Das Wichtigste zum Bürgergeld für Lebensmittel:
Die letzten Daten veröffentlichte die Agentur für Arbeit im Juni 2023. Zu dieser Zeit lag die Anzahl bei rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfängern. Im gesamten Jahr 2023 lag der monatliche Durchschnitt an Menschen, die Bürgergeld-Leistungen bezogen haben, bei circa 3,9 Millionen Menschen.
Der Bürgergeld-Regelsatz liegt im Jahr 2024 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person bei 563 Euro. Für Lebensmittel sind 34,7 Prozent davon vorgesehen.
Laut dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB) hängt der Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter vom Einkommen, dem Vermögen und weiteren Faktoren ab. Der Bürger muss mindestens 15 Jahre alt sein, den Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und dem Arbeitsmarlt grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Inhalt
Wie viel zahlt das Jobcenter für Lebensmittel?
Wenn Sie Bürgergeld für Lebensmittel benötigen, erhalten Sie monatlich einen festen Betrag ausbezahlt. Dieser orientiert sich im größten Teil an den unteren 20 Prozent der Haushalte.
Welchen Betrag verschiedene Personengruppen für Lebensmittel benötigen, wird im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) festgelegt. In diesem stehen die prozentualen Anteile der unterschiedlichen Lebensbereiche. Einer dieser Bereiche beinhaltet Nahrung, Getränke und Genusswaren. Seit dem 01.01.2024 zahlt das Jobcenter monatlich 195,36 Euro für diesen Lebensbereich.
Wie viel Geld gibt es für Essen pro Tag?
Der Regelsatz an Bürgergeld für Lebensmittel pro Tag lässt sich anhand des monatlichen Betrags ausrechnen. Bei monatlich 30 Tagen stehen Ihnen täglich circa 6,51 Euro für Lebensmittel zur Verfügung.
Welchen Regelsatz haben andere Lebensbereiche?
Viele sehen das Bürgergeld wie einen Lebensmittel-Gutschein. Dies ist jedoch nicht korrekt, da Bürgergeld für verschiedene Zwecke und Lebensbereiche eine große Rolle spielt.
Für Bekleidung und Schuhe sieht der Staat 8,30 Prozent des Bürgergelds vor. Dies entspricht monatlich in etwa 46,73 Euro. Für Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung erhalten Sie circa 49,77 Euro pro Monat.
In der folgenden Tabelle finden Sie den Bürgergeld-Regelsatz für weitere Lebensbereiche:
Lebensbereich | Prozentualer Anteil | Anteil am Regelsatz |
---|---|---|
Nahrung, Getränke, Genusswaren | 34,70 % | 195,36 Euro |
Bekleidung, Schuhe | 8,30 % | 46,73 Euro |
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung | 8,84 % | 49,77 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung | 6,09 % | 34,28 Euro |
Gesundheitspflege | 3,82 % | 21,48 Euro |
Verkehr | 8,97 % | 50,49 Euro |
Post und Telekommunikation | 8,94 % | 50,33 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 9,76 % | 54,95 Euro |
Bildungswesen | 0,36 % | 2,03 Euro |
Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen | 2,61 % | 14,70 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,98 % | 44,93 Euro |
Gesamt Regelbedarf | 100 % | 563 Euro |
Um wie viel steigt der Bürgergeld-Anteil für Lebensmittel pro Jahr?
Seit der Einführung des Bürgergelds spricht die Regierung von einem jährlichen Anstieg des Regelsatzes. Dieser hat keinen bestimmten Wert, sondern hängt von der Konjunktur ab. Einen besonders großen Einfluss haben beispielsweise die aktuelle Inflation und die Entwicklung der Löhne.
Im Jahr 2023 lag das Bürgergeld bei 502 € für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person. Von den 502 Euro betrug der prozentuale Anteil für Lebensmittel 34,7 Prozent. Dies entsprach im Jahr 2023 einem Anteil am Regelsatz von 174,19 Euro. Dieser stieg zu Beginn des Jahres 2024 um 21,16 Euro.
Seit dem 01.01.2024 erhalten Bürgergeldberechtigte monatlich 563 €. Für eine Erhöhung im Jahr 2025 ist bis dato (Stand Mai 2024) noch keine Entscheidung gefallen.
Ihr Bürgergeld reicht nicht für Lebensmittel aus? Es gibt weitere Möglichkeiten, günstig an Lebensmittel zu kommen. Personen mit einem Einkommen unter 1.200 € im Monat sind berechtigt, zur Tafel zu gehen. Diese bietet viele Lebensmittel kostenlos oder für einen sehr geringen Preis an. Das Anbauen von Gemüse im Garten ist ebenfalls kostensparend.
Welcher Mehrbedarf erhöht den Bürgergeld-Anteil für Lebensmittel?
Neben dem Regelsatz kann Bürgergeld-Empfängern auch ein sogenannter Mehrbedarf zustehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie an einer Krankheit leiden und daher kostenaufwändige Ernährung benötigen.
Ein Mehrbedarf kommt ebenso in Frage, wenn Sie Kinder haben. Je nach Anzahl an Kindern steigt Ihr Anspruch auf Bürgergeld innerhalb der Familie beziehungsweise der Bedarfsgemeinschaft. Eine alleinerziehende Person erhält ebenso einen Zuschuss, der verschiedene Mehrkosten abdecken soll.
Bürgergeld: Wie viel steht für eine kostenaufwändige Ernährung zur Verfügung?
Durch Mangelerscheinungen, Unverträglichkeiten oder Krankheiten, kann sich grundsätzlich ein Anspruch auf einen Mehrbedarf ergeben. Ein ärztliches Attest muss dies jedoch bestätigen, damit das Jobcenter einen entsprechenden Antrag bewilligt. Mit der ärztlichen Bestätigung der Notwendigkeit des Mehrbedarfs, zahlt Ihnen das Jobcenter auf den Regelsatz einen zusätzlichen Betrag. Dieser soll die erhöhten Kosten für Ihre Lebensmittel abdecken.
Bei folgenden Erkrankungen entsteht ein Mehrbedarf:
- Niereninsuffizienz
- Colitis Ulcerosa
- Morbus Crohn
- Krebs
- und einige mehr
Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende
Eine alleinerziehende Person mit einem Kind unter sieben Jahren hat ein Recht auf Mehrbedarf von 36 Prozent des Regelbedarfs. Dies entspricht einem monatlichen Mehrbedarf von 202,68 Euro. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten außerdem einen Regelsatz von 390 Euro pro Monat.