Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt gebilligt. Dieser sieht staatliche Lohnzuschüsse für Langzeitarbeitslose vor, welche in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre lang Hartz 4 bezogen haben. Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft ist, hagelt es schon von vielen Seiten Kritik
Was sieht der Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt vor?
Der Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass Langzeitarbeitslose bis zu fünf Jahre lang staatliche bezuschusste Jobs bekommen sollen. Am heutigen Mittwoch wurde der Entwurf vom Bundeskabinett gebilligt, damit ist der Weg zur Umsetzung frei.
Arbeitgeber sollen auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns Zuschüsse von bis zu 100 Prozent zum Arbeitslohn erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. In den nächsten Jahren sind für die Zuschüsse bis zu vier Milliarden Euro vorgesehen.
Die Betroffenen sollen dem Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt zufolge vor allem sozialversicherungspflichtige Jobs in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen oder Kommunen erhalten.
Voraussetzung ist, dass die betroffenen Arbeitslosen in den letzten acht Jahren mindestens sieben Jahre lang Hartz-4-Leistungen bezogen haben. Ziel ist es, diese Menschen in eine normale Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher soll es auch bei einer Beschäftigung zusätzliche Betreuung geben.
Kritik am Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt
Das Vorhaben von Arbeitsminister Heil trifft allerdings nicht nur auf Zustimmung. Viele Kritiker äußern, dass die geplanten Maßnahmen nicht umfassend genug sind, um Langzeitarbeitslosigkeit, die in den letzten Jahr zunimmt, nachhaltig einzudämmen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert zudem, dass nur der Mindestlohn erstattet werde. Vielerorts seien die Löhne durch Tarifverträge deutlich höher – die Differenz muss dann vom Arbeitgeber getragen werden.
Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), gab seine Kritik an dem Gesetzesentwurf zum sozialen Arbeitsmarkt gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe zu Protokoll:
Sorge bereitet uns vor allem, wenn Langzeitarbeitslose über Jahre nur bei der öffentlichen Hand beschäftigt sein sollten – das ist keine Brücke, die in den ersten Arbeitsmarkt führt[.]
Na super.
Wie bei der Leiharbeit.
Solange Zuschüsse fließen hat man Arbeit,
Danach sucht sich der AG doch direkt den nächsten der bezuschusst wird.
So beschönigen die nur die Statistik ??