Das Wichtigste zu Bürgergeld und Kindergeld
Ja, das Kindergeld wird in voller Höhe auf den entsprechenden Regelsatz des Kindes angerechnet. Das heißt, dass vom Bürgergeld-Regelsatz das Kindergeld in Höhe von 250 Euro abgezogen wird. Wie hoch die Regelbedarfe nach Altersstufe des Kindes und nach Abzug des Kindergeldes sind, können Sie den Tabellen an dieser Stelle entnehmen.
Alleinerziehenden Elternteilen steht ein Mehrbedarf zu. Je nach Alter des Kindes/der Kinder erhalten sie einen Kinderzuschlag zum eigenen Regelbedarf in Höhe von 563 Euro. Außerdem ist die Kostenübernahme für Klassenfahrten, Schulmaterial und Verpflegung möglich.
Ja, auch der Unterhalt, den ein unterhaltspflichtiges Elternteil für das Kind zahlt, wird in voller Höhe auf das Bürgergeld angerechnet, da es als Einkommen zählt und für den Lebensunterhalt eingesetzt werden kann. Was sonst als Einkommen zählt und auf das Bürgergeld angerechnet wird, lesen Sie an dieser Stelle.
Inhalt
Wird die Kindergeld-Erhöhung auf das Bürgergeld angerechnet?
Im Jahr 2023 hatte sich für bedürftige Bürger viel getan: Mit der Einführung des Bürgergeldes sind die Bezüge gestiegen, auch das Kindergeld ist angehoben worden. Mehr soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit verspricht die Politik – doch nun ist fraglich, ob die Erhöhungen auch an richtiger Stelle ankommen. Daher: Wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Wer auf Abhilfe durch das Bürgergeld hofft, muss leider enttäuscht werden: Ja, das Kindergeld wird auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet.
Bürgergeld und Kindergeld: Die Erhöhung kommt nicht an
Es ist ein hinlänglich bekanntes Problem: Jedes fünfte Kind ist in Deutschland armutsgefährdet. Dabei sind von Armut besonders jene Kinder bedroht, die bei einem alleinerziehenden Elternteil oder in einer kinderreichen Familie mit 3 oder mehr Geschwistern aufwachsen. Das ergibt eine Analyse der Bertelsmann-Stiftung.
Ab Januar 2023 ist das Kindergeld um 31 Euro auf 250 Euro monatlich für das erste, zweite und dritte Kind angestiegen. Die Bundesregierung begründet dies mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die Erhöhung sei vor allem für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.
Gerade bedürftige Familien beziehen Bürgergeld, das erhöhte Kindergeld entfaltet hier jedoch keine entlastende Wirkung. Beziehen Familien Bürgergeld, wird das Kindergeld angerechnet – jede Erhöhung mindert den Regelsatz weiter.
Kindergeldrechner: Wie hoch ist das Kindergeld aktuell?
Kindergeld plus Bürgergeld: Wie viel gibt es?
Wie viel Kindergeld gibt es bei Bürgergeld-Bezug? Beide Leistungen gleichzeitig zu beziehen ist zwar möglich, doch der Kindergeld-Regelsatz von 250 Euro pro Kind wird in voller Höhe angerechnet. Das heißt, der Bürgergeld-Regelsatz des jeweiligen Kindes reduziert sich um 250 Euro. Daher ergeben sich folgende „bereinigte“ Bürgergeld-Regelsätze für Kinder im Jahr 2025:
Alter des Kindes | Bürgergeld-Regelsatz abzüglich Kindergeld |
---|---|
0 – 5 Jahre | 107 Euro |
6 – 13 Jahre | 140 Euro |
14 bis 17 Jahre | 221 Euro |
Zusätzliche Leistungen ohne Anrechnung
Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, einen Mehrbedarf auf den Regelsatz für Alleinstehende/Alleinerziehende (563 Euro) zu beantragen, wenn die Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil leben. Dieser ist wie folgt gestaffelt:
- 1 Kind bis 6 Jahre: 36 % Mehrbedarf
- 1 Kind ab 7 Jahren: 12 % Mehrbedarf
- 2-3 Kinder unter 16 Jahren: 36 % Mehrbedarf
- 2 Kinder über 16 Jahren: 24 % Mehrbedarf
- 4 Kinder (ohne Altersspanne): 48% Mehrbedarf
- Ab 5 Kindern (ohne Altersspanne): 60 % Mehrbedarf
Auf das Bürgergeld und das Kindergeld findet keine Anrechnung für zusätzliche Leistungen statt, wenn sie zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket gehören. Diese zusätzlichen Leistungen sind folgende:
- Schulausflüge, Klassenfahrten
- Schulmaterial (2x im Jahr)
- Fahrtkosten für Schulbus und öffentliche Verkehrsmittel
- Kosten für Nachhilfe
- Mittagsverpflegung in Kita und Schule
Was wird beim Bürgergeld sonst noch angerechnet?
Alles, was als Einkommen zählt und Sie zum Lebensunterhalt für sich und Ihre Kinder einsetzen können, wird angerechnet. Unter Umständen kann es Ihren Anspruch mindern oder ganz aufheben. Dazu gehören
- Einnahmen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit
- Krankengeld
- Elterngeld
- Unterhalt (dazu weiter unten mehr)
- Kindergeld
- Renten
- Kapital- und Zinserträge
- einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften)
- BAföG
Haben Kindergeld und Unterhalt Einfluss auf die Bürgergeld-Höhe?
Ja, beim Bürgergeld-Bezug werden Kindergeld und Unterhalt gleichermaßen angerechnet. Beim Unterhalt handelt es sich um eine Leistung, die den Lebensunterhalt des Kindes decken soll. Sie verfolgt daher dasselbe Ziel wie das Bürgergeld und hat Vorrang. Sie können nicht auf Unterhaltsleistungen verzichten, weil Bürgergeld keine Ersatzleistung für die Unterhaltspflicht darstellen soll. Bleibt die Unterhaltszahlung aus, können Sie einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Bürgergeld statt Kindergeld zu beziehen ist ebenfalls nicht möglich; Kindergeld ist eine vorrangige Leistung und muss daher zuerst beantragt werden. Sie können nicht auf das Kindergeld verzichten, um stattdessen Bürgergeld zu erhalten.
Ein Lichtblick: Die Kindergrundsicherung
Der Sozialverband Deutschland fordert, dass die Bundesregierung die Einführung einer Kindergrundsicherung endlich umsetzt. Diese war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Einem Gutachten des Ifo-Instituts zufolge würde die Kindergrundsicherung die Lage von ärmeren Familien deutlich verbessern. Allerdings sieht Finanzminister Lindner kaum finanziellen Spielraum für das Projekt. Er verweist auf die bereits erfolgte Kindergeld-Erhöhung. Die Anrechnung auf das Bürgergeld bleibt in der politischen Debatte weitestgehend unberücksichtigt.
Die Kindergrundsicherung soll alle finanziellen Zuschläge für Kinder in einem Beitrag zusammenfassen. Viele Familien sind nicht ausreichend über ihre Möglichkeiten informiert. So können bedürftige Familien Bürgergeld vermeiden; Zum Kindergeld gibt es nämlich zusätzlich die Möglichkeit, einen Kinderzuschlag zu beantragen. Bei der Beantragung von Bürgergeld wird diese Kindergeld-Ergänzung jedoch angerechnet. Pro Kind kann sich der Kinderzuschlag auf bis zu 250 Euro monatlich belaufen und die Beantragung von Bürgergeld bei geringem Einkommen abwenden. Die Bundesagentur für Arbeit hat zum Kinderzuschlag weiterführende Informationen.
Und wie ist es für den geschiedenen Ehemann, der für seine 16 J. alte Tochter Kindesunterhalt zu zahlen hat, welche Regelung greift hier beim Bürgergeld?