Was gilt bei Bezug von Bürgergeld als Mietobergrenze?

Das Jobcenter übernimmt für Bürgergeld-Empfänger die Kosten der Unterkunft. Das schließt sowohl die Miet- als auch die Heizkosten mit ein. Allerdings müssen sich Leistungsempfänger an Richtwerte bezüglich der Wohnungskosten halten. Doch wo genau liegt bei Bezug von Bürgergeld die Mietobergrenze? Diese Frage beantwortet unser Ratgeber und informiert Sie umfassend.

Das Wichtigste zur Mietobergrenze für Bürgergeld-Empfänger

Wie hoch darf die Miete bei Bürgergeld-Bezug sein?

Es gibt für Empfänger von Bürgergeld keine einheitliche Mietobergrenze. Es kommt immer darauf an, wo die betreffende Person nach einer Bleibe sucht. Die entsprechenden Richtwerte werden nämlich für jede Stadt bzw. Kommune individuell festgelegt, da sie sich am örtlichen Mietspiegel orientieren.

Gilt für Empfänger von Bürgergeld bezüglich der Mietobergrenze eine Karenzzeit?

Ja. Das erste Jahr des Leistungsbezugs gilt als Karenzzeit. In diesem Zeitraum werden die Kosten der Unterkunft in vollem Umfang durch das Jobcenter übernommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese über den Richtwerten bezüglich Mietkosten und Größe liegen oder nicht.

Müssen Sie ausziehen, wenn die Wohnung zu teuer ist?

Nach Ablauf der Karenzzeit müssen Sie die Wohnkosten reduzieren, wenn diese über den Angemessenheitsgrenzen liegen. Das kann beispielsweise durch einen Umzug oder die Untervermietung eines Zimmers erfolgen. Sie haben auch die Möglichkeit, die entstehende Differenz aus dem Regelsatz zu bezahlen.

Bezug von Bürgergeld: Wie die Mietobergrenze ermittelt wird

Gilt bei Bezug von Bürgergeld eine Mietobergrenze? Diese Frage beantwortet unser Ratgeber.
Gilt bei Bezug von Bürgergeld eine Mietobergrenze? Diese Frage beantwortet unser Ratgeber.

Sämtliche Regelungen bezüglich der Kosten der Unterkunft werden in § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert. Das Gesetz sieht eine Kostenübernahme vor, sofern eine Angemessenheit vorliegt. Diese wird dann allerdings nicht weiter definiert.

Was gilt bei Bezug von Bürgergeld also als Mietobergrenze? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Zur Ermittlung der Richtwerte sind zwei Faktoren wichtig: Die Anzahl der Menschen, die in der Wohnung leben sowie der örtliche Mietspiegel.

Letzterer ist der Grund, warum es deutschlandweit zu großen Unterschieden bezüglich der Angemessenheitsgrenzen kommen kann. In Leipzig ist eine Bleibe beispielsweise deutlich günstiger als in München.

Wichtig: Das es in Deutschland wenig bezahlbaren Wohnraum gibt, wird es auch immer schwerer für Empfänger von Bürgergeld, die Mietobergrenze einzuhalten.

Was gilt in der Karenzzeit bezüglich der Miete?

Mit der Einführung des Bürgergeldes zum Jahr 2023 wurde auch die sogenannte Karenzzeit etabliert. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs greift für Bürgergeld-Empfänger die Mietobergrenze nicht. In § 22 Absatz 1 SGB II heißt es dazu:

[…] Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt; Satz 6 bleibt unberührt. […]

Doch wie verhält es sich nach Ablauf dieser Zeit? Kann Sie das Jobcenter zu einem Umzug zwingen, wenn Sie die Mietobergrenze nicht einhalten? Sie müssen in jedem Fall die Kosten reduzieren. Das kann beispielsweise durch einen Umzug oder auch durch ein Untervermieten einzelner Zimmer geschehen.

Gut zu wissen: Vollziehen Sie einen Umzug mit Genehmigung des Jobcenters, so können Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten als Bedarf anerkannt und übernommen werden. Für die Mietkaution können Sie in aller Regel ein Darlehen beantragen.

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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