Bürgergeld für Lebensmittel: Wie viel steht Ihnen zur Verfügung?

Das Wichtigste zum Bürgergeld für Lebensmittel:

Wie viele Menschen ohne Arbeit beziehen in Deutschland Bürgergeld?

Die letzten Daten veröffentlichte die Agentur für Arbeit im Juni 2023. Zu dieser Zeit lag die Anzahl bei rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfängern. Im gesamten Jahr 2023 lag der monatliche Durchschnitt an Menschen, die Bürgergeld-Leistungen bezogen haben, bei circa 3,9 Millionen Menschen.

Wie hoch ist der Bürgergeldsatz für Lebensmittel?

Der Bürgergeld-Regelsatz liegt im Jahr 2024 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person bei 563 Euro. Für Lebensmittel sind 34,7 Prozent davon vorgesehen.

Wie entscheidet das Jobcenter den Anspruch auf Bürgergeld?

Laut dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB) hängt der Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter vom Einkommen, dem Vermögen und weiteren Faktoren ab. Der Bürger muss mindestens 15 Jahre alt sein, den Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und dem Arbeitsmarlt grundsätzlich zur Verfügung stehen.

Wie viel zahlt das Jobcenter für Lebensmittel?

Wenn Sie Bürgergeld für Lebensmittel beziehen, sollten Sie die Ausgaben stets im Auge behalten.
Wenn Sie Bürgergeld für Lebensmittel beziehen, sollten Sie die Ausgaben stets im Auge behalten.

Wenn Sie Bürgergeld für Lebensmittel benötigen, erhalten Sie monatlich einen festen Betrag ausbezahlt. Dieser orientiert sich im größten Teil an den unteren 20 Prozent der Haushalte.

Welchen Betrag verschiedene Personengruppen für Lebensmittel benötigen, wird im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) festgelegt. In diesem stehen die prozentualen Anteile der unterschiedlichen Lebensbereiche. Einer dieser Bereiche beinhaltet Nahrung, Getränke und Genusswaren. Seit dem 01.01.2024 zahlt das Jobcenter monatlich 195,36 Euro für diesen Lebensbereich.

Wie viel Geld gibt es für Essen pro Tag?

Der Regelsatz an Bürgergeld für Lebensmittel pro Tag lässt sich anhand des monatlichen Betrags ausrechnen. Bei monatlich 30 Tagen stehen Ihnen täglich circa 6,51 Euro für Lebensmittel zur Verfügung.

Welchen Regelsatz haben andere Lebensbereiche?

Es gibt jeweils einen eigenen Bürgergeld-Regelbedarf für Lebensmittel, Bekleidung, Bildung, Freizeit ...
Es gibt jeweils einen eigenen Bürgergeld-Regelbedarf für Lebensmittel, Bekleidung, Bildung und Freizeit.

Viele sehen das Bürgergeld wie einen Lebensmittel-Gutschein. Dies ist jedoch nicht korrekt, da Bürgergeld für verschiedene Zwecke und Lebensbereiche eine große Rolle spielt.

Für Bekleidung und Schuhe sieht der Staat 8,30 Prozent des Bürgergelds vor. Dies entspricht monatlich in etwa 46,73 Euro. Für Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung erhalten Sie circa 49,77 Euro pro Monat.

In der folgenden Tabelle finden Sie den Bürgergeld-Regelsatz für weitere Lebensbereiche:

LebensbereichProzentualer AnteilAnteil am Regelsatz
Nahrung, Getränke, Genusswaren34,70 %195,36 Euro
Bekleidung, Schuhe8,30 %46,73 Euro
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung8,84 %49,77 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung6,09 %34,28 Euro
Gesundheitspflege3,82 %21,48 Euro
Verkehr8,97 %50,49 Euro
Post und Telekommunikation8,94 %50,33 Euro
Freizeit, Unterhaltung und Kultur9,76 %54,95 Euro
Bildungswesen0,36 %2,03 Euro
Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen2,61 %14,70 Euro
Andere Waren und Dienstleistungen7,98 %44,93 Euro
Gesamt Regelbedarf100 %563 Euro

Um wie viel steigt der Bürgergeld-Anteil für Lebensmittel pro Jahr?

Seit der Einführung des Bürgergelds spricht die Regierung von einem jährlichen Anstieg des Regelsatzes. Dieser hat keinen bestimmten Wert, sondern hängt von der Konjunktur ab. Einen besonders großen Einfluss haben beispielsweise die aktuelle Inflation und die Entwicklung der Löhne.

Im Jahr 2023 lag das Bürgergeld bei 502 € für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person. Von den 502 Euro betrug der prozentuale Anteil für Lebensmittel 34,7 Prozent. Dies entsprach im Jahr 2023 einem Anteil am Regelsatz von 174,19 Euro. Dieser stieg zu Beginn des Jahres 2024 um 21,16 Euro.

Seit dem 01.01.2024 erhalten Bürgergeldberechtigte monatlich 563 €. Für eine Erhöhung im Jahr 2025 ist bis dato (Stand Mai 2024) noch keine Entscheidung gefallen.

Ihr Bürgergeld reicht nicht für Lebensmittel aus? Es gibt weitere Möglichkeiten, günstig an Lebensmittel zu kommen. Personen mit einem Einkommen unter 1.200 € im Monat sind berechtigt, zur Tafel zu gehen. Diese bietet viele Lebensmittel kostenlos oder für einen sehr geringen Preis an. Das Anbauen von Gemüse im Garten ist ebenfalls kostensparend.

Welcher Mehrbedarf erhöht den Bürgergeld-Anteil für Lebensmittel?

Erhalten Sie mehr Bürgergeld für Lebensmittel, wenn Sie alleinerziehend sind?
Erhalten Sie mehr Bürgergeld für Lebensmittel, wenn Sie alleinerziehend sind?

Neben dem Regelsatz kann Bürgergeld-Empfängern auch ein sogenannter Mehrbedarf zustehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie an einer Krankheit leiden und daher kostenaufwändige Ernährung benötigen.

Ein Mehrbedarf kommt ebenso in Frage, wenn Sie Kinder haben. Je nach Anzahl an Kindern steigt Ihr Anspruch auf Bürgergeld innerhalb der Familie beziehungsweise der Bedarfsgemeinschaft. Eine alleinerziehende Person erhält ebenso einen Zuschuss, der verschiedene Mehrkosten abdecken soll.

Bürgergeld: Wie viel steht für eine kostenaufwändige Ernährung zur Verfügung?

Durch Mangelerscheinungen, Unverträglichkeiten oder Krankheiten, kann sich grundsätzlich ein Anspruch auf einen Mehrbedarf ergeben. Ein ärztliches Attest muss dies jedoch bestätigen, damit das Jobcenter einen entsprechenden Antrag bewilligt. Mit der ärztlichen Bestätigung der Notwendigkeit des Mehrbedarfs, zahlt Ihnen das Jobcenter auf den Regelsatz einen zusätzlichen Betrag. Dieser soll die erhöhten Kosten für Ihre Lebensmittel abdecken.

Bei folgenden Erkrankungen entsteht ein Mehrbedarf:

  • Niereninsuffizienz
  • Colitis Ulcerosa
  • Morbus Crohn
  • Krebs
  • und einige mehr

Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende

Eine alleinerziehende Person mit einem Kind unter sieben Jahren hat ein Recht auf Mehrbedarf von 36 Prozent des Regelbedarfs. Dies entspricht einem monatlichen Mehrbedarf von 202,68 Euro. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten außerdem einen Regelsatz von 390 Euro pro Monat.

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Über den Autor

Tobias
Tobias

Mit seiner langjährigen Expertise in der Erstellung von fachspezifischen Texten, die auf fundiertem Wissen und umfassenden Recherchen basieren, liefert Tobias den Lesern stets echten Mehrwert. Er ist nun auch ein unterstützendes Mitglied der Redaktion von arbeitslosenselbsthilfe.org.

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