Das Wichtigste zum Bürgergeld-Zuschuss
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie Ihr Bürgergeld durch Zuschüsse aufstocken können. Zu diesen gehören beispielsweise berufliche Weiterbildungen, die eigenen Kinder oder zu hohe Heizkosten. Auch für Brillen oder Kleidung erhalten Sie eventuell Bürgergeld-Zuschüsse.
Für Studierende und Auszubildende ist eigentlich BAföG vorgesehen. Doch in einigen Fällen erhalten Sie dennoch Bürgergeld. Studieren Sie in Teilzeit, sind Sie verfügbar für den Arbeitsmarkt und können daher Bürgergeld erhalten. Auch für Azubis gibt es Möglichkeiten für Bürgergeld-Zuschüsse.
Der Regelsatz des Bürgergelds ist die Summe, die Sie eigentlich durch den Monat bringen soll. In der Zusammensetzung des Betrags berücksichtigt der Gesetzgeber Dinge wie Lebensmittel, Kleidung oder Gesundheitsartikel. Normalerweise gibt es hier keine Bürgergeld-Zuschüsse für Sie.
Inhalt
- Das Wichtigste zum Bürgergeld-Zuschuss
- Bürgergeld-Rechner 2024 / 2025: Wie hoch ist Ihr Anspruch?
- Ausbildung oder Teilzeitstudium sind Gründe, um Zuschüsse zum Bürgergeld zu beantragen
- Hohe Heizkosten? Ein Zuschuss durch einmalige Bürgergeld-Zahlung ist möglich
- Für was bekommen Sie keinen Bürgergeld-Zuschuss?
Bürgergeld-Rechner 2024 / 2025: Wie hoch ist Ihr Anspruch?
© by brutto-netto-rechner.infoAusbildung oder Teilzeitstudium sind Gründe, um Zuschüsse zum Bürgergeld zu beantragen
Die Summe an Bürgergeld, die Sie beanspruchen können, reicht nicht immer aus. Daher ist wichtig zu wissen, welche Zuschüsse Ihnen möglicherweise vom Jobcenter zustehen. Denn mit einem Bürgergeld-Zuschuss können Sie einige Rechnungen zahlen, die Sie sonst eventuell nicht begleichen könnten.
Obendrein wissen viele Menschen gar nicht, dass sie Anspruch auf Bürgergeld haben. Hierzu gehören beispielsweise Auszubildende und einige Studierende. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen diesen Personengruppen Bürgergeld zusteht, beispielsweise wenn sie kein BAB oder BAföG bekommen können.
Neben dem Regelsatz können Auszubildende und Studierende Bürgergeld-Zuschüsse erhalten, wenn sie beispielsweise …
- schwanger sind
- aus gesundheitlichen Gründen teurere Lebensmittel kaufen müssen
- für den Eintritt in den Arbeitsmarkt umziehen müssen
- aufgrund schwerwiegender sozialer Probleme nicht bei Ihren Eltern wohnen können
Bürgergeld-Zuschuss für die Weiterbildung
Tatsächlich sieht es das Jobcenter gerne, wenn Sie Maßnahmen für eine erfolgreiche Arbeitssuche ergreifen. Wenn Sie sich also aktiv weiterbilden, haben Sie gute Aussichten, einen Zuschuss zum Bürgergeld zu erhalten. Das ist das sogenannte Weiterbildungsgeld. Es beträgt monatlich 150 Euro und wird gezahlt, wenn Sie eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung absolvieren.
Dieser Zuschuss ist für Bürgergeld-Empfänger, aber auch für Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, erhältlich.
Auch andere Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen, bekommen Sie häufig bezuschusst. Der Betrag ist zwar etwas geringer, reicht aber oftmals aus, um die Aufwandskosten zu decken.
Hohe Heizkosten? Ein Zuschuss durch einmalige Bürgergeld-Zahlung ist möglich
Empfänger von Bürgergeld müssen sich in der Regel keine Sorgen um die Heizkosten machen, denn diese werden ebenso wie die Kaltmiete vom Jobcenter übernommen. Es braucht hierfür also keinen Bürgergeld-Zuschuss. Der Verbrauch an Heizenergie muss sich dafür aber in einem angemessenen Rahmen bewegen.
Nun sind die Energiepreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen und viele Bürger müssen eine hohe Nachzahlung leisten. Das kann selbst Menschen, die normalerweise nicht bedürftig sind, für einen Monat in finanzielle Nöte bringen. Betroffene können in diesem Fall für diesen einen Monat Bürgergeld beantragen und so Unterstützung erhalten.
Dieser Heizkostenbonus wird jedoch nur gewährt, wenn Sie die für die Beantragung von Bürgergeld erforderlichen Bedingungen erfüllen. So dürfen Sie z. B. nur über max. 15.000 Euro Vermögen verfügen. Besitzen Sie mehr Geld, haben Sie keinen Anspruch auf das einmalige Bürgergeld.
Ein Bürgergeld-Zuschuss für Kleidung ist unter Umständen möglich
Eigentlich zahlen Empfänger von Bürgergeld Kleidung von ihrer Regelleistung oder ihrem Einkommen. Es gibt aber Fälle, in denen Sie einen Bürgergeld-Zuschuss beantragen können, um Kleidung zu kaufen.
Der häufigste Fall, in dem Menschen einen Bürgergeld-Zuschuss für Kleidung erhalten, ist eine Schwangerschaft. Bekommen Sie ein Kind, zahlt das Jobcenter Ihnen Geld für die Erstausstattung des Babys.
Weitere Gründe für die Zahlung der Erstausstattung wären beispielsweise:
- Verlust der Kleidung durch einen Brand oder Hochwasser
- Diebstahl
- plötzliche Gewichtsabnahme (bspw. krankheitsbedingt)
- eine Rückkehr nach längerer Haftstrafe
Eltern erhalten einen Bürgergeld-Zuschuss für die Sportverein-Mitgliedschaft ihres Kindes
Das Jobcenter unterstützt Eltern nicht nur bei der Geburt des Kindes finanziell. Auch wenn Ihre Kinder in Vereinen aktiv sind, können Sie einen Bürgergeld-Zuschuss beantragen – egal ob Sport-, Musik- oder ein anderer Verein.
Beantragen Sie einen solchen Zuschuss, erhalten Sie 15 Euro im Monat. Im Jahr kommen Sie so auf 180 Euro, die Sie für die Beitragszahlungen des Vereins Ihres Kindes verwenden dürfen.
Wir empfehlen Ihnen aber, die Bedingungen dieser Bürgergeld-Zuschüsse im Vorhinein in Erfahrung zu bringen. Die Zahlung erhalten Sie beispielsweise nur, wenn Ihr Kind noch nicht volljährig ist. Außerdem ist eine regelmäßige Teilnahme am Programm des Vereins für den Bezug dieser Leistung Pflicht.
Bürgergeld-Zuschuss: Eine Brille bekommen Sie eventuell erstattet
Bei der Brille wünschen sich viele Menschen, die in der Arbeitslosigkeit stecken, einen Bürgergeld-Zuschuss. 100 Euro oder mehr kann eine Brille durchaus kosten und ist für viele Menschen eine absolute Notwendigkeit. Die meisten Augenärzte empfehlen bereits ab einer Sehschwäche von 0,5 Dioptrien eine Sehhilfe.
Einen Bürgergeld-Zuschuss gewährt das Jobcenter Ihnen allerdings erst, wenn Sie eine Brillenstärke von 6,00 Dioptrien oder mehr benötigen. Sind Ihre Augen noch nicht ganz so stark beeinträchtigt, müssen Sie die Brille in der Regel aus eigener Tasche bezahlen.
Hoffnung macht jedoch ein Einzelfall aus Berlin. Hier hat das Jobcenter einem Antrag zugestimmt und einen Bürgergeld-Zuschuss von 230 Euro gewährt. Das Jobcenter Berlin-Spandau begründet die Entscheidung mit der Notwendigkeit der Brille für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Achtung: Bei diesem Fall handelt es sich um ein Beispiel, dessen Begründung Sie für Ihren Antrag nutzen können. Wir garantieren jedoch nicht, dass Sie dadurch einen Bürgergeld-Zuschuss für Ihre Brille erhalten.
Bürgergeld-Zuschuss für Zahnersatz ist bei Härtefällen möglich
Bei Zahnersatz übernehmen Krankenkassen nur 60 Prozent der Kosten, die Zahnärzte verlangen. Das reicht gerade für einfache Behandlungen oder eine Füllung. Alles, was darüber hinaus geht, zahlen Sie selbst – auch als Bürgergeld-Empfänger.
Sie haben allerdings die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Als Bezieher von Bürgergeld bezuschusst das Jobcenter Ihnen durch den Antrag eines Härtefalls eventuell die restlichen Kosten.
Liegt Ihr Brutto-Einkommen als 1-Personen-Haushalt monatlich unter 1.358 Euro, haben Sie gute Chancen, dass Ihr Antrag bewilligt wird. Vorlagen für diesen finden Sie in der Regel bei Ihrer Krankenkasse.
Für was bekommen Sie keinen Bürgergeld-Zuschuss?
In einigen Situationen kann ein Bürgergeld-Zuschuss eine wertvolle Unterstützung sein. Oftmals müssen jedoch Sie mit Ihrem Vermögen und dem Regelsatz auskommen.
Dieser ist, wenn auch knapp, sehr akribisch berechnet und deckt eine Vielzahl an Kosten ab, die Sie im Alltag zu begleichen haben:
- Lebensmittel
- nicht-alkoholische Getränke
- Freizeitgestaltung
- Nachrichtenübermittlung (Telefon, Internet etc.)
- Haushaltsstrom (beinhaltet nicht den Strom zum Heizen)
- Wasser
- Kleidung
- Personenbeförderung
- Haushaltsgeräte
- Gesundheit und Hygiene
- Bildung
- Dienstleistungen
Grundsätzlich ist es das Ziel, dass Sie mit Ihrem Regelsatz die Kosten Ihres Lebens stemmen können. Benötigen Sie beispielsweise den Anteil für Haushaltsgeräte in einem Monat nicht, empfehlen wir Ihnen, diesen für eventuelle plötzliche Kosten zu sparen. Denn in der Regel können Sie hierfür keinen Bürgergeld-Zuschuss erhalten.
Gibt es einen Bürgergeld-Zuschuss, wenn die Waschmaschine kaputt ist?
Die Waschmaschine gehört zu den Haushaltsgeräten, die besonders lange halten. Dennoch kommt es hin und wieder vor, dass die Maschine eine Reparatur benötigt. Haben Sie diese Kosten nicht eingeplant, kann es teuer werden.
Leider ist auch das Jobcenter in solchen Fällen keine Hilfe. Denn die Waschmaschine gehört zum Regelsatz-Posten der Haushaltsgeräte. Reparaturkosten sollten mit dem Regelsatz gedeckt werden und nicht durch einen Bürgergeld-Zuschuss.
Haben Sie keine Rücklagen und müssen dennoch die Reparatur Ihrer Waschmaschine zahlen, hilft Ihnen das Jobcenter aber meistens doch. Es streckt die Zahlung vor, gibt Ihnen allerdings nur ein Darlehen.
Kein Bürgergeld-Zuschuss für Weihnachten und andere Feste
Sind Sie in einem Unternehmen beschäftigt, kennen Sie eventuell den Luxus von Weihnachtsboni. Etwas Vergleichbares gibt es beim Bürgergeld allerdings nicht. Grund dafür ist das Gleichbehandlungsgesetz.
Weihnachten hat auf die Höhe Ihres Bürgergelds ebenso wenig Einfluss wie andere religiöse Feste. Sie können also nicht darauf setzen, einen Bürgergeld-Zuschuss für Geschenke, Dekoration oder das Festessen zu erhalten.
Tatsächlich ist Weihnachten sogar eine Zeit, in der Sie aufpassen müssen. Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis und erhalten einen Bonus, verlieren Sie je nach Höhe sogar Ihren Anspruch auf Bürgergeld. Weihnachtsboni zählen nämlich zum Einkommen und werden deshalb berücksichtig, wenn Ihr Anspruch auf Bürgergeld geprüft wird.