Bürgergeld für Studenten: Wann auch Studenten Anspruch haben

Das Wichtigste zum Bürgergeld für Studenten

Können Studenten Bürgergeld bekommen?

BAföG ist eine vorrangige Leistung gegenüber dem Bürgergeld und muss immer zuerst beantragt werden. Erst, wenn der Bezug von BAföG nicht möglich ist, kommt Bürgergeld für Studenten in Betracht. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese liegen vor allem dann vor, wenn durch Krankheit oder Geburt eines Kindes besondere Härtefälle entstehen. Eine Auflistung der Ausnahmefälle finden Sie hier

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? 

Grundsätzlich haben Bürger Anspruch auf Bürgergeld, die vier wichtige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Bedürftigkeit, eine grundsätzliche Erwerbsfähigkeit, ein Mindestalter von 15 Jahren und ein deutscher Wohnsitz.

Wird BAföG auf das Bürgergeld angerechnet?

Wird das Bürgergeld zur Überbrückung als Darlehen gewährt, wird es in voller Höhe auf den BAföG-Anspruch angerechnet. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.

Studenten in Not: Auch für sie gibt es Bürgergeld

Bürgergeld ist auch für Studenten möglich, etwa wenn ein besonderer Härtefall vorliegt.
Bürgergeld ist auch für Studenten möglich, etwa wenn ein besonderer Härtefall vorliegt.

Bürgergeld ist eine Sozialleistung für Menschen, die arbeitsuchend sind. Studenten zählen da grundsätzlich nicht zur Zielgruppe – außer in bestimmten Ausnahmefällen

Bevor Sie Bürgergeld beantragen können, müssen Sie zunächst vorrangige Leistungen in Anspruch nehmen. Oftmals kann der Bezug der vorrangigen Leistungen bereits die finanzielle Schieflage ausreichend abmildern. Bürgergeld ist daher als “ultima ratio” anzusehen.

Zur Liste der vorrangigen Leistungen gehört auch das BAföG. Doch nicht alle Studenten sind BAföG-berechtigt. Daher drängt sich die Frage auf: „Wann gibt es Bürgergeld auch für Studenten ohne BAföG-Anspruch?“

Ausnahmen: Wann kriegen Studenten Bürgergeld?

Studierende, die noch bei ihren Eltern wohnen, können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 7 Absatz 6 Nr. 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II) Bürgergeld eine Aufstockung zum BAföG erhalten. Weitere Ausnahmen werden im Folgenden erläutert.

Außergewöhnliche Härte

Bürgergeld können Studenten im Härtefall als Darlehen erhalten.
Bürgergeld können Studenten im Härtefall als Darlehen erhalten.

Ein außergewöhnlicher Härtefall liegt etwa dann vor, wenn durch eine verzögerte BAföG-Auszahlung zu Studienbeginn die gesamte Ausbildung gefährdet ist. Auch bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen liegt ein Härtefall vor, wenn Studierende dies nicht durch einen Nebenjob ausgleichen können, weil sie krank sind oder Kinder erziehen müssen. In diesem Fall wird für Studierende das Bürgergeld als Darlehen ausgezahlt. Sozialleistungen, die als Darlehen gewährt wurden, werden in voller Höhe auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Wurde die Förderungshöchstdauer im Sinne des BAföG aufgrund der Geburt eines Kindes oder einer Krankheit überschritten, liegt auch ein Härtefall vor. 

Studenten können statt Bürgergeld “Hilfe zum Lebensunterhalt” beantragen, wenn aufgrund einer langen Krankheit oder Behinderung keine Erwerbsfähigkeit gegeben ist.

Kinder von Studenten haben Anspruch

Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Studenten Anspruch auf Bürgergeld.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Studenten Anspruch auf Bürgergeld.

Das BAföG sieht keine Zahlungen für die Kinder von Studenten vor. Daher können Studenten Bürgergeld für ihre Kinder beantragen. Kinder haben Anspruch auf einen altersbedingten Regelsatz und auf die anteilige Erstattung der Kosten für Ihre Unterkunft

Der Anspruch für Kinder ist allerdings wie bei Erwachsenen an die Grundvoraussetzung der Bedürftigkeit gekoppelt. Auch das Kindergeld wird auf das Bürgergeld angerechnet. Beachten Sie auch hier, dass es einige vorrangige Leistungen gibt, die vor dem Bezug von Bürgergeld von Studenten beantragt werden müssen. Dazu gehören neben Kindergeld auch Wohngeld, Elterngeld und Unterhaltsansprüche. Sie können den Bezug von Bürgergeld verringern oder auch ausschließen. 

Mehrbedarfe, die nicht von BAföG gedeckt sind

Bürgergeld ist für Studenten auch dann möglich, wenn sie ein Kind erwarten oder erziehen oder eine chronische Krankheit oder Behinderung vorliegt. Dadurch entstehen Mehrbedarfe, die vom BAföG nicht abgedeckt werden. Für diese sogenannten nicht-ausbildungsgeprägten Mehrbedarfe können Studenten gemäß §27 Absatz 2 SGB II Zuschussleistungen beantragen.

Urlaubssemester

Studenten können Bürgergeld während eines Urlaubssemesters erhalten.
Studenten können Bürgergeld während eines Urlaubssemesters erhalten.

Der Anspruch auf BAföG endet nach 3 Monaten, wenn Studenten aufgrund der Geburt eines Kindes oder einer Krankheit ihr Studium unterbrechen müssen. Dauert die Unterbrechung länger, sollten sich Studenten beurlauben lassen. Während eines Urlaubssemesters behalten Betroffene ihren Status als Student, sind aber nicht mehr BAföG-berechtigt. In diesem Fall kann Bürgergeld für Studenten eine Möglichkeit sein, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Während eines Urlaubssemesters ist wichtig, dass das Studium in dieser Zeit tatsächlich ruht und Sie es nicht weiterhin studieren. Sie sollten das Urlaubssemester nicht zur Prüfungsvorbereitung nutzen oder vereinzelt Vorlesungen besuchen.

Teilzeitstudium

Studenten sind vom BAföG-Bezug grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sie einen Teilzeitstudiengang absolvieren. Werden also die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht auch ein Anspruch auf Bürgergeld für Teilzeit-Studenten.

Zwischen Bachelor und Master

Zwischen Beendigung des Bachelor-Studiengangs und Beginn des Master-Studiums kann einige Zeit vergehen. Sie können sich bei Wartezeiten über einen Monat arbeitssuchend melden, müssen dann aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. 

Bürgergeld-Rechner: So viel steht Ihnen zu

Mit dem Bürgergeld-Rechner können Sie vorab unverbindlich herausfinden, wie viel Bürgergeld Ihnen zusteht.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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