Das Wichtigste zu Bürgergeld trotz Knast in Kürze
Müssen Sie in den Knast, wird Bürgergeld in der Regel nicht gezahlt. Während des Gefängnisaufenthalts besteht somit kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Anschließend kann Bürgergeld allerdings wieder bezogen werden.
Sitzen Sie nicht länger als sechs Monate ein, kann das Jobcenter auf Antrag die angemessenen Mietkosten übernehmen.
In diesem Fall ist das Jobcenter zu keinerlei Zahlung verpflichtet, da der Betroffene die Haft durch die Verweigerung von Bußgeldzahlungen selbst verursacht hat.
Inhalt
Sozialleistungen trotz Gefängnisaufenthalt?
Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, im Gefängnis sitzen zu müssen. Dazu zählen beispielsweise Straftaten wie Betrug, Diebstahl oder Totschlag. Aber auch kleinere Delikte wie eine nicht bezahlte Geldstrafe können dazu führen, dass Sie mehrere Wochen oder Monate im Knast ausharren müssen.
Aber haben Bürgergeld-Empfänger während dieser Zeit überhaupt einen Anspruch auf Leistungen? Kann Bürgergeld trotz Knast bezogen werden? Wann übernimmt das Jobcenter die angemessenen Mietkosten für die Wohnung? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Wird bei einem Aufenthalt im Knast trotzdem Bürgergeld gezahlt?
Eine Freiheitsstrafe wird in der Regel verhängt, wenn eine Straftat begangen wurde. Die Dauer beträgt zwischen einem Monat und maximal 15 Jahren. Aber ein Aufenthalt im Gefängnis ist auch aus anderen Gründen möglich. Beispielsweise kann die Untersuchungshaft vor dem Gerichtsprozess dazu führen, dass Betroffene bis zu sechs Monate einsitzen müssen.
Laut dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) können Behörden auch eine Erzwingungshaft anordnen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Haftstrafe, sondern um ein Beugemittel. Die Erzwingungshaft wird z. B. angeordnet, wenn der Betroffene eine Geldbuße nicht zahlt.
Betroffene, die für mehrere Wochen, Monate oder gar Jahre ins Gefängnis müssen, verlieren in der Regel Ihren Job dadurch. Wie können dann aber laufende Kosten wie Miete, Strom, Verträge usw. beglichen werden? Und erhalten Bedürftige auch weiterhin Bürgergeld trotz Aufenthalts im Knast?
Geklagt hatte ein Leistungsberechtigter, da er sich weigerte eine verhängte Geldstrafe zu zahlen und aus diesem Grund drei Monate ins Gefängnis musste. Das zuständige Jobcenter strich ihm Bürgergeld trotz Aufenthalt im Knast. Auch die Mietkosten wurden von der Behörde nicht mehr übernommen. Die Klage wies das Bundessozialgericht ab und gab dem Jobcenter Recht, da er die Haftstrafe selbst verursacht hat.
Wann übernimmt das Jobcenter beim Knastaufenthalt die Mietkosten?
Grundsätzlich haben Leistungsberechtigte keinen Anspruch auf Bürgergeld trotz Knast. Leistungen vom Jobcenter werden während des Gefängnisaufenthalts komplett gestrichen. Nach Absitzen der Haft, kann ein Anspruch auf Bürgergeld wieder bestehen. In diesem Fall führt das Jobcenter die Zahlungen fort.
Anders sieht das Ganze allerdings bei der Miete aus. Beziehen Sie bereits vor dem Haftaufenthalt Bürgergeld, können die Mietzahlungen auch während der Haft von der zuständigen Behörde übernommen werden. Wichtig ist, dass Sie schnellstmöglich einen entsprechenden Antrag stellen und das Jobcenter über die Haftstrafe informieren.
Auch wenn Sie zuvor keine Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt haben, kann Ihnen Bürgergeld trotz Knast zustehen. Auch hier kann sich ein Antrag auf Übernahme der Mietkosten beim zuständigen Jobcenter lohnen.
Hierbei können allerdings je nach Einzelfall auch andere Entscheidungen vom Jobcenter getroffen werden. Ein Antrag kann sich also in jedem Fall lohnen. Dauert Ihr Gefängnisaufenthalt länger als sechs Monate, sollten Sie entweder Ihre Wohnung kündigen und die Möbel einlagern lassen oder Freunde bzw. Verwandte bitten, die Mietkosten für Sie zu übernehmen, sodass Sie nach der Haftentlassung nicht vor einem Berg Schulden sitzen.
mal eine frage mein ex mann wurde verhaftet haben ihn am Arbeitsplatz fest genommen ,3 Jahre 6 Monate kann er einen antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen denn das würde ihm ja zustehen auch Gefängnis oder nicht?
Mein Partner ist im offenen Vollzug. voraussichtliche Entlassung Juni 2023. Durch 2 Hüftoperationen konnte er im letzten Jahr nicht arbeiten. Hat aber bis November 2022 ALG I bekommen, weil er vorher für die Justiz gearbeitet hat.
Ursprünglich wollte er jetzt im Februar eine Arbeit beginnen. Hat sich aber im Januar 2023 kompliziert den Fuß gebrochen. Ausfall mindestens 6 Monate.
Welche Möglichkeiten gibt es, finanzielle Hilfe für ihn zu bekommen. Wir sind so verzweifelt. Ich selbst bekomme durch Rente und Arbeit auch nur knapp 1000 Euro.
Über eine Antwort würden wir uns freuen
Guten Abend,
Eine bekannte musste vor ein paar Tagen ins Gefängnis für 11 Monate, da sie ihre Sozialstunden nicht abgearbeitet hat.
Sie hat 3Kinder von 3 verschiedenen Vätern. Vorerst ist der Vater von dem 1 geboren kind jetzt da sozusagen eingezogen, allerdings hat er selber eine andere Wohnung die er nicht aufgeben will.
Weiß jemand wie es jetzt um die Wohnung steht? Sie hatte vorher schon einiges an Mietschulden angesammelt. Wird jetzt die Mietkosten weiterhin vom Amt bezahlt? Habe gelesen das sie nur bei max 6 Monaten dies übernehmen und sie hat aber 11 Monat bekommen? Und habe 1 Fall gefunden wo ein Mann 3 Monate ins Gefängnis musste und das Amt es trotzdem nicht übernommen hat. Er hat sogar dagegen geklagt gehabt und vor Gericht verloren gehabt. Die Begründung war: er hat die Haftstrafe selbst verursacht gehabt da er eine Geldstrafe bekommen hat und diese nicht bezahlt hat. Das gleiche wäre ja bei ihr auch. Sie hat Sozialstunden bekommen und durch Faulheit nicht gemacht. Also hat sie ebenfalls die Haftstrafe selbst verursacht!!
Und meine Frage was passiert mit den Kindern? Die Person die derzeit aufpasst ist nur der Vater von dem ersten kind. Für die anderen 2Kinder hat er ja keine rechte. Die Familie von ihr wohnt zwar nur ein Paar meter entfernt allerdings berufstätig bzw die Mutter von ihr ist sehr krank und kann keine längere Zeit die Kinder versorgen.
Liebe Grüße
Hallo,wenn wir -eine Familie-papa -mama und 2 Kinder zusammen leben und alg2 beziehen und mein Partner muss ins gefängnis für länger als 6monate. Muss ich für diesen Zeitraum dann mit meinen Kindern in eine kleinere und günstigere Wohnung ziehen?lg
Hallo
auf welcher Rechtsgrundlage beruht der Antrag bei Haft, auf Übernahme der Mietkosten beim jobcenter also SGB II ?
Ich kenne das nur im SGB XII ?
Wer muss diesen Antrag auf Mietfortzahlung während des Knastaufenthalts stellen – der Vermieter oder der Leistungsempfänger (Mieter)?
Hallo,
den Antrag müssen Sie in der Regel selbst stellen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org