Das Wichtigste zum Urlaubsgeld in Kürze
Ja. Personen, die Bürgergeld beziehen, dürfen bis zu sechs Wochen lang verreisen. Ihre üblichen Bürgergeld-Leistungen erhalten sie jedoch nur für maximal 21 Tage. Zudem müssen sie die Ortsabwesenheit im Vorfeld beim Jobcenter beantragen.
Nein, Bürgergeld-Empfänger haben keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Möchten Sie als dennoch in den Urlaub fahren, müssen Sie das Geld dafür aus dem Bürgergeld-Regelsatz zusammensparen.
Was Bürgergeld-Beziehende in puncto Urlaubsgeld bedenken sollten, wenn sie einen Minijob ausüben, erfahren Sie hier.
Inhalt
Gibt’s vom Jobcenter einen Zuschuss für Reisen?
Ein Urlaub dient bekanntermaßen der Erholung: Einmal dem grauen Alltag entfliehen, das schöne Wetter genießen und die Seele baumeln lassen. Manche bevorzugen es, den ganzen Tag am Strand zu liegen, andere interessieren sich für Kunst und Kultur und wieder andere brauchen Action und Abwechslung im Aktivurlaub.
Ob eine Reise möglich ist und wie sie ausgestaltet werden kann, hängt aber maßgeblich vom Einkommen ab. In Deutschland wird schon seit geraumer Zeit diskutiert, ob ein Urlaub als Luxus zu werten ist oder ein Grundrecht darauf bestehen sollte.
Viele Betroffene – vor allem Familien – fragen sich, ob Bürgergeld-Empfänger Urlaubsgeld beantragen können, damit auch sie zumindest einmal im Jahr zur Erholung eine Reise antreten können. Dürfen Menschen beim Bezug von Bürgergeld überhaupt Urlaub machen, oder müssen sie immer für das Jobcenter ansprechbar sein? Diese und weitere Fragen rund um das Thema „Bürgergeld und Urlaubsgeld“ werden im folgenden Ratgeber beantwortet.
Urlaubsgeld bei Bürgergeld-Bezug: Gibt es das überhaupt?
Grundsätzlich haben auch Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, ein Anrecht auf Urlaub. Sie dürfen im Jahr bis zu sechs Wochen verreisen, wobei sie maximal 21 Tage – also drei Wochen lang – ihre herkömmlichen Bürgergeld-Leistungen erhalten.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Urlaub bzw. die Ortsabwesenheit im Vorhinein beim Jobcenter beantragt wird.
Es besteht jedoch kein Anspruch für Bürgergeld-Bezieher auf Urlaubsgeld. Zuschüsse oder ähnliches werden in der Regel, auch nicht auf Antrag, gewährt. Möchten Personen, die Leistungen vom Jobcenter erhalten, eine Reise unternehmen, so muss das Geld hierfür aus dem Regelsatz zusammengespart werden. Dieser enthält einen pauschalen Betrag für den Bereich „Erholung“.
Es gibt viele Menschen in Deutschland, die fordern, dass Bürgergeld-Empfänger Urlaubsgeld bekommen. So schlug zum Beispiel Katja Kipping, die frühere Vorsitzende der Partei DIE LINKE, in der Vergangenheit vor, dass Familien Urlaubsgutscheine erhalten sollten. Mit diesem Geld könnten dann beispielsweise Bahnfahrkarten gekauft werden.
Minijob: Findet für Bürgergeld-Empfänger beim Urlaubsgeld eine Anrechnung statt?
Bezieher von Bürgergeld-Leistungen haben die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung – auch Minijob genannt – nachzugehen. Die Einkünfte daraus werden auf den Regelsatz angerechnet. Allerdings hat jeder Minijobber einen Freibetrag von mindestens 100 Euro.
Wie verhält es sich nun aber, wenn der Arbeitgeber Urlaubsgeld für aufstockende Bürgergeld-Empfänger zahlt? Wird dieses in voller Höhe angerechnet? Zunächst lässt sich sagen, dass es sich bei dem Geld um eine sogenannte einmalige Einnahme handelt.
In der Vergangenheit haben es die Jobcenter meist so geregelt, dass bei Hartz-4-Empfängern das Urlaubsgeld auf sechs Monate aufgeteilt wurde.
Die Anrechnung fand dann jeweils teilweise statt. Über einen sechsmonatigen Zeitraum wurden demnach geringere Hartz-4-Leistungen und damit weniger Geld ausgezahlt.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil vom 24.04.2015 (Az.: B 4 AS 32/14 R) jedoch entschieden, dass diese Aufteilung rechtswidrig sei.
Ist das Urlaubsgeld so hoch, dass der sozialrechtliche Bedarf überschritten wird, darf der Betrag nur in dem Monat angerechnet werden, in dem er ausgezahlt wurde.
Das Bürgergeld-Empfängern ausbezahlte Urlaubsgeld kann nun also dazu führen, dass in diesem Monat überhaupt kein Anspruch auf staatliche Leistungen besteht. Das Geld, das nicht ausgegeben wird, geht dann im Folgemonat ins Vermögen des Betroffenen über.
Bürgergeld-Aufstocker dürfen in der Regel in den Urlaub fahren, ohne dass sie einen Antrag auf Ortsabwesenheit beim Jobcenter stellen müssen. Eine Absprache mit dem Arbeitgeber ist aber natürlich in jedem Fall nötig.