Das Wichtigste zum Bürgergeld und der Grundsicherung
Bürgergeld-Leistungen ersetzen das ehemalige Hartz IV. Es bleibt aber eine Grundsicherung für Arbeitsuchende. Daneben existiert noch die Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) und die Grundsicherung im Alter.
Der entscheidende Unterschied ist die Frage der Erwerbsfähigkeit. Bürgergeld ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige Personen, die Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter für Personen, die nicht erwerbsfähig sind. Mehr zu diesem Unterschied lesen Sie an dieser Stelle.
Mit der Einführung des Bürgergeldes wurden die Regelsätze im Vergleich zum Hartz IV angehoben. In diesem Zuge sind auch die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestiegen. Dieser Tabelle können Sie die aktuellen Regelsätze entnehmen.
Die Grundsicherung im Alter können nur Personen beziehen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben und damit nicht mehr erwerbsfähig sind. Da die Erwerbsfähigkeit aber eine Grundvoraussetzung für den Erhalt von Bürgergeld ist, ersetzt dieses die Grundsicherung im Alter nicht. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhalt
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung?
Es ist nicht so einfach, das komplexe deutsche Sozialsystem gänzlich zu verstehen. Da hilft es nicht, dass die Begriffe Bürgergeld und Grundsicherung manchmal synonym verwendet werden.
Was müssen Sie beantragen, Grundsicherung oder Bürgergeld? Um zu wissen, welche Sozialleistung für Sie in Frage kommt, lohnt sich daher ein Blick auf diesen Artikel. Wir klären, was Grundsicherung und Bürgergeld bedeuten und wer anspruchsberechtigt ist.
Per se gibt es keinen Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung, denn es handelt sich bei Bürgergeld um eine Grundsicherung für Arbeitsuchende. Daneben gibt es aber auch die Grundsicherung im Alter und die Grundsicherung für Erwerbsunfähige, und diese beiden Arten der Grundsicherung haben zum Bürgergeld einen gravierenden Unterschied. Entscheidend ist die Frage der Erwerbsfähigkeit.
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bürgergeld ist für Erwerbsfähige
Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die im SGB II verankert ist. Zwar wird Grundsicherung auch Bürgergeld genannt, doch handelt es sich bei Bürgergeld um eine Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen. Erwerbsfähig sind Personen, die körperlich und geistig dazu in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Neben der Erwerbsfähigkeit gehören zu den Voraussetzungen für Bürgergeld die Hilfebedürftigkeit, ein Mindestalter von 15 Jahren und ein deutscher Wohnsitz.
Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, abgeschafft. Damit ersetzt das Bürgergeld die Grundsicherung aber nicht. Bürgergeld ist eine von mehreren Arten der Grundsicherung.
Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Personen, die eine Arbeit suchen oder deren Arbeitseinkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht und welche Bürgergeld als Aufstocker beziehen. Entsprechend richten sich die Bemühungen des Jobcenters auf die erfolgreiche Reintegration von Bürgergeld-Empfängern in den Arbeitsmarkt. In diesem Rahmen können sie an Schulungen, Qualifikationen und individuellen Coachings teilnehmen.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Für Erwerbsunfähige
Anders als das Bürgergeld ist die Grundsicherung bei Erwerbsminderung im SGB XII verankert. Nicht in Frage kommt Bürgergeld als Grundsicherung, wenn eine Behinderung oder Krankheit zu einer Erwerbsminderung führt. Es soll den Lebensunterhalt von Personen sichern, die dauerhaft erwerbsgemindert/erwerbsunfähig sind. Erwerbsunfähig ist, wer aufgrund körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigungen täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann.
Gibt es Bürgergeld auch für Personen mit Grundsicherung bei Erwerbsminderung? In der Regel bekommen Personen kein Bürgergeld, die eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung beziehen oder dafür berechtigt sind. Erwerbsgeminderte Personen erfüllen die Grundvoraussetzung der Erwerbsfähigkeit für Bürgergeld nicht.
Eine Ausnahme gibt es: Einen Anspruch auf Bürgergeld als Grundsicherung haben jene erwerbsgeminderten Personen, die mit anspruchsberechtigten Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Das Bürgergeld ersetzt die Grundsicherung bei Erwerbsminderung erst dann, wenn die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt ist, etwa, wenn die Krankheit besiegt wurde. Um zum Bürgergeld zu wechseln, kann eine Begutachtung durch den Amtsarzt notwendig sein.
Bürgergeld und Grundsicherung im Alter
Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung für jene, deren Rente für den Lebensunterhalt nicht ausreicht oder die keine Rente erhalten. Im Gegensatz zum Bürgergeld ist diese Grundsicherung für erwerbsunfähige Menschen ab dem Renteneintrittsalter gedacht.
Gibt es Bürgergeld auch für Rentner mit Grundsicherung im Alter? Rentner gelten aufgrund ihres Alters als nicht mehr erwerbsfähig. Damit erfüllen auch sie, wie Erwerbsgeminderte aufgrund einer Behinderung oder Krankheit, die Grundvoraussetzung der Erwerbsfähigkeit nicht. Bürgergeld statt Grundsicherung im Alter können Sie daher nicht beziehen, da Sie als Rentner nicht berechtigt sind.
Wie viel Grundsicherung gibt es?
Die Regelsätze vom Bürgergeld als Grundsicherung sind im Vergleich zum früheren Hartz IV angehoben worden. In diesem Zuge sind auch die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestiegen. Sie liegen nun mit dem Bürgergeld auf einer Höhe.
frage: beantworten sie auch Fragen zur grundsicherung?
Hallo Herr Yassin F. Ich suche verzweifelt eine Antwort. 2021 habe uch als Hartz IV Empfänger einen Antrag auf Nehrbedarf Ernährung wegen medizinisch verordneter Nahrungsergänzungsmittel gestellt. Dies landete vor Gericht, da meiner Erkrankung kaum bekannt ist. Seit letztem Jahr erhalte ich Grundsicherung zur vollen, unbefristeten EU-Rente. Hätte ich den Mehrbedarf da erneut stellen müssen? Oder läuft der Sonderbedarf einfach weiter? Auf meinen vorsichtshalber gestellten Antrag erhielt ich vom Landratsamt vorerst die Antwort, dass die Angelegenheit vom Gericht doch noch offen sei. Jetzt, ein Jahr später schickt man mir einen Ablehnungsbescheid. Trickst man mich jetzt aus?
Ich bedanke mich für eine Antwort und Ihre tolle Arbeit hier im Netz.
Beste Grüße
Astrid M.
Ich habe eine Frage zum Übergang vom Bürgergeldempfang zum Empfang von der Grundsicherung im Alter. Das Bürgergeld wird vorschüssig geleistet, die Rente oder Grundsicherung nachschüssig. Trete ich also am 1. November in Rente, erhalte ich Ende Oktober keine Bürgergeldauszahlung mehr und erst Ende November und betragsmäßig gleich die auch zuvor gezahlte Summe, die ich sonst für den Dezember erhalten hätte. Damit entfallen beim Übergang von Bürgergeld zur Grundsicherung faktisch einen Monat die vollen Bezüge. Ich habe beim Jobcenter deshalb angefragt, und zur Antwort bekommen, man könne mir das Geld für den Übergang zur Rente nur als Darlehen gewähren, das ich dann in Monatsraten abbezahlen muss. In den „Fachlichen Weisungen“ der Bundesanstalt für Arbeit zu § 7 SGB II (können im Internet aufgerufen werden, hier auf Seite 60) wird darauf verwiesen, dass der Ausschluss des Bürgergeldbezugs durch den Rentenanspruch erst mit dem Zufluss der Rentenzahlung vorliegt. Wie soll ich das nun verstehen?