Das Wichtigste zum Bürgergeld mit Nebenjob
Ja, das ist erlaubt. Sie können Bürgergeld beziehen und einen Nebenjob als Zuverdienst haben, allerdings reduziert sich das Bürgergeld je nach Höhe Ihrer Einnahmen gemäß bestimmter Freibetragsgrenzen, die Sie unserer Tabelle hier entnehmen können.
Eine genaue Obergrenze lässt sich nicht pauschal definieren, weil individuelle Faktoren bei der Bestimmung Ihres Anspruchs eine Rolle spielen. Um unverbindlich zu prüfen, wie viel Bürgergeld Ihnen trotz Nebenjob zusteht, nutzen Sie unseren Rechner. Den finden Sie an dieser Stelle.
Es gilt ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro, den Sie in jedem Fall behalten dürfen. Alles darüber hinaus wird angerechnet. Allerdings profitieren junge Menschen unter 25 Jahren von einer Neuerung: Sie dürfen Einnahmen bis zu 520 Euro vollständig behalten. Mehr dazu steht hier.
Inhalt
Bürgergeld und Nebenjob schließen sich nicht aus
Zunächst einmal: Natürlich dürfen Sie als Bürgergeld-Empfänger einem Nebenjob nachgehen. Eine Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung für Bürgergeld. Bürgergeld soll die Existenz hilfsbedürftiger Bürger sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einnahmen oder Vermögen finanzieren können.
Wenn Sie nebenbei aber einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, schaut das Jobcenter genau hin – schließlich könnten Sie den Verdienst für Ihren eigenen Lebensunterhalt einsetzen. Daher reduziert sich das Bürgergeld durch die Nebenjob-Einnahmen. Wie viel bleibt übrig, wie viel dürfen Sie behalten?
Das sind die Freibeträge bei einem Nebenjob
Haben Sie Einnahmen aus Bürgergeld und Nebenjob, ist ein Freibetrag zu beachten. Dieser Freibetrag ist ein bestimmter Anteil an Ihrem Einkommen aus dem Nebenjob, der das Bürgergeld nicht beeinflusst – diesen Freibetrag können Sie also anrechnungsfrei behalten. Der Rest Ihres Einkommens wird aber vollständig von Ihrem Bürgergeld abgezogen. Seit der Einführung des Bürgergeldes gelten höhere Freibeträge als zuvor.
Grundsätzlich können Sie immer 100 Euro Ihres Verdienstes behalten. Alle Einnahmen, die darüber hinausgehen, sind der Höhe nach gestaffelt. Je mehr Sie verdienen, desto weniger Bürgergeld erhalten Sie, bis Ihr Anspruch schließlich ganz entfällt.
Dieser Tabelle können Sie entnehmen, wie viel Sie von Ihrem Nebenjob behalten können:
Einkommensgrenzen | Freibetrag beim Bürgergeld |
---|---|
Bis 100 Euro | 100 % |
über 100 bis 520 Euro | 20 % |
über 520 bis 1.000 Euro | 30 % |
über 1.000 bis 1.200 Euro (bis 1.500 Euro bei minderjährigem Kind in Bedarfsgemeinschaft) | 10 % |
Bürgergeld-Rechner: Das bleibt übrig
Nutzen Sie diesen Rechner, um unverbindlich zu prüfen, wie viel Bürgergeld Ihnen trotz Nebenjob zusteht.
© by brutto-netto-rechner.infoWas reduziert den Bürgergeld-Betrag noch?
Für die Berechnung vom Bürgergeld werden Nebenjob-Einnahmen als Einkommen behandelt. Allerdings zählt nicht nur das Gehalt als Einkommen, auch andere Leistungen wirken sich leistungsmindernd aus. Je nach Höhe und individuellen Faktoren können Sie den Bezug von Bürgergeld sogar ganz ausschließen. Als Einkommen zählt Folgendes:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Unterhalt
- Betreuungsgeld
- Kapitaleinkünfte
- BAföG
- Krankengeld
- Verletztenrente
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Ausnahme: Die Mieteinnahmen reduzieren die Kosten der eigenen Unterkunft)
- Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb
- Einnahmen aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
Ab wann die Einnahmen zu hoch sind, um Bürgergeld zu erhalten, lässt sich nicht so einfach beantworten. Für die Berechnung spielen zu viele individuelle Faktoren eine Rolle. Mehrbedarfe, die geltend gemacht werden können, und die Kosten der Unterkunft werden ebenfalls berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt: Sie erhalten kein Bürgergeld, wenn die Nebenjob- oder sonstigen Einnahmen ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.
Nebenjob lohnt sich besonders für junge Menschen
Ein Nebenjob mit Bürgergeld-Bezug der Eltern ließ sich für junge Menschen bisher schwer vereinbaren. Damit ist ab dem 01. Juli 2023 Schluss. Für Personen bis 25 Jahre, die mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, gilt eine Freigrenze bis 510 Euro. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis die gesamten Einnahmen aus einem Minijob behalten kann, ohne dass sich das Bürgergeld reduziert. Bisher galt die allgemeingültige Freigrenze von 100 Euro.
Für eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder eines FSJ liegt die Freigrenze ebenfalls bei 520 Euro monatlich.
Bürgergeld-Empfänger, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit einer Aufwandsentschädigung nachgehen (Ehrenamtspauschale), können jährlich maximal 3000 Euro dazuverdienen, ohne dass das Bürgergeld durch den Nebenjob reduziert wird.