Bessere Qualifikationsmöglichkeiten zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt – das ist ein politisches Versprechen, das mit dem Bürgergeld einherging. Eine Umschulung oder Weiterbildung wird deshalb jetzt belohnt. Welche Zuschüsse es für Bürgergeld-Empfänger gibt, wenn sie an bestimmten Maßnahmen teilnehmen, erfahren Sie auf dieser Seite.
FAQ: Als Bürgergeld-Empfänger eine Umschulung machen
Arbeitssuchende erhalten einen monatlichen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro, sofern sie an einer mindestens achtwöchigen Weiterbildung teilnehmen, die dabei unterstützt, langfristig auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Bei Umschulung steht dieser Bonus Bürgergeld-Beziehenden also zu.
Nein. Erhalten Sie im Bürgergeld-Bezug bei Umschulung eine Prämie, bleibt die bei der Berechnung Ihres Anspruches unberücksichtigt. Welche Zuschüsse oder Boni es gibt, erfahren Sie hier.
Nehmen Sie an einer Maßnahme zum Wiedereinstieg in das Arbeitsleben teil, kommt das Jobcenter für anfallende Kosten auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kosten aufseiten des Bildungsträgers anfallen oder es sich um Zuschüsse für den Bürgergeld-Empfänger handelt. Das Jobcenter zahlt.
Inhalt
Berufliche Möglichkeiten: Interessen bei Umschulung von Belang
Beim Bürgergeld geht es nicht mehr länger darum, die Beziehenden um jeden Preis in eine Beschäftigung zu vermitteln. Vielmehr finden jetzt die Fähigkeiten und Interessen eines jeden einzelnen Beachtung. Damit soll der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nachhaltig gestärkt werden.
Der Gesetzgeber schafft zudem Anreize in Form von Boni und Weiterbildungsgeld.
Bürgergeld und Umschulung: So viel Geld gibt’s extra
Leistungsbeziehende, die sich weiterbilden, werden vom Jobcenter gefördert. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich
- Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich, plus zusätzlicher Prämie bei Abschluss
Wichtig dabei: Das zusätzliche Geld bleibt anrechnungsfrei. Der Anspruch auf Bürgergeld schmälert sich also nicht. Die Prämien sind als Belohnung zu verstehen.
Was aber müssen Bürgergeld-Empfänger tun, um von den Angeboten zu profitieren?
Angebote vom Jobcenter: Das sind Ihre Möglichkeiten
Mit dem Bürgergeld wurden unterschiedliche Angebote eingeführt, die darauf abzielen, bestehende Kompetenzen und Interessen aus- oder weiterzubilden. Dazu zählen:
- Weiterbildung: Bürgergeld-Bezug und Umschulung beschert 150 Euro mehr im Monat. Das Angebot richtet sich an diejenigen, die einen Berufsabschluss durch Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten. Bei erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme winkt eine zusätzliche Prämie.
- Maßnahme zur nachhaltigen Integration: Der Wille, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, wird ebenso belohnt – auch wenn am Ende kein Berufsabschluss o.ä. steht. 75 Euro gibt es für die Teilnahme an einer Maßnahme, die die Job-Chancen langfristig verbessert. Eine Dauer von mindestens acht Wochen ist dabei Voraussetzung.
Beim Bürgergeld reicht eine Umschulung allein mitunter nicht aus. Deshalb macht der Gesetzgeber weitere Zugeständnisse. So räumt er Arbeitswilligen, die in gewissen Bereichen Nachholbedarf haben, Zeit zum Lernen bzw. für den Erwerb von Kenntnissen ein – ohne dass Leistungskürzungen zu befürchten sind.
Dabei rücken auch die Grundkompetenzen in den Fokus: Lese-, Mathe- oder IT-Kenntnisse können beim Bürgergeld außerhalb einer Umschulung ausgeweitet werden.
Abseits vom Bürgergeld: Umschulung und Weiterbildung
Auch unabhängig vom Bürgergeld gibt es für Leistungsbeziehende Möglichkeiten, sich für den Arbeitsmarkt in Form zu bringen. Ein Beispiel stellt der Bildungsgutschein dar.
Der Bildungsgutschein ermöglicht die kostenlose Teilnahme an Weiterbildungen in unterschiedlichen Bereichen. Die Angebote reichen von Berufen in der IT, Wirtschaft, Tourismus und vielen anderen Branchen.
Wer sich um einen Bildungsgutschein bemüht und eine für sich passende Maßnahme findet, profitiert auch vom Weiterbildungsgeld oder dem Bürgergeld-Bonus. Immerhin muss der Gutschein beim Jobcenter beantragt werden. Nach schriftlicher Genehmigung bleiben drei Monate Zeit, um sich zu einer Maßnahme anzumelden und damit den Gutschein einzulösen.