Bürgergeld nach Kündigung: Droht eine Sperre?

Anspruch auf Bürgergeld hat, wer selbst für seinen Lebensunterhalt finanziell nicht aufkommen kann. Wie verhält es sich aber im Falle eines Job-Verlusts, der selbst verschuldet ist? Wer ist leistungsberechtigt und kann Bürgergeld trotz Kündigung ohne Sperrzeit beziehen? Wir liefern auf diese und weitere Fragen Antworten.

FAQ: Das Wichtigste zum Bürgergeld nach Kündigung

Kann ich kündigen und Bürgergeld beantragen?

Zwar ist der Bürgergeld-Bezug bei eigener Kündigung nicht auszuschließen. Allerdings müssen Sie ggf. mit Sanktionen rechnen. Bedeutet: Sie haben nicht den vollen Anspruch auf die Sozialleistung. Wie hoch die Einbußen sind, erfahren Sie hier.

Kann man in der Sperrzeit Bürgergeld beantragen?

Ja, wer infolge einer Kündigung hilfebedürftig wird, hat auch während einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld Anspruch auf Bürgergeld. Allerdings muss mit Leistungskürzungen gerechnet werden.

Wann erhalte ich Bürgergeld nach einer Kündigung?

Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, sofern Sie entweder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben oder aufgrund einer Sperre hilfebedürftig sind. Die konkreten Voraussetzungen für den Bürgergeld-Bezug bei (eigener) Kündigung finden Sie hier.

Anspruch auf Bürgergeld nach Kündigung

Besteht Anspruch auf Bürgergeld, wenn eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt? Diese und andere Fragen klären wir.
Besteht Anspruch auf Bürgergeld, wenn eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt? Diese und andere Fragen klären wir.

Ob durch Eigenkündigung oder Kündigung durch den Arbeitgeber – bringt Sie Ihr Job-Verlust in finanzielle Nöte, die anderweitig, bspw. durch den Bezug von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), nicht aufgefangen werden können, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Sofern Sie Ihre Arbeitslosigkeit aufgrund einer Eigenkündigung oder Pflichtverletzung jedoch selbst verschuldet haben, müssen Sie ggf. Sanktionen hinnehmen. 

Wer in finanzieller Not ist, hat Anspruch auf Bürgergeld. Nach einer Kündigung gibt es bei der Sozialleistung grundsätzlich keine Sperre

Eigenkündigung: Einbußen beim Bürgergeld

Eine Eigenkündigung bedeutet in vielen Fällen eine Sperrzeit beim ALG 1. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wertet die selbstbestimmte Aufgabe des Arbeitsverhältnisses als Pflichtverletzung. Da das ALG eine Versicherungsleistung darstellt, behält sich die BA das Recht vor, Sperren zu verhängen, sofern kein triftiger Kündigungsgrund nachgewiesen werden kann. Der Anspruch auf Sozialleistungen erlischt damit jedoch nicht.

Anspruch auf Bürgergeld haben Sie bei eigener Kündigung während der Sperre also dennoch. In der Regel müssen Sie jedoch eine Leistungskürzung um zehn Prozent über einen Zeitraum von einem Monat hinnehmen.

Fristlose Kündigung und Bürgergeld-Anspruch

Der Anspruch auf Bürgergeld bei fristloser Kündigung kann sich aufgrund von Sanktionen verringern.
Der Anspruch auf Bürgergeld bei fristloser Kündigung kann sich aufgrund von Sanktionen verringern.

Eine fristlose Kündigung kommt nicht von ungefähr. Der sofortige Rauswurf durch den Arbeitgeber ist in aller Regel auf das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers zurückzuführen.

Die BA wertet das als Pflichtverletzung, die eine Sperre beim ALG nach sich zieht. Immerhin hat der Arbeitnehmer selbst dazu beigetragen, dass sich der Arbeitgeber von ihm trennt und sich so selbst in die Lage gebracht.

Doch auch hier gilt: Der Anspruch auf Bürgergeld nach fristloser Kündigung bleibt bis auf eine zehn-prozentige Sanktion bestehen. Wie bei der Eigenkündigung erfolgt die Leistungskürzung über einen Monat. 

Personen- und betriebsbedingte Kündigung: Sanktionsloser Anspruch?

Bei einer personenbedingten Kündigung kommt es maßgeblich darauf an, inwiefern der Arbeitnehmer selbst dazu beigetragen hat, dass er für den Arbeitgeber nicht mehr tragbar ist. Um das zu verdeutlichen, zwei Beispiele:

Ob voller Anspruch auf Bürgergeld nach personenbedingter Kündigung vom Arbeitgeber besteht, hängt ggf. vom Eigenverschulden ab.
Ob voller Anspruch auf Bürgergeld nach personenbedingter Kündigung vom Arbeitgeber besteht, hängt ggf. vom Eigenverschulden ab.
  • Einem Kraftfahrer wird der Führerschein entzogen, weil er betrunken Auto gefahren ist. Der Arbeitgeber kann ihn deshalb nicht weiter beschäftigen und spricht eine personenbedingte Kündigung aus. Die Person (der Arbeitnehmer) erfüllt ohne gültige Fahrerlaubnis nicht mehr die Anforderungen für den Job. Weil er diesen Umstand selbst verschuldet hat, muss er beim ALG wie auch beim Bürgergeld aufgrund der Kündigung mit einer Sperre und Sanktion rechnen.
  • Eine Friseurin kann aufgrund einer Nervenkrankheit nicht mehr lange stehen und deshalb ihren Job nicht länger ausüben. Da sie diese Situation aufgrund ihres Verhaltens nicht herbeigeführt hat, drohen ihr weder Sperre noch Leistungskürzung.

Sanktionslos bleibt der Bürgergeld-Anspruch nach Kündigung vom Arbeitgeber, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Der Arbeitnehmer hat in dem Fall seine Kündigung nicht verschuldet. Sofern Anspruch auf ALG besteht, wird auch hier von einer Sperre abgesehen. 

Im Bürgergeld-Bezug Job kündigen: Sanktionen

Beziehen Sie als Aufstocker Bürgergeld und kündigen Ihren Job, reagiert das Jobcenter in aller Regel mit einer Sanktion. Deshalb ist es empfehlenswert, vor einer Kündigung den Kontakt zum Sachbearbeiter zu suchen. Besprechen Sie Ihr Vorhaben und nennen Sie Ihre Gründe. Ggf. lassen sich Leistungskürzungen verhindern. 

Diese Gründe sind bspw. vom Jobcenter anzuerkennen:

  • Gesundheitsgefährdung
  • Missachtung von Sicherheitsvorschriften
  • Betreuung minderjähriger Kinder

Erhalten Sie infolge einer Kündigung einen Sanktionsbescheid, legen Sie Widerspruch dagegen ein. Benennen Sie dabei Ihren Kündigungsgrund und legen Sie dar, weshalb eine Kürzung des Regelsatzes beim Bürgergeld nach Ihrer Kündigung nicht gerechtfertigt ist. 

Job kündigen und Bürgergeld beantragen: Diese Gründe sprechen dagegen

Kündigung wegen Bürgergeld? Von diesem Tausch ist abzuraten.
Kündigung wegen Bürgergeld? Von diesem Tausch ist abzuraten.

Die steigenden Regelsätze beim Bürgergeld entfachen Diskussionen darüber, ob der Bezug der Sozialleistung nicht lohnenswerter sei als die tägliche Arbeit.

Und so verbreitet sich auch die Nachricht darüber, dass viele Menschen ihrem Arbeitgeber die Kündigung wegen des Bürgergeldes bzw. dessen stetiger Erhöhung auf den Tisch legen, wie ein Lauffeuer.

Dass der Anspruch auf Bürgergeld bei Selbstkündigung bestehen bleibt, ist da sicherlich nicht hilfreich. Dennoch: Die Warnungen vor einem solchen Schritt sind nicht weniger laut. Immerhin stellt das Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen dar. Der Bezug ist ganz im Gegenteil an strenge Pflichten geknüpft – allem voran die Pflicht, der eigenen Arbeitslosigkeit schnellstmöglich ein Ende zu bereiten. 

Dem Bezug von Bürgergeld nach einer Kündigung muss demnach ein zügiges Ende gesetzt werden. Ausbleibende Bemühungen, sich einen neuen Job zu suchen, können Sanktionen zur Folge haben, die zehn Prozent deutlich übersteigen.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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