urteil gefällt. Damals seien die Regelsätze nicht verfassungskonform gewesen, da die Berechnungsgrundlage nicht der Realität entspräche. Besonders bei Kindern und Jugendlichen sei eine Pauschalisierung des Regelbedarfs nicht aufschlüsselbar. Bis zum 1. Januar 2011 wurde der Regierung eine Frist vom Bundesverfassungsgericht gesetzt, eine Entscheidung zu treffen und den Hartz-4-Satz sowie dessen Berechnung neu zu regeln.

Im Jahr 2014 wurde erneut geprüft, ob die Vorgaben umgesetzt wurden. Durch eine Erhöhung der Regelbedarfe und die Gewährung von Zusatzleistungen wie dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche seien die Hartz-4-Leistungen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts angeglichen worden. Demnach bleibe das Hartz-4-Gesetz noch verfassungskonform. Eine weitere Anordnung zur Anpassung sei in Zukunft aber nicht ausgeschlossen.

Bundesverfassungsgericht: Sanktionen bei Hartz 4 waren teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht muss viele Hartz-4-Verfassungsbeschwerden bearbeiten.
Das Bundesverfassungsgericht muss viele Hartz-4-Verfassungsbeschwerden bearbeiten.

Ende 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Hartz-4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig sind. Dabei geht es vor allem um Regelsatzkürzungen von über 30 Prozent.

Nach diesem Urteil wurden erst einmal die gesamten Sanktionen ausgesetzt. Das blieb auch im Laufe der Corona-Pandemie der Fall.

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde Hartz 4 dann vom neuen Bürgergeld abgelöst. Auch bei diesem sind Sanktionen möglich. Allerdings folgt der Gesetzgeber dem Bundesverfassungsgericht: Eine Bürgergeld-Sperre kann es nicht geben. Die „maximale“ Sanktion ist eine Regelsatzkürzung um 30 Prozent für drei Monate.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

11 Gedanken zu „Bundesverfassungsgericht: Werden Hartz-4-Sanktionen verboten?

  1. Theo

    ich finde ungerecht,das auch die jahre Lang gearbeitet haben trotz eines Unfalles,dann unschuldig arbeitslos geworden sind,weil ihre Gesundheit nicht mit machte,und Arbeitslosengeld 2 nicht bekommten,weil ihre Menschliche Körperteil der geschädigt wurde in Arbeit von einen andren Mitarbeiter als einkommen verrechnet worden ist,wer solche Gesetze macht,der ist keine Gerechter Mensch,weil er bestraft die Falschen,auch eine Arbeitslosen Geld sollte verdient sein,wie eine Rente auch,wen jemand aus notfall geraten ist,und eines Unfalles,oder jahrezente arbeit seinen Beitäge Bezahlt hat,dann hat es verdient,und nicht die jenigen die alles verbulvert haben und wenig gearbeitet haben,alles bekommen,wo ist die Gerechtigkeit hier?

  2. arnuma

    Hallo,

    ich habe eine Frage, darf das Jobcenter selbst festlegen, welche Summen es einbehält, oder kann man darüber verhandeln?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo arnuma,

      nein, das Jobcenter kann Summen, die einbehalten werden, nicht willkürlich festlegen. Es muss sich dabei genau an die Sozialgesetzbücher halten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Jonas W.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    „Denn: Nicht nur das Existenzminimum würde dadurch nicht mehr erreicht werden, auch die im Grundgesetz festgesetzte Unantastbarkeit der Menschenwürde wäre gefährdet.“

    Das Existenzminimum ist schon allein dadurch sichergestellt, wenn das Amt jedem Bedürftigen eine Schüssel mit dünner Suppe reichen würde. Existenzminimum und die „Würde des Menschen“ sind zwei unterschiedliche Dinge. Diese Begriffe sollte immer auseinandergehalten werden. Die „Würde des Menschen“ ist weit mehr als nur die Sicherung der Existenz. Sollte das BVerfG das Existenzminimum sicherstellen wollen, kann es dies auch mit den Sanktionen. Soll dieses Gericht jedoch die „Würde des Menschen“ sicherstellen, kann es Sanktionen, so wie sie heute angewandt werden, nur ablehnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jonas

    1. Jack

      >Das Existenzminimum ist schon allein dadurch sichergestellt, wenn das Amt jedem Bedürftigen eine Schüssel mit dünner Suppe reichen würde.

      Einen solchen Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Das Existenzminimum wurde mit dem Regelbedarf in Euro festgelegt. Ihre Wunschdefinition können Sie sich daher sparen.

  4. Sebastian

    Darf die ARGE dreimal hintereinander eine sanktion verhängen ? Wegen einen und den selben Grund

    Mein Kumpel sollte sich auf eine Stelle bewerben was er auch getan hat und wurde dort nicht angenommen.
    Und seine arbeitsvermittlerin gibt ihm immer wieder das gleiche stellen Angebot obwohl er dort halt nicht n genommen wurde und bekommt so wie es aussieht warum auch immer die zweite Sanktion (anvörungsbogen ist schon da) wegen einemeinen und den selben Grund.

    Darf man dreimal wegen einem und selben Grund Sanktion irrt werden ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sebastian,

      das ist grundsätzlich möglich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. andy

      ist doch kein Problem! Schickt er einfach die gleiche Bewerbung nochmal hin. Kostet einen Ausdruck und ne Briefmarke.

  5. Marianne E.

    Bitte setzen sich sich ein auch für die Kranken.

  6. Marianne E.

    Mein Name ist Marianne E.,bin 55 Jahre und habe hier Probleme vor 5 bis 6 Jahren verletzte ich meine Hände ich konnte garnichts mehrmachenund beksm ein Arbeitsunfähigkeitsnachweis unbefristet das ich nichts machen kann und eventuell operiert werden soll ich gab den Schein ab ,aber der Frau S. damals in A. bei A. reichte das nicht aus und steckte mich bei AUFSCHWUNG basteln ich tat es nicht weil meine Hände zu den zeitpünkt deformiert waren die Finger das ich nicht greifen konnte ,sie strich mir die Miete ,weil ich mit meiner Tochter zusammen wohnte lebten wir von Bafög und Kindergeld.Ich war auf der Strasse mit mein Kind habe alle Möbel verloren Schulden gemacht meine Tochter bekam damals ein Herzinfakt mit 29 Jahreund ich war den 2 Monate in der phsychatrie ,ich zog dann nach S. zurück ohne Möbel war hier in w. in Frauenhausund bekam die wohnunghier in W. .In A. hatte ich noch Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt ich wurde dort wie dreck behandelt trotz Ärztlicher Berichte bin mit Nervenzusammenbruch da wieder raus Als ich nach S. hier kam machten sie hier noch ein Gutachten vom Arbeitsamt aus M. wo drin steht allergien phsychisch krank Traumata deppr. Störungen Belastungen am Körper Füsse kann nicht lange stehen nicht die Hände so drehen arthrose und nicht so greifen und schweres in der Hand halten nicht mal wasserflasche längere Zeit.Aus m. eine Frau schrieb die Rentenversicherung hier nochmal an das ich mit den Belastungen schwer vermittelbar bin aber es kamm eine Ablehnungund wieder blieb ich im alten Muster ,das wurde schnell beiseite geschoben und Herr N. mein Vermittler tat so als wenn nicht wärund steckte mich bei der Tafel hier in W. wo nur Kisten schleppen ist und Getänk Packenund so weiter ,ich habe es gemacht wel ich angst hatte das mir Geld gestrichen wird er drohte aber trotzdem ich nicht gemacht hatte schon im vorraus mit Sanktionen.Ich hielt das 4,5MONATE DURCH UND WEINTE ZU hAUSE VOR SCHMERZEN ,ich musste hin zu ihm und er behandelte mich von oben herrab ,sie könen da nicht einfach aufhören sie müssen bis 31.12 2016 da bleiben wenn nicht streiche ich ihnen Geld ,ich sagte da ist doch nur schwer tragen er sagte ,das er auf sein Standpunkt steht oder holen sich ein Krankenschein ,ich ging dort hin und nahm den Urlaub noch ,aber sie können sich nicht vorstellen wie meine Ängste waren da ich ja sowieso darunter litt Phsyche das steht ja auch in den Akten aus angst ging ich zu meiner Phsychologin mit Nervenzusammenbruch sagte ihr alles und sie schrieb mich krankbis zum 6.6.2017 am Samstag vor Pfingsten bekam ich ein Brief das ich am 8.6.2017 dort erscheinen soll wegen arbeit ,ich war noch beim Orthopäden wartete ein halbes Jahr auf den Termin und er sagte das ich Physiotherapie ab 8.6.2017 machen soll bis September 2017 das meine Hände total verschlissen sind und im Hand gelenk schon was runtergeschlieffen also nicht mehr vorhanden ist und ich deswegen die Hände nicht beugen kann wie jeder andere und schmerzen der Arzt ist Dokt. F. [Adresse von der Redaktion editiert] und PhsychologinGesundheitszentrum Z. B. [Adresse von der Redaktion editiert] ,die auch weiss das ich beim Orthopäden war wegen der Sache und wissen möchte am 6.6.2017 was nun damit ist und den Bericht zugeschickt bekommt aber ich habe schon wieder angstzustände alles zu verlieren sprich wohnung und wieder Schulden mache vor allem das man gar nicht für voll genomen wird das herr N. hier in W. nicht al in den Akten schaut das ich Phsychische Probleme ängste und kein lebensmut mehr habe und mit Alkohol und Tabletten ich den AUSWEG SUCHTE WAR AUCH MEHRMALS IN THERAPIEN ABER BEI SOLCHEN AKTIONEN WIE DIES WAR DIE THERAPIE UMSONST vor allem das ich hier von oben herrab behandelt werde ich habe alleine 5 Kinder grossgezogen habe keine Famillie mehr war damals nebenbei schwer arbeiten ,ich bin nicht faul auch kein Simulant wenn ich könnte wie ich wolte dann würde ich hier nicht schreiben dann hätte ich schon ein Job,wenn ich mit den Händen könnte.

    danke für ihre Aufmerksamkeit

    1. Dr. jur. von Campe

      Was Sie beschreiben ist der „typische Verlauf“ einer Krankengeschichte. Aus meiner Sichtweise : ab in die Erwerbsunfähigkeitsrente. Das aber ist in dem Hartz-4-System so nicht vorgesehen. Dort läuft der Film anders ab. Der Druck durch Sanktionen, willkürliches Vorgehen : wird aufgebaut und verstärkt. In den Jobcentern ist man der Meinung, wenn „genug Druck“ ausgeübt wird, fallen „die Leute um“ ……………

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