Kriege, Inflation und allgemeine Preissteigerungen: Die Kosten für den Lebensunterhalt steigen in Deutschland konstant an. So kann es vorkommen, dass einige Menschen trotz einer festen Arbeitsstelle den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können. Wann es dann möglich ist, Bürgergeld trotz Arbeit zu beziehen, erfahren Sie ausführlich in unserem Ratgeber.
Das Wichtigste zum Thema „Bürgergeld beziehen und arbeiten gehen“
Es kann durchaus sein, dass ein Anspruch auf Bürgergeld trotz Arbeit besteht. Das ist dann der Fall, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Allerdings müssen Sie dann erst einmal vorrangige Leistungen, wie Eltern- oder Kindergeld beziehen, bevor Sie sich an das Jobcenter wenden können.
Reicht das Einkommen zum Leben nicht aus, können Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden und einen Antrag auf Bürgergeld auch mit Arbeit stellen. Dazu müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und ihr gesamtes Einkommen sowie etwaige vorhandene Vermögenswerte angeben.
Grundsätzlich gilt beim Bezug von Bürgergeld ein Freibetrag von 100 Euro. Zudem bleiben bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro pro Monat 30 Prozent anrechnungsfrei.
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Wann Sie Bürgergeld trotz Arbeit erhalten können
Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer durch ihren Job den eigenen Lebensunterhalt finanzieren können. Allerdings klappt das meist nur, wenn diese auch einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
Wer alleinerziehend oder gesundheitlich eingeschränkt ist, kann oft nicht 40 Stunden in der Woche arbeiten. Auch Einkünfte aus einem Minijob reichen in aller Regel nicht aus, um die Lebenskosten in vollem Umfang zu decken.
Daher ist es durchaus möglich, Bürgergeld zu beziehen, wenn Sie einer Arbeit nachgehen. Umgangssprachlich werden Menschen, die einen Job haben, aber trotzdem auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind, Aufstocker genannt.
Das gilt sowohl für Arbeitnehmer in Festanstellung als auch für Selbstständige. Bevor Sie allerdings Bürgergeld erhalten können, müssen Sie vorrangige Leistungen in Anspruch nehmen, sofern ein Anspruch auf diese besteht. Das sind zum Beispiel:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Renten
- Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
Wichtig: Doch auch mit diesen finanziellen Hilfen kann es passieren, dass Sie einen Anspruch auf Bürgergeld trotz einem Job haben. Es kann sich also im Zweifel lohnen, die Leistungen vom Jobcenter erst einmal zu beantragen, auch wenn Sie nicht sicher sind, dass auch tatsächlich ein Anspruch besteht.
So beantragen Sie das Bürgergeld für Arbeitende
Wollen Sie einen Antrag auf Bürgergeld trotz Arbeit stellen, haben Sie dazu zwei Möglichkeiten: Sie können beim zuständigen Jobcenter persönlich vorstellig werden und den Antrag mit einem Sachbearbeiter durchgehen.
Wenn Sie keinen persönlichen Austausch wünschen und die Beantragung auf eigene Faust in Angriff nehmen wollen, können Sie dies über das Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit erledigen. Dort müssen Sie lediglich ein Benutzerprofil anlegen und können die gesamte Beantragung online vornehmen.
Damit das Jobcenter prüfen kann, ob das Bürgergeld auch für Sie als Arbeiter in Betracht kommt, müssen Sie unterschiedliche Nachweise erbringen bzw. hochladen. Dazu gehören vor allem:
- Personalausweis als Nachweis für die Persönlichen Angaben
- Kontoauszüge der vergangenen drei Monate und Lohnbescheinigungen als Nachweise über das Einkommen
- Mietvertrag sowie die Heiz- und Nebenkostenabrechnung als Nachweise für die Kosten der Unterkunft
Gut zu wissen: Leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft, so sind auch das Einkommen und die Vermögenswerte aller Mitglieder der Gemeinschaft entscheidend um zu bestimmen, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter zusätzlich zu Ihrer Arbeit haben.
Arbeiten und Bürgergeld beziehen: Freibeträge für einen Mini-Job
Haben Sie einen Minijob sind Sie in aller Regel auf Bürgergeld trotz Arbeit angewiesen. Das Einkommen aus einer Beschäftigung wird stets auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet. Damit sich Arbeit aber auch lohnt, gibt es Freibeträge.
Für jeden Bürgergeld-Empfänger gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat. Ein Einkommen in dieser Höhe wird nicht auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet. Seit Juli 2023 gelten zudem die nachfolgenden Vorgaben bezüglich der Freibeträge aufs Einkommen:
- Bei einem monatlichen Verdienst zwischen 520 und 1.00 Euro bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei.
- Es gilt ein Freibetrag von 3.000 Euro pro Kalenderjahr für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.
- Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Einkünfte aus einem Ferienjob erzielen, findet keine Anrechnung auf die Bürgergeld-Leistungen statt.