Bürgergeld und Wohngeld: Kann ich beides gleichzeitig beziehen?

Das Wichtigste zu Bürgergeld und Wohngeld

Kann ich Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig beziehen?

Nein, das geht nicht. Da im Bürgergeld bereits die Kosten für Unterkunft und Heizung mit berechnet werden, würde Wohngeld eine doppelte finanzielle Unterstützung in diesem Bereich darstellen. Wie hoch dies Leistung beim Bürgergeld ausfällt, können Sie mit unserem Bürgergeld-Rechner an dieser Stelle berechnen.

Was ist besser: Bürgergeld oder Wohngeld?

Welche Sozialleistung für Sie besser ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Sie sollten in jedem Fall von dem Beratungsangebot der Jobcenter Gebrauch machen. Das Jobcenter prüft individuell den Bedarf und gibt Auskunft darüber, welche Sozialleistung Sie beantragen sollten. Durch das Wohngeld-Plus ist der Zugang zu dieser Sozialleistung verbessert worden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was hat Vorrang: Wohngeld oder Grundsicherung?

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld erfüllen, ist Wohngeld die vorrangige Leistung. Bürgergeld kann nur beantragt werden, wenn eine Reihe vorrangiger Leistungen nicht infrage kommt. Welche Leistungen das sind, steht hier.

Bürgergeld trotz Wohngeld beantragen: Leider nicht möglich

Wohngeld bei gleichzeitigem Bürgergeld-Bezug zu beantragen, ist leider nicht möglich.
Wohngeld bei gleichzeitigem Bürgergeld-Bezug zu beantragen, ist leider nicht möglich.

Wohngeld und Bürgergeld sind zwei unterschiedliche staatliche Leistungen. Die beiden Leistungen gleichzeitig zu beziehen, ist nicht möglich. Dennoch kann die Wohngeld-Plus-Reform einiges verändern.

Zu Beginn des Jahres 2023 sind zwei Reformen in Kraft getreten: das Bürgergeld und das Wohngeld-Plus. Beide Sozialleistungen bieten für bedürftige Bürger neue Möglichkeiten der Unterstützung.

Menschen mit geringfügigem Einkommen können einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn sie bei den Kosten für ihre Unterkunft Unterstützung brauchen. Als Unterkunftskosten gelten sowohl Mietkosten als auch Eigentumslasten. Allerdings ist bei Bezug des Bürgergeldes bereits ein Teil der Leistungen für die Kosten der Unterkunft enthalten. Beim gleichzeitigen Bezug von Bürgergeld und Wohngeld würden die Wohnkosten doppelt berücksichtigt werden. Das wäre eine nicht zulässige Bevorzugung gegenüber anderen Bedürftigen.

Wohngeld und Bürgergeld: Wer hat Anspruch?

Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung für bedürftige Bürger. Ehemals Hartz 4 genannt, änderte sich der Name mit Beginn des Jahres 2023. Seit dieser grundlegenden Reform gelten höhere Regelsätze und höhere Grenzen für das Schonvermögen. Außerdem soll in Zukunft verstärkt auf Weiterbildung und Qualifikation gesetzt werden.

Eine Arbeitslosigkeit ist keine Grundvoraussetzung. Bürgergeld kann beantragen, wer bedürftig ist, also seinen Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren kann. Davon abgesehen zählen ein Mindestalter von 15 Jahren, ein deutscher Wohnsitz und eine Erwerbsfähigkeit zu den Grundvoraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld.

Wer einer Arbeit nachgeht und ein zu geringes Gehalt bezieht, um seine Lebenshaltungskosten zu decken, kann als sogenannter Aufstocker Bürgergeld in Form eines Zuschusses beziehen.

Was beantragen: Wohngeld oder Bürgergeld?

Es ist möglich, Bürgergeld statt Wohngeld für nur für einen Monat zu beantragen, wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung haben. Sie können die entsprechende Seite zu diesem Thema auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit besuchen.

Ähnlich wie beim Aufstocken mit Bürgergeld ist es beim Wohngeld: Wer nur ein geringes Gehalt bezieht und keine sonstigen Sozialleistungen in Anspruch nimmt, kann mit Wohngeld entlastet werden. Mieter einer Wohnung können so einen Mietzuschuss erhalten, wenn sie nicht über genug Einkommen verfügen, um die Miete selbst zu tragen. Dasselbe gilt für Eigentümer: Sie erhalten einen sogenannten Lastenzuschuss.

Bürgergeld plus Wohngeld zu beziehen, ist nicht möglich, da Wohngeld Vorrang hat. Im Bürgergeld sind bereits Kosten für die Unterkunft mit inbegriffen.
Bürgergeld plus Wohngeld zu beziehen, ist nicht möglich, da Wohngeld Vorrang hat.

Das sogenannte „Wohngeld-Plus“ ist zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getreten. Die Regelsätze wurden deutlich erhöht. Laut Paragraf 12a des Zweiten Sozialgesetzbuches zählt Wohngeld zu den vorrangigen Leistungen. Ob eher ein Antrag auf Bürgergeld oder Wohngeld in Frage kommt, ist von individuellen Faktoren abhängig und lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenden Sie sich am besten an das Jobcenter. Dieses ist dazu verpflichtet, Bürgern eine Beratung anzubieten.

Wohngeld hat vor Bürgergeld Vorrang

Die Bewilligung von Bürgergeld ist neben der Erfüllung der Grundvoraussetzungen auch davon abhängig, ob keine der vorrangigen Sozialleistungen infrage kommt, um in der finanziellen Notlage zu helfen. Dazu gehören:

Wohngeld-Rechner: Wie viel steht Ihnen zu?

Bürgergeld und Wohngeld: Die Höhe der beiden Leistungen ist gestiegen

Seit dem Jahreswechsel 22/23 gehört Hartz IV der Vergangenheit an. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene ist von 449 auf 502 Euro angestiegen. Miet- und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Allerdings müssen diese angemessen bleiben. Wenn Sie mehr heizen, als die Witterung es erforderlich macht, tun Sie das auf eigene Kosten.

Durch das neue Wohngeld-Plus haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld, da die Berechnungsformel angepasst wurde. Durchschnittlich erhöht sich der Regelsatz von 180 auf 370 Euro pro Haushalt.

Deutschland ist in unterschiedliche Mietstufen aufgeteilt. So wird den regional sehr unterschiedlichen Mietpreisen Rechnung getragen. Je nach Mietstufe ergibt sich nach Haushaltsgröße eine Miethöchstgrenze. Daraus ergibt sich die maximal zu berücksichtigende Miete.

Bürgergeld und Wohngeld: Beide Leistungen bezuschussen die Mietkosten.
Bürgergeld und Wohngeld: Beide Leistungen bezuschussen die Mietkosten.

Neu ist außerdem die Gewährung eines dauerhaften Heizkostenzuschusses, die sogenannte Heizkostenkomponente. Diese wird zusätzlich zum Mietzuschuss ausgezahlt.

Der Bewilligungszeitraum kann nun von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert werden. Das erfolgt auf Antrag und nach einer Einzelfallprüfung.

Künftig wird das Wohngeld neu berechnet, sobald sich die Miete oder das Einkommen um mehr als 10 Prozent ändert. Bisher wurden Änderungen erst ab 15 Prozent berücksichtigt.

Zu viel gezahltes Wohngeld in Höhe von bis zu 50 Euro muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

Bürgergeld-Rechner: Wie hoch ist Ihr Anspruch?

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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