Bürgergeld-Veränderungen: Was ändert sich 2025?

Das Wichtigste zu Bürgergeld-Veränderungen 2025

Was hat sich beim Bürgergeld geändert?

Die mit Januar 2024 in Kraft tretenden Bürgergeld-Änderungen betreffen vor allem den Regelbetrag. Dieser wird u. a. aufgrund der Inflation und gestiegener Lebenshaltungskosten erhöht. Wie viel mehr Bürgergeld es seit diesem Jahr gibt, können Sie hier nachlesen.

Wer profitiert von den Neuerungen beim Bürgergeld?

Die Erhöhung des Bürgergelds sowie alle weiteren Änderungen betreffen alle Personen, die Bürgergeld beziehen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Anspruch auf Bürgergeld zu haben, erfahren Sie hier.

Welche Änderungen gibt es beim Bürgergeld 2025?

Zum Januar 2025 sollen einige Veränderungen in Bezug auf das Bürgergeld in Kraft treten. Mehr dazu erfahren Sie in unserer News: „Wichtige Änderungen bei Bürgergeld-Bezug: Sanktionen werden verschärft„.

Bürgergeld-Rechner 2024 / 2025

Sie möchten einen Antrag auf Bürgergeld stellen, sind sich aber unsicher, wie hoch Ihr Anspruch ausfällt? Mit dem folgenden Bürgergeld-Rechner 2024 / 2025 können Sie diesen schnell, unkompliziert und unverbindlich ermitteln.

© by brutto-netto-rechner.info

Bürgergeld ersetzt Hartz IV seit 2023

Seit der Einführung 2023 kommt es immer wieder zu Bürgergeld-Veränderungen.
Seit der Einführung 2023 kommt es immer wieder zu Bürgergeld-Veränderungen.

Mit dem 1. Januar 2023 trat das neue Bürgergeld in Kraft: Es ersetzte das bis dahin gültige Arbeitslosengeld 2, auch bekannt als Hartz 4. Das Ziel der Bürgergeld-Neuerungen war, den Bezug weniger bürokratisch und gleichzeitig Zuverdienstregeln großzügiger zu gestalten. So konnte durch die Bürgergeld-Änderung im Vergleich zu Hartz 4 eine Steigerung des Regelsatzes 2023 um rund 50 Euro erwirkt werden, der 2024 nun erneut um 61 Euro erhöht wird.

Grundsätzlich dient das Bürgergeld dazu, Menschen im Fall einer Arbeitslosigkeit mit dem Existenzminimum bei ihrer Suche nach einer langfristigen Beschäftigung zu unterstützen. Es wird, abhängig vom konkreten Einzelfall, bis zu 12 Monate ausgezahlt.

Das Bürgergeld-Gesetz wird im zwölften Gesetz zur Änderung des zweiten Sozialgesetzbuches im Artikel 5 geregelt. Die Begriff “Arbeitslosengeld 2” wurde ersetzt mit dem Begriff des Bürgergelds. Die Bürgergeld-Änderungen sind im SGB XII entsprechend festgehalten.

Welche Bürgergeld-Änderungen gab es 2024?

In den folgenden Abschnitten fassen wir alle Bürgergeld-Änderungen 2024 zusammen. Diese betreffen vor allem die Höhe des Bürgergelds wie auch die Freibeträge.

Erhöhung des Bezuges

Bürgergeld: Die Änderungen im Vergleich zu Hartz 4 sind vielfältig. Weiterhin sichert Ihnen das Bürgergeld in der Arbeitslosigkeit das Existenzminimum.
Bürgergeld: Die Änderungen im Vergleich zu Hartz 4 sind vielfältig. Weiterhin sichert Ihnen das Bürgergeld in der Arbeitslosigkeit das Existenzminimum.

Nach dem Wechsel von Hartz 4 zum Bürgergeld 2023 erfolgen nun erneut Bürgergeld-Veränderungen bzw. -Anpassungen. Die wichtigste aktuelle Änderung beim Bürgergeld betrifft den Regelsatz: Dieser ist seit dem 1.1.2024 um weitere 61 Euro gestiegen.  

Damit liegt der Regelbedarf für alleinlebende Menschen bei 563, für Paare bei 1.012 Euro im Monat. Zusätzlich werden vom Jobcenter Kosten für Miete und Heizung übernommen. Auch Familien mit Kindern betrifft die Änderung: Bürgergeld wird beim Antrag auch für die Kinder berücksichtigt. So erhalten Erziehungsberechtigte für ihre Kinder zwischen 39 und 51 Euro mehr, abhängig vom Alter des Kindes.

In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick zu der Veränderung des Bürgergeld-Regelsatzes:

Bedarfs­stufe Bürger­geld-EmpfängerRegel­satz 2024/2025
(in €)
1Alleinstehende, Alleinerziehende563
2Volljährige Partner506
3Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern451
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen451
4Jugendliche (14-17 Jahre)471
5Kinder (6-13 Jahre)390
6Kinder (0-5 Jahre)357

Warum gibt es Bürgergeld-Veränderungen?

Die Erhöhung des Bürgergeldes ist gekoppelt an gesetzliche Regelungen, wobei die Entwicklungen und Schwankungen von Löhnen gleichwohl wie Preise eines Jahres in Betracht gezogen werden. Bürgergeld-Veränderungen werden also keineswegs willkürlich festgelegt.

Geschuldet sind die höheren Beträge dementsprechend der Inflation – sie sollen die entstehenden höheren Ausgaben und Lebenshaltungskosten für Arbeitslose abdecken.

Welche Freibeträge gibt es?

Sie arbeiten und erhalten nebenbei Sozialleistungen? Beachten Sie, dass sich durch die Bürgergeld-Änderungen Freibeträge erhöht haben.
Sie arbeiten und erhalten nebenbei Sozialleistungen? Beachten Sie, dass sich durch die Bürgergeld-Änderungen Freibeträge erhöht haben.

Wer Bürgergeld erhält, kann sich dennoch etwas hinzuverdienen – bis zu einem gewissen Freibetrag wird das Geld nicht angerechnet. Alles, was Sie über den Freibetrag hinweg verdienen, wird Ihnen angerechnet und mindert Ihren Bezug.

Die Änderungen durch Bürgergeld betreffen 2024 die Freibeträge nur geringfügig. Der Grundfreibetrag beträgt weiterhin 100 Euro. Sie können also 100 Euro hinzuverdienen, ohne dass Ihr Bürgergeld geschmälert wird. Liegt Ihr hinzu verdientes Einkommen zwischen 101 und 520 Euro, werden hiervon 80 Prozent abgezogen. Angehoben wurde der Freibetrag für das Einkommen zwischen 521 und 1.000 Euro bereits im Juli 2023: Hier wurde der Freibetrag auf 30 % des Einkommens angehoben. Einen umfassenden Überblick gibt die folgende Tabelle:

EinkommensgrenzenFreibetrag beim BürgergeldFreibetrag bei Hartz IV
Bis 100 Euro100 %100 %
über 100 bis 520 Euro20 %20 %
über 520 bis 1.000 Euro30 %20 %
über 1.000 bis 1.200 Euro (bis 1.500 Euro bei minderjährigem Kind in Bedarfsgemeinschaft)10 %10 %

Ein weiterer Punkt der Bürgergeld-Veränderungen: Freibeträge für Schülerinnen und Schüler und Studierende wurden erhöht. Diese können einen Freibetrag bis zu 538 Euro geltend machen, ohne von Kürzungen betroffen zu sein.

Was ändert sich in Sachen Weiterbildung?

Wenn Sie sich weiterbilden möchten, während Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sich in Coachings unterstützen lassen. Außerdem haben Sie während Ihrer Weiterbildung Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, sofern die Weiterbildung auf einen Abschluss abzielt. Die Auszahlung von Weiterbilundsgeld kann bis zu drei Jahre erfolgen.

Auch das Besuchen von Maßnahmen kann mit einem Bürgergeld-Bonus von 75 Euro belohnt werden, wenn Sie die Maßnahme mindestens acht Wochen besuchen. Auszahlungen in diesem Bereich sind von Änderungen im Bürgergeld nicht betroffen.

Voraussetzungen: Wer profitiert von Neuerungen beim Bürgergeld?

Wer bereits Sozialleistungen bezieht oder 2024 beantragt, erhält durch die Bürgergeld-Neuerungen automatisch mehr Geld.
Wer bereits Sozialleistungen bezieht oder 2024 beantragt, erhält durch die Bürgergeld-Neuerungen automatisch mehr Geld.

Anspruch auf Bürgergeld und alle Änderungen hat laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wer arbeiten kann, seinen Lebensunterhalt jedoch nicht durch Einkommen, Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld finanzieren kann. Dies betrifft Menschen die

  • mindestens 15 Jahre alt sind
  • noch keinen Rentenanspruch haben
  • mindestens drei Stunden täglich arbeiten können
  • ihre Hilfebedürftigkeit nachweisen können

Auch als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin können Sie Anspruch auf Bürgergeld inkl. aller Bürgergeld-Veränderungen haben, sofern Ihr Einkommen nicht ausreicht. Sie können in diesem Fall Ihr Gehalt mit dem Bürgergeld aufstocken. 

Sie dürfen im ersten Jahr nach Ihrem Antrag ein Vermögen von bis zu 40.000 Euro besitzen. Falls Sie mit jemandem zusammen wohnen, sind als sogenanntes “Schonvermögen” für die Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft 15.000 Euro erlaubt. Das Vermögen sollte in der Karenzzeit als Rücklage dienen, damit Sie sich um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bemühen können.

Definition Bedarfsgemeinschaft: Auch wenn das Wort „Gemeinschaft“ auf mehrere Personen schließen lässt, ist eine alleinlebende Person, die einen Antrag auf Bürgergeld stellt, bereits eine Bedarfsgemeinschaft.

Lebt diese Person zudem mit anderen Menschen in wechselseitiger Verantwortung zusammen, werden diese ebenfalls Teil der Bedarfsgemeinschaft. Hierzu zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder -partnerinnen und Personen in eheähnlicher Gemeinschaft. Auch bei den Personen lebende Kinder unter 25 zählen hinzu, wobei Kindergeld oder Unterhalt als Einkommen des Kindes gewertet werden.

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Über den Autor

Tobias
Tobias

Mit seiner langjährigen Expertise in der Erstellung von fachspezifischen Texten, die auf fundiertem Wissen und umfassenden Recherchen basieren, liefert Tobias den Lesern stets echten Mehrwert. Er ist nun auch ein unterstützendes Mitglied der Redaktion von arbeitslosenselbsthilfe.org.

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