Das Wichtigste zu Bürgergeld in der Elternzeit
Ja, Sie haben die Möglichkeit, Bürgergeld während der Elternzeit zu beantragen. Dabei ist es wichtig, erwerbsfähig und nicht in der Lage zu sein, den Lebensunterhalt mit dem eigenen Einkommen zu decken. Nichtsdestotrotz gilt es zunächst, sogenannte vorrangige Leistungen zu beantragen.
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da sich die Höhe des Bürgergelds nach der Höhe des Elterngeldes richtet, das Sie erhalten – und diese hängt wiederum von verschiedenen Faktoren ab, z. B. welches Modell von Elterngeld Sie wählen.
Auch beim Bezug von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) ist eine Elternzeit möglich. In dieser müssen Sie der Jobvermittlung des Jobcenters in der Arbeitslosigkeit nicht in dem Maße wie sonst zur Verfügung stehen. Das gilt zumindest für die ersten drei Lebensjahre des Kindes.
Inhalt
Weitere Ratgeber zum Bürgergeld in der Elternzeit
Was sind die Voraussetzungen für Bürgergeld in der Elternzeit?
„Kann ich in der Elternzeit Bürgergeld beantragen?“ Diese Frage stellen sich viele werdende Eltern, und prinzipiell lautet die Antwort „ja“. Grundsätzlich ist es möglich, während der Elternzeit Bürgergeld zu beziehen. Allerdings besteht diese Option nur für Personen, die erwerbsfähig sind, gleichzeitig aber nicht über ausreichend Geld verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu decken.
Das ist außerdem nicht die einzige Voraussetzung. Um in der Elternzeit Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie zunächst versuchen, sogenannte vorrangige Leistungen zu beantragen. In der Elternzeit spielt hier natürlich vor allem das Elterngeld eine Rolle. Unter Umständen können Sie aber auch weitere Leistungen beantragen wie:
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Mutterschaftsgeld
- Unterhalt beziehungsweise Unterhaltsvorschuss
Sie müssen also erst andere finanzielle Möglichkeiten ausschöpfen. Nur wenn Ihnen die vorrangigen Leistungen verwehrt werden oder das Geld trotzdem nicht zum Leben ausreicht, können Sie zusätzlich Bürgergeld in der Elternzeit beantragen.
Aber Achtung: Das Bürgergeld wird in der Regel auf andere Sozialleistungen angerechnet und letztendlich erhalten Sie den gleichen Betrag. Unterm Strich macht es somit keinen Unterschied, ob Sie während der Elternzeit zusätzlich Bürgergeld kassieren oder ausschließlich das Elterngeld.
In der Elternzeit wird Elterngeld gezahlt
Die Elternzeit dient dazu, mehr Zeit für das eigene Kind zu haben und auf der Arbeit kürzerzutreten. Sie steht jedem Elternteil bis zu drei Jahre lang zu. Zwar ist es erlaubt, in der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten und somit weiter Geld zu verdienen, aber natürlich ist das nicht sehr zweckdienlich, wenn Sie sich eigentlich Zeit für Ihr Kind nehmen sollen. Darum wird in der Elternzeit das Elterngeld als finanzielle Unterstützung gezahlt. Der Zeitraum, in dem Sie Elterngeld erhalten, beläuft sich auf die ersten 12 Monate nach der Geburt Ihres Kindes.
Dabei erhalten Sie monatlich mindestens 300 und maximal 1.800 Euro. Beim Elterngeld haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob Sie das standardmäßige Elterngeld oder das ElterngeldPlus wählen. Beim ElterngeldPlus erhalten Sie Auszahlungen für 24 statt 12 Monate. In Zuge dessen halbiert sich die monatliche Rate (z. B. von 300 auf 150 Euro).
Wenn das Elterngeld zum Leben nicht ausreicht, können Sie zusätzlich auch Bürgergeld in der Elternzeit beantragen. Sie erhalten in diesem Fall aber beide Leistungen nicht in vollem Umfang: Beziehen Sie zusätzlich Bürgergeld zum Elterngeld, wird dies miteinander verrechnet. So kommt dabei meistens der gleichen Endbetrag zustande.
Wird das Einkommen beider Eltern beim Bürgergeld angerechnet?
Das Erhalten von Bürgergeld in der Elternzeit ohne Elterngeld ist nicht möglich. Somit liegt der Fokus in dieser Zeit auf dem Elterngeld – noch vor dem Bürgergeld. Sollten Sie trotzdem Anspruch auf Bürgergeld haben, gibt es noch ein paar Kniffe zu beachten.
So wird das Einkommen Ihres Partners mit dem Bürgergeld verrechnet, wenn Sie mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ist das Einkommen Ihres Partners zu hoch, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld in der Elternzeit..
Elternzeit und Bürgergeld: Wie lange ist das möglich?
Viele Menschen beziehen bereits vor der Elternzeit Bürgergeld. Wie lange ist es möglich, zusätzlich dazu Elterngeld zu beziehen? Der Zeitraum ist in der Regel für die ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes vorgesehen.
Sind diese vorbei, wird kein Elterngeld mehr gezahlt. Sie können aber weiterhing Bürgergeld nach der Elternzeit beziehen,
Welche Gelder stehen Ihnen in der Elternzeit zu?
Eltern- und Bürgergeld sind in der Elternzeit nicht die einzige finanzielle Möglichkeit, die Sie haben. Es ist sinnvoll, dass Sie ausführlich sämtliche Möglichkeiten prüfen, um alle Optionen auszuschöpfen.
Wenn Sie eine Mutter sind, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Diese erhalten Sie, wenn Sie kurz vor oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht in der Lage sind zu arbeiten.
Es gibt ebenfalls diverse Steuerentlastungen, um Familien unter die Arme zu greifen. So bleibt am Ende des Monats mehr Geld für Sie übrig. Auch Kindergeld hilft wie Bürgergeld in der Elternzeit dabei, die Bedürfnisse Ihres Kindes oder Ihrer Kinder zu decken.
Ebenfalls ist es möglich, dass Sie nach der Elternzeit Bürgergeld beziehen. Das ist unter Umständen selbst dann möglich, wenn Sie sich entscheiden, Ihren Job zu kündigen, um sich noch mehr um Ihre Familie zu kümmern. Hier müssen Sie aber mit Kürzungen des Bürgergelds rechnen.
Berechnen Sie Ihren Bürgergeldanspruch
Nachfolgend finden Sie unseren Bürgergeld-Rechner. Mit diesem haben Sie die Möglichkeit, herauszufinden, wie viel Bürgergeld Ihnen voraussichtlich zusteht.
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