Müssen Sie bei Bürgergeld-Bezug die Hundesteuer bezahlen?

Das Wichtigste zur Hundesteuer bei Bürgergeld-Bezug in Kürze

Wie hoch fällt die Hundesteuer aus?

Die Höhe der Hundesteuer fällt von Kommune zu Kommune oft unterschiedlich aus. Wie hoch die Unterschiede ausfallen können, erfahren Sie hier.

Müssen Bürgergeld-Empfänger eine Hundesteuer zahlen?

Wer einen Hund hält, muss damit rechnen, bei Bürgergeld-Bezug die Hundesteuer in der Regel selbst bezahlen zu müssen. Das Jobcenter übernimmt diese Kosten somit nicht.

Besteht die Möglichkeit, sich von der Hundesteuer befreien zu lassen?

Ja, unter gewissen Umständen haben Sie die Möglichkeit, sich von der Hundesteuer bei Bürgergeld-Bezug befreien zu lassen. Hier lesen Sie, wann diese Option ggf. besteht.

Bedeutet der Bezug von Bürgergeld auch einen Erlass der Hundesteuer?

Müssen Sie bei Bürgergeld-Bezug Hundesteuer für Ihren Vierbeiner bezahlen?
Müssen Sie bei Bürgergeld-Bezug Hundesteuer für Ihren Vierbeiner bezahlen?

Der Hund – er ist der beste Freund des Menschen. Vielleicht sind auch Sie stolzer Hundebesitzer und kennen das Gefühl, nach einem langen Tag nach Hause zu kommen und von einem Paar treuer Augen und freudigem Gebell begrüßt zu werden. Wenn dem so ist, dann gehören Sie zu den Millionen deutschen Hundebesitzern, die insgesamt über 9 Millionen Hunde halten.

Doch wenn ein Hundehalter seine Arbeitsstelle verliert und plötzlich von Bürgergeld abhängig wird, dann ist auch sein Hund auf den Bürgergeld-Regelsatz angewiesen. Futter, Arztbesuche und dergleichen müssen vom Nötigsten bezahlt werden. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die Hundesteuer bei Bürgergeld-Bezug bezahlt werden muss, welche eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen würde. Dieser Beitrag untersucht das Thema und arbeitet heraus, inwieweit Bürgergeld und Hundesteuer zusammenpassen.

Sind Sie bei Bürgergeld-Bezug von der Hundesteuer befreit?

Grundsätzlich gilt, dass Sozialleistungen steuerfrei sind. Das bedeutet auch, dass von den Bürgergeld-Leistungen, die ein Betroffener bezieht, in der Regel keine Rückzahlungen wie etwa Steuern geleistet werden müssen.

Zu der Frage, ob Bürgergeld-Empfänger Hundesteuer bezahlen sollten, gibt es jedoch auch in der Rechtsprechung geteilte Meinungen. Denn immer wieder entscheiden Gerichte gegen eine Befreiung von der Hundesteuer bei Bürgergeld-Beziehenden. Ein Beispiel hierfür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster von 2010.

Im konkreten Fall hatten zwei Rentner geklagt, da ihre Kommune von ihnen Hundesteuer verlangt hatte. Während sie in erster Instanz beim lokalen Verwaltungsgericht noch Recht bekamen, entschied das OVG, dass sie ihre Hundesteuer trotz Hartz 4 bezahlen müssten. Der Grundsatz des unversteuerbaren Regelsatzes spiele in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Laut Gericht handelt es sich bei der Hundesteuer nämlich um eine Aufwandssteuer, die gezahlt werden muss. Das Gericht lenkte allerdings ein, dass in Ausnahmefällen Kommunen entscheiden könnten, einen „Billigkeitserlass“ zu verfügen und somit einem Bedürftigen aus finanziellen Gründen die Aufwandssteuer zu streichen. Für die Kommunen handelt es sich hier allerdings nur um eine Möglichkeit, nicht um eine Pflicht. Andere Gerichte argumentieren aber auch mit der Handlungsfreiheit des Menschen und sehen keinen Anlass für eine Hundesteuer für Bürgergeld-Empfänger.

Dementsprechend ist eine Hundesteuer-Befreiung für Bürgergeld-Empfänger zwar in der Regel möglich, aber nicht üblich. In der Regel sollten Sie also darauf eingestellt sein, Ihre Hundesteuer bezahlen zu müssen. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen eine Hundesteuerbefreiung für Bürgergeld-Empfänger auch ohne Billigkeitserlass möglich ist.

Wann müssen Bürgergeld-Empfänger keine Hundesteuer zahlen?

Unter Umständen ist von der Hundesteuer bei Bürgergeld-Bezug befreit, wer einen Jagdhund hält.
Unter Umständen ist von der Hundesteuer bei Bürgergeld-Bezug befreit, wer einen Jagdhund hält.

Unter Umständen kann ein Hundehalter bei Bürgergeld-Bezug eine Hundesteuerbefreiung erwirken. Dabei ist anzumerken, dass die Möglichkeit einer Befreiung oder Ermäßigung sehr stark von der Gemeinde abhängt, in der Sie wohnen. Sehr wenige Gemeinden in Deutschland erheben gar keine Hundesteuer. Wer aber in aller Regel auch ohne Bürgergeld-Bezug keine Hundesteuer bezahlen muss, sind Halter von Blindenhunden oder anderen Tieren, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung benötigt werden.

Daneben müssen in der Regel auch Schäfer und Förster für ihre Hunde keine Steuern bezahlen. In einigen Gemeinden zählen auch Hunde, die Sie aus dem Tierheim bekommen haben, zu denjenigen Tieren, für die Empfänger von Bürgergeld keine Hundesteuer bezahlen müssen.

Ist eine Ermäßigung der Hundesteuer möglich?

Neben der kompletten Befreiung ist auch eine Reduzierung der Abgaben in Form einer Hundesteuerermäßigung bei möglich. In einigen Gemeinden können Sie zum Beispiel für einen Hund, den Sie als Wachhund halten, einen Teil der Hundesteuer einbehalten, wenn Ihr Grundstück eine bestimmte Entfernung zur nächsten Ortsbebauung aufweist.

Die Abgeschiedenheit kann in diesem Fall die Notwendigkeit eines Wachhundes begründen. In Gemeinden, in denen es für Jagd- und Begleithunde keine Befreiung gibt, ist es dennoch möglich, dass zumindest eine geringere Hundesteuer für Bürgergeld-Empfänger anfällt.

Sonderregelung für Hundezüchter

Wer im Zucht- oder Stammbuch eines anerkannten Hundezuchtverbandes eingetragen ist, sich also ausreichend als Hundezüchter ausweisen kann, zahlt ebenfalls nur einen geminderten Steuersatz. Allgemein gilt: Selbstgezüchtete Hunde sind in der Regel im ersten halben Lebensjahr steuerfrei.

Wie hoch kann Hundesteuer für Bürgergeld-Empfänger ausfallen?

Trotz Bürgergeld: Die Hundesteuer für Kampfhunde fällt höher aus.
Trotz Bürgergeld: Die Hundesteuer für Kampfhunde fällt höher aus.

Wie hoch die Steuer ausfällt, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Generell ist allerdings die Regel, dass die Hundesteuer in der Höhe bei mehreren Hunden gestaffelt ist. Besitzen Sie also einen zweiten Hund, wird die Steuer für diesen oft wesentlich höher ausfallen. Das gleiche gilt für Kampfhunde, die höher besteuert werden, da von ihnen in der Regel ein größeres Gefahrenpotenzial ausgeht.

So beträgt zum Beispiel die Hundesteuer in Berlin für den ersten Hund 120 Euro, für den zweiten allerdings 180 Euro. Extrembeispiel ist Mecklenburg-Vorpommern. Hier werden für den ersten Hund regelmäßig 90 Euro verlangt, für den zweiten aber bereits 200. Ab dem dritten Hund sind es sogar 350 Euro jährlich pro Tier.

Durch diese Besteuerungspolitik wird die Absicht deutlich, mit der Hundesteuer die Zahl der Tiere einzuschränken.

Hundesteuer für Kampfhunde

Bei Bürgergeld-Bezug kann die Hundesteuer besonders hoch werden, wenn Sie Kampfhundbesitzer sind. Wenn Sie einen Hund halten, der als sogenannter „Listenhund“ auf der Liste rassenbedingt gefährlicher Hunderassen geführt ist, wird oft eine erhöhte Hundesteuer fällig. Zu diesen Rassen zählen zum Beispiel verschiedene Bullterrier. Als Kriterien gelten unter anderem das Aggressionspotential sowie auch die Bisskraft des Tieres.

In welchen Gemeinden ist für Bürgergeld-Empfänger die Hundesteuer am teuersten?

Grundsätzlich ist die Hundesteuer für Bürgergeld-Empfänger besonders in Großstädten eine große Belastung. Hier sind die jährlichen Steuerabgaben in der Regel höher als auf dem Land. Wie Stiftung Warentest herausfand, zahlen zum Beispiel Kölner Hundehalter 156 Euro im Jahr, während in Kremmen in Brandenburg nur 24 Euro im Jahr gezahlt werden müssen.

In Dörfern wie dem bayerischen Windorf fällt gar keine Hundesteuer an. Wer einen Kampfhund hält, muss im bayerischen Starnberg am tiefsten in die Tasche greifen. Dort wird ein erhöhter Steuersatz von 1000 Euro im Jahr fällig.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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2 Gedanken zu „Müssen Sie bei Bürgergeld-Bezug die Hundesteuer bezahlen?

  1. Rene K.

    Sehr geehrter Herr Manfred W.,

    vielen Dank für Ihren ausführlichen Artikel. Ich möchte kurz auf diesen eingehen und meine Sicht zu diesem Sacherhalt äußern. Außer Frage steht, dass es sich hier um ein schlimmes Schicksal handelt! Welches meiner Meinung nach jedoch nicht repräsentativ ist, da es wahrscheinlich nicht einmal 5 % der Bezieher*innen von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) so ergeht.
    Ich möchte jedoch ein paar Gedankengänge einbringen die sich auf Ihren Fall, als auch auf allgemeine Lebenssituationen beziehen können.

    Unter Anbetracht des oben geschilderten Sachverhalts ist die Person, die den Hund hält, meines Erachtens nicht in der Lage, diesen Hund adäquat aufgrund des Krankheitsbilds zu halten.
    Da aus der Schilderung nicht hervorgeht, ob die Person alleine wohnt, gehe ich davon, dass dem so ist. Die Heilungsphasen nach den Operationen sind lang und selbst danach ist die Person auf einen Rollstuhl oder Gehhilfen angewiesen. Zitat: „durch beide Füße für ihr Leben lang behindert ist und mit schweren unerträglichen Schmerzen bei der kleinsten Anstrengung hat und kaum noch gehen kann.“ Ich gehe davon aus, dass der Hund daher nicht genügend Auslauf bekommt.
    Auch gibt mir der folgende Satz zu denken Zitat: „Auch leidet sie seit langer Zeit an Vergesslichkeit die sich verschlimmert hat, beim Neurologen durch neue Untersuchung einer Demenz leidet.“
    Ergo vergisst Sie eventuell auch den Hund zu füttern, diesem etwas zu trinken zu geben oder Gassi zu gehen.

    Unbenommen davon tragen statistisch bewiesen Hunde zur Verbesserung bei Depressionen bei!
    Aber soll ein Hund selbst leiden (Mangelhafter Auslauf/ evtl. kein Fressen/Trinken), damit es einer anderen Person bessergeht?

    Die Thematik mit der Besteuerung hätte übrigens ganz einfach gelöst werden können.
    Die Tochter hat Ihrer Mutter doch den Hund geschenkt. Selbst wenn die Mutter den Hund hält, kann die Tochter selbstverständlich die Hundesteuer bezahlen, sofern sie selbst nicht mittellos ist. Aber irgendwie hat sie ja schließlich den Hund gekauft.
    Selbst wenn sie die Hundesteuer bezahlen müsste und nicht bezahlt, wird im Rahmen der Vollstreckung festgestellt, dass die Person mittelos ist und das Zwangsbetreibungsverfahren wird aufgrund von Fruchtlosigkeit eingestellt. Kurzum, nichts passiert! Wirklich gar nichts! Sie darf den Hund behalten und sie hat keine Konsequenzen zu befürchten. Dafür gibt es auch keine Eintragung in der der Schufa, da es sich hier um öffentliche Forderungen handelt.

    Neben der Hundesteuer kostet so ein Hund aber auch ein bisschen Geld. Von einmaligen Kosten wie Anschaffung (200 – 1.000 €), Tierarztkosten (regelmäßig oder einmalig 50 – 300€), Zubehör (10 – 100 €) oder monatliche/jährliche anfallende Kosten wie für Futter (20 – 100 €) sowie Hundehaftpflichtversicherung (10 – 60 €)
    Die im obigen Fall genannten 156 € sind natürlich eine Menge Geld. Auf den Monat runtergerechnet sind das schließlich 13 € im Monat. Aber auch die laufenden Kosten, wie bereits erwähnt, dürfen nicht außer Acht gelassen werden und übersteigen die Hundesteuer meistens deutlich.

    Hinweis: Es gibt übrigens Hundesteuersatzungen, die das Halten von Hunden steuerlich befreien, wenn diese zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind oder sie Sozialleistungen beziehen.

    Für mich gilt aber immer der Grundsatz, wer sich ein Tier leisten kann, muss auch die Steuerlast sowie alle sonstigen Kosten stemmen können.

    Zitat: „Sollte dadurch der Hund in ein Tierheim kommen wird der Hund leiden und der nächste der kommt kriegt den kleinen süßen Rassehund kostenlos und bekommt auch noch Befreiung, weil dieser Hund aus dem Tierheim kommt.“
    Mir ist auch noch keine Kommune bekannt, dass Hunde, die aus Tierheimen an neue Halter vergeben werden, ausnahmslos von der Hundesteuer befreit. Das widerläuft doch dem Grundgedanken hinter der Aufwandssteuer, die persönliche Leistungsfähigkeit besteuern soll. Ich lass mich jedoch gerne eines Besseren belehren.

    Die Tierheime selbst sind meistens von der Hundesteuer befreit, weil diese die Hunde nicht zum Zwecke der persönlichen Lebensführung halten, sondern als Vermittler agieren.

    Im Übrigen ist ihr Satz unter Bezug auf meine Aussagen paradox. Zitat: „Aber ich stehe hinter ihr und werde nicht auf solchen Grausamkeiten erdulden an Mensch und Tier.“
    Die Grausamkeit widerfährt dem Tier in anderer Weise durch die eventuell schlechte Haltung bei der Krankheit geplagten Halterin.
    Also ist es anscheinend gerecht, wenn es beiden schlecht ergeht …

  2. Manfred W.

    Es ist eine Schande für vereinzelte Situationen. Eine Hartz 4 Empfängerin lebt in schwerster Armutsnot. Sie ist seit 2009 ungewollt arbeitslos geworden, leider hatte sie dies durch einen schweren Unfall in ihrem Haushalt bekommen. Sie erlitt einen sehr schweren Sturz, das sie an beiden Füßen die Fersen gebrochen hatte. Sie hatte seitdem bis heute sich schon an 6-8 Operationen unterziehen müssen, durch Athrose die leider immer erneut nach wächst und des Öfteren immer wieder erneut Operationen machen. Hierdurch ist sie völlig unschuldig schon seit zehn Jahren Langzeitarbeitslose. Danach dauern eine solche Heilung sehr lange und muss sich in dieser Zeit mit Rollstuhl und Stütz-Stöcken abfinden mindestens ein halbes bis dreiviertel Jahr abfinden. durch beide Füße für ihr Leben lang behindert ist und mit schweren unerträglichen Schmerzen bei der kleinsten Anstrengung hat und kaum noch gehen kann. Hierdurch zieht sie sich mit Depressionen und Angstzuständen zurück in die Einsamkeit. Auch leidet sie seit langer Zeit an Vergesslichkeit die sich verschlimmert hat, beim Neurologen durch neue Untersuchung einer Demenz leidet. Ihre Tochter hat ihr einen kleinen Hund geschenkt weil sie so depressiv und sich immer in die Einsamkeit zurückzieht. Der kleine Hund ist 13 Wochen alt und ist noch ein Baby. Sie hat ihn nun seit 1 Woche und hat ihn schon sehr lieb gewonnen. Nun hört sie das sie für den Hund einen Steuerbescheid bekommt mit 156 €,was sie nicht bezahlen kann, dies ist einfach unmöglich. Ihre Ängste und ihr depressives Verhalten hatte sich schon etwas verbessert und auch durch den Hund mit Gassi gehen kommt sie unter Menschen und blüht schon etwas auf. Man kann sich nicht vorstellen wie grausam für sie die Nachricht über diese Hundesteuer war. Hier bestehe ich auf eine Hundesteuer Befreiung da dies mit einer Sondergenehmigung als ein sehr schwerer Härtefall ist
    Sollte dadurch der Hund in ein Tierheim kommen wird der Hund leiden und der nächste der kommt kriegt den kleinen süßen Rassehund kostenlos und bekommt auch noch Befreiung, weil dieser Hund aus dem Tierheim kommt. Es ist für Tierheim Hunde zwar sehr schön dort wieder raus zu kommen, aber wer ist der nächste Halter ist er gut zu Tieren. Und was ist mit der armen kranken Hartz 4 Empfängerin . Da frage ich mich wo bleibt denn hier die Gerechtigkeit. Aber ich stehe hinter ihr und werde nicht auf solchen Grausamkeiten erdulden an Mensch und Tier. Ich werde für diese Gerechtigkeit mit ihr kämpfen bis sie ihr Recht bekommt., bis dieses Tier Steuerbefreiung bekommt und sie mit ihrem kleinen Hund sich wieder ohne Angstzustände und ohne depressive Einsamkeit wieder unter die Menschen kommt und ihr es gesundheitlich besser geht.

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