Das Wichtigste zur Frage: „Was ist im Bürgergeld enthalten?“
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Bürgergeld-Bezug, so steht Ihnen je nach Bedarfsstufe ein monatlicher Regelsatz zu. Außerdem wird die Miete vom Jobcenter übernommen, wenn diese den örtlichen Richtwert nicht überschreitet.
Nein. Der Strom wird nicht gesondert vom Jobcenter übernommen. Die entsprechenden Kosten müssen Sie aus dem monatlichen Bürgergeld-Regelsatz decken.
Bekommen Sie Bürgergeld vom Jobcenter, so haben Sie auch einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Diese müssen allerdings im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen liegen.
Inhalt
Bürgergeld: Was wird für Leistungsempfänger bezahlt?
Zu Beginn des Jahres 2023 hat das Bürgergeld die Hartz-4-Leistungen abgelöst. Der Umfang ist allerdings grundsätzlich derselbe geblieben. Einige Leistungen wurden allerdings angehoben. Doch was wird beim Bürgergeld-Bezug alles bezahlt?
Dem Leistungsempfänger steht ein monatlicher Regelsatz zu. Je nach Bedarfsgruppe fällt dieser unterschiedlich hoch aus und kann maximal 563 Euro betragen. Dieser Teil der Jobcenterleistung steht dem Hilfebedürftigen zur freien Verfügung. Er ist allerdings vorgesehen für:
- Lebensmittel
- Strom
- Kleidung
- Mobilität
- Freizeitaktivitäten uvm.
Grundsätzlich sollten Sie aus dem Bürgergeld-Regelsatz auch versuchen, kleinere Rücklagen zu bilden. In der Praxis lässt sich dieses vorhaben allerdings nur schwer umsetzen. Gehen zum Beispiel einmal Haushaltsgeräte kaputt, ist meist kein Geld da, um diese zu ersetzen.
Auch das Jobcenter muss nicht für die Anschaffungskosten aufkommen. Allerdings gibt es häufig die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Sachbearbeiter. Dieser kann Ihnen erläutern, wie Sie den zinslosen Kredit beantragen können.
Wichtig: Bis das Darlehen beim Jobcenter getilgt ist, wird dieses zehn Prozent vom für Sie maßgebenden Regelsatz einbehalten. Endet der Leistungsbezug, wird die Rückzahlung umgehend fällig.
Werden für die Miete die Kosten bei Bürgergeld-Bezug übernommen?
Stellt sich im Zusammenhang mit dem Bürgergeld die Frage: „Was wird bezahlt?“, so kommt auch schnell die Miete zur Sprache. Diese wird nämlich vom Jobcenter übernommen. Allerdings muss sie dazu angemessen sein.
Für jede Stadt gibt es unterschiedliche Richtwerte, wie teurer die Mietkosten je nach Anzahl der Haushaltsbewohner ausfallen dürfen. Dasselbe gilt auch für die Heizkosten. Diese werden ebenfalls vollständig übernommen, wenn Sie die Richtwerte nicht übersteigen.
Gut zu wissen: Bei erstmaligem Bezug von Bürgergeld gilt eine sogenannte Karenzzeit von einem Jahr. In diesem Zeitraum werden die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter auch dann vollständig übernommen, wenn diese über den jeweiligen Richtwerten liegen.
Weitere Infos zu den Leistungen beim Bürgergeld finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Bürgergeld: Was wird als Mehrbedarf bezahlt?
Einige Bürgergeld-Empfänger haben besondere Bedarfe, die vom Jobcenter anerkannt werden können und einen höheren monatlichen Regelsatz begründen. Das kann zum Beispiel bei Alleinerziehenden mit kleinen Kindern der Fall sein.
Auch in der Schwangerschaft stehen der Frau höhere Bürgergeld-Leistungen zu. § 21 Absatz 2 Sozialgesetzbuch 2 (SGB 2) definiert diesbezüglich:
Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, ein Mehrbedarf von 17 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.
Ein Mehrbedarf muss stets zusätzlich beim Jobcenter beantragt werden. Dieser kann beispielsweise auch gewährt werden, wenn ein Leistungsempfänger aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedarf.
WARUM BEKOMMEN Bürgergeldempfänger kein Geld, wen sie Diabetiker sind :