Das Wichtigste zum Bürgergeld vom Jobcenter
Ja. Wie auch schon bei den Hartz-4-Leistungen, ist das Jobcenter auch für alle Vorgänge verantwortlich, die das Bürgergeld betreffen. Die Agentur für Arbeit kümmert sich um alle Belange rund um das Arbeitslosengeld 1.
Damit Sie einen Anspruch haben und Bürgergeld beantragen können, muss eine Hilfebedürftigkeit vorliegen. Das bedeutet, dass Sie den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren können. Neben Arbeitslosen können auch Menschen mit geringem Einkommen einen Anspruch beim Jobcenter auf Bürgergeld haben.
Ja. Sie müssen sich zu diesem Zweck bei der Webseite der Agentur für Arbeit einen Account anlegen. Dann können Sie den fürs Jobcenter bestimmten Antrag auf Bürgergeld einfach online ausfüllen und abschicken. Auch eine Weiterbewilligung können Sie digital beantragen.
Inhalt
Bürgergeld: Ist das Jobcenter noch zuständig?
Seit Beginn des Jahres 2023 gehört Hartz 4 in Deutschland der Vergangenheit an. Das Arbeitslosengeld 2 war eine Leistung für Arbeitslose. Diese wurde durch die Jobcenter ausgezahlt und bearbeitet.
Diese ernteten im Laufe der Jahre häufig massive Kritik. Doch wie sieht es nun mit dem Bürgergeld aus? Sind die Jobcenter weiterhin zuständig? Ja. Auch Bürgergeld-Leistungen müssen beim örtlichen Jobcenter beantragt werden.
Anders sieht es aus, wenn Sie einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 haben. In diesem Fall ist die Agentur für Arbeit Ihr direkter Ansprechpartner. Erhalten Sie Bürgergeld vom Jobcenter sind die Mitarbeiter Ihre Sachbearbeiter.
Wichtig: Haben Sie Probleme mit Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter, so können Sie beantragen, diesen zu wechseln. Dafür müssen Sie allerdings triftige Gründe nachweisen können.
Weitere Infos rund um den Antrag auf Bürgergeld finden Sie in den folgenden Ratgebern:
- Was genau beinhaltet der Bürgergeld-Bescheid?
- Kooperationsplan beim Bürgergeld
- Wie bekommen Sie Bürgergeld vom Jobcenter?
- Was bedeutet die Karenzzeit beim Bürgergeld?
- Drohen Sanktionen beim Bürgergeld?
- Welche Voraussetzungen gibt's beim Bürgergeld?
- Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid einlegen
- Wie lange gibt es das Bürgergeld?
Wie können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen?
Anspruch auf Bürgergel-Leistungen vom Jobcenter haben Arbeitslose, bei denen eine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Zudem müssen die Betroffenen körperlich und mental dazu in der Lage sein, drei Stunden oder länger zu arbeiten. Zudem müssen potenzielle Leistungsberechtigte in Deutschland leben, mindestens 15 Jahre alt sein und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben.
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. In diesem müssen Sie Angaben zu Ihren Lebensumständen, Einkommen und vorhandenen Vermögenswerten machen.
Die Beantragung kann entweder schriftlich per Post oder auch digital erfolgen. Für letzteres müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit einen Account anlegen und den Antrag entsprechend online ausfüllen und dann absenden.
Die Überprüfung, ob ein Anspruch auf Bürgergeld vorliegt, übernimmt das Jobcenter. Bedenken Sie, dass dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen.
Wichtig: Im ersten Jahr vom Bezug des Bürgergeld gibt es in Bezug auf das Vermögen eine Karenzzeit. In diesem Zeitraum wird Verwertbares Vermögen nur angerechnet, wenn es 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft beträgt. Nach Ablauf des Karenzzeitraums gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.
Weitere Ratgeber zum Bezug von Bürgergeld vom Jobcenter
Vom Jobcenter Bürgergeld beziehen: Die Auszahlung erfolgt erst nach der Antragsprüfung
Wurde Ihr Antrag erfolgreich geprüft und wurde dabei ein Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter festgestellt, erhalten Sie fortan Leistungen. Diese werden in aller Regel zum letzten Werktag des jeweiligen Monats ausgezahlt. Daraus ergeben sich für das Jahr 2024 die folgenden Auszahlungstermine ab Februar:
- 29.02.2024
- 29.03.2024
- 30.04.2024
- 31.05.2024
- 28.06.2024
- 31.07.2024
- 30.08.2024
- 30.09.2024
- 31.10.2024
- 29.11.2024