Bürgergeld-Tabelle 2024 / 2025
Bedarfsstufe Bürgergeld-Empfänger | Regelsatz 2024/2025 (in €) | |
---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 |
2 | Volljährige Partner | 506 |
3 | Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 451 |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 451 | |
4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 |
5 | Kinder (6-13 Jahre) | 390 |
6 | Kinder (0-5 Jahre) | 357 |
Durch die Einführung vom Bürgergeld sollten die Sozialleistungen für Menschen, die eine Arbeit suchen, optimiert werden. Das ging auch mit einer Erhöhung der Ansprüche gegenüber dem Jobcenter einher. Wie viel steht Ihnen monatlich zu? Wie groß darf eine Wohnung für Leistungsempfänger sein? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und liefert Ihnen zu den einzelnen Leistungen für Empfänger von Bürgergeld eine Tabelle.
Das Wichtigste zur Bürgergeld-Tabelle
Es gibt eine feste Bürgergeld-Tabelle mit Regelsätzen für die einzelnen Bedarfsgruppen. So erhalten alleinstehende Leistungsempfänger 563 Euro pro Monat, sofern kein Einkommen berücksichtigt wird. Hier können Sie die Regelsätze für Bedarfsgemeinschaften und Kinder bzw. Jugendliche einsehen.
Um zu ermitteln, wie viel Bürgergeld Ihnen zusteht, prüft das Jobcenter, ob Sie über Einkommen verfügen, welches auf die Leistungen angerechnet werden kann. Ist das nicht der Fall, so gilt für Sie der Bürgergeld-Regelsatz gemäß Tabelle.
Neben den monatlichen Regelsätzen haben Bürgergeld-Empfänger auch einen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft, sofern diese angemessen sind. Die Angemessenheit hängt von der Anzahl der Haushaltsbewohner, dem örtlichen Mietspiegel sowie der Wohnungsgröße ab. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhalt
Tabelle: Was Bürgergeld-Empfängern an Leistungen zusteht
Um Bürgergeld vom Jobcenter erhalten zu können, müssen die potenziellen Leistungsempfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren können.
Bestehen keinerlei Einkünfte, die angerechnet werden können und hat der Antragsteller auch kein verwertbares Vermögen, so steht ihm der monatliche Regelsatz in voller Höhe zu. Dieser wird für die einzelnen Bedarfsgruppen errechnet.
Leben Sie beispielsweise in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten Sie geringere monatliche Bezüge als Alleinstehende. Unsere Tabelle für Bürgergeld-Beziehende zu Beginn des Ratgebers zeigt Ihnen den Regelsatz, der Ihnen aktuell zusteht.
Zusätzliche Bürgergeld-Leistungen: Mehrbedarf für Alleinerziehende als Tabelle zusammengefasst
Neben den Regelsätzen sieht § 21 Sozialgesetzbuch II (SGB II) noch einige zusätzliche Leistungen vor. Ist eine Bürgergeld-Empfängerin zum Beispiel Schwanger, so steht ihr ab der 12. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des Regelsatzes zu.
Auch in den folgenden Fällen kann ein Mehrbedarf anerkannt werden:
- Bei erwerbsfähige Leistungsempfänger mit Behinderung (35 Prozent)
- Bei Leistungsempfängern, die aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind (je nach Bedarf)
- Bei dezentraler Warmwasserversorgung (gestaffelter Mehrbedarf)
Zudem haben auch Alleinerziehende Eltern einen Anspruch auf zusätzliche Leistung bei Bezug von Bürgergeld. Unsere Tabelle fasst Ihnen die jeweiligen Prozentsätze zusammen:
Kinder | Mehrbedarf in Prozent |
---|---|
1 Kind unter 7 | 36 |
1 Kind über 7 | 12 |
2 oder 3 Kinder unter 16 | 36 |
2 Kinder über 16 | 24 |
4 Kinder | 48 |
ab 5 Kindern | 60 |
Bei Bezug von Bürgergeld angemessene Miete (Tabelle)
Die Regelsätze und Mehrbedarfe reichen nicht aus, um die Kosten der Unterkunft zu decken. Diese werden vom Jobcenter separat übernommen. Dabei gibt es deutschlandweit unterschiedliche Richtwerte bezüglich einer angemessenen Miete.
Diese hängt nämlich maßgeblich davon ab, wie viele Menschen im Haushalt wohnen und wie hoch der örtliche Mietspiegel ist. In den nachfolgenden Ratgebern können Sie als Empfänger von Bürgergeld die zulässigen Wohnungskosten der Tabelle im Text entnehmen.
Zudem gibt es auch Richtwerte bezüglich der zulässigen Wohnungsgröße. Allerdings kann von diesen auch im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Miete im Rahmen bleibt und es keine anderen Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt gibt.
Nachfolgend die für Bürgergeld-Empfänger zulässige Wohnungsgröße als Tabelle:
Haushaltsbewohner | Wohnungsgröße |
---|---|
1 | 25 – 50 m² |
2 | bis 60 m² oder 2 Räume |
3 | bis 75 m² oder 3 Räume |
4 | bis 90 m² oder 4 Räume |
Je weitere Person | zzgl. 15 m² oder 1 Raum |