Das Wichtigste zu Bürgergeld in Teilzeit
Grundsätzlich dürfen Sie natürlich auch arbeiten, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Umgekehrt kann auch ein Bürgergeld-Anspruch bestehen, obwohl Sie momentan einer Beschäftigung nachgehen. In beiden Fällen gibt es aber Bedingungen, die erfüllt sein müssen.
Bürgergeld-Empfänger dürfen einen Grundfreibetrag von 100 Euro anrechnungsfrei verdienen. Bei einem Verdienst zwischen 100 und 520 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei. Zwischen 520 und 1000 Euro können Sie 30 Prozent ohne Anrechnung behalten.
Dies ist klar zu bejahen, da Sie durch die Freibeträge stets mehr Geld erhalten, als wenn Sie neben dem Bezug des Bürgergelds nicht arbeiten würden.
Inhalt
- Das Wichtigste zu Bürgergeld in Teilzeit
- Unter welchen Voraussetzungen können Sie Bürgergeld trotz Teilzeitjob beantragen?
- Wie berechnet sich die Höhe des Bürgergelds?
- Arbeiten in Teilzeit: Ist ein Aufstocken durch Bürgergeld möglich?
- Was ist noch wichtig, wenn Sie Bürgergeld in Teilzeit beantragen möchten?
Unter welchen Voraussetzungen können Sie Bürgergeld trotz Teilzeitjob beantragen?
Personen, die arbeitslos, aber erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten. Um die Leistung vom Jobcenter beziehen zu können, müssen Sie zudem folgende Kriterien erfüllen:
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- Alter zwischen 15 und 67 Jahren
- Fähigkeit, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten
- Unfähigkeit, den Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten
Die grundsätzlichen Anforderungen sind leicht verständlich und vielen Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, bekannt. Wenn Sie nun zusätzlich einen Teilzeitjob zum Bürgergeld ausüben möchten, gibt es weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Grundsätzlich gilt: Ihr Einkommen aus dem Teilzeitjob wird auf das Bürgergeld angerechnet.
Die Arbeit kann sich aber trotzdem lohnen, da darüber hinaus gewisse Freibeträge gelten. Wie diese genau berechnet werden erfahren Sie im nächsten Kapitel. Die Meldepflicht für Bürgergeld-Empfänger mit Teilzeitjob ist wichtig und muss beachtet werden.
Jede Aufnahme einer Erwerbstätigkeit müssen Sie dem Jobcenter melden. Dies gilt auch für Änderungen in Ihrem Einkommen oder Ihrer Arbeitszeit. Selbstverständlich erlischt der Anspruch auf das Bürgergeld in Teilzeit, wenn die Hilfebedürftigkeit aufgrund Ihrer Arbeit nicht mehr gegeben ist.
Wie berechnet sich die Höhe des Bürgergelds?
Die Höhe vom Bürgergeld richtet sich zunächst nach dem Regelbedarf. Dieser ist ein pauschalisierter Betrag, der diverse Lebenshaltungskosten decken soll. In diesem sind auch Bedürfnisse des täglichen Lebens und die Teilnahme am kulturellen Leben enthalten.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie die aktuellen Bürgergeld-Regelsätze entnehmen (Diese gelten nur, wenn Sie neben dem Bezug von Bürgergeld keinen Teilzeit-Job ausüben):
Bedarfsstufe Bürgergeld-Empfänger | Regelsatz 2024/2025 (in €) | |
---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 |
2 | Volljährige Partner | 506 |
3 | Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 451 |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 451 | |
4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 |
5 | Kinder (6-13 Jahre) | 390 |
6 | Kinder (0-5 Jahre) | 357 |
Wie viel Bürgergeld bekommt man, wenn man in Teilzeit arbeitet?
Wenn Sie Teilzeit arbeiten und Bürgergeld beantragen, wird das Einkommen auf die Leistungen angerechnet. Hierbei gelten aber gewisse Freibeträge:
Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei, das heißt, diese bekommen Sie zusätzlich zum Bürgergeld. Für Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei, und für den Teil des Einkommens zwischen 520 und 1.000 Euro sind 30 Prozent anrechnungsfrei.
Wie viel zieht das Jobcenter bei einem Teilzeit-Job ab?
Die genannten Freibeträge beeinflussen, wie viel Geld Sie vom Jobcenter als Bürgergeld-Empfänger trotz Teilzeit-Job erhalten. Das Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen wieder in eine Ganztagesarbeit zurückzuführen. Die Regelungen und Freibeträge dienen demnach nicht generell dem Zwecke eines Abzuges, sondern sollen Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit bieten.
Dennoch möchten wir Ihnen hier eine beispielhafte Rechnung zeigen, bei welcher der Leistungsempfänger 300 Euro aus einer Teilzeit-Beschäftigung erhält:
- Die ersten 100 Euro des Einkommens sind anrechnungsfrei.
- Von den restlichen 200 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei. Das sind 40 Euro.
- Der Freibetrag beträgt also 140 Euro.
- Somit werden nicht die gesamten 300 Euro von den Bürgergeld-Leistungen abgezogen, sondern lediglich 160 Euro (300 Euro – 140 Euro).
Arbeiten in Teilzeit: Ist ein Aufstocken durch Bürgergeld möglich?
Ein Aufstocken mit Bürgergeld bei Teilzeitarbeiten ist möglich. Wenn das Einkommen aus der Teilzeitarbeit nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, können Sie das Bürgergeld als ergänzende Leistung beantragen.
Wichtig: Nicht nur Einkünfte aus einem Nebenjob sind Einkommen. Angerechnet bei der Ermittlung des Aufstockungsbetrags werden auch Kindergeld, Unterhaltszahlungen und Elterngeld.
Was ist noch wichtig, wenn Sie Bürgergeld in Teilzeit beantragen möchten?
Bei dem Antrag auf Bürgergeld bei Teilzeit gibt es noch einige interessante Punkte zu beachten. Vor allem bei Selbstständigen oder Menschen, die Bürgergeld im Teilzeitstudium beantragen möchten, tun sich viele Fragen auf.
Was gibt es bei Schülern bezüglich Bürgergeld zu beachten?
Schüler können in Teilzeit arbeiten und Bürgergeld weiterhin erhalten. In 2024 können sie 538 Euro durch einen Nebenjob dazuverdienen und dieses vollständig behalten, ohne dass das Bürgergeld wegen des Teilzeit-Jobs gekürzt wird. Des Weiteren werden Einnahmen aus Ferienjobs nicht angerechnet.
Gibt es Bürgergeld im Teilzeitstudium?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Studierende dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und somit keinen Anspruch auf die Bürgergeld-Leistungen haben. Bei einem Teilzeitstudium kann das aber anders sein, da § 7 Abs. 5 Sozialgesetzbuch II (SGB II) hier eventuell nicht mehr greift. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass das Studium mit der Arbeitssuche und einer eventuellen Berufstätigkeit vereinbar ist. In solchen Fällen ist es möglich, Bürgergeld zu erhalten.
Selbständigkeit und Bürgergeld-Bezug: Geht das?
Auch Selbstständige können einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Die selbstständige Tätigkeit muss deswegen nicht aufgegeben werden. Die grundsätzliche Bedingung ist, ähnlich wie beim Bezug von Bürgergeld in Teilzeit, dass Ihre Gewinne und Ihr Vermögen Ihren Gesamtbedarf nicht decken.