Bürgergeld unter 25 beziehen: Diese Leistungen erhalten Sie

Das Bürgergeld stellt die Grundsicherung für Arbeitslose dar. Verfügen die Eltern nicht über ein ausreichendes Einkommen, haben auch die Kinder einen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter. Es gibt unterschiedliche Regelsätze beim Bürgergeld für unter 25-Jährige. Wie hoch diese ausfallen und was Sie bei einem Auszug aus dem Elternhaus beachten müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste zum Bürgergeld für unter 25-Jährige

Kann man Bürgergeld unter 25 beantragen?

Ja! Es ist möglich, mit einem Alter unter 25 Jahren Bürgergeld zu beziehen. Wohnen Sie noch bei Ihren Eltern, so bilden Sie mit diesen eine Bedarfsgemeinschaft. Sind Sie unter 25 Jahren und wohnen nicht mehr bei den Eltern, so können Sie Bürgergeld für Alleinstehende oder als Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Partner beantragen, sofern Sie hilfebedürftig sind.

Wie viel Bürgergeld erhalten unter 25-Jährige?

Sind Sie alleinstehend und wohnen nicht mehr zuhause, so erhalten Sie einen monatlichen Regelsatz in Höhe von 563 Euro. Leben Sie mit Ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft, steht Ihnen ein Regelsatz von 451 Euro pro Monat zu.

Dürfen bei Bezug von Bürgergeld unter 25-Jährige eine eigene Wohnung haben?

Wollen Empfänger von Bürgergeld, die unter 25 Jahre alt sind, bei den Eltern ausziehen, so müssen triftige Gründe für den Auszug vorliegen. Welche das sein können, erfahren Sie hier.

Bürgergeld: Ein Antrag für unter 25-Jährige ist möglich

Können Sie Bürgergeld unter 25 Jahren beziehen und in einer eigenen Wohnung leben? Unser Ratgeber klärt diese Frage.
Können Sie Bürgergeld unter 25 Jahren beziehen und in einer eigenen Wohnung leben? Unser Ratgeber klärt diese Frage.

Jugendliche können bereits ab dem 15. Lebensjahr einen Antrag auf Bürgergeld stellen, sofern die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können, weil diese zum Beispiel selbst Bürgergeld-Empfänger sind.

Wohnt das Kind dann bei den Eltern, ist es ein Teil der Bedarfsgemeinschaft und erhält entweder einen monatlichen Regelsatz von 471 Euro (Alter zwischen 14 und 17 Jahren) oder 451 Euro (ab 18 Jahren).

Es ist aber auch möglich, dass Sie Bürgergeld unter 25 Jahren beziehen können, wenn Sie schon eine eigene Wohnung haben, welche Sie durch eine Arbeit finanziert haben. Verlieren Sie den Job und haben dann einen Anspruch auf Bürgergeld, besteht in aller Regel ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft und Sie erhalten den Regelsatz für Alleinstehende in Höhe von 563 Euro.

Gut zu wissen: Gerade in der Altersgruppe der unter 25-Jährigen wird sich das Jobcenter intensiv bemühen, die Leistungsempfänger in eine Arbeit bzw. eine Ausbildung zu bringen. Lehnen Sie entsprechende Maßnahmen oder eine zumutbare Arbeit ab, drohen Bürgergeld-Sanktionen in Form von Regelsatzkürzungen.

Bürgergeld-Rechner für unter 25-Jährige

Mit unserem Bürgergeld-Rechner können Sie ermitteln, welcher Regelsatz Ihnen monatlich vom Jobcenter zusteht:

© by brutto-netto-rechner.info

Dürfen Sie bei Bezug von Bürgergeld unter 25 Jahren bei den Eltern ausziehen?

Bezug von Bürgergeld beenden: Eine Ausbildung für unter 25-Jährige wird vom Jobcenter angestrebt.
Bezug von Bürgergeld beenden: Eine Ausbildung für unter 25-Jährige wird vom Jobcenter angestrebt.

Eine Besonderheit beim Bezug von Bürgergeld für unter 25-Jährige gibt es auch in Bezug auf die Wohnung.

Grundsätzlich müssen Kinder bei den Eltern wohnen bleiben, sofern keine triftigen Gründe für einen Umzug sprechen.

§ 22 Absatz 5 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert, wann solche Gründe vorliegen:

Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

[…]

Ziehen Sie also ohne erforderliche Erlaubnis vom Jobcenter zuhause aus, werden die Kosten der Unterkunft nicht anerkannt. Sie müssten in diesem Fall selbst für die Miete und die Heizkosten aufkommen und können auch kein Darlehen für die Mietkaution beantragen.

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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